Arbeitsnachweise v. Architekten und Bauleitung

Diskutiere Arbeitsnachweise v. Architekten und Bauleitung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, da es zur Zeit zwischen mir und meinem Architekten "ein wenig kriselt" und ich mit seinen Leistungen überhaupt nicht einverstanden bin,...

  1. JBR123

    JBR123

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    Hallo,

    da es zur Zeit zwischen mir und meinem Architekten "ein wenig kriselt" und
    ich mit seinen Leistungen überhaupt nicht einverstanden bin, möchte ich hier
    mal nachfragen wie der Architekt eigentlich "seine Arbeit" nachweisen muß!

    Der Architekt wird ganz normal nach HOI bezahlt und hat dafür 1-8 zur Verfügung.

    Nun bin ich aber der Meinung, dass er seinen Job nicht richtig macht, denn eine
    Garage, mit 230 qm Grundfläche, kann keine Bauzeit von mehr als 10 Monaten
    haben. (Bodenplatte, Kalksandteinmauerwerk, Betondecke, Abdichtung)
    Er kümmert sich weder um den Baufortschritt, noch um die Handwerker die er
    eigentlich einplanen müßte - keiner davon hat je einen Projektplan erhalten oder
    irgendeinen Schrieb, in dem sein Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende deklariert war!
    Alles läuft sehr unkoordiniert ab!!! :mauer
    Grobe Fehler der Handwerker werden bewußt "übersehen" und werden erst beseitigt
    wenn ich die Handwerkskammer einschalte oder einen Anwalt antreten lasse.

    Wie kann ich den Architekten hier zur Ordnung rufen???


    Für jeden Tipp dankbar
    JBR
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    welche planungs- und bauzeit wurde zwischen dir und dem architekten
    vertraglich vereinbart?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Also - dazu kann man
    a) einen Roman schreiben
    b) den Fragesteller an einen Anwalt verweisen.
    :wow

    Ich versuchs mal mit ner Kurzgeschichte:

    Vorausgesetzt, es ist der volle Leistungsumfang 1-8 HOAI (egal ob alt oder neu) vereinbart, dann ist es u.a. Aufgabe des Architekten
    1) Terminpläne aufzustellen und fortzuschreiben
    2) Bautagebuch zu führen
    3) den Bauherren über Probleme mit der Ausführung und/oder Termintreue zu informieren.

    Nicht Aufgabe des Architekten ist die Anzeige und Verfolgung von Mängeln sowie die Durchsetzung bzw. Abmahnung von Terminen.
    Das sind Rechtsgeschäfte, die die Vertragsparteien zu führen haben - das sind Firma und Bauherr!!

    Beispiel:
    Firma X soll den Innenputz machen.
    Da steht dann im LV drin - Ausführung AB. Kalenderwoche
    Bauherr erteilt Auftrag (schriftlich) und bestätigt den Termin bzw. ändert den. Dazu bekommt er vom Architekten die Info, wie der aktuelle Terminplan aussieht.
    Nimmt Firma X den Auftrag so an, muss sie in der AB. KW antreten.
    Der Architekt stellt fest, das X nicht da ist. Ggf. fragt er nach.
    Über die Fakten informiert er den Bauherren.
    Der muss X schriftlich in Verzug setzen und die Folgen androhen.

    Kommt X dann noch immer nicht, muss der Bauherr die Folgen durchsetzen!

    Der Architekt ist Zeuge und belegt seine Angaben auch mit dem Bautagebuch!
     
  4. #4 loennermo, 07.07.2011
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    Kann ich Einsicht in so ein Ding als Bauherr verlangen? Ich glaube nämlich, dass mein Archi keins hat... ;)
     
  5. Lukas

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    Darf ich mal wieder Zweifel anmelden?

    Gruß Lukas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Jain ;)

    Ich weiß nicht, ob es ein Recht auf Einsicht/Erhalt von Kopien gibt.
    ABER: Ohne Einsicht/Kopien kann der Architekt nicht beweisen, dass er es geführt hat. Hat er es nicht BEWEISBAR geführt, steht ihm dafür kein Honorar zu. Das sind, wenn ichs recht im Kopf habe, 3% des Honorars.

    Allerdings gibts keine Formvorschrift für ein Bautagebuch. Es kann auch auf dem Merz´schen Bierdeckel geführt werden. ;)
    Hauptsache es enthält, was wichtig ist.
    Was ist wichtig? Das entscheidet im Streitfall der Richter :D
     
  7. JBR123

    JBR123

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    @Ralf Dühlmeyer
    Danke!!!


    Terminpläne......
    Muß hier jedes Gewerk sichtbar sein und auch die Terminplanung der
    Handwerker drin stehen inkl. der Einsatztermine?



    Bautagebuch.....
    Was muß/sollte dort drinne stehen?


    Ausschreibungen......
    Muß der Architekt darüber einen Nachweis führen und auch die Vergabe protokollieren?


    Auftragsvergabe.....
    Muß dies vom Architekten in Schriftform gemacht werden oder reicht ein "Mach mal ..." ???


    CU
    JBR
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt auch für Terminpläne keine Formvorschrift. Sie müssen so gemacht sein, dass man daraus nachvollziehen kann, welche Firma wann die Arbeit aufnimmt.
    Sinniger Weise auch, wie lange sie braucht, damit das Folgegewerk koordiniert werden kann.

    Beispiel - Sanitär. Muss ggf 3* kommen. Roh(r)installation, Objekte (Wanne, Dusche), Endmontage.
    Da kann ich ein Balkendiagramm nehmen, eine Rubrik Sanitär machen und drei Einsatzzeiten eintragen
    Oder drei Rubriken mit der jeweiligen Zeit
    http://images.google.de/images?sour...deDE307DE307&q=bauzeitenplan&biw=1024&bih=588

    Bautagebuch -> siehe oben
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Nachweis sind die ausgefüllten Rückläufer!
    Vergabe -> siehe unten

    (Auftrags)Vergabe ist ein Rechtsgeschäft! Das kann nur der Auftraggeber machen.
    Es sei denn, der Auftraggeber erteilt jemandem (hier ggf. dem Architekten) die Vollmacht zur Vergabe.

    Ein "mach mal" ist ein mündlicher Auftrag. Der reicht!!! Allerdings sind dann ggf bei der Auftragserteilung gemachte Vereinbarungen (Du fängst am .... an) schwer beweisbar.
    Schriftlich ist sinniger. Aber kein muss (ausser bei Behörden - aber da ist vieles anders).

    Nochmal - Verträge und damit zusammenhängende Dinge wie Leistungsumfang, Termineinhaltung, Mängel sind Rechtsgeschäfte.

    Die können nur die Vertragsparteien tätigen. Der Architekt nur mit Volmacht des Auftraggebers.
     
  10. #10 passivbauer, 07.07.2011
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    Nur eine Anmerkung zum Baufortschritt: Es kann auch an der Konjunktur liegen, dass es nicht voran geht, da es einfach zu wenig freie Kapazitäten gibt. Zur Zeit bekommt man hier in Freiburg quasi kein Angebot mehr von einem Fensterbauer für Einbau Ende 2011. Elektriker geben ebenfalls für 2011 kein Angebot mehr ab. Überall sucht man händeringend nach Leuten...Überall brummt es wie seit 20 Jahren nicht mehr...
     
  11. #11 DerSuchende, 07.07.2011
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    @passivbauer
    ja und, wo ist dein problem?
    ich kenne kein gewerk das nicht auch tausende von Kilometer fährt.
    dort sind oft die Spielregeln (Garantie.....Zahlungweise.....) viel härter als in D.

    mfg
     
  12. JBR123

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    hmmmm,

    mein Architekt hat weder ein Bautagebuch, egal in welcher Form, noch einen
    Terminplan/Projektplan für mein Bauvorhaben - er tut nichts und will nur sein
    HOI Honorar!!
    Grobe Baumängel übergeht er locker und läßt mich mit den Handwerkern
    kämpfen - nur durch mein aggresives Eingreifen wurden die Handwerker überzeugt,
    dass Ihre Arbeit "sch....." war - der Architekt hätte dies "gedeckt"!!!!

    Vor wem hat der Architekt am meisten Angst??
    (Architektenkammer oder SAT1/Akte2011)

    Danke
    JBR
     
  13. #13 Gast036816, 12.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    davor, dass er als dienstleister für sein geld etwas tun muss und einen erfolg schuldet. das wird ein fall für den anwalt.
     
  14. JBR123

    JBR123

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    OK,

    aber wo findet man einen Anwalt, der sich mit solchen Sachen auskennt oder
    sich an so eine Sache, mit Sachverstand, rantraut??

    Werbung mit "Baufachanwalt" machen viele, aber wer hat wirklich was drauf??
    Oder einfach nur einen Anwalt und einen "Gutachter für Bauwesen"??

    Wer hat einen guten Tipp?

    Danke
    JBR
     
  15. #15 Baufuchs, 18.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Architektenverträge sind Werkverträge u. keine Dienstleistungsverträge.

    Werkvertrag Architekt geschuldeter Erfolg = genehmigungsfähige Planung

    Dienstleister z.B. Rechtsanwalt = geschuldet z.B. Vertretung des Mandanten vor Gericht, Honorar auch, wenn Prozess verloren geht.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry, aber da überkommt mich ein massiver Brechreiz.

    Die Fernsehminutenfüllung (Sendung wäre schon zu positiv) ist ein derart ekelerregendes Format - das gehört schlicht verboten.
    Dagegen ist das Druckerzeugnis mit den 4 Buchstaben, das sich nicht "Zeitung" nennen darf, ja ein Hort seriösen Journalismus.


    Mei Gudsder - damit biste unten durch. Janz tief.
     
  17. JBR123

    JBR123

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    Warum denn???
    Ich will doch nur den Architekten zum nachdenken zwingen und dabei ist
    mir eigentlich auch ein "unkonventioneller Weg" nicht zu blöd, wenns zum Erfolg führt!

    Danke
    JBR
     
  18. #18 DerSuchende, 20.07.2011
    DerSuchende

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    das macht mann/frau vorher. also, vor dessen unterschrift!
    ist nur, auch mit ganz viel:hammer:
    bleibt es dann "meistens" nur am BH hängen!:mauer

    mfg
     
  19. #19 Gast036816, 20.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ JBR123 - mit SAT1 akte xyz kann man niemanden überzeugen und zum nachdenken bringen, das ist nur eine billige seifenoper, nach der sendung platzen alle träume wie seifenblasen.
    einen fachanwalt findest du in den vergilbten seiten, die zuständige anwaltskammer wird sicher auch behilflich sein und empfehlungen aussprechen.

    @ Baufuchs - OK, dann nehmen wir den dienstleister wieder raus und nennen ihn sachwalter des bauherrn, werkvertragler klingt zu komisch. die kernaussage bleibt der geschuldete erfolg.
     
  20. JBR123

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    RICHTIG!! :bef1021:

    Danke
    JBR
     
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