über Vertragsstrafe hinaus?

Diskutiere über Vertragsstrafe hinaus? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Konventionalstrafe bei unserem Bauvertrag ist, so wie es aussieht, zu niedrig, denn trotz Überschreitung des Fertigstellungstermins...

  1. hansb

    hansb

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    Hallo,

    die Konventionalstrafe bei unserem Bauvertrag ist, so wie es aussieht, zu niedrig, denn trotz Überschreitung des Fertigstellungstermins geht es nur zögerlich weiter auf der Baustelle.
    Was können wir finanziell über die vereinbarte Strafzahlungen hinaus gehend geltend machen um Druck auf den Bauträger auszuüben?

    Gruß Hans
     
  2. bemi

    bemi

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    Schadensersatz einfordern Miet oder Hotelkosten erhöter Finanzierungsaufwand.
    Am besten einen Anwalt befragen.
    bemi
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    @ hansb

    Rechtsberatung kann, soll und darf hier nicht erfolgen. Ausserdem kann das ganze nur in Kenntnis aller Vertragsunterlagen und ggf. sonstigem Schriftwechsel beantwortet werden.

    Suchen Sie sich einen versierten Baurechtsexperten, der Ihnen bei dieser wie auch den anderen -Kann ich abziehen- Fragen hilft.
     
  4. hansb

    hansb

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    Hallo,

    wie finde ich einen Juristen, der sich mit Bauangelegenheiten auskennt?

    Welche Kosten kommen auf mich zu? Kann ich mir die Anwaltskosten beim Bauträger zurückholen?

    Gruß Hans
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Google kaputt?
    Da findet sich allein in Mannheim ein halbes Dutzend. Kosten dann mit dem RA abklären.

    Gruß
    Ralf
     
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