Rechtsfrage Aussenputz

Diskutiere Rechtsfrage Aussenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und zwar geht es darum ich habe ein Fertighaus mit einem sehr bekannten Hersteller...

  1. PitPan

    PitPan

    Dabei seit:
    13.06.2010
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schornsteinbauer
    Ort:
    Trier
    Hallo liebes Forum vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen

    und zwar geht es darum ich habe ein Fertighaus mit einem sehr bekannten Hersteller gebaut M...ahaus nach ca 3 Wochen wurde mein Haus von der Firma verputzt und nach einem Tag ca sah man das man die Baubinde sehr stark sah
    dh da wo das Haus noch keine Dämmung hatte die erst nachträglich eingebaut wird sah man 2 lange starke streifen von komplett auf beiden Giebelseiten

    Auch bei meinem Nachbar der sein Haus schon 2 Jahre hatte sah man das auch ich habe die Abnahme des Aussenputzes nicht unterschrieben und habe eine Mangelanzeige mit der Bitte um abstellung geschrieben sonst würde ich eine andere Firma es machen lassen so dann kam die Firma sah es sich an und meinte ja da muss man was machen wir streichen beide Giebelseiten dann müsste das weg sein aber erst wenn es wieder wärmer wird

    dann vor ca 2 Monaten kamen sie dann die Giebelseiten streichen und was war ??? man sah die Streifen noch immer nur nicht mehr so stark wie vorher ich schrieb wieder eine Mangelanzeige mit frist zur beseitiung und es kam (ANGEBLICH) ich war nicht dabei wieder jemand schauen aber er würde nix sehen das wäre gut so und nichts zu bemängeln so nun drohen sie mir mit Anwalt wenn ich den Restbetrag nicht zahlen würde wer hat nun recht ???

    Die oder ich wer muss beweisen das dies SCHEISSE aussieht:)?? und nicht so richtig sein kann

    wie gesagt habe keine ABNAHME von denen unterschrieben sondern nur einen Wisch als der Mangel beseitigt wurde das jemand da war und gestrichen hat.

    UND DER WITZ AN DER SACHE IST mein Nachbar der auch die selben streifen hat hat auch eine Mangelanzeige geschickt mit dem SELBEN Mangel und bei ihm wird nicht gestrichen sondern komplett neu verputzt weil das streichen ja nicht so das wahre sei aussage Firma Ma..a bei ihm
     
  2. #2 bluecher, 02.07.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    traurig! hol dir nen anwalt zu hilfe! einen fachanwalt für bau.
    im forum findest du hierzu keine lösung!!
     
  3. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Da hilft auch kein Anwalt.

    Denn PitPan kann ja schon uns den Sachverhalt nicht verständlich erklären.

    Und ein Fachanwalt für Bau versteht nichts von Putz. Muß er ja auch nicht, denn das lernt er im 3-wöchigen Fachanwaltslehrgang nicht. Zum Bau wird er selbst nicht hinfahren. Denn es könnte ja sein, dass PitPan dann feststellt, dass ein " Fachanwalt für bauRecht " nichts mit Ahnung vom Bauen zu tun hat. Also wird er ihm sagen: frag einen, der was vom Bauen versteht, lass es ihn ansehen. Der Fachmann, der sich hoffentlich verständlicher ausdrücken kann, soll schriftlich festhalten, was am Putz, an der Malerei auf dem Putz und der " Baubinde " nicht in Ordnung sein soll. Damit kommste dann wieder in meine Kanzlei, ich übernehme das Schreiben, bastele zusätzlich meine §§ drumherum und dann bekommt der Gegner ein Aufforderungsschreiben.

    Macht dann 200,00 € Beratungsgebühr.

    PitPan könnte aber auch nochmals versuchen, seinen Sachverhalt verständlich darzustellen. Er will etwas vom Forum und insofern ist von ihm zu erwarten, dass er hier keinen Wort-Müll einstellt.
     
  4. #4 Hundertwasser, 03.07.2011
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    In der zusammengefassten Zusammenfassung ist PitPan mit dem optischen Erscheinungsbild unzufrieden. Ein Überarbeitungsversuch wurde gemacht, Pit Pan ist immer noch unzufrieden. Ein Gutachter sollte beurteilen könen ob die Reklamation berechtigt ist.
     
Thema: Rechtsfrage Aussenputz
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. was tun wenn mit putz vom maler unzufrieden?

Die Seite wird geladen...

Rechtsfrage Aussenputz - Ähnliche Themen

  1. Rechtsfrage; Grundstück auffüllen

    Rechtsfrage; Grundstück auffüllen: Moin, ich hoffe das passt hier rein, habe nichts anderes gefunden. Mein, von der Straße aus gesehen, Linker Nachbar hat einen Kantstein zu meiner...
  2. Rechtsfrage

    Rechtsfrage: Der Fall ist folgender, ich habe mit meinem Mann ein Haus mit Garten gekauft. Ein Teil des Gartens geht vor das Haus der Nachbarn, ist aber durch...
  3. Rechtsfrage: Eigentumsübergang

    Rechtsfrage: Eigentumsübergang: Hi! Die Heizungsanlage incl. thermischer Solaranlage sind angeliefert worden. Sie sind bisher nicht eingebaut und stehen noch eingepackt in...
  4. Rechtsfrage: Fremder Strommast

    Rechtsfrage: Fremder Strommast: Auf meinem in Sachsen erstandenen Grundstück befindet sich von den Stadtwerken ein stromführender Mast (400 V) in Holz, der nicht als...