befestigung zinkabdeckung

Diskutiere befestigung zinkabdeckung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, schon wieder ein Problem, sh. Fotos im Anhang, habe beim DD (u.a.) bemängelt dass die Befestigung der Bleche von oben erfolgt ist, und...

  1. JY 75

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    Hallo,
    schon wieder ein Problem, sh. Fotos im Anhang,
    habe beim DD (u.a.) bemängelt dass die Befestigung der Bleche von oben erfolgt ist, und dass das Silikon nicht dauerhaft als Wandabschluss taugt.
    Er widerspricht diesen Mängelvorwürfen. Zu Recht?
    Hatte vorher Rücksprache mit einem anderen DD gehalten der mir bestätigte man befestigt Zinkblech nicht von oben, und dass Silikon nicht den anerk. Regeln der Technik entspricht liest man doch ständig.

    Danke
     
  2. H.PF

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    Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege sind Dichtschrauben zugelassen.

    Schöner ist eine verdeckte Befestigung mit Schiebehaften und unter den Stößen Riffelblech.

    Und wie stellst du dir das ohne Silikon vor? Einflexen und Einputzen?

    So ist es eine übliche und mit gutem Silikon auch lang haltbare Abdichtung
     
  3. sepp

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    seitlich gehört ebenfalls eine aufkantung hin.
    an die überlappung sind besondere anforderungen gestellt, die kann man aber hier nicht mehr sehen. (mindestü. dichtungsstreifen etc.).
    ein standardwerk für jeden freien A. sollten die flachdachrichtlinien sein!
    ich hab se nicht, bin aber auch nicht frei ;)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz simpel zur Schraubenbefestigung - Sie kann nicht richtig sein, da die Spenglerschrauben, um zu dichten, mit Druck angepresst werden müssen. Damit ist die Bewegung des Blechs behindert, selbst wenn Langlöcher vorhanden sein sollten.

    Stoßausbildung -> schon gesagt

    Seitliche Aufkantung -> Schon gesagt

    Hintere Aufkantung - Keine Lagesicherung erkennbar. Auch die muss auf die eine oder andere Art festgehalten werden, sonst kippt sie ab.

    *****

    Aber die Steilvorlage für diesen Murks hat der Planer gegeben, wenn er weder in der Detailplanung noch in der Leistungsbeschreibung entsprechende Vorgaben gemacht hat!!!
     
  5. #5 Gast360547, 13.07.2011
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    Gast360547 Gast

    hmm

    Moin,

    welche Länge hat denn das Bauteil?
    Welche Aufgabe soll das Blech übernehmen?

    eine direkte Befestigung KANN bei Bauteilen mit geringen Längen (und den damit verbundenen thermisch bedingten Längenänderungen) u. U. regelkonform sein.

    Der Anpressdruck im Bereich des aufgehenden Schenkels wird sicherlich NICHT reichen, um eine dauerhafte Angelegenheit darzustellen. Hier sind Befestigugnsabstände von max. 20 cm üblich und erforderlich.

    Wenn das nur der mechanische Schutz eines Anschlusses ist, dann würde ich mir allerdings weniger Gedanken darum machen. Der Endboden fehlt allerdings in der Tat.

    Grüße

    si
     
  6. JY 75

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    Erstmal danke für die Antworten.
    Also, das Blech deckt ein Brett als Abdeckung eines entlüfteten Pultdach-Wandanschlusses ab, dieses Brett dient auch der oberen Befestigung des Insektengitters.
    Ausgeschrieben war eine fachgerecht und funktionsfähige Verbundblechabdeckung des Brettes mit dauerelastisch abgedichtetem Wandanschlussprofil, das Abdeckbrett auf Metallwinkelkonsolen an der Wand befestigt. Schon beim LV war auch ein Detail.
    Der DD schlug vor dass das Brett auf an die Wand gedübelten Kanthölzern sitzen und statt Verbundblech Zinkblech verwendet werden kann. Ich habe zugestimmt und ihm ein geändertes Detail gegeben.
    Bei beiden Details ist die Abdeckung oben an der Wand mechanisch befestigt dargestellt (nicht im Brett) und hat eine Abdeckleiste drüber. Im LV steht ebenfalls "mit dauerelastisch abgedichtetem Wandanschlussprofil".
    Davon dass der Betrieb die Ausführung von Stößen und Rändern standardmäßig beherrscht war ich eigentlich ausgegangen, und es kam auch keine Beschwerde dass irgendwelche Angaben fehlen.

    Längen:
    - Knapp 11m mit freien Enden, derzeit aus 6 Stücken mit 5 offene Stöße, Überlappung 4-5cm, wie auf dem Foto
    - 1,70m, links an eine höhere neue Attikaabdichtung angearbeitet, aber oben und rechts wie auf den Fotos. Insges. ein Stoß, vollflächig aussilikonisiert.
    Ebenfalls bemängelte Hinterläufigkeit und Korrosionsgefahr weil sie die G200DD (war provisor. Abdeckung) dazwischengelassen haben will er beseitigen, aber das Silikongeschmiere und die Schrauben von oben ins Blech findet er ok.
    (Muss er jetzt eigentlich nachweisen dass dem so ist, oder ich?)

    VOB mit DIN 18339 und Flachdachrichtlinien sind auch Vertragsbestandteil.
    Ist es überhaupt richtig dass ich mir so viele Gedanken mache? Im Grunde könnte ich doch einfach sagen er muss es neu machen weil es nicht dem Vertrag entspricht?

    Unwillige Firma, ganz schwierig mit zu arbeiten. Erfuhr gestern dass er wohl auch andernorts erst zwei Aufträge entzogen bekommen hat.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke, dann hat er ein doppeltes Problemnicht fachgerechte Ausführung und Abweichung von den planerischen Vorgaben.

    Weg damit und neu. Sonst ist in 5, 6 Jahren die Bohle hin, der DD aus der Gewähr und der Architekt noch drin :yikes

    AG informieren und den die rechtlichen Dinge auf den Weg bringen lassen.
     
  8. Dachi

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    Wenn Sie denn die Vorgaben gemacht haben, muss Er sie auch einhalten.
    Befestigung im Brett geht gar nicht. Wie "RD" schon schreibt.
    Dann bilde ich mir ein, die "Fachregeln für Metallarbeiten*" schreibt vor, Überdeckungen bei <X Gefälle müssen Wasserdicht ausgeführt werden. D.h. Verlöten und Dehnungsstücker Einbauen!
    Ausführung ist nicht nach Ausschreibung erfolgt.

    Schauen Sie mal in o.g. Fachregel unter "Punkt 3-Verbindungs- und Befestigungstechniken*" nach. Da steht alles wichtige drinnen.

    Edit: RD. war schneller:-)






    *Alle Rechte beim ZVDH
     
  9. JY 75

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    Ok, danke. Diese Situation ist mir neu.
    Muss wohl jetzt erstmal richtiges Vorgehen recherchieren :(
    Das würde ja auch mit der Abrechnerei der ~3/4 fertigen und mangelhaften Leistung, Vertragsstrafe, Ersatzvornahme usw. ein Riesenaufwand. :cry
    Muss ich seinem Widerspruch nochmal widersprechen und auf Korrektur beharren, oder darf ihm der AG jetzt gleich kündigen?
    Gibt's irgendwo sowas wie einen leicht verständlichen Handlungsleitfaden für dieses Theater?

    Resignierte Grüße und nochmal danke an alle
    J.
     
  10. Dachi

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    Sie müssen

    eigentlich "nur" auf die Ausführung wie vereinbart nach DIN/Fachregeln/Detailplanung verweisen. Termin etc. festsetzen mit dem Hinweis, daß nach Ablauf eine Fremdfirma beauftragt wird deren Kosten zum Abzug/ weiterberechnet gebracht/werden.
    Aber das wissen die Archis sich besser!:cool:
     
  11. JY 75

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    update,
    er macht momentan die attikaabdeckungen GANZ GENAUSO.
    Zitat: "wozu gibts denn spenglerdichtschrauben? ach die fachregeln, die sind bestimmt 10 jahre alt"
     
  12. Dachi

    Dachi

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    Nicht ganz falsch

    aber 10 Jahre net ganz.

    Ausgabe März 2006!

    Aber immer noch aktuell:D......und einzuhalten:bef1021:


    Warum lassen Sie Ihn den noch weitermachen?



    Durchsetzen......
     
  13. R.B.

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    Steht die Berufsbezeichnung "Arch." für Archäologe? oder Archivar?
    Architekt kann ja nicht sein, denn der sollte wissen was zu tun ist.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Hey - ich denke, wir haben Dich zu sehr verwöhnt mit unserem Fachwissen ;)

    Es gibt Kollegen, deren Fachwissen nicht so weit reicht wie das hier geballt vorhandene Forenwissen.
    Da ist es 3* besser, zu fragen als dem AG Murks zu hinterlassen.

    Und es ist auch nicht jedermanns Sache, gegenüber einem Profipfuscher mit entsprechendem Auftreten knallhart auf den Tisch zu hauen.
    Muss man halt können

    @ JY - informier Deinen Auftraggeber über die Mängel und bitte ihn entsprechend zu reagieren.
    Was jetzt kommt, ist Jura, nicht mehr Architektur. Daran kannst Du Dir leicht die Finger verbrennen. Ausserdem könnte es vom DD später in einem Rechtstreit als Waffe gegen Euch beide (DIch + AG) verwandt werden, weil er eine Anscheinsvollmacht konstruieren könnte (oder es zumindest versucht)

    Bombardier den DD mit Mängelrügen, immer in Kopie an den AG.
    Alles andere muss der AG machen!
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Mir ging´s weniger um das Fachwissen, als vielmehr um das was man als Reaktion auf so einen Handwerker unternehmen muss. Ich dachte das gehört zum kleinen 1x1 ;)

    Gruß
    Ralf
     
  16. JY 75

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    Naja, auch das kleine 1x1 muss man erst lernen, man kann doch nicht gleich alles wissen.
    Habe heute viel recherchiert und mit Kollegen, u.a. auch einem ÖBV Sachverständigen, gesprochen, mit dem AG abgestimmt und genauso verhalten wie RD sagt.
    Mir fehlts halt noch an jahrelanger Erfahrung, das gebe ich gern zu. Daher muss ich viel nachforschen. Und dass "immer erstmal nett" manchmal nicht reicht lern ich auch gerade.
    Nochmal danke euch allen, ich werd in Zukunft wieder stiller sein, aber im Moment brennt es an allen Ecken (*) und da ist hier fragen der Weg mit der schnellsten Hoffnung auf Antwort von Leuten mit Ahnung gewesen.
    @R.B.: doch, Architekt +in.


    (*) ist so aufzufassen dass extremer Termindruck an diversen Fronten herrscht, nichts Schlimmeres ;)
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Keine Angst, mein Kommentat war nicht böse gemeint. Wir lernen alle, täglich dazu.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 Andreas21, 15.07.2011
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    Direkte Befestigung

    Ist bei der Mauerabdeckung(Attika) nicht zulässig.
    Klempnerfachregeln 11/2009, 4.12.1:"Sichtbare direkte Befestigungen sind unzulässig"
    Bei dem Sims sehe ich es ähnlich, glaube mich aber zu erinnern etwas von einer Ausnahme gelesen zu haben, dann sind sog. Hauerbuckel zu verwenden.
    Dagegen könnte man angehen, wenn in den Vorbemerkungen drin steht, daß generell unsichtbar befestigt werden muss.
     
  19. JY 75

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    Firma hat inzwischen Insolvenzverwalter.
    Bauherr will auch deswegen nicht kündigen, hat Angst vor 1-2000 € Mehrkosten.
    Firma will weitermachen.
    Bauherr ist einverstanden.
    Habe Bauherr zigmal geraten zu kündigen.
    Bauherr wollte nicht. Firma weiß nun Tiger zahnlos.
    Firmenchef beharrt auf nicht zugelassenen Ausführungen und unterstellt mir ich würde nicht gründlich genug recherchieren (Trespaplatte als Unterkonstruktion für Attikaabdeckung, jaja das hat keine Zulassung aber ist doch geeignet). Lügt nachweislich und ist arrogant.
    Versicherung sagt ich soll nur immer wieder hinweisen dass ich keine Haftung mehr übernehmen kann, "mit zunen Augen durch": mich die nächsten Tage dauerhaft dort aufhalten und beten dass nichts passiert, sobald was ist wieder schriftlich hinweisen, so dass am Ende es so steht ich hab 100x hingewiesen, Bauherr ist selbst schuld.

    Tolle Sache alles...
     
  20. #20 bauschaden, 07.09.2011
    bauschaden

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    Besser als beten ist eine Mängelrüge vor Abnahme mit Fristsetzung und Androhung, bei Nichtbeseitigung des Mangels den Auftrag zu entziehen. Auch eine Nachfrist muss später gesetzt werden.

    Sonst ist der Bauherr wirklich ein zahnloser Tiger.

    Der Unternehmer hat einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Den darf man ihm nicht nehmen.

    Es grüßt der Bauschaden.
     
Thema: befestigung zinkabdeckung
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