Mängelbeseitigung durch GÜ mit AUswirkung auf EGL?

Diskutiere Mängelbeseitigung durch GÜ mit AUswirkung auf EGL? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi zusammen, ich suche im folgenden keine Rechtsberatung, sondern Eure Meinung und den richtigen Begriff: Wir bauen mit einem GÜ, haben aber ein...

  1. tata

    tata

    Dabei seit:
    17.04.2010
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Wiesbaden
    Hi zusammen,
    ich suche im folgenden keine Rechtsberatung, sondern Eure Meinung und den richtigen Begriff:
    Wir bauen mit einem GÜ, haben aber ein paar Eigenleistungen vereinbart. In dem konkreten Fall haben wir die Arbeitsräume verfüllt und die Abwasserstränge des Rohbaus an die Kanalisation angeschlossen. Jetzt hat der GÜ im Nachhinein zwar endlich eingesehen, daß ein weiterer Bodeneinlauf im Kellerabgang durch ihn zu erbringen ist, will aber, daß wir den Anschluß an den Kanal herstellen. Er begründet dies damit, daß es ja eine Eigenleistung wäre. Das heißt, es ist an uns unseren verdichteten Arbeitsraum auszubaggern und eine weitere Grundleitung an den Revisionsschacht anzuschließen.
    Wir sehen aber nicht ein, daß uns Kosten entstehen, die ausschließlich auf einen Planungsfehler des GÜ zurückzuführen sind. Natürlich hätten wir den Bodeneinlauf mit angeschlossen, wenn er denn geplant und ausgeführt gewesen wäre.

    Meine Fragen:
    1) Liegen wir mit unserer Meinung falsch?
    2) Falls nein, was ist der richtige Fachbegriff dafür? Erst dachte ich Mangefolgeschaden, aber ein Schaden ist es ja nicht, eher Aufwand..

    Danke für die Unterstützung!
    Schönen Abend
    tata
     
  2. #2 Gast036816, 16.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    normalerweise sind es folgekosten aus einer planänderung, jetzt ist ein folgeaufwand an eigenleistung.
     
  3. tata

    tata

    Dabei seit:
    17.04.2010
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Wiesbaden
    Hallo,

    danke für die Hilfe bei der Begriffssuche.
    Haben Sie auch eine Antwort, wer für die Kosten aufgrund der Planänderung NACH Fertigstellung der Eigenleistung verantwortlich ist?
    Nach der Logik des GÜ müßten wir ja unsere Eigenleistungen auch nochmal erbringen, wenn er beispielsweise einen undichten Heizkreis der Fußbodenheizung ersetzt und dabei das in Eigenleistung erbrachte Parkett rausreißt.

    Gruß
    tata
     
  4. #4 Gast036816, 16.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das geht schon in richtung rechtsberatung und wird damit ein fall für den anwalt.

    aber - ist ein mangel auf eine fehlerhafte ausführung zurückzuführen, dann hat der verursacher auch für die folgen und den damit verbundenen kosten einzustehen - meine ansicht, muss aber nicht juristisch richtig sein, da ich den vertrag nicht kenne.
     
  5. Mathie

    Mathie

    Dabei seit:
    13.03.2009
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    Wann habt ihr erstmals moniert, dass ein Bodeneinlauf fehlt?

    War beim Erbringen der Eigenleistung erkennbar, dass evtl. oder gar zwingend noch ein Bodeneinlauf folgen wird?

    Hat der Planer Euch irgendwann gesagt ihr könnt jetzt verfüllen oder gar ihr sollt jetzt verfüllen?


    Die Kosten, die auch entstanden wären, wenn ihr den Anschluss "in einem Rutsch" mit erledigt hättet, bleiben ohne die weiteren Umstände zu kennen, wahrscheinlich an Euch hängen.

    Für die anderen Kosten kommt es auf die Umstände an.

    Wenn Ihr vom GÜ aufgefordert worden seid, die Arbeiten durchzuführen, ist es wahrscheinlich an ihm, den Mehraufwand zu tragen, schließlich hat er den Mehraufwand zu vertreten. Wenn Ihr die Arbeiten ohne Abstimmung mit dem GÜ durchgeführt habt, evtl. gar nachdem ihr einen fehlenden Bodeneinlauf bereits moniert hattet wird es richtig spannend.

    Genaueres lässt sich ohne Kenntnis des Vertrags und der Umstände auf der Baustelle von meiner Seite nicht sagen und verbindliches schon gar nicht, da ich kein Anwalt bin.

    Gruß Mathie
     
  6. #6 Mathie, 16.07.2011
    Zuletzt bearbeitet: 16.07.2011
    Mathie

    Mathie

    Dabei seit:
    13.03.2009
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Berlin
    gelöscht wg. doppelpost
     
  7. tata

    tata

    Dabei seit:
    17.04.2010
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Wiesbaden
    Hallo zusammen,
    Danke für die Antworten.
    Es ist tatsächlich so, daß wir vom GÜ zur Ausführung der Eigenleistung aufgefordert wurden. Erst im Nachgang bei unserer Kontroll-Berechnung des Flutnachweises für den Kellerabgang, wurde die Notwendigkeit des zweiten Einlaufes offenbar.
    So weiss ich zumindest, daß ich mit meinem Anspruch nicht völlig aus der Welt bin. Bauherren (ich natürlich inkl.) verrennen sich ja mal ganz gerne und da ist so ein Hauch von Orientierung schon eine gute Info.

    Verregnete Grüße
    tata
     
Thema:

Mängelbeseitigung durch GÜ mit AUswirkung auf EGL?

Die Seite wird geladen...

Mängelbeseitigung durch GÜ mit AUswirkung auf EGL? - Ähnliche Themen

  1. Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau

    Kostenvorschussklage - Mängelbeseitigung Unverhältnismäßigkeit Trockenbau: Hallo, ich versuche mich kurz zu halten: Unser Haus wurde saniert. Im Rahmen der Sanierung wurde im Erdgeschoss an eine Holzbalkendecke eine...
  2. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  3. Fußbodenheizung Mängelbeseitigung

    Fußbodenheizung Mängelbeseitigung: Hallo, Bei Freunden von uns wurde jetzt ein Teil der Fussbodenheizung neu angeschlossen. Es lag ein Mangel vor weil die Heizung unterschiedlich...
  4. Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach

    Mangelbeseitigung - Schimmel im Dach: In meinen Pultdach schimmelt es munter vor sich hin. Bauträger und Baufirma sollen nun den Mangel beseitigen. Also muss das Dach vermutlich mehr...
  5. Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?

    Mängelbeseitigung nach Feuchteeintritt tatsächlich wirksam?: Hallo liebes Forum, auf der Suche nach Infos und Tipps zum Thema Bauen bin ich auf diese Seite gestoßen. Ich beschäftige mich derzeit mit dem...