Was bedeutet "Bestandsschutz im Außenbereich"?

Diskutiere Was bedeutet "Bestandsschutz im Außenbereich"? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Kollegen/-innen, hat da jemand eine kurze und knappe Antwort? Außenbereich = kein Bebauungsplan, also keine festgeschriebene Nutzung?...

  1. svjm

    svjm

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    Liebe Kollegen/-innen, hat da jemand eine kurze und knappe Antwort?

    Außenbereich = kein Bebauungsplan, also keine festgeschriebene Nutzung?
    Kann ich mir (fast) nicht vorstellen, deshalb die Frage.

    Danke schonmal
    svjm
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Vornehmlich KEINE Nutzung. (mal von den Ausnahmen abgesehen)
    Daher gibts Bestandschutz für Dinge, die sonst nicht genehmigungsfähig wären.

    Falls ich Deine Frage richtig deute.:o

    Gruß Lukas
     
  3. #3 Wieland, 19.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich kenn das so daß der Außenberreich vorwiegend Land u.Forstwirtschaflicher
    Nutzung dient, sowie sonstigen priviligierten Vorhaben, weshalb
    der Außenbereich von nicht priviligierten Vorhaben freizuhalten ist.
    ( Vermeidung der Zersiedlung )

    Die Nutzung u. Auflistung priviligierter Vorhaben im Außenberreich ist im Bundesbaugesetz aufgeführt.


    :e_smiley_brille02:
     
  4. Baumal

    Baumal

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    eine alte mühle , ein alter bauhernhof, alter gutshof,
    wwi... , welche als kulturgut erhalten sein wollen.


    alles eine auslegung von ländern/-gemeinden...

    natürchlich abhängig, der neuen nutzung...
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Nö, baumal,

    Deiner Einschränkung widerspreche ich. Das kann auch ganz gewöhnliche Hütten betreffen.

    Gruß Lukas
     
  6. Baumal

    Baumal

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    also ne hütte im außenbereich,
    kann ich nach wegen meiner, 20 jahren "stillstand",

    erst mal nicht ohne weiteres wieder
    in ein wohngebäude umwidmen...
     
  7. svjm

    svjm

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    Naja, es steht in einem Außenbereich (außerhalb eines Bebauungsplanes) seit ewigen Zeiten ein (nicht mehr als solches genutztes) Gehöft und könnte einer neuen Nutzung zugeführt werden.

    Bestandsschutz als Gehöft verstehe ich gerade noch, doch wo wäre die "Grenze" des Bestandsschutzes? Ist eine Freizeitanlage auch noch ein Gehöft?

    Vielleicht ist die Frage jetzt etwas präziser, mehr Infos habe ich nämlich nicht.

    Und noch ein Dank für Antworten
    svjm
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Das könnte eng werden und wohl eher durch eine Anfrage beim zuständigen Amt zu klären sein.
    Da gehts wahrscheinlich in Richtung Umwidmung und das hat mit Bestandsschutz nicht viel gemein.

    Gruß Lukas
     
  9. Baumal

    Baumal

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    1. ganz schlechte karten.

    2. schlechte karten.
     
  10. #10 Wieland, 19.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ganz schlechte Karten, denn das steht eben im totalen Widerspruch Zersiedlung zu
    verhindern ! ( Menschenansammlung ).


    :hammer:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2011
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    § 35 BauGB
    http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html

    Bestandsschutz bedeutet: Eigentlich darf/soll das da so nicht mehr sein. Aber weil es das nun mal gibt und es nicht so stört, dass man es (gegen Wertausgleich) abreisst, darf es halt bleiben, so lange es so genutzt wird.
    Wird die Nutzung aufgegeben oder soll sie geändert werden, stirbt der Bestandsschutz.

    Wenn schon von "Bestandsschutz" geredet wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dort überhaupt noch etwas machen zu dürfen, minimal.
    Von Gehöft = Landwirtschaft = originäre Aussenbereichsnutzung hin zu "Freizeitpark" dürfte aussichtslos sein.

    Aber fragen kostet nix.
     
  12. sepp

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    die frage ist - was ist freizeitanlage?
    erlebnisbauernhof? könnte man eventuell geschickt durchbringen.
     
  13. #13 Geodesy, 20.07.2011
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    Dazu ist insbesondere dieses zu beachten!

    Beim Bauen im Außenbereich unterscheidet das Baugesetzbuch im § 35 zwischen "privilegierten", "sonstigen" und "teilprivilegierten" Vorhaben.
     
  14. #14 Gast036816, 20.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie lange besteht denn die nutzung nicht mehr. länger 2 jahre?
    dann ist der ofen aus - zumindest kenne ich aus brandenburg so.

    mit der örtlichen verwaltung reden, ich habe zusammen mit dem bauherrn ein gespraech beim buergermeister gesucht - durchaus positiv. arbeitsplaetze und gewerbesteuer können schon locken. hängt vom konzept ab. eventuell ist ein b-planverfahren erforderlich = langer genehmiungszeitrahmen.
     
  15. #15 Der Bauberater, 20.07.2011
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    Das Gehöft/Bauernhof ... wurde legal gebaut und geniest "Bestandsschutz". Wenn das "Areal" zu einem Freizeitpark "umfunktioniert" also Umgenutzt werden soll, dann ist der Bestandsschutz weg.
    Bsp. Wenn ein Gebäude mit einem Meter Grenzabstand genehmigt wurde, dann widerspricht es dem heutigen Bauordnungsrecht, weil die Abstandsflächen nicht passen. Das Gebäude geniest aber Bestandsschutz, weil zu damaliger Zeit andere Gesetzegalten und diese Rechte schützen das Gebäude.
    Bei einem Abbruch, Umnutzung, größerer baulicher Veränderung o.ä. ist der Bestandsschutz weg.
    Wenn zu Freizeitpark umgenutzt werden soll ist Feierabend.
    ABER:
    Lt. § 35 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 oder Abs. 4 BauGB sind evtl. solche "Parks" wieder im Außenbereicht zulässig (privilegiert), weil sie im Innenbereich (34er BauGB) nicht durchführbar sind.
    Das ist aber Einzelfall-, Sachbearbeiter-, Amtsleiter-, Naturschutzbeauftragter-, Konzept- und und und abhängig
     
  16. #16 Eumeltier, 20.07.2011
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    Mündliche Aussage unseres Bauamtes (BB): Wenn länger als 4 Jahre keine Wohnnutzung stattgefunden hat, dann ist die Nutzungserlaubnis abgelaufen und muß neu beantragt werden - was im Außenbereich regelmäßig nicht genehmigt wird.
     
  17. svjm

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    Danke an die Poster

    Also genutzt wird die Immobilie noch (zu Wohnzwecken), aber "richtig" Land-bzw.Forstwirtschaft wird derzeit nicht betrieben.

    Klingt nach Arbeit, gut so.
    svjm
     
  18. Baumal

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    klingt nach viel arbeit....:D
     
  19. #19 Der Bauberater, 20.07.2011
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  20. #20 Eumeltier, 20.07.2011
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    @Der Bauberater: wie auch immer, ich bin mir sicher, daß das Bauamt hier von vier Jahren sprach.

    Naja, laut meinem Architekt sind das hier sowieso "Erbsenzähler" :-)
     
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