Höhenunterschied zum Nachbargrundstück - wer muss abstützen?

Diskutiere Höhenunterschied zum Nachbargrundstück - wer muss abstützen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Bauexperten, unser Haus ist fertig, jetzt ist der Garten dran. Mein Problem ist schwierig zu erklären, ich hoffe es ist dennoch...

  1. #1 muppetbaby, 06.07.2011
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    Hallo Bauexperten,

    unser Haus ist fertig, jetzt ist der Garten dran. Mein Problem ist schwierig zu erklären, ich hoffe es ist dennoch verständlich. Folgendes: Straße leicht abschüssig, von oben gesehen zwei Grundstücke auf der linken Seite. Grundstück oben A, unteres Grundstück B. A hat, um sein Gelände plan zu bekommen, im unteren Bereich ca. 50cm aufgeschüttet. B hat aus gleichen Gründen im in seinem oberen Bereich ca. 70cm abgetragen. Entstanden ist so zwischen beiden Gärten ein Versatz Von 1,2 m. ( Falls diese Info wichtig ist:Die Straße, die von der Gemeinde erst nach Fertigstellung der Häuser angelegt und gepflastert wurde folgt in ihrem Gefälle nicht dem ursprünglichen Geländeverlauf sondern ist neben Grundstück A fast auf Geländehöhe und wird erst dann leicht abschüssig. So ist auf Höhe des Gartenversatzes die Straße fast plan mit A und Grundstück B liegt viel tiefer, quasi neben der Straße tiefergelegt.) Wer muss nun den Versatz stützen? In der Landesbauordnung etc. bin ich nicht fündig geworden.

    Beide, weil der eine aufschüttet und der andere abgetragen hat?
    A, weil der, der höher liegt, Gelände abstützen muss?
    B, weil er mehr abgetragen hat? Hätte B nicht abgetragen und sich an der geplanten Straßenhöhe orientiert, hätte A nur ca. 20 cm auffüllen müssen und hätte statt jetzt umfangreicher Stützmaßnahmen nur leicht abböschen brauchen?

    Die Gemeinde hat keine eindeutige Antwort.So eine Fragestellung hatten die bisher wohl noch nicht. Die anderen Nachbarn in dem Baugebiet haben mal halbe/halbe gemacht, mal hat der höhere, mal der niedriger Liegende gezahlt, manche sitzen das Problem aus und sprechen nicht mehr miteinander...

    Wir (A) und unser Nachbar (B) sitzen hier beim Bier und wollen uns in beiderseitiger Zufriedenheit einigen, wir wohnen ja schließlich die nächsten 30 Jahre nebeneinander!

    Vielen Dank für Eure Antworten!
    Julia
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    da wäre doch alles geklärt ... oder ....
     
  3. #3 muppetbaby, 06.07.2011
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    Ja, im Prinzip ist das richtig. Wir werden uns wohl auf 50/50 einigen.
    Nur sitzen hier (Richtfest bei anderen zukünftigen Nachbarn) noch einige Menschen, die vor einem ähnlichen Problem stehen.Hier in diesem Neubaugebiet gibt es zahlreiche solcher Grundstückskonstellationen und von den anderen "betroffenen" Nachbarn sieht das nicht jeder so locker wie wir. Ich erhoffe mir hier im Forum von Leuten mit Fachwissen und Erfahrung evtl. Hinweise darauf, wie soetwas evtl. gesetzlich geregelt ist, da die Gemeindeverwaltung ja auch nichts verbindiches sagen kann/will? Ich schreibe heute quasi als Sprachrohr für die gesamte Nachbarschaft. Die Diskussionen gehen hier von "ursprünglicher Geländehöhe" über "geplantes Strassenniveau" als Bezugspunkt bis hin zu "zeig mir wo das im Gesetz/Bauordnung geregeltist- vorher zahle ich nix für eine Stützmauer". Und das alles bei ein paar Bieren...mal sehen, wohin das noch führt...!
     
  4. #4 trekkie, 06.07.2011
    trekkie

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    Nix oder ..., Helges Antwort + untermauert mit:

    [Edit] sorry, zu spät - Antwort galt #1 und #2 [/Edit]
     
  5. #5 D3esperator, 06.07.2011
    D3esperator

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    d.h. du lotest für andere nun aus, was richtig ist?

    das nehme ich dir nicht ab :)

    ich will dir ja nix unterstellen, aber in erster linie denkt jeder an sich - da liegt es nahe das du mal im eigenen interesse nachforschen willst, ob es nicht doch klare regeln gibt, die zu euren gunsten sprechen.

    ist ja nix verwerfliches, spiel halt nur mit offenen karten.
     
  6. #6 gast3, 06.07.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.07.2011
    gast3

    gast3 Gast

    ihr habt alles geklärt - soso - ist doch gut.

    und wie ihr werden sich die anderen auch einigen (müssen) - jeder für sich .... so oder so.

    gut - Skeptik einmal beiseite - wenn der eine auffüllt / der andere abträgt sind beide im Boot - also die gesamte Nachbarschaft soll mal den Bierkonsum steigern - dann klappt das auch mit dem Nachbarn



    der Herr Wirtschaftsinformatiker drückt es dann doch klarer aus
     
  7. #7 muppetbaby, 06.07.2011
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    Ja, ich lote für andere aus. Irgendwie sind hier alle mit ihrer Weisheit am Ende und da dachte ich, ich frage mal das Forum hier. (Ist bei den meisten Leuten unbekannt.) In den meisten Fällen kann man hier gute Ratschläge und Tipps bekommen oder still mitlesen, so ist mein persönlicher Eindruck. Und da ich eine nette Nachbarin sein möchte, habe ich vorgeschlagen, dass ich mich hier mal umhöre.

    Wir sind mit Grundstücksbesitzer B um 10 Ecken verwandt, da ist es quasi von vornherein klar gewesen, dass wir halbe halbe machen und uns gar nicht erst auf was anderes einlassen... siehe " die nächsten 30 Jahre" und mögliche große Familienfeiern...!

    Grüße aus Osnabrück! Julia
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    O.K. m.E. ist der/die, welche Änderungen am ursprünglichen Geländeverlauf/-niveau vornimmt für alles weitere verantwortlich. Wenn beide -- s.o.

    wenn nicht aufgrund eines früheren Baubeginns "Tatsachen" geschaffenn wurden - da wird es dann z.T. schwierig ..

    generell kann / sollte der Weg eine gemeinsame funtionale, optische und fiananzielle Lösung sein - wer das als Nachbarn nicht hinbekommt - gute Rechtsschutzversicherung dringend empfohlen, weil die nächsten 30 Jahre werden dann lustig.
     
  9. #9 muppetbaby, 06.07.2011
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    So, der Abend neigt sich dem Ende entgegen ... Danke für die Beiträge. Auch wenn es heute keine konkrete Antwort gab, so kennen jetzt immerhin über 40 neue Leute das Bauexpertenforum! Ist doch auch mal was.
    Auch wenn es hier jetzt nicht so ganz hinpasst: Danke für dieses tolle Forum. Während der ganzen Planungsphase für unseren Bau habe ich still mitgelesen und mich z.Bsp. von der Notwendigkeit des Viergestirns überzeugenlassen ... und bin damit sehr gut gefahren. Ich habe jetzt das Haus, welches ich (nicht) immer haben wollte, (früher dachte ich: KWL und Erdwärme mit Tiefenbohrung und 3-fch verglasteFenster brauchen wir nicht - jetzt bin ich froh darüber!) die Überraschungen hielten sich in Grenzen, die Kostenschätzung des Architekten war 1a und wurde 100% eingehalten. Ich liebe unser Haus (weißer Putz, Ral 7016 3-fach Fenster, Braas Turmalin anthrazit Dachpfannen, teilw.Lärchenholz Verkleidung und eine schlichte anthrazitgestrichene Briefkastenwand/Stele, die das Vordach optisch stützt) auf vieles wäre ich ohne unseren Architekten nicht gekommen, und zum Archi sind wir Dank des Forums gegangen Danke!
    Gute Nacht, Julia
     
  10. frijo

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    wenn ich B wäre würde ich die Stützmauer bezahlen.

    1. wäre es dann meine und ich könnte damit tun und lassen was ich will bzw. könnte diese gestalten wie mir gefällt (muss das Ding schließlich im Gegensatz zu A anschauen)

    2. wäre damit potentiellen zukünftigen Streitfällen der Zahn gezogen (wer weis wem die Häuser in Zukunft gehören)

    gruss frijo
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Im Prinzip ist es so, dass jeder seine Maßnahme sichern muss. Der Aufschütter seine 50 cm und der Abgraber seine 70 cm.

    Das ist natürlich ein Heidenaufwand, vor allem für den Abgraber. Von daher ist 50/50 sicher das beste.

    Ihr solltet aber irgendwie schriftlich festlegen, wer was zahlt, wenn z.B. in 20 Jahren mal was gemacht werden muss und was der Unterlieger (der ja die 1,20 Ansicht hat) an der Wand machen darf und was nicht.
    Auch, was mit Zäunen oberhalb ist. Wie hoch, durchsichtig oder zu, auf oder hinter die Wand.
    Alles, was Ihr jetzt im Einvernehmen regelt, kann keinen Streit verursachen!
    Das ganze dann auch bindend für die Rechtsnachfolger.
     
  12. #12 Tomsbaustelle, 21.04.2013
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    Da es dieses Thema schon gibt und ich das Forum nicht zumüllen will, hänge ich mal meine konkrete Frage (ohne ominöse Nachbarn für die ich es klären will ^^) hier dran.

    Bei unserem Gewerbeobjekt haben wir einen ordentlichen Erdaushub gehabt. Die konkreten Zahlen hab ich nicht im Kopf, daher fiktiv, sind aber vermutlich auch nicht relevant. Sagen wir, daß wir unser Grundstück von dem urspünglichen Geländeverlauf 1m abgesenkt / ausgehoben haben. Wir bauen nun munter unser Objekt dort hin und links von uns ist noch ein freies Grundstück gewesen. Dieses hat sich jetzt eine Firma gesichern, die ein Bürogebäude dort errichten will und vermieten möchte. Schön.

    Vor 1 Woche trat der Grundstückkäufer an uns heran, hielt etwas smalltalk und kam irgendwann zu der Frage, wie tief wir noch gehen. Da wir schon "fertig" sind, haben wir geantwortet, daß wir nur noch für die Gestaltung des Außenbereichs teilweise etwas wieder aufschütten / plan machen, aber nicht tiefer gehen werden. Er sagte darauf hin, daß er wahrscheinlich nochmal 1m tiefer gehen wird als wir.

    Geschlossen wurde dieses Gespräch von ihm mit den Worten:
    Da müssen wir uns dann mal zusammensetzen wie wir das mit der Grundstücksgrenze machen daß das abgestützt wird. Ich fragte was er genau meine und der herr sagte darauf "Ja, daß man sich da einigt und vielleicht mit den Kosten eine Teilung hinbekommt". Ich hab das dann erstmal so stehen lassen ("Jaja, sprechen wir dann") aber es lässt mir keine Ruhe. Ich habe dann mal bissel gefragt bei unserer Baufirma und die meinte sofort "Wer tiefer geht, muss abstützen und diese Maßnahme selbst organisieren und zahlen, wenn Ihr tiefer geht seid IHR DAS, wenn der Nachbar tiefer geht, ER!"

    Ist dies so korrekt oder habe ich irgendeine Verpflichtung hier an der Abstützung mitzuwirken wenn er tatsächlich 1m tiefer geht als wir? Momentan würde ich sagen, warum soll ich mich an KOsten beteiligen wenn mein Nachbar noch tiefer buddeln will? Wahrscheinlich würde es anders aussehen, wenn wir AUFSCHÜTTEN auf den ursprünglichen Geländeverlauf... aber so?
     
  13. #13 Baufuchs, 21.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer tiefer geht muss abstützen/abfangen. Kosten hat der zu tragen, der abgräbt.

    Anders sieht es mit den Kosten der Einfriedigung auf der Grenze aus (Zaun etc.), da haben sich beide Nachbarn gem. Hess. Nachbarrecht die Kosten zu teilen.
     
  14. #14 Tomsbaustelle, 21.04.2013
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    Danke Baufuchs, so dachte ich das auch. War nur so verwundert weil der Herr so "wissend und bestimmend" auftrat, daß man sich da einig werden müsse. Einfriedung heisst: Wenn man einen Zaun hin machen will, tragen beide Seiten die Hälfte der Kosten. Wie siehts denn dann wieder aus, wenn einer KEINE Einfriedung machen will bzw. so "tut" als wäre das nie ein Plan gewesen? Sorry falls ich mich da nicht mit bestehenden Regelungen auskenne ;-)
     
  15. Baumal

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  16. #16 Mauerfall, 21.04.2013
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    Hallo Baufuchs,

    Ich habe auch den Link von Baumal gelesen, aber mir stellt sich dann doch eine Frage: Was ist, wenn der eine Nachbar bereits eine sehr aufwändige Begrenzung gebaut hat (sagen wir mal aus südafrikanischem Sandstein oder poliertem Granit oder Carara-Marmor ;-) )? Theoretisch muss ihm dann ja eine Beteiligung gezahlt werden. Gibts da eine Obergrenze, bis zu der eine Beteiligung zumutbar ist?

    LG
    Mauerfall
     
  17. Baumal

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    eine beteiligung muß bezahlt werden in höhe eines
    "ortsüblichen" zauns. carara wird nicht ortsüblich sein...:D

    im zweifelsfall eine beteiligung in höhe der kosten
    eines maschendrahtzauns o.ä.
     
  18. #18 Baufuchs, 22.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du § 15 Hessisches Nachbarrecht:

     
  19. Bautz

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    Hierzu hätte ich mal eine Ergänzungsfrage.

    Weiß jemand, ob es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer die Abstützung bzw. Unterfangung durchgeführt werden muss?
    Hintergrund: ich habe auch einen "abgrabenden" Nachbarn, der allerdings momentan wenig Anstalten macht, eine Stützmauer o.ä. zu errichten. Das soll wegen mir auch erst einmal nicht das Problem sein, nach dem Hausbau ist ja meistens erst mal Ebbe in der Kasse. Auf ein paar Monate mehr oder weniger kommt es mir nicht an. Ich möchte nur vermeiden, dass nach einem bestimmten Zeitraum x so eine Art Gewohnheitsrecht greift, d.h. dass der Nachbar dann nicht mehr abstützen muss. Ist Euch sowas bekannt?
     
  20. Baumal

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    guckst du §14 hessisches nachbarrecht.
     
Thema: Höhenunterschied zum Nachbargrundstück - wer muss abstützen?
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