Gewerbegrundstück mit Halle

Diskutiere Gewerbegrundstück mit Halle im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich bin zuzeit dabei ein Gewerbegundstück 3300qm mit 1000qm gebauter Halle zur Kaufen. Die Halle wird zurzeit als Roller Skating Bahn...

  1. calli

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    Hallo,

    Ich bin zuzeit dabei ein Gewerbegundstück 3300qm mit 1000qm gebauter Halle zur Kaufen. Die Halle wird zurzeit als Roller Skating Bahn benutzt.

    Der grundstückbesitzer verkauft mir nur das Grundstück OHNE Halle ? Der Halle gehört dem Betreiber von der Roller Bahn. Ich sollte zusätzlichen Kaufvertrag mit der Hallenbesitzer machen, damit ich das Halle auch mit abkaufe.

    Meine frage ist:

    Darf der Grundstück besitzer das Grundstück so verkaufen ?
     
  2. #2 Lynx1984, 12.07.2011
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    oha... das ist rechtlich eine sehr schwierige Frage! Lass Dich da lieber richtig beraten. => Ab zum Anwalt.
    Prinzipiell wird es aber darum gehen, ob die Halle eine Halle ist und damit Teil des Grundstücks oder doch eher ein Ausrüstungsgegenstand für die Rollerbahn...

    Beste Grüße
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich darf er (wenn im Vertrag mit dem Hallenbesitzer nichts anderes drinsteht)
    Aber als Käufer würde ich das ganz genau prüfen, denn Sie kaufen die Verträge des Hallenbesitzers mit.
    Welche Rechte und welche Pflichten hat der Grundstücksbesitzer (dann irgendwann Sie) gegenüber dem Hallenbesitzer?
    Unkündbarer Pachtvertrag für 20 Jahre? Von denen noch 15 kommen :yikes
    Entschädigungszahlung?
    Verpflichtung zum Erwerb der Halle? Zu welchen Konditionen?

    Alle Verträge vorlegen lassen und die von Ihrem Notar prüfen lassen.

    Ich hatte vor Jahren mal den umgekehrten Fall. Da wollte jemand ne Halle verkaufen - angeblich mit Grundstück. Dummerweise gehörte ihm das Grundstück nicht. :wow Es gehörte zu gleichen Teilen seinem Schatzi und deren Noch-Ehegatten und war im Scheidungsverfahren heftig umstritten.
    Aufgeflogen bei der Prüfung vorhandener Leitungsrechte.
     
  4. calli

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    Im Veräußerungsbedingung von der Grundstückbesitzer steht.

    - Das Grundstück ist an ..... zwecks Betreiben einer Roller Bahn vermietet. Das aufstehende Gebäude steht im Eigentum der Mieter. Käufer will die Hallekünftig selbst nutzen und wird zum Erwerb des Gebäudes mit Her.. einen Kaufvertag schließen.

    Das Bundeseisenbahnvermögen versichert, dass ihm weitere obligatorische Rechte Dritter (Miet-, Pacht-, oder andere Besitz-, Gebrauchs- oder Nutzungsrechte) nicht bekannt sind. Sollten solche jedoch bestehen, verpflichten Sie sich zur Übernahme derselben
    und stellen das Bundeseisenbahnvermögen von allen Anspruchen Dritter frei.

    Käufer verpflichtet sich, in Abteilung II des Grundbuches zugunsten der DB Netz AG,Berlin, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen zu lassen, wonach Einwirkungen aller Art, die von den Bahnanlagen und dem Bahnbetrieb - gleich welchen Umfangs
    - auf das erworbene Grundstuck ausgehen sollten, entschädigungslos zu dulden sind
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Grundstück würde ich nicht mal geschenkt haben wollen. Nö. Wirklich nicht.
     
  6. #6 papabaut, 12.07.2011
    papabaut

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    Das ist ja schon dreist.

    Du mußt einen Kaufvertrag mit der Rollerbahn schließen zu deren Konditionen? Das kann teuer werden.
    Falls weitere Rechte bestehen, Pech für Dich,
    Und zu Guterletzt muß Du alle Einwirkungen der Bahn erdulden?

    Sorry, nicht mal geschenkt würde ich mich darauf einlassen. Gehe zum Anwalt und mache parallel zum Grundstückskauf auch den Kauf der Halle. Ansonsten kann der Verkäufer schön den Preis hochpokern.
    Was ist, wenn der Rollerbahnbesitzer ein langfristiges Nutzrecht hat, welcher der Mitarbeiter der Bahn vielleicht vergessen / verlegt hat?

    Helge
     
  7. calli

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    hmm

    bin jetzt wirklich am überlegen, was ich jetzt mache.

    Danke für Ihre Rat
     
  8. WolfB

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    Konnte man Gewerbemietverträge nicht schneller kündigen als Wohnmietverträge?

    Steht der Preis der Halle fest?

    gruß wolf
     
  9. H.PF

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    Naja, dann versuch mal einen Zeit-Mietvertrag zu kündigen... Das ist oft gar nicht möglich oder nur gegen eine hohe Abstandssumme...

    Firmen brauchen mehr Planungssicherheit als Mieter und so sind die Verträge auch entsprechend abgeschlossen
     
  10. #10 lawrence, 12.07.2011
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    Ganz im Gegenteil, da ja meist längere Laufzeiten vereinbart werden. Es gilt: Vertrag ist ein Vetrag ist ein Vertrag. Privatmieter sind deutlich besser geschützt.

    Ich kenne einen Fall, Ladengeschäft in Großstadtbestlage, Miete festgeschrieben und günstiger als normal, Option auf 10 Jahre gezogen seitens des Mieters - Investor kauft Objekt(Laden macht nur 10% der Gesamtfläche) und darf für 6stellig den Mieter rauskaufen...
     
  11. svjm

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    Da ist etwas dran.
    Aber ernsthaft an den TO: Ist das das einzige Gewerbegrundstück mit Halle, das veräußert wird?
    Wenn ich mir den Eigentümer ansehe, würde mich ganz persönlich auch die ehemalige Nutzung interessieren. Stichwort: mögliche Altlasten.

    Meine Meinung
    svjm
     
  12. calli

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    Danke nochmals für die Info ´s

    Morgen habe ich Termin bei mein Anwalt, mal schauen wie es weiter geht.
     
  13. #13 lawrence, 13.07.2011
    lawrence

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    Haste mit dem Hallenbesitzer noch nicht geredet???
     
  14. calli

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    Hallo,

    Ich habe heute mit der Hallenbesitzer geredet. Der grundstückbesitzer, hat versucht das ganze kosten auf mich zu schieben. Das Halle würde ich für 40000€ bekommen. Es hat sich aber rausgestellt das noch jede menge Altlasten sind knapp 20000€ + das Grundstück ist Kontaminiert.

    Ich habe heute das ganze Kauf abgesagt und habe die Zeitung informiert. Jetzt sollen Sie selber zusehen.

    Vielen Dank für eure zahlreiche informationen und empfehlungen, was mir sehr geholfen hat.

    "Das Grundstück würde ich nicht mal geschenkt haben wollen. Nö. Wirklich nicht" (das habe ich auch gesagt :-) )
     
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