Bodenplatte/Fundamente Mehrkosten ?

Diskutiere Bodenplatte/Fundamente Mehrkosten ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen derzeit mit einem GU In der Baubeschreibung steht: Fundamentarbeiten klassisch: Fundamente mit der Bodenart...

  1. #1 Matze126, 07.07.2011
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    Hallo zusammen,

    wir bauen derzeit mit einem GU

    In der Baubeschreibung steht:

    Fundamentarbeiten klassisch:
    Fundamente mit der Bodenart (Bodenkl. 3-5) gemäß den statischen Erfordernissen heben und betonieren wir aus.

    Eine Betonbodenplatte als Aufbautragfläche mit einer Stärke von ca. 15 cm wird eingebaut.

    Zur Zeit warten wir auf Bodengutachten (vom GU beauftragt) der schon was von Bodenumverteilung , tiefere Fundamente oder ähnlichem faselte.

    Der GU meinte gleich da wird Kostenmäßig was auf uns zukommen

    Jetzt meine Frage:
    Laut Baubeschreibung sehe ich nicht ein hier was draufzuzahlen.
    Für mich ist es so beschrieben das alles im Preis enthalten ist oder ?

    Weder Baggerarbeiten,noch Bewehrungen,noch stärkere Bodenplatte müssen wir dazubezahlen ! Da hätte er doch anders in der Baubeschreibung formulieren müssen ?:bef1021:

    Bin kurz davor mir rechtlichen Beistand zu holen !?
     
  2. #2 saarplaner, 07.07.2011
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  3. #3 Matze126, 07.07.2011
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    ... ich kann hier nichts finden - sorry
     
  4. #4 gunther1948, 07.07.2011
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    hallo
    du bestellst bei deinem GU ausführung X=standartausführung. das ist wie beim autokauf mit dem grundmodell und der zubehörliste die kann bei dir sehr lang werden.
    was mich etwas irritiert ist die beauftragung des bgga durch den gu.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Matze126, 07.07.2011
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    Ok - aber ich bin als Bauherr kann doch nicht wissen das hier evtl. noch Posten a,b,c dazukommen können !

    In der Baubeschreibung steht auf gut Deutsch - wir liefern Fundamente nach statischer Berechnung und die Bodenplatte

    Wenn da nicht drinsteht wie das alles Beschaffen ist - dann kriegt man alles zum gleichen Preis ! Egal wie Stark die Bodenplatte ist , Egal welche Bewehrung und was es sonst noch gibt !

    Dann hätte er schreiben müssen ... erforderliche Bewehrungen oder Mehrarbeiten lt Bodengutachten +Statik sind Aufpreispflichtig !

    So zieht man Bauherren über den Tisch oder wie ?
     
  6. #6 wasweissich, 07.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eben nicht

    alles was mehr ist als diese ultra-light-version kostet extra

    der wäre vor der unterschrifft billiger und effektiver gewesen
     
  7. #7 saarplaner, 07.07.2011
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    Das wird dir leider nicht viel bringen, dich auf deinen Laienstatus zu berufen.

    In deinem kurzen Auszug aus der Baubeschreibung steht was von 15 cm Bodenplatte. Alles was dicker ist kostet Geld.

    Bodengutachten haben vor Vertagsunterschrift zu erfolgen! alles was später dazu kommt kostet richtig Geld.

    Du hast es im Vorfeld verpasst, dich richtig kundig zu machen, oder den richtigen sachverstand einzukaufen.

    ich gehe davon aus, dass du den Vertrag nicht hast prüfen lassen?

    Wenn es bei den fundamentarbeiten schon los geht, lässt das leider noch einiges für den Rest erwarten.

    Grüß aus dem Saarland!
     
  8. #8 gunther1948, 07.07.2011
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    hallo
    vielleicht auch ein bisschen sachverstand dazu nehmen.
    um beim auto zu bleiben. nachdem du den vertrag unterschrieben hast, fragst du, ob man das ding auch in schlechtem gelände benutzen kann und der verkäufer sagt geht aber da müssen wir allrad nachrüsten.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 Matze126, 08.07.2011
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    Bodengutachten vor Vertragsunterschrift - hätte uns der GU darauf hinweisen müssen ?
    In der Baubeschreibung steht ca. 15 cm - also circa ist ja dann nicht genau definiert ! Kann ja dann auch mehr sein. Vor allem der Hinweis auf statische Erfordernis.

    Im Vorfeld verpasst - naja wenn der Bauleiter Mitglied im BDSF ist und Gutachter+Sachverständiger für Grundstücke+Gebäude und Bautechnik ist !
    Denkt man ja man hat sich den Sachverstand eingekauft ?
     
  10. #10 saarplaner, 08.07.2011
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    Als Bauherr MUSS man sich auch informieren.

    Dann merkt er, das Baugrund Bauherrenrisiko ist!
    Also liegt es in Bauherreninteresse das abzudecken mit nem Baugrundgutachten.

    Das ist halt ne bekannte Masche. -> Lehrgeld

    Wenn du dich informiert hättest, hättest du sehr wahrscheinlich gemerkt, dass ne 15 cm Bodenplatte sehr sparsam ist.

    Der Bauleiter des GUs ist NICHT unabhängig! Der vertritt die Interessen seiner Firma!

    Vergiss auch die Vereine Mut den großen Buchstaben zur Betreuung (eingeschränkte Haftung).

    OT: ich verstehe einfach nicht, wie blauäugig Leute die tröste Investition ihres Lebens angehen, so nach dem Motto bin doch Laie! Jeder muss mich auf alles hinweisen!
    So ist es aber nicht im wahren Leben! Lies dich hier im Forum mal richtig ein!

    Sorry, aber das musste mal wieder gesagt werden!
     
  11. #11 ralf9000, 08.07.2011
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    Das zweite Man ist aber hier der GU, er hat sich den Sachverstand eingekauft und der Sachverstand ist nunmal erst dem "verpflichtet", der auch die Rechnung zahlt. Also kommt es bei der Auswahl von Lösungen, bei der es fast immer eine große Spannweite gibt, nicht auf Dich an.
     
  12. #12 Baufuchs, 08.07.2011
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    Lies das noch mal in Ruhe.

    Der Hinweis "gemäß statischen Erfordernissen" bezieht sich nur auf die Fundamente. Dass das auch für die Bodenplatten gelten soll steht da nicht.

    Läuft alles nach dem Motto "wer am meisten vergisst, kriegt den Auftrag".

    Ich erlebe das jeden Tag:

    Da kriege ich von blauäugigen Bauinteressenten erklärt, dass mein Angbeot zu teuer ist. Mein Angebot, den Bauinteressenten dabei zu helfen die verschiedenen Angebote wirklich zu vergleichen wird regelmäßig abgelehnt "kann ich selber/habe Bekannten der das kann".

    Am Ende läufts dann wie bei Dir.

    Mein Mitleid hält sich in ganz engen Grenzen.
     
  13. #13 Thomas B, 08.07.2011
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    Mal anders gefragt: Wie soll der GU wissen welche Bodenverhältnisse (Tragfähigkeit des selben) er auf Deinem Grund in X Meter Tiefe vorfindet?????

    kann er nicht. außer er hätte das BGGA vorab gehabt.

    So bietet er also das Preiswerteste an, was auf gutem Grund gerade noch so ginge. Alles andere kostet extra.

    Natürlich ist es jetzt zu spät darüber zu lamentieren, dennoch wäre es vielleicht nicht ganz unklug -wenn auch spät- die vertraglich vereinbarte Leistung auf weitere "Low-Budget-ausführungen" abzuklopfen. Nicht daß das dicke Ende so richtig dick wird. So dick, daß man sich daran verschluckt und erstickt!

    Grüße

    Thomas
     
  14. #14 Matze126, 08.07.2011
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    Ich wäre froh gewesen wenn ich so jemand gehabt hätte der mir das angeboten hätte ! Ich wäre auf jeden Fall gekommen !
     
  15. #15 Baufuchs, 08.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, du hast dir ja wenigstens vor Vertragsabschluss Hilfe geholt.

    Dass diese Hilfe die kleinen, u.U. teuren Fallen in der Baubeschreibung nicht erkannt hat ist schließlich nicht deine Schuld.
     
  16. Bautz

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    Lies doch mal Deinen Vertrag ganz genau. Da steht garantiert irgendwo ein Passus wie "Baugrund ist Bauherrenrisiko" oder "Als Bodendruck wird mindestens ein Wert von xy KN/qm angenommen". Somit ist der GU aus dem Baugrundrisiko raus. Was ja auch fair ist, denn er kann ja nicht bei allen Kunden den schlechtesten Fall einkalkuieren.

    Er zieht Dich nicht über den Tisch. Du bezahlst lediglich das, was Du sowieso hättest zahlen müssen. Daher kannst Du Dir - zumindest in dem Fall - das Geld für den Rechtsbeistand sparen.
     
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