Erdschutz zum Nachbargrunstück?

Diskutiere Erdschutz zum Nachbargrunstück? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich mal wieder....:hammer: Die Länge des Grundstücks beläuft sich auf 21m, auf dieser Länge haben wir eine Höhenunterschied von 2m. Die...

  1. #1 kai1976, 17.07.2011
    kai1976

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    Ich mal wieder....:hammer:

    Die Länge des Grundstücks beläuft sich auf 21m, auf dieser Länge haben wir eine Höhenunterschied von 2m.

    Die Nachbarn haben auf ihrer Seite Sträucher gepflanzt und Erde aufgeschüttet, nun drück die Erde durch den Zaun durch und wir möchten auf unserer Seite auf eine Länge von ca. 10m die Fläche begradigen um dort zu pflastern und eventuell später das Brennholz zu lagern.

    Ich suche nach einer kostengünstigen Lösung um, wie soll man sagen, eine Mauer zu errichten um die Erde daran zu hindern den Zaun weiter zu drücken und das nicht immer die Erde rüberdrückt. Wir dachten erst daran Rasenkannten zu nehmen aber ich denke damit kann ich das Höhenunterschiede des Gefälle nicht ausgleichen, wenn wir es begradigen wollen...

    Bin für Ideen und Hinweise dankbar.

    vg
    kai
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    also, wenn der Nachbar auffüllt, ist er dafür verantwortlich, dass seine Erde da bleibt, wo sie hin gehört - aber das nur so am Rande ....
     
  3. #3 kai1976, 18.07.2011
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    Ja das wissen wir auch aber die lassen nicht mit sich reden....und ich wollte kein Rechtsstreit haben. Das bringt mich ja auch nicht weiter....deshalb Suche ich ja nach einer anderen Lösung.
     
  4. Dingo

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    Gibt es ein Bild?
    2m Höhenunterschied ist natürlich schon einmal ein Wort.
    Nachbar muß in jedem Fall ins Boot!
     
  5. #5 Linda2010, 18.07.2011
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    Gibt ein teures Vergnügen. Bei dem Höhenunterschied muss garantiert ein Fundament für die "Mauer" gesetzt werden. Keine Ahnung ob es armierte L-Steine überhaupt in der Höhe gibt. Bei unserem Garten ist es so, dass wir eben o.g. L-Steine nehmen und die in ein kleines Fundament setzten... aber wir haben auch nur ein Höhenunterschied von "nur" 50 cm.

    Ich persönlich würde es auf einen Rechtsstreit... wenns denn überhaupt soweit kommt... drauf ankommen lassen. Er hat aufgeschüttet, er muss für seine flüchtige Erde sorgen. Bei soviel Geld hört Nachbarschaft echt auf. Wobei er sich bestimmt besinnt, wenn du ihm nahelegst, dass du vor einem Gang zum Anwalt nicht abgeneigt wärst, wenn er sich nicht bewegt....
     
  6. Dingo

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    Und ich dacht in der VERWALTUNG kennt man sich :-) ?
    Linda hats erfaßt: ist kein Spass mehr sondern es gibt auch Rechte und Pflichten, an die es hier zu erinnern gilt.
     
  7. #7 kai1976, 18.07.2011
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    Ich habe schon vor 2 Wochen mit Ihnen geredet und auch meine Schwiegerelten vor Jahren aber er sieht es nicht ein. Wir wollten auch dieses kleine Grundstück erwerben aber bei dem verlangten Preis lehnten wir dankend ab.
    Mal schauen werde nochmal das Gespräch suchen und dann schauen, § 30 Nachbarrechtsgesetz ist ja in diesem Fall eindeutig.

    Danke

    vg kai
     
  8. #8 Geodesy, 18.07.2011
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