Umnutzung im Aussenbereich

Diskutiere Umnutzung im Aussenbereich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; das hilft dir schon mal viel weiter, wenn der flächennutzungsplan geändert wird. frage ist nur, wie lange dauert es?

  1. Baumal

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    das hilft dir schon mal viel weiter,
    wenn der flächennutzungsplan
    geändert wird. frage ist nur, wie
    lange dauert es?
     
  2. Baumal

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    ich würde damit argumentieren, dass der beitreiber (oder ein angestellter)
    eines solarparks tag und nacht vor ort
    sein muß, deshalb ein bürogebäude mit betriebswohnung,
    auf dem gelände vorhanden sein muß.
     
  3. #23 jschulzep, 22.07.2011
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    Die Planungszeit wird ca. anfang 2012 beendet sein .Baugenehmigung April 2012 !?

    Die Idee der Betriebswohnung(Hausmeister ) hatte ich schon .Nur wenn man dann die Gegenfrage gestellt bekommt, warum dort jemand vor Ort sein muss, denn es ist ja bei anderen Solarparks auch nicht so , dann hatte sich für mich die Idee auch schon erledigt!
     
  4. Baumal

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    ist das tätsächlich so?

    kannst doch deinen solarpark, mit xxxxx€ investition,
    tag und nacht unbeaufsichtigt in der pampa stehen lassen...
     
  5. Baumal

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    ein "nicht" schenke ich dir noch...:D
     
  6. #26 jschulzep, 22.07.2011
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    Wenn das mit dem Bauamt zu bewerkstelligen ist muß man doch mindestens einen Beweis anstellen oder einen ähnlichen Gerichtsentscheid vorweisen oder???
    Wo soll man sich sowas beschaffen ?
    Es ist nunmal so das das Bauamt nur zulassen darf was rechtlich möglich ist und nicht was erlaubt oder verhindert wie es den Leuten dort passt .Oder kann man den Leuten die Entscheidung vereinfachen ;-) und bekommt dann sein Ziel???
     
  7. Baumal

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    was heißt beweis anstellen?

    es genügt doch erstmal, nicht zu sagen:
    "ich will das", sondern den ämtlern eine logische begründung
    zu liefern, "weshalb ich das will"...
     
  8. #28 jschulzep, 24.07.2011
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    Inwieweit wäre denn die weiternutzung als Bürogebäude mit anderem Gewerbe möglich ?
    Es reicht mir eigentlich nur wenn das Gebäude nicht verfällt und ein bisschen Miete übrigbleibt!
    Kann das Bauamt eine genehmigte Weiternutzung des Bürogebäudes untersagen wenn der 1. Besitzer schon länger als 10 Jahren insolvent ist und der 2. Besitzer nicht im Gebäude aktiv gearbeitet hat ?
     
  9. Baumal

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    ja.

    das ist (einer der) knackpunkte.
     
  10. #30 jschulzep, 28.07.2011
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    Hallo
    Habe jetzt eine Beispielanlage gefunden ! Die Stadt Hambergen hat ein Mannschaftsheim der BW zu einer Betriebsleiterwohnung umgenutzt. Auf dem Gelände wurde eine Freiflächenfotovoltaikanlage gebaut !!!
    Kann ich dies als Referenz anführen ,oder muß die Gemeinde jetzt sogar einlenken??

    Meiner Meinung nach kann die Gemeinde ja nicht anders als die andere sonst geht es ja nach gutdüncken!

    MfG Jochen
     
  11. #31 jscheller, 28.07.2011
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    Doch. Letztlich ist das immer ne Abwaegung im Einzelfall und ausserdem sind nie zwei Faelle ganz gleich.
     
  12. Baumal

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    deine gemeinde in NRW wird es nicht
    interessieren, dass in Niedersachsen
    ein solarpark genehmigt wurde...

    einen planer kontaktieren, bauvoranfrage
    stellen.....dann wird vielleicht alles gut.
     
  13. #33 jschulzep, 29.07.2011
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    Danke
    Schon geschehen ! :winken
     
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