WFA Antrag für Neubau stellen, trotz Mieteinkünfte

Diskutiere WFA Antrag für Neubau stellen, trotz Mieteinkünfte im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen bauen. Unser Jahresbruttoeinkommen ist recht gering. Haben aber noch eine Mietwohnung, die kalt 300 Euro monatlich bringt. Wie...

  1. #1 undjetzt66, 04.07.2011
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    Hallo,
    wir wollen bauen. Unser Jahresbruttoeinkommen ist recht gering. Haben aber noch eine Mietwohnung, die kalt 300 Euro monatlich bringt. Wie wird das berechnet? Wenig brutto, trotzdem zum Lebensunterhalt genug übrig, oder wie? Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank
     
  2. #2 Baufuchs, 04.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorhandenes Wohneigentum (und das meinst du ja wohl mit Mietwohnung) zählt zum verwertbaren Vermögen, dessen Erlös zur Finanzierung eingesetzt werden kann/muss.

    Grundsätzlich muss auch genügend Eigenkapital (15%) vorhanden sein. Dieses Eigenkapital muss zur Hälfte als Barvermögen vorhanden sein. (Bezugsgröße sind die Gesamtkosten des neuen Bauvorhabens).

    Erst nach Klärung der o.a. Fragen stellt sich die Frage ob eine evtl. Mieteinnahme auf die Einkünfte angerechnet werden.
     
  3. #3 undjetzt66, 04.07.2011
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    Ja klar möchten wir die Mieteinnahme in die Finanzierung mit einberechnen. Was nicht geht ist, die Immobilie, aus der wir die Miete beziehen, zu verkaufen oder eine Hypothek darauf auzunehmen. Das ist laut Notarvertrag nicht möglich. Unser Problem ist nur, dass das Brutto-Jahresgehalt gering ist, aber die Mieteinnahme dies ja wieder ausgleicht, oder rechnet man anders? Also: Zu geringes Brutto-Jahresgehalt aber Lebensunterhalt gesichert durch Anrechnung der Mieteinnahme. Geht das???
     
  4. #4 Baufuchs, 04.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ob du aus irgendwelchen Gründen (noch) nicht verkaufen kannst ist erst mal unerheblich.

    Dieser Punkt ist auf jeden Fall zunächst mit der WFA zu klären.

    Ansonsten können Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung sowohl brutto als auch netto angerechnet werden.

    Den Pkt. "notwendiges Eigenkapital" hast Du gelesen?
     
  5. #5 Gunna879, 04.07.2011
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    Hi.

    Die gleiche Problematik hatte ich auch. Ich habe ein noch nicht abbezahlte Eigentumswohnung, die ich nach meinem Einzug ins neue Haus (u. a. mit WfA - Mitteln finanziert) vermietet habe. Nicht die Nettomiete ist wichtig, sondern der "steuerrechtliche" Mietbetrag. Soll heißen, du muss dir von deinem Steuerberater eine Berechnung aushändigen lassen, woraus hervorgeht, wieviel dir die Miete im Jahr an "Gewinn" fiktiv bringen würde. Die Miete muss sich u. a. auch nach dem entsprechenden Mietspiegel orientieren. Dieser Gewinn wird dir dann auf dein Jahresbrutto addiert und usw...

    Es geht also, nur ein paar Formulare mehr :-)

    MfG
     
  6. #6 undjetzt66, 04.07.2011
    undjetzt66

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    Hallo Baufuchs,
    ja das habe ich gelesen. Ich habe mich glaube ich ein bißchen blöd ausgedrückt. Also unsere Eigentumswohnung, in der wir jetzt wohnen, ist noch nicht bezahlt. Wurde damals finanziert mit LV und Bankdarlehen. Diese Wohnung würden wir natürlich verkaufen. Hieraus würde sich nach Verkauf ein Eigenkapital von 50 000 ergeben. Das wäre unser Eigenkapital. Die zweite Immobilie kann ich nicht verkaufen, beziehe aber Miete von 300 Euro davon. Das begehrte Objekt soll incl. allem 270000 nicht überschreiten. Kommt auch hin. Also Eigenkapital auch genug. Aber: Was machen wir mit der LV. Wir haben die Info LV und WFA geht nicht zusammen. Aber wir wollen die LV (schon über 10 Jahre eingezahlt und beliehen) nicht kündigen. Viel zu viel Verlust. Oder?
    Außerdem haben wir ja dann auch zu viel Eigenkapital, oder raffe ich jetzt gar nichts mehr?
     
Thema: WFA Antrag für Neubau stellen, trotz Mieteinkünfte
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