Höhenunterschied zum Nachbargrundstück - wer muss abstützen?

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  1. Bautz

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    Hallo Baumal, auf welchen Beitrag beziehst Du Dich? §14 NachbG HE behandelt die Errichtung von Einfriedungen. In meinem Beitrag ging es um Abgrabungen/ Abstützungen...
     
  2. #22 Tomsbaustelle, 22.04.2013
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    Finde Bautz`s Frage auch sehr spannend. Ich würde die noch soweit ergänzen: Je nach Höhenunterschied besteht ja die Gefahr eines "Abbruchs" oder Abrutschens des eigenen Grundstücks zum Nachbarn. Wie schnell muss dieser für eine Abstützung sorgen um einem Abriss der Kante etc gegenzuwirken? Denke nur daran, wenn zB gebaut wird und er es nach Abschluss aller Arbeiten plant und vorher etwas passiert, wer dann die Schuld trägt? Muss man hier zu jeder Zeit die Grenze gegen Abrutschen sichern und ist mit dem Beginn der Erdarbeiten in der Verantwortung?
     
  3. Bautz

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    Bin nun im BGB fündig geworden. Da hätte ich zwar als letztzes gesucht (habe ich auch :biggthumpup:), aber jut...

    § 909 BGB (Vertiefung): "Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist."
    Das impliziert für mich, dass der Abgrabende unmittelbar nach seiner Abgrabung Stützungsmaßnahmen ergreifen muss, zumindestens, wenn es der Nachbar verlangt.

    § 924 BGB (Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche): Die Ansprüche, die sich aus den §§ 907 bis 909, 915, dem § 917 Abs. 1, dem § 918 Abs. 2, den §§ 919, 920 und dem § 923 Abs. 2 ergeben, unterliegen nicht der Verjährung.
     
  4. #24 ralph12345, 23.04.2013
    ralph12345

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    Einen Zeitraum, in der der Nachbar befristet Dein Grundstück beschädigen darf, gibt es nicht. Das muß sofort gesichert werden. Wobei sich die Dringlichkeit sicher aus dem tatsächlichen Höhenunterschied und z.B. dem Bodenbewuchs ergibt.
     
Thema: Höhenunterschied zum Nachbargrundstück - wer muss abstützen?
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