Zugluft im Bad, Mauerwerk hinter Vorwand nicht geputzt?

Diskutiere Zugluft im Bad, Mauerwerk hinter Vorwand nicht geputzt? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, so hab heute den Bauleiter unseres 4 Fam. Hauses (Bj 2008) da gehabt, unser prob. es wurde nicht hinter der Vorwandinstallation verputz,...

  1. #1 irrtum1, 06.07.2011
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    Hallo,
    so hab heute den Bauleiter unseres 4 Fam. Hauses (Bj 2008) da gehabt, unser prob. es wurde nicht hinter der Vorwandinstallation verputz, somit haben wir Zugluft bei eingeschalteter Dunsthaube in der Küche. Fenster war als erstes unter Verdacht, das ist aber dicht, die Fliesen wurden an der Leibung und Vorwand entfernt. Jetzt möchte der Bauleiter nur die Stöße der Mauersteine, an die man rankommt mit einem Fensterdichtband abdichten. Das löst aber nicht das ganze prob, da an dem Mauerwerk (Stöße) weiter deutlich Zugluft zu spüren ist. Er möchte halt nicht die ganze Vorwandinstallation Abreißen und die Außenwand von innen Verputzen. Wie gehe ich nun weiter vor, ich möchte solange alles offen ist ein Gutachten machen lassen. Der Bauleiter will hingegen alles wieder zumachen, damit ich schlechtere Karten habe für die Erstellung eines Gutachtens.

    Bilder folgen noch.

    Gruß
    irrtum1
     
  2. #2 irrtum1, 06.07.2011
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    so, hier mal ein paar Bilder, die Zugluft kommt in der WC Drückergartnitur, Steckdose Waschtisch und Klappe Installationsschacht raus. Im Schacht ist die Aussenwand nicht verputzt.

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  3. #3 Wieland, 06.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich persönlich würde erst mal fertig bauen, von außen verputzen ( WDVS ),Aussenhaut
    Luftdicht fertigstellen u. innen das gleiche.

    Macht mal ein Fenster auf und schaltet den Dunstabzug ein ( 400 m³ Leistung/STD) dann
    ziehts bestimmt auch!
     
  4. Julius

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    Wann, wo, wie auf- und zugemacht wird, bestimmt immer noch der Eigentümer - und nicht etwa der Bauleiter!
     
  5. #5 irrtum1, 06.07.2011
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    Hallo,
    genau aber dass will der gute Bauleiter nicht hören. Denkt er hat es mit blöden Kunden zu tun.
    Was mich nur interessiert, Bau Mangel oder nicht?
    Sollen wir Eigentümer ein Gerichtsverwertbares Gutachten machen lassen. Da ja nun schon mal alles offen ist , bietet sich das ja an.
    Blower Door Test wird hier ja nicht viel bringen, so offensichtlich wie das ist.


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  6. #6 Wieland, 06.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Fotos mit dem Feuerzeug sind schon sehr beeindruckend, wurden diese bei eingeschalteter Abzughaube u. ansonsten Luftdichter Außenhülle gemacht???


    :e_smiley_brille02:
     
  7. Josef

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    ganz blick ich da noch nicht durch ... trotz der Bilder

    - grundsätzlich haste mit fehlenden Vorwandputz ein
    Schallschutzproblem bei nem 4-Familienhaus ... aber des
    iss ne andere Baustelle.

    sagmal deine Vorwände bestehen allesamt aus Gipskartonplatten ...
    2cm stark Fliesen drauf und fertig ???

    Mauerwerke sind allesamt aus Porenbeton ???
     
  8. #8 irrtum1, 06.07.2011
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    Hallo,
    also das Haus ist mit Kalksandsteinen gebaut.

    Bei eingeschalteter Dunstabzugshaube in der Küche haben wir Zugluft im Bad an der Vorwandinstallation (WC-Taster, Steckdose, Revisionsklappe). Teilweise ist hinter der Vorwand nicht verputzt.
    Jetzt wo die Fliesen weg sind kann man an den Querfugen der Steinen deutlich Zugluft spüren. Außen Dämmung 15cm mit Mineralputz.
    Vorwand einlagig mit Rigibsplatten, keine weitere Dämmung innen.
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    - eine sehr eigenwillige Kontruktion
    - die Zugluft beschränkt sich auf Ihr Wohnung ?
    - sonst keine Probleme mit dem Schallschutz bei der Konstruktion ?
    - der Dunstabzug ist nirgends angeschlossen = Umluft ?
     
  10. #10 irrtum1, 07.07.2011
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    Dunsthaube ist als Abluft installiert, somit entsteht ein unterdruck in der Wohnung wenn alle Fenster geschlossen sind.

    - die Zugluft beschränkt sich auf Ihr Wohnung ?
    nur im Bad an den besagten stellen.

    - sonst keine Probleme mit dem Schallschutz bei der Konstruktion ?
    nein

    habe auch so den Verdacht, dass mit zu wenig Kleber (Stein auf Stein) gearbeitet wurde
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Das ist aber sowas von falsch, falscher geht es schon gar nicht mehr - es sei denn, dem Fragesteller würde das ganze Haus gehören.
    Wenn das nicht der Fall ist (davon gehe ich aus) und dem Fragesteller gehört nur eine Wohnung, dann ist die Wand zu 99,99 % Eigentum der Gemeinschaft und kein Sondereigentum.
    Dann war es schon falsch, mit der Firma überhaupt zu verhandeln.

    Dann ist einzig der Verwalter Ansprechpartner des TE. Der hat im Namen der Gemeinschaft diesen Mangel fachgerecht abstellen zu lassen.
    Und dazu natürlich erstmal den BT/GÜ in die Pflicht zu nehmen.
     
  12. kehd

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    Ich hätte gerne mal gewußt, woher die ca 500m³/h Luft, die eine Dunstabzugshaube absaugen soll, denn bestimmungsgemäß herkommen sollen? Wenn die Wohnungen sehr dicht sind, hört doch ein schwacher Ventilator irgendwann auf zu saugen, ist es stark genug, müssen doch irgendwann die Fenster nachgeben. Wenn man den Luftdruck in der Wohnung um 10% erniedrigt, lastet auf einem 1m² Fenster doch Kraft, die einem Gewicht von einer Tonne entspricht.
     
  13. #13 irrtum1, 07.07.2011
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    Wir 4 Eigentümer regeln dass eigentlich immer erst mal selbst mit der Baufirma, da das der direkte weg ist. Uns allen ist der "Mangel" bekannt und wir müssen der Baufirma ja auch die Gelegenheit geben den "Mangel" abzustellen. Nur so pedantisch wie das hier gemacht werden soll geht es halt nicht. Ich werde hier erst einmal ein Gutachten erstellen lassen solange die Leibung und Vorwand offen sind, das ist denke ich das beste, auch für den Gutachter.

    @kehd
    unsere Dunsthaube hat einen Leistung vom ca. 800m3/h Luft
    Es strömt ja ständig Luft nach aus der offenbar nicht verputzen Außenwand im Bad
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Siehste - DAS sagt der BU auch :D
     
  15. #15 maveric00, 07.07.2011
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    Hallo,

    RIIISCHTIIISCH - allerdings: der volumetrische Wirkungsgrad einer Dunstabzugshaube geht mit steigendem Differenzdruck sehr schnell gegen Null - soll heissen: die 10% wirst Du mit 'ner normalen Ablufthaube nicht hinbekommen.

    Folge dann: Ablufthaube macht nur Krach und die Wrasen verteilen sich doch in Küche und Wohnung. Deswegen entweder Küchenfenster auf beim Lüften oder einen automatischen Mauerkasten für Zuluft. Bei 800 m^3/h wird in einer einzelnen Wohnung die vorhandenen Undichtigkeiten (die heutzutage ja zu einer Lüftungsrate kleiner 1 1/h führen sollten) normal nicht reichen. Auch KWL stößt hier an ihre Grenzen, da sie normalerweise auf 0,5 1/h ausgelegt ist, und somit selbst das Abschalten des Abluft-Ventilators die Dunstabzugshaube nicht ausgleichen dürfte...

    Abgesehen davon halte ich die Verklebung und Tackerung der Dampfbremse (als luftdichte Ebene) für potentiell wesentlich gefährdeter als die Fenster (die sich eh' erst elastisch verformen würden, und damit eine deutlich erhöhte Undichtigkeit aufweisen würden).

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  16. #16 irrtum1, 07.07.2011
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    und nu auch das noch.
    Wir haben die EG Wohnung und ich habe mal Rauchstäbchen im Keller an dem Deckendurchbruch zu unserem Bad abbrennen lassen. Dort verlaufen die Versorgungsleitungen und der Rauch zieht schön in unser Bad hoch.

    Also auch da ist es undicht.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Sach ich doch:
    Das haben Deine Handwerker auch jeden Morgen gesagt.

    :D
     
  18. #18 irrtum1, 13.07.2011
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    warum kann ich die 2. Seite nicht öffnen, würde gerne diese Beträge lesen, sollen doch 17 Beiträge sein:think
     
  19. R.B.

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    Jetzt sind es 17

    Gruß
    Ralf
     
  20. Julius

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    Widerspruch

    Sag mal, Ralf, hast Du keinen unpassenderen Textbaustein gefunden...?

    Was aber kein Jota an meiner Aussage ändert!
    Ich bleibe dabei:
    Nach der Fragestellung ("unseres 4 Fam. Hauses") war zwar nicht klar, ob es sich um einen Alleineigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft handelt, aber das ist egal. Jenes Recht steht dem Eigentümer zu - um welchen es sich auch handeln mag! Und eben NICHT dem ehemaligen Bauleiter. Daran ändert auch nichts, ob evtl. eine Eigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten wird.

    Mag sein, aber dazu hatte ich mich nicht geäußert.
    Im Übrigen erstmal wieder ne Unterstellung von Dir, oder?
    Aus der Formulierung des TE geht ME nicht hervor, daß er sich lediglich direkt an den BT gewandt hatte. Er schreibt nämlich z.B.:
    Falls Du weiter auf Deiner vernichtenden Bewertung meiner Ansicht beharrst, schlage ich Eric als Gutachter vor. :Brille
    Aber vielleicht nimmst Du sie einfach zurück.


    Deine gegenüber dem TE weiter geäußerte Häme ist übrigens genauso deplaziert!
    Denn die Existenz des Verwalters der Eigentümergemeinschaft hindert die 4 Eigentümer meiner bescheidenen Meinung nach in keiner Weise daran, ihre Rechte auch direkt selbst (gemeinsam) geltend zu machen. Im Zweifel (wenn der Verwalter anders handeln wollte als sie) haben sie sogar das Machtwort. Was ja bei oft vom BT eingesetzten willfährigen Erstverwaltern durchaus vorkommt...


    Zurück zur Sache:
    Ja. Du oder besser (aber auch nur wegen der Kostentragung) die Gemeinschaft.

    Neben der Beseitigung der Leckagen (die Undichtheit vom Keller her ist nämlich genausowenig in Ordnung) sollte auch eine vernünftige Lösung für den Betrieb der Dunsthaube gefunden werden. Da hat kehd völlig Recht!
    Bei jener Angabe dürfte es sich um den Durchsatz freiblasend handeln. Der ist mit Abluftrohr schon merklich geringer und bei mangelnder Zuluft geht er gegen Null...
    Einfach so ist die Haube daher nach der Beseitigung der Leckagen noch nutzloser als jetzt schon.
    Entweder rüstet man sie auf Umluftbetrieb um oder es muß eben doch eine ausreichende Zuluftöffnung geschaffen werden. Am besten in Form, eines automatischen Mauerkastens oder notfalls durch einen Fensterkontakt.
     
Thema: Zugluft im Bad, Mauerwerk hinter Vorwand nicht geputzt?
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