Beherbungsstätten RLP!

Diskutiere Beherbungsstätten RLP! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, ich habe eine Frage an die Kollegen Architekten aus RLP. Gibt es in RLP eigentlich keine RiLi für Beherbungsstätten? Ich habe...

  1. svjm

    svjm

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    Guten Abend,
    ich habe eine Frage an die Kollegen Architekten aus RLP.

    Gibt es in RLP eigentlich keine RiLi für Beherbungsstätten? Ich habe zumindest in meinen Bauvorschriften keine gefunden und würde den Verordnungsentwurf der EG heranziehen wollen. Die gilt aber erst ab 12 Gästebetten.

    Vielleicht hat einer eine bessere Lesebrille und gibt mir einen Tipp, danke.
    svjm
     
  2. Baumal

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  3. #3 gunther1948, 05.07.2011
    gunther1948

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    hallo
    beherbergung für was/wen?

    gruss aus de pfalz
     
  4. svjm

    svjm

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    Guten Tag.

    Es geht um um die Beherbergung von Personen i.S. einer Pension/kleines Hotel.

    Vielleicht hat noch jemand weitergehende Tipps, danke.
    svjm
     
  5. #5 Schwarz, 05.07.2011
    Schwarz

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    meines wissens ist die beherbungsstätten-vo in rlp nicht eingeführt.

    beherbungsbetriebe sollten in rlp in der gaststättenverordnung aufgeführt sein. ggf. empfiehlt es sich in abstimmung mit der zuständigen brandschutzdiensstelle als "vereinbarung" die muster-beherbungsstättenverordnung heranzuziehen, falls hier erleichterungen möglich sind.

    diese gibt es z.b. unter: http://www.bauministerkonferenz.de/

    schwarz
     
  6. #6 susannede, 05.07.2011
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    Die gilt aber auch erst, wenn 12 Gäste übernachten können.

    Soweit ich svjm verstehe, ist die Pension so winzig, dass die Bettenzahl (weit) unter 12 ist.
    Dies ist bei allen Privatunterkünften auch so - und da gilt auch nix. Außer Rettungwege, wie normal.

    Daher würde ich, bevor ich irgendwas suche, würde ich mich mit dem lokalen Feuerwehrmann kurzschließen (der, der den vorbeugenden Brandschutz macht).

    Grüße

    Susanne
     
  7. #7 Schwarz, 05.07.2011
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    bei weniger als 12 betten gilt aber m.e. die GastVO, da diese nicht ab einer bestimmten bettenzahl zu gelten scheint, soweit ich das auf die schnelle überflogen habe.

    lbauo gilt ja sowieso. unabhängig davon macht die GastVO da eh keine besonders interessanten vorgaben.
     
  8. #8 susannede, 05.07.2011
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    So isses, die mag zwar anzuwenden sein, aber da steht nix Relevantes in Sachen Beherbergung drin.
    Nutzen daher = Null.

    Grüße

    Susanne
     
  9. svjm

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    Dank nochmal an die FK Susanne und Schwarz.

    Muss jetzt erst einmal den Ersteindruck (:yikes) nach Ortstermin "verdauen" und dann sehen wir weiter.

    Die GaststättenVO behandelt mehr Straußwirtschaften (klar, RLP) als sonst etwas, kann also getrost vergessen werden. Die ArbeitsstättenVO gibt da mehr her, und die LBO reicht für eine pixDaumen "Machbarkeitsprüfung" zunächst aus. Da wird der Reibkoeffizient Daumen-Zeigefinger wahrscheinlich schmerzen.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
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