Nicht eingetragene Grunddienstbarkeit auf Nachbarflurstuecken

Diskutiere Nicht eingetragene Grunddienstbarkeit auf Nachbarflurstuecken im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir haben ein Grundstueck gekauft mit Altbestand, der in naher Zukunft abgerissen werden soll. Ueber Gemeinde haben wir Plaene ueber Verlauf der...

  1. #1 wvbredow, 04.07.2011
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    Wir haben ein Grundstueck gekauft mit Altbestand, der in naher Zukunft abgerissen werden soll. Ueber Gemeinde haben wir Plaene ueber Verlauf der Trinkwasserleitung bekommen und daraus wird ersichtlich, dass diese ueber 3 Flurstuecke von Nachbarn verlaeuft (aber keine Grunddienstbarkeit im Grundbuch bei diesen Flurstuecken eingetragen). Kann ich bei Abriss und Neubau meines Altbestandes davon ausgehen, dass ich Anschluss an die bestehende Wasserleitung weiterhin nutzen kann oder seht Ihr da Probleme? Alternativ koennte ich auch Leitung von der Strasse ueber mein Grundstueck zum Haus legen aber das wuerde natuerlich zusaeztlich Geld kosten...
    Danke schon mal im Voraus fuer Antworten.
     
  2. #2 gunther1948, 04.07.2011
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    hallo
    aber auch sinn machen. wenn du pech hast kostet dich die grunddienstbarkeit auch euronen und du bist immer noch mit allen risiken auf fremdem terrain.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 wvbredow, 04.07.2011
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    danke - bin da bei dir aber wollte erst mal Rat holen bzgl. der Lage; Altbestand ist in den 40er Jahren gebaut worden und damals hat sich scheinbar niemand so richtig um Grunddienstbarkeiten gekuemmert...gaebe es da ein Gewohnheitsrecht, auf das ich mich beziehen koennte? Die Leitung ueber die 3 Flurstuecke wird auch von anderen Haeusern genutzt (ebenso keine Grunddienstbarkeit eingetragen) so dass sich evtl. bei mir das Problem (wenn es denn eins gibt) auftut wegen Abriss und Neubau...
     
  4. #4 Geodesy, 05.07.2011
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    Ist es vielleicht im Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen? Evtl. liegt ein Notwegerecht vor.
     
  5. BJ67

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    Grundsätzlich könnte mit dem Abriss generell der Bestandsschutz sowohl für das Gebäude, als auch für die Leitungen verloren gehen. Also benötigst du erst die Genehmigung für den Neubau und fängst dann mit dem Abriss an.

    Eventuell wäre es ja eine Lösung, den Neubau schon vor dem Abriss zu beginnen (Erschließung/Erdarbeiten auf irgend einer Ecke) und die vorhandene Zuleitung mit einem Bauwasser-Anschluss zu versehen. Damit wäre die Leitung nie außer Funktion !
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.07.2011
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    Es mag sein, dass mit dem Abriss des Hauses die Leitung nicht automatisch weg muss.

    Aber: Sie muss mit allen dinglichen Rechten abgesichert sein. Also Leitungsrecht mit Regelungen zu Betreten der Grundstücke, Kostenträger usw.

    Ausserdem würde ich mit dem Versorger erstmal klären, ob er an die alte Leitung überhaupt wieder anschliessen würde.
    Wenn es eine Leitung aus den 40er oder 50er Jahren ist, kann es gut sein, dass der Versorger im Rahmen des Neubaus auf Kunststoff umstellen wird.
    Das hiesse 3 Grundstücke umgraben.
    Das wird teurer als der teuerste Neuanschluß über Deinen Grund!
     
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