Setzrisse kein Sachmangel?

Diskutiere Setzrisse kein Sachmangel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, unser BT hat uns einen Vertragsentwurf für unsere DHH zugeschickt. Unter "Rechte des Käufers bei Sachmängel" findet man...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 baujetzt, 16.07.2011
    baujetzt

    baujetzt

    Dabei seit:
    13.05.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    bauer
    Ort:
    NRW
    Hallo zusammen,

    unser BT hat uns einen Vertragsentwurf für unsere DHH zugeschickt. Unter "Rechte des Käufers bei Sachmängel" findet man folgende Passage, die uns etwas beunruhigt:

    "Für gewöhnlich auftretende Setzrisse und ähnliche üblicherweise bei Neubauten auftretende physikalisch bedingte Veränderungen oder unvermeidbare Mängel unbedeutender Art, die unerheblich oder nur von kurzer Dauer sind, wird vom Verkäufer nicht gehaftet"

    Für die Gewährleistung gelten die Regeln des Werkvertragsrechtes der BGBs.

    Müssen wir uns da Sorgen machen?

    Gruß

    baujetzt
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Setzrisse sind m.E. weder "gewöhnlich" noch "üblich" (ich weiß es gibt hier auch andere Meinungen) - es ist "riss- und schadensfrei" zu bauen - Punkt.

    Vor allem, wo / wann hört der "Schönheitsfehler" auf und wo / wann fängt der "Schaden" an.
     
  3. #3 Wieland, 16.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Mit solchen Passagen kann ein Käufer sehr verunsichert werden, die hätte man sich sparen können ?

    :hammer:
     
  4. #4 ecobauer, 16.07.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    .....und vor allem, wodurch entstehen denn Setzrisse usw.
    Materialmix, falsche Gründung, miserable Statik..............

    Da braucht wohl wer einen Persilschein für schlampiges Bauen??
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    "Für gewöhnlich auftretende Setzrisse und ähnliche üblicherweise bei Neubauten auftretende physikalisch bedingte Veränderungen oder unvermeidbare Mängel unbedeutender Art, die unerheblich oder nur von kurzer Dauer sind, wird vom Verkäufer nicht gehaftet"

    das muß man sich mal auf der zunge zergehen lassen.
    an stelle deiner, würde ich ihm den vertragsentwurf um die ohren hauen...
     
  6. #6 Baufuchs, 16.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    und das ganz kräftig.

    Der BT hat ne Vollmeise :mauer
     
  7. #7 Gast036816, 16.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ...oder ihn mit seinem vertrag alleine lassen.

    bevor so etwas unterschrieben werden soll/muss, erst einmal vom anwalt checken lassen. vielleicht sind ja noch ein paar korken drin.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    so ein text macht deutlich, mit wem man es zu tun hat - und offenbart
    gleichzeitig eine nahezu beleidigende unprofessionalität: BT sind auch nicht
    mehr, was sie mal waren :)
     
  9. #9 Wieland, 17.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Der Vertragstext klingt irgendwie DUMMSCHLAU !

    Wenn mann versucht den zu übersetzen steht da, ich seh etwas,was du nicht siehst!


    :e_smiley_brille02:
     
  10. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Ein BT verkauft unter Verwendung von vorformulierten Verträgen seines Hausnotars. Denn er muß im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass er den Erwerbern nicht unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausgesetzt ist --> Chaos.

    Klauseln in vorformulierten Verträgen unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Die Klausel ist nach § 309 Nr. 8 b.) aa.) BGB unwirksam.

    Unwirksamkeit bedeutet hierbei, dass Klausel, auch wenn der Vertrag unterschrieben wird, aus dem Vertrag als nicht existent " herausgeschossen " wird.

    Also muß man sich an sich keine Sorge machen.

    Die Erfahrung lehrt aber:

    Wer solche Klauseln verwendet, wird sich später auch darauf berufen. Der Hausnotar wird ihn belehrt haben, dass die Klausel unwirksam ist. Der BT wird sie gleichwohl im Vertrag gehabt haben wollen nach dem Motto, sollen die Erwerber doch erst einmal darauf kommen. Mit solchen BT schreibt man sich dann im Streitfall die Finger wund; sie geben sich uneinsichtig.

    Bei einer solchen Klauseln ist im Übrigen zu erwarten, dass noch ähnliche " Eier " im Vertrag sind.

    Der Notar wird Dir den Vertrag zur Durchsicht und Rückmeldung übersandt haben. Mach Dir doch mal den Spaß und weise den Notar darauf hin, dass die Klausel unwirksam ist und gestrichen werden muß: Von wegen unabhängiger Berater beider Parteien und Verpflichtung nichts in die Verträge aufzunehmen, was unwirksam ist.

    Muß es ein BT sein ?
     
  11. #11 Wieland, 17.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Unwirksame Verträge sollte man nicht unterschreiben, denn die können trotzdem
    Saumäßige Propleme bereiten.
    Zu mal der Unterzeichner dieses Text irgendwie bereitwillig was hin nimmt.

    o.??????????
     
  12. #12 ecobauer, 17.07.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Wenn der üblicherweise ordentliche Arbeit abliefern würde, bräuchte er eine solche Klausel erst gar nicht!

    Ich würde mir einen anderen suchen!
     
  13. #13 baujetzt, 17.07.2011
    baujetzt

    baujetzt

    Dabei seit:
    13.05.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    bauer
    Ort:
    NRW
    Danke erstmal für die Tipps und Hinweise. Ich werde mal am Montag mit dem BT telefonieren müssen.
    Hier noch ein paar Textstellen aus dem Vorvertrag, die meiner Ansicht nicht ganz "sauber" bzw. die Folgen mir nicht ganz klar sind:

    "Der Verkäufer ist zu Änderungen der Art der Bauausführung, der Baustoffe und der Einrichtungsgegenstände ohne Zustimmung des Käufers berechtigt, soweit diese sich technisch oder auf Grund behördlicher Forderungen als notwendig erweisen, damit keine Wertminderung verbunden ist und sie auch sonst für den Käufer zumutbar sind"

    "Der Käufer unterwirft sich wegen der Zahlung des Kaufpreises auf das vorgenannte Konto dem Verkäufer gegenüber der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen"

    "Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ansprüche gegen die Finanzierungsgläubiger auf Auszahlung der erstrangigen Darlehensvaluten (bei Bausparverträgen auch des Bausparguthabens) bis zur Höhe des Kaufpreises erfüllungshalber an den Verkäufer ab mit Anweisung an die Finanzierungsgläubiger und den amtswaltenden Notar, den Kaufpreis ausschließlich nach Maßgabe dieser Urkunde zu verwenden. Die Ansprüche auf Rückgewähr der noch zu bestellenden Grundpfandrechte verbleiben dem Verkäufer. Der Verkäufer tritt diese Ansprüche unter der aufschiebenden Bedingung der vollen Kaufpreiszahlung an den Käufer ab."

    Hat jemand "Erfahrung" mit solchen Textpassagen?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    gruß
    baujetzt
     
  14. #14 wasweissich, 17.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein anwalt hat bestimmt erfahrung mit sowas ....

    als laie wird mir beim lesen angst und bange ...
     
  15. #15 Baufuchs, 17.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine Rechtsberatung kannst Du hier nicht bekommen.

    Tipp:
    Vereinbare mit einem Anwalt einen Beratungstermin und lass den kompletten Vertrag prüfen. Kostet zwar, spart aber.
     
  16. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    prüfen lassen? wofür? ;)
    das würde den -zumindest einseitigen- willen zum vertragsabschluss unterstellen.
    zu einem vertrag gehören aber zwei - und der vertragsgeber hat offenbart, wes geistes kind er ist :p
     
  17. #17 Baufuchs, 17.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anwalt ist besser, als sich hier kleckerweise Infos zu holen.

    Ansonsten hast Du natürlich Recht. Dieser BT ist "pfui".
     
  18. #18 wasweissich, 17.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :yikes
    andererseits , was soll das , ein paar risse kann man doch mit acryl zuschmieren , fertig :D
     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Hast alle Infos und insofern mache ich zu.

    Ansonsten kommt der nächste Fragesteller auf die Idee, hier komplette Bauverträge prüfen zu lassen. :bounce::bounce:

    Hast aber Recht. Was man nicht versteht, sollte man nicht unterschreiben.

    ( Uralte Volksweisheit)
     
Thema: Setzrisse kein Sachmangel?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Risse Sachmangel

Die Seite wird geladen...

Setzrisse kein Sachmangel? - Ähnliche Themen

  1. Setzrisse - Handlungsbedarf?

    Setzrisse - Handlungsbedarf?: Moin zusammen! Wir haben unser EFH bereits in 1999 schlüsselfertig bauen lassen. Der Untergrund ist von der Tragsfähigkeit eher suboptimal...
  2. Setzrisse zwischen Balkonkonstruktion und Gebäude

    Setzrisse zwischen Balkonkonstruktion und Gebäude: Hallo vor langer Zeit wurde mal eine Balkonkonstruktion, mit einem Eingangsbereich darunter an dem Haus angebracht. Es haben sich Setzrisse...
  3. Setzrisse in Fassade?

    Setzrisse in Fassade?: Hallo liebe Bauexperten, ich habe eine Frage zu Rissen in der Fassade eines alten Hauses. Für mich als Laie sehen die Risse nach Schäden im...
  4. Hauskauf - Sanierung von Setzrissen aufwändig?

    Hauskauf - Sanierung von Setzrissen aufwändig?: Hallo zusammen, wir stehen kurz davor unsere erste Immobilie zu erwerben und alles schien top-top zu sein. Jetzt haben wir bei der zweiten...
  5. Setzrisse noch normal?

    Setzrisse noch normal?: Hallo zusammen, bei uns im Neubau trocknet aktuell noch der Gipsputz. Dabei sind mir jetzt einige Setzrisse (teilweise über 1m lang) aufgefallen....
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.