Regelung von Zulagepositionen

Diskutiere Regelung von Zulagepositionen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ...Für mich ist das einfach eine andere Grundposition mit einer dazu passenden Abrechnungseinheit... für mich auch...:D

  1. Baumal

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    für mich auch...:D
     
  2. #22 ManfredH, 07.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    So etwas bezeichne ich in Leistungsbeschreibungen nicht als Zulage, sondern als Mehrpreis.

    Zulage ist m.E. nur dann gegeben, wenn die Grundmenge (Fläche, Länge) einer Position übermessen wird, und zusätzliche andere - meist auch nach anderer Einheit abzurechnende - Leistungen innerhalb dieser Grundmenge anfallen.
    Klassisches Beispiel: Formstücke innerhalb einer Rohrleitung. Oder Bänderungen innerhalb einer Pflasterfläche, o.ä.

    Natürlich könnte man die Leistungen auch als zwei getrennte Normalpositionen abrechnen, wie es weiter oben auch schon mal geschrieben war. Den Vorteil der Abrechnung als Zulage sehe ich im übermessen und dem dadurch wesentlich einfacheren Aufmass.
     
  3. #23 Manfred Abt, 07.07.2011
    Manfred Abt

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    wollt ihr noch ein Unterthema?
    • die meisten Zulagepositionen finden sich interessanterweise in Nachtragsangeboten
     
  4. #24 DerSuchende, 07.07.2011
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    ihr habt habt probleme,
    und seht vor lauter wald(text+eine zahl) den baum nicht, die kalkulation.

    mfg
     
  5. #25 ManfredH, 07.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    warum sollte ich probleme haben?
    mit zulagepositionen jedenfalls bestimmt nicht
     
  6. #26 DerSuchende, 07.07.2011
    DerSuchende

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    und warum machste es nur da? weil ansonsten nur von deinerseite alles klar?
    mach das mal im ganzen und du würdest staunen was dein/der ausschreiber so alles lernt.
    mfg
    (ok, bin heut nicch so gut drauf, wegen J.M u. zu viele paralellen und bin jetzt auch raus!!)
     
  7. H.PF

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    Naja es ist trotzdem A+B. Z.B. Schieferortgänge: Ich messe die komplette Fläche auf, inkl. der Fläche, die die Schieferorte überdecken. Und dann rechne ich die laufenden Meter Schieferort auch noch mal ab.

    Also rechne ich die Fläche 2 mal ab, ein mal als normale Decksteine und als Zulage dann noch mal die laufenden Meter Schieferort...

    Und so kann man qm und lfm gleichzeitig abrechnen. Ich kann dann aber nicht sagen was mich der reine Schieferort kostet, es geht halt nur als Aufpreis auf die Grunddeckung...
     
  8. Baumal

    Baumal

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    wieso geht das nur als aufpreis zur grundeckung?
    du kannst mir doch bestimmt sagen, was der lfm
    schieferort bei z.b. vorhandener grunddeckung
    kostet? ...-:D
     
  9. Eric

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    Werner/Pastor, Rdnr. 1447, behandelt als Zulagen Leistungen nach Abschnitt 4.2 der VOB/C, die nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie im LV erwähnt sind. Grundsatz: Sie sind dann als Zulagen gesondert abzurechnen.

    Und daher kommt dann wohl auch das angesprochene Problem: Wird für die " Besonderen Leistungen " in Abweichung von der VOB/C keine eigene Position und kein Zulagepreis ausgeschrieben, dann ist es eine Frage der Vertragsauslegung, ob sie in den vereinbarten Einheitspreisen u.U. doch enthalten sind, z.B. dann, wenn der EP die komplette Arbeit enthalten soll = fix und fertige Arbeit.

    BGH ist der Ansicht, dass die Vertragsauslegung dem Abschnitt 4.2 der VOB/C vorgeht. Vor Kurzem gabs einen Gerüstfall, wo er das im Einzelnen auseinandergetröselt hat.

    Ob z.B. Formstücke einer Rohrleitung gesondert als " Zulage " abgerechnet werden sollen, sehe ich eher als vertragliche Regelung zur Art und Weise der Abrechnung/Abrechnungseinheit und zwar gegebenenfalls in Abweichung zu den Vorgaben im Abschnitt 5. der VOB/C. Denn auch Abschnitt 5. gilt nur dann, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Danach könnte mit einem Maler beispielsweise auch vereinbart werden, daß er einen EP pro Liter Farbe oder pro Farbeimer erhält.
     
  10. #30 susannede, 08.07.2011
    susannede

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    So wie Eric.

    Grundsätzlich benutze ich das Wort Zulage nur, wenn es sich um eine Leistungserweiterung zu einer, zuvor genau beschriebenen Vorposition "X" in der gleichen Menge handelt.
    Die Zulage-Position "Y" bezieht sich also textlich dann auf die Vorposition "X".

    Die Einheiten hierbei übereinander zu bringen, sollte genau beachtet werden, da sonst später in der Abrechnung stets Diskussionen entstehen.

    Beispiel: GK-Wände, verschiedene Wandstärken, verschiedenen Beplankungen, verschiedene Raumhöhen.
    Aber alle z.B. in Qualität "Oberfläche Q3"
    (von einer Ausschreibung in alle Q2 rate ich immer dringend ab...lieber eine "downgrade=negative Zulage" auf Q2 runter).
    Jeder Wandtyp sowieso in einer eigenen Position.

    Auch hier bildet der AN einen kulminierten E-Preis für z.B. eine Wand

    "d=15 cm, beiseitig doppelt beplankt mit GKB, Höhe 3,75 m, Oberfläche Q3".

    Mache hier Einheit m2, habe aber schon Kollegen mit lfm rumfuhrwerken sehen.

    Sollen nun einzelne Räume, Flure, die von dieser Wand begrenzt werden, aus Gestaltungsgründen Q4 ausführt werden, ist dies notwendigerweise in m2 zu beschreiben.

    Die Diskussionen entstehen beim Bezug auf die Vorposition "X", da im kulminierten E-Preis ja beide Wandseiten in Q3 enthalten sind.
    Dies ist ausdiskutierbar: halt da Zulage in m2, wo auch Q4 ausgeführt wurde.

    Ärger erlebe ich dann, wenn das LV nicht "selbstgemacht" ist, eine Zulage auf z.B. Q3 nur als Kleinmengen-Position (m2) drin ist,
    und die Planerseite plötzlich ruft "alle Wände statt Q2 jetzt in Q3 !".

    Da wird die Menge der Vorposition "X" vom Handwerker gerne verdoppelt.
    Er versteht die ja pro Wandfläche Vorderseite und Wandfläche Rückseite.
    Glück dem, wenn in der Zulage-Position Q3 steht
    "Erhöhte Anforderung Q3 bezieht sich auf Vorposition X, einzurechnen für jeweils beide Wandseiten". O. ä.

    Insofern mag es noch sinniger sein, auch hier zusätzlich zu der Zulage-Position (z.B. auf Q3, einzurechnen beide Wandseiten)
    noch eine Extra-Position aufzunehmen.
    Also einerseits reine Zulage z.B. "Wandlung der Wand Vorposition X in komplett Q3" UND anderseits eine reine Einzelposition (keine Zulage!) "Erhöhung auf Q3" ("anordnungsweise/bereichsweise/raumweise") auch in m2.

    Hierzu passende Mengen zu definieren, ist die hohe Stiftnuckel-Kunst :D :28: des Ausschreibenden (zumeist auf Grundlage irgendwelcher undefinierten Strichepläne der Phase Vorentwurf bis Genehmigung). :cool:

    Soweit,

    Susanne
     
  11. Tomar

    Tomar

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    Exakt!
    Und ganz so einfach A+B=C ist es halt nicht immer.
    Es wird schon sein Grund geben, weswegen die VOB verlangt, jede einzelne Leistung einzeln auszuschreiben und einzeln mit einem gesonderten Positionspreis zu versehen.
    Zugegeben, es ist in manchen Fällen sicherlich einfacher und vor allem bequemer die Leistungen per Zulage auszuschreiben. Aber es ist, streng genommen, nicht VOB-konform.
     
  12. #32 Gast036816, 08.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der fassadenanstrich und der anstrich der fensterfaschen ist nicht unbedingt das richtige beispiel zur definition von zulagepositionen. bei diesem beispiel ist es besser 2 unterschiedliche postionen erfassen.

    als besseres beispiel sehe ich im metallbau 10.000 kg stahlprofile heb 240 , alle gleich lang, alle mit kopf- und fussplatten, davon werden 4.000 kg grundiert und 6.000 kg verzinkt benötigt.

    ich schreibe eine pos. 10.000 kg stahl in geschweisster und geschraubter konstruktion aus mit grundieranstrich als korrosionsschutz für späteren anstrich aus. in einer zulageposition erfasse ich 6.000 kg stahl in geschraubter und geschweisster konstruktion statt grundierung mit einem zinkauftrag von 85 my. das ist legitim, führt auch nicht zu problemen, der bieter kann sauber den aufwand verzinken statt grundieren mit längerem transportweg für die erforderliche menge an stahl kalkulieren. ich kann auch 2 positionen mit den unterschiedlichen parametern ausschreiben.

    der verfasser von leistungsbeschreibungen muss sich vorher genau überlegen, was unter zulagepositionen erfasst werden soll. eine zulage pro m für eine hauptpostion mit qm sehe ich nicht unbedingt als problem. probleme habe ich bisher nicht mit zulagepositionen gehabt. ausgeschlossen sind zulagepositionen in der vob nicht. eher immer mit den sogenannten bedarfs- oder eventualpositionen, die ich mittlerweile aus meinen leistungsbeschreibungen verbannt habe.
     
  13. #33 DerSuchende, 09.07.2011
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    aha, dann heißt das bei dir also "ich weiß alles und die ausführenden lernen doch eh nix dazu"?

    das problem ist doch heute:
    fast alle Kk-Programme kennen doch die vob, bgb, urteile .....und eure texte ( verstehen die schon ma) garnicht, als einfache suchdatei!

    zurück zur Überschrift:
    vielleicht solltet ihr mal überlegen, warum die "dessen namen ihr nicht gern hört" gerade deswegen so erfolgreich sind!

    mfg
     
  14. #34 Gast036816, 09.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so ein unfug.
    wenn du den anteil an nachträgen kennst, die sich aus meinen leistungsbeschreibungen ergeben, wird es dir schwer fallen, deine theorie aufrecht zu erhalten. der bleibt meistens unter 5%.

    was soll eine suchdatei bei der lösung zum thema zulageposition beitragen?
     
  15. #35 DerSuchende, 08.08.2011
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    warum waren/wollten dahin
    so viele?
    du architekt hast doch die lösung?:respekt oder "haste noch mehr von den knallern"

    das sehen die profis aber ganz anders, herr architekt"+*"

    PS: die firmen wären mir viel wichtiger?

    mfg
     
  16. #36 Gast360547, 08.08.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    also

    Moin,

    irgendwo hatte ich das (ich meine sogar hier im Forum) schon mal versucht zu beschreiben.

    Soweit ich weiß, sind in der VOB Zulage-Positionen noch nie explizit erwähnt worden. Es ist letztlich ein abrechnungstechnisches Problem, welches aus meiner Sicht die Sache/das Aufmaß im Grunde vereinfacht.

    Beispiel: 120 m² Dachfläche mit Hohlfalzziegeln Typ: Meier-Müller-Schulze eindecken.
    35 m Ortgangziegel liefern und eindecken (als Zulage).

    Abrechnung erfolgt dabei wie folgt:
    Aufmaß der Dachflächen von Außenkante bis Außenkante. Die preisliche Grundlager ist der Preis pro m² Fläche.
    Dann erfolgt das Aufmaß der Ortgänge von der Traufe bis zum First.

    Die Ermittlung des Zulagepreises ergibt sich dabei so:
    für 1 m Ortgang benötige ich bei den meisten Ziegeln rd. 3 Stk Ziegel.
    Ich berechne dafür die Kosten einschl. der Lohnkosten.
    Anschließend berechnet man die Kosten für 3 Stk. Ortgangziegel, ebenfalls einschl. der Lohkosten, die bedingt durch die erforderliche mechanische Befestigung höher als die Flächenpreise sind. Von diesem Ergebnis subtrahiere ich die Kosten für 3 stk Flächenziegel. Die sich ergebene Differenz sind die Zulagekosten, also die MEHRkosten für 1 m Ortgangausbildung.

    Würde ich das anders machen, ergibt sich ein Aufmaßproblem.
    Vor geraumer Zeit hatte unser ehemaliger GF des ZVDH ein Statement verfasst, wonach die Zulagepositionen eben nicht gültig sein. Dieses insbesondere dort, wo Verträge nach BGB vorliegen. Nun ist aber das Aufmaß nach VOB mittlerweile bei den Gerichten als übliche Aufmaßform angesehen, da es nur sehr aufwändige vergleichbare Möglichkeiten gibt.
    In dem o. g. Beispiel müsste dann die Fläche von der Außenkante der Flächendeckung bis Außenkante der Flächendeckung gemessen werden. Die Ortgänge jeweils einzeln nach m. Die Kosten bleiben letztlich identisch.
    In der Fläche angeordnete Form- oder Sonderziegel müssten dann aus den Flächen-m² herausgerechnet und wieder einzeln in die Abrechnung eingebunden werden. Das betrifft Dunstrohre, Steigtritte, Firstanschlussziegel etc..

    Wer das einmal versucht hat korrekt zu erstellen, der wird eine hohe Fehlerqoute erhalten, bei unsaglichen Streitgesprächen.

    Einziges Problem: viele Archis und viele Kollegen haben das System mit der Zulage nicht begriffen und behandeln es sowohl in der Kalkulation wie auch beim Aufmaß fehlerhaft und somit streitgegenständlich.

    Grüße

    stefan ibold
     
  17. #37 ManfredH, 08.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich auch - Posting Nr. 22
    Wobei sich deine ausführlichere und am praktischen Bespiel erläuterte Beschreibung inhaltlich eigentlich mit meiner eher abstrakt gehaltenen deckt.

    Ist es bezüglich Randausbildungen von Flachdächern nicht sogar so, das diese früher zu übermessen und als Zulage abzurechnen waren (gem. VOB ?), und irgendwann die Regelung dahingehend geändert wurde, dass sie als eigene Position aufzumessen / abzurechnen sind? Habe das so dunkel in Erinnerung.
     
  18. #38 Gast036816, 08.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie Stefan Ibold beschrieben hat, eine zuaheposition ist kein problem, wenn es denn richtig gemacht wird.

    der grundsatz ist immer, die erste position wird durchgemessen, für die zweite gibt es einen mehraufwand vergütet eine etwas andere ausführung.

    ich muss es in der leistungsbeschreibung richtig erfassen und muss es auch erschöpfend beschreiben, egal ob es eine einsame position wird oder eine zulageposition. der bieter muss genau erkennen, was der bauherr erwartet.

    ich habe auch schon lv´s mit parkett gesehen, bei denen die sockelleiste aus holz als zulage ausgeschrieben ist. so etwas ist natürlich unfug. die sockelleiste gehört als seoarate position beschrieben. wenn es richtig gehandhabt wird, ist es kein problem. es sei denn, ich suche das problem künstlich und erforsche das dann.
     
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