Regelung von Zulagepositionen

Diskutiere Regelung von Zulagepositionen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich habe eine Frage zu dem leidigen Thema Zulagepositionen: Wenn ich richtig informiert bin, ist der Begriff und damit die...

  1. Tomar

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    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage zu dem leidigen Thema Zulagepositionen:
    Wenn ich richtig informiert bin, ist der Begriff und damit die Handhabung von Zulagepositionen in der VOB schon seit einiger Zeit nicht mehr geregelt. Das heißt, werden sie ausgeschrieben, sind Missverständnisse (und die treten dann regelmäßig auf) nicht eindeutig regelbar, weil dazu einfach kein Regelwerk existiert.
    Wie kann ich aber mit einer Zulageposition umgehen, die eine andere Abrechnungseinheit (m) als die Grundposition hat, auf die sie sich bezieht (qm).
    Gibt es hierzu eine (bewährte) Vorgehensweise? Ist die Zulageposition so überhaupt zulässig?

    Die (:mauer :irre :frust :motz) Praxis Zulagepositionen auszuschreiben ist leider immer noch sehr weit verbreitet. Ich kann nur jedem raten, das zu vermeiden. Die ständig auftretenden Probleme sind einfach nur nervtötend.

    Danke mal und Gruß
    Tom
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Ich hatte noch nie Probleme mit Zulagepositionen. Auch nicht bei wechselnden Masseneinheiten.
    Und wie soll ich z.B. Abwasserletungen ausschreiben.
    Entweder nach Stck sowohl ür Fomrteile als auch für grade Stücke, die nach Länge getrennt. Dann bezahlt der Bauherr den Verschnitt, denn ich kann ja nur handelsübliche Längen ausschreiben. Wird ein Stück von 1,25 m gebraucht, berechnet der Unternehmer 2,0 m (korrekt) und der Bauherr zahlt 75 cm zu viel.

    Ode ich schreibe lfdm Leitung aus. Dann muss ich die Formstücke extra ausschreiben - nach Stck. Da ich die aber übermesse, geht das nur als Zulage!

    Oder Mauerwerk:
    Plansteine mit einem bestimmten Format. Wandhöhe erfordert aber das Schneiden von Steinen in der Höhe.
    Also als Zulage ausschreiben.

    Ich sehe in Zulagen kein Problem. Das Problem liegt meist in der Formulierung.
     
  3. #3 Manfred Abt, 07.07.2011
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    Ich hab da auch noch nie Probleme mit erlebt.

    Welche Missverständnisse soll es denn geben?
     
  4. #4 Skeptiker, 07.07.2011
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    noch nie Probleme gehabt. Öffentliche Bauherren lehnen meist Bedarfs-Positionen ab. Aber Zulagen, keine Ahnung was Du meinst?

    Bei anderer Abrechungseinheit würde ich grundsätzlich unterstellen, dass es sich nicht um eine echte Zulage handelt (denn die würde ja immer der Einheit der Basisposition "zugelegt"), sondern um eine neue eigenständige Basisposition.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Ne - Masseneinheitswechsel für Zulage passt schon manchmal.

    m Abwasserrohr -> Formteile (Stck) als Zulage
    m² Mauerwerk -> Höhenausgleich (m) als Zulage
    m Abbund -> Schifter (Stck) als Zulage
     
  6. #6 Skeptiker, 07.07.2011
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    Danach wäre bei Dir die Randausbildung (m) eine Zulage zu einer Fläche (m²)? Bei mir sind das immer neue Basispos. Kann man aber auch so sehen wie Du. Echte Zulagen wären für mich bspw. eher eine Mehrstärke oder Gefälleausbildung (m²) bei Estrich.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Ne - Randschalung nehme ich weg, ohne die Platte zu verändern. Kann also keine Zulage sein.

    Gefälleausbildung im Estrich ist auch keine Zulage, weil Gefälleestrich und der eigentliche Estrich getrennt zu erstellen sind.

    Zulage wie oben bei den Beispielen gezeigt nur Dinge, die ohne die Hauptpos. nicht funzen
    Formstück ohne Leitung -> sinnfrei. Leitung ohne Formstück kann funzen
    Mauerwerk - Länge * Höhe (*ggf Dicke) - Höhenausgleich wird übermessen, ist aber mehr Aufwand als "Steine stapeln ;)" -> Zulage
    Schifter. Abbund wird nach m gerechnet, Schifter ist mehr Aufwand als normaler Abschnitt. Schifterschnitt ist aber nun mal Teil des Abbindens (auch wenns beim Richten vor Ort mit dem Fichtenmoped gemacht wird) -> Zulage.

    Mehrstärken sind EP oder AP. EP, wenn ich z.B. Mehrpreis je cm Mehrstärke ausschreibe, AP wenn ich alternativ ne 20er statt ne 18er Decke ausschreibe.
     
  8. #8 Manfred Abt, 07.07.2011
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    Ob Zulage oder weitere Normalposition ist doch immer eine Frage, wie die Hauptposition formuliert ist.

    Am Beispiel der Leitung: steht da in der Hauptpos. drin, dass Formstücke übermessen und extra bezahlt werden ist die Abrechnung klar, egal ob Formstücke als Zulage oder als Normalposition ausgeschrieben sind.

    Steht das in der Hauptposition nicht drin und gibt es dazu auch keine Regelungen in den ATV, dann kann es die Diskussion geben, ob im Bereich der Formstücke die Hauptposition nicht abgerechnet wird.

    Vieles, was als Zulagepos. läuft könnte m.E. auch einfache Normalpos. werden.
     
  9. Tomar

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    Genau das Problem tritt halt immer wieder auf:
    Grundposition Fläche 20 Euro; als Zulage für das Bearbeiten von Kleinflächen
    z.B. von Randfries oder farbiges Absetzen 25 Euro. Meint man damit
    dann 20 + 25 = 45 Euro oder nur 25 Euro insgesamt?

    Aber wie man an der Diskussion hier sieht, ist es doch klarer und unmissverständlicher einfach aus Grund- und Zulageposition zwei getrennte Normalpositionen zu machen.
     
  10. #10 Skeptiker, 07.07.2011
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    wenn B Zulage zu A, dann natürlich A + B ! :shades

    Das ist dann ganz eindeutig. Zulagen haben aber in bestimmten Fällen auch ihren Charme: Bspw. Zweimaliger Anstrich als Grundposition, ein weiterer als Zulage.
     
  11. #11 Manfred Abt, 07.07.2011
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    O.K. ich muss dem TE Tribut zollen, offensichtlich führt der Umgang mit Zulagepos. zu Missverständnissen, hätt ich nicht so eingeschätzt.

    Das wäre doch keine Anwendung für eine Zulage! Das ist eine verkappte Bedarfsposition bzw. unsichere Planung, die Option für den dritten Anstrich willst du dir einfach nur offenhalten.

    Was ich z.B. mache:
    • Grundposition: 1 Stück Pumpe, 25 m Kabel sind einzukalkulieren
    • Ermittlung der erforderlichen Kabellänge vor Ort, aber vor Bestellung der Pumpe, geht nicht anders
    • Zulageposition: Mehr-/Minderlänge Kabel pro Meter, und da brauch ich nicht mal dazuzuschreiben, dass es eine Zulageposition ist
     
  12. #12 Skeptiker, 07.07.2011
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    Nein, eine Teilfläche braucht einfach nach Planung einen zusätzlichen dritten Farbauftrag, die Masse kenne ich auf den m². Weshalb soll ich das als weitere Grundpos. mit bis auf die letzte Schicht identischem Aufbau / Text ausschreiben? Prinzipiell geht das natürlich auch. Für mich ist das ein klassischer Fall für eine Zulage - die ich im Übrigen im Gegensatz zu Bedarfspos. fast nie verwende.
     
  13. #13 Manfred Abt, 07.07.2011
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    hast Recht, dafür ist das z.B. gut geeignet
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2011
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    Ähhh - das Abrechnungsproblem erschliesst sich mir nun mal gar nicht.

    Dazu muss man nur mal kurz über das Wort nachdenken. Zulage = Substantiv von zulegen = Kurzform von etwas dazu legen.
    Damit ich etwas dazu legen kann, muss schon mal was daliegen.
    Ergo X + Y.
     
  15. Baumal

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    neee.
    wenn da steht x m² fassadenfläche streichen 20€
    als zulage fensterfaschen xx lfm 25€

    kostet der lfm fensterfaschen 25€ und nicht 20€+25€
    wie soll das auch funktionieren preis m²+ preis lfm ?

    darum gehts dem TE glaub ich.
     
  16. #16 Manfred Abt, 07.07.2011
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    die Verwendung für Bedarfspositionen wirst du dir aber abgewöhnen müssen, o.k., je nach dem für wen du planst.
    Ich hab ja immer gesagt: Architekten brauchen keine Bedarfspositionen, die sollen richtig rechnen und zählen. Aber wir kommen nicht ohne aus, vor der Schippe ist es schwarz. Hat uns die [D]2010[/D] äh 2009er VOB dann geklaut.
     
  17. #17 Skeptiker, 07.07.2011
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    Diese Vorgaben der öffentlichen Bauherren erwähnte ich ja bereits.

    Ah ja, und wie unterscheidet sich das vom Bauen im Bestand / dem Umbau? Da ist's vorm Abbruchhammer / Bagger oft genauso schwarz wie vor Deiner Schaufel. Bei der Ausschreibung des konstruktiven Abbruchs / Rohbauers weiß ich dann an vielen Stellen auch noch nicht genau was den AN / Statiker erwartet.
     
  18. #18 RMartin, 07.07.2011
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    Einmal wird das ganze ja nach Fläche abgerechnet (Grundposition; also die Wandfläche inkl. Faschen). Dann die Fensterfaschen alls Zulage nochmal per lfdm multipliziert mit dem Preis (hier 25€).
    Somit kostet der lfdm Fensterfaschen also mehr....
     
  19. Baumal

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    jep.
    der preis pro lfm ergibt sich aber nicht
    aus der summe grundposition + zulage...
     
  20. #20 Skeptiker, 07.07.2011
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    Unabhängig von unserer beider Glauben (mein Gegenbeispiel habe ich ja schon beschrieben), frage ich mich, weshalb da "Zulage" drinsteht. Für mich ist das einfach eine andere Grundposition mit einer dazu passenden Abrechnungseinheit. Da wird nix zulegt (auf den Basispreis), sondern etwas anderes neues im lokalen Zusammenhang der Vorposition ausgeführt.
     
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