Frage zu Erdaushub

Diskutiere Frage zu Erdaushub im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage wie normalerweise der Erdaushub berechnet wird. Mir wurde der Kelleraushub (Kellerwand freilegen) nach m3 (Fläche...

  1. #1 ChristianG, 17.07.2011
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    Hallo,

    ich habe eine Frage wie normalerweise der Erdaushub berechnet wird.

    Mir wurde der Kelleraushub (Kellerwand freilegen) nach m3 (Fläche Wand + Tiefe) angeboten und die Rechnung aber nach Aufwurf erstellt.

    Was ist Standard bei sowas ?
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    was ist "Aufwurf" ?
     
  3. Yilmaz

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    Hallo,
    es geht um Erdaushub um das Haus rum? Also kein neubau?.

    Abgerechnet wird nach tatsächlich abgefahrene Boden, wenn nicht anderes vereinbart wurde (z.B. Festpreis)
    Mfg.
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    und wenn er wieder eingefüllt wird ... ???
     
  5. Yilmaz

    Yilmaz

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    ich dachte mir stell diese frage nicht, du Ausländer... :biggthumpup:
     
  6. Yilmaz

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    nach aufmass:p;)
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    na, ich dachte "Aufwurf" ist das Haufwerk, des seitlich gelagerten Bodens - aber ... wer weiß.

    Wenn, dann ist der Unternehmer eben auf so 20% mehr aus ... :shades
     
  8. #8 ChristianG, 17.07.2011
    ChristianG

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    nach aufmaß heißt dann feste masse ?

    mir geht es um die kosten des ausbaggerns incl. der abfuhr dann.
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    also entweder örtliches Aufmaß der Grube oder Wiegescheine - kein Aufmaß des ausgehobenen Bodens
     
  10. #10 wasweissich, 17.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dass es beim freibaggern im bestand etwas anders läuft , als auf freier wiese sollte aber klar sein . oder ???
     
  11. #11 RMartin, 18.07.2011
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    Was ist nun wie vereinbart?

    Also es gibt eine Position, die (dem Sinn nach) lautet: "Boden (profilgerecht) ausheben inkl. Abfuhr und Entsorgung." Einheit ist dann m3 ?
    Zeichnung/ Skizze wo dann die Aushubarbeiten stattfinden ist auch dabei?
    Ist VOB vereinbart?
     
  12. #12 ChristianG, 18.07.2011
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    aushub wurde nach Skizze in m3 aushub + entsorgung angeboten.
    die berechnung erfolgte nach der skizze nach fester masse.

    der lose aushub ergibt dann natürlich eine höhere m3 anzahl.
    und die will jetzt abgerechnet werden.
     
  13. #13 susannede, 18.07.2011
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    Immer das gleiche Problem, dass die m3-Aushub abgefragt werden, und der Unternehmer dann nach Tonage Abfuhr nach Wiegeschein abrechnen will.
    Nö, ist nicht.

    Hier hilft, die Baugrube / Aushubkubatur vorher mit dem Polier gemeinsam abzusprechen (dass beide das gleiche meinen, Böschungswinkel usw., kann man mit der Begehung nach DIN 18300 3.2.1. in einem Aufwasch machen, siehe auch 3.4.2. bei erforderlichen Abweichungen) und nach Aushub ggf. gemeinsam aufzumessen - und sich auf ein, durch beide Seiten abgenicktes, Aufmaß zu einigen.

    Grundsätzlich ergeben sich die Angaben (Baugrubensohle, Höhen, Winkel) nach 5.2.2. und 5.2.3. nach den Außenmaßen des Baukörpers, den erforderlichen Arbeitsräumen und den notwendigen Böschungswinkeln.

    Abrechnungseinheit ist m3.

    Aufwendig als AG den Aushub in Tonage umzurechnen und die Plausibilität zu prüfen, kann man machen...muss man aber nicht.

    Grüße

    Susanne

    Nachtrag:

    Netter Versuch. Auch wenn die seltsame Deponie in m3 abrechnet (hab ich noch nie erlebt), das ist genauso nonsense wie in Tonage. Ablehnen.

    m3 nach Aufmaß "Füllung" / Kubatur Baugrube.
     
  14. svjm

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    Wahrscheinlich das, was Maulwürfe hinterlassen.
     
  15. Eric

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    Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Frage bis zum BGH gegangen und dort in Susanne´s Sinne entschieden worden.

    Googeln: Auslegung und DIN 18 300

    oder so in der Art.
     
Thema: Frage zu Erdaushub
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