Beinhaltet "Bauantrag" auch gleich "Statik"?

Diskutiere Beinhaltet "Bauantrag" auch gleich "Statik"? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe kleine Problem mit meinem Bauträger das mich gerade etwas wurmt. Von Beginn der PLanung an stand fest, dass die Garage selbst gemauert...

  1. #1 icebair, 22.07.2011
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    Ich habe kleine Problem mit meinem Bauträger das mich gerade etwas wurmt.

    Von Beginn der PLanung an stand fest, dass die Garage selbst gemauert wird (Maurermeister in der Familie).

    Inzwischen haben wir unseren Vertrag, der den "Bauantrag" für die Garage oder ein Carport beinhaltet unterschrieben. Nun rückte die Architektin im Nachhinein damit raus, dass wir wenn wir selbst mauern ja einen Statiker brauchen und das nicht dabei wäre. :(

    Mir ist klar, dass es keine Rechtsberatung hier gibt. Nur kurze Frage: Beinhaltet ein BAUANTRAG nicht auch immer gleich eine Statikberechnung?

    Gruß
    René
     
  2. #2 Baufuchs, 22.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es wird wohl kein Bauträger sein, mit dem Du baust, sondern ein GÜ.

    Mal hier lesen.

    Ein Bauantrag zur Erreichung einer Baugehmigung muss keine Statik enthalten.
    Die Baugenehmigung wird ohne Vorlage der Statik erteilt, diese muss erst bei Baubeginn dem Bauamt vorgelegt werden.

    Die Erstellung der Statik gehört auch nicht zur üblicherweise durch den Architekten zu erbringenden Leistungen, die Statik wird von einem Fachingenieur z.B. Statiker/Tragwerksplaner erstellt und ist gesondert zu honorieren.

    Es kommt also darauf an, was vertraglich vereinbart wurde, dazu müsste man den kompletten Vertragstext kennen.

    Den kann dann ein Anwalt prüfen. Ich denke aber nicht, dass sich das lohnt, denn die Anwaltskosten sind schnell höher als die Kosten der Statik für eine Garage.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2011
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    Fuchs, ich widerspreche Dir ja nur selten und auch ungern, aber hier irrst Du - zumindest, wenn die Ortsangabe des TE stimmt.
    EFH+Carport ist in Nds dem vereinfachten Verfahren bzw der Bauanzeige zugeordnet.
    Bei beiden Verfahren muss zwar kein Standsicherheitsnachweis eingereicht werden, aber der Entwurfsverfasser und der Statiker müssen auf Formblättern (oder textgleich auf eigenem Briefbogen) erklären, dass die Unterlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

    Ich zitiere mal aus der Erklärung des Sachverstänigen (so nennt sich das Formblatt für den Statiker)

    Entsprechen!!! Gegenwart!!! Nicht entsprechen werden = Zukunft.

    UNd in der Bauvorlagenverordnung, erlassen auf Grund von § 71 NBauO, steht:
    Ergo ist die Statik vor Stellung des Bauantrages für ALLE beantragten Bauwerke/Gebäudetaile aufzustellen!!!

    @ TS:
    Weisen Sie Ihre Architektin höflich, aber bestimmt auf diese Vorschriften hin. Weigert sie sich weiter, fordern Sie die Weigerung schriftlich ein. Haben Sie diese, weisen Sie die Architektin darauf hin, dass die Abgabe falscher Erklärungen mit einer OWI geahndet werden kann.
    Die Abgabe der Sachverständigenerklärung ohne einen entsprechenden Standsicherheitsnachweis wäre eine solche OWI-bedrohte falsche Erklärung!

    Ist auch dann kein Einsehen da, wirklich eine OWI beim Bauamt lostreten!.
     
  4. mls

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    viel spass beim versuch, den scheinbaren knoten zwischen baurecht
    und vertragsrecht mit dem schwert zu lösen ..
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2011
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    markus, da gibts keinen knoten. baurecht ist öffentliches recht.
    ich kann mir auch nicht in einen architetenvertrag reinschreiben, dass ich den brandschutz mißachte - bzw. reinschreiben kann ich es, es ist aber ungültig, weil ich nicht gegen öffentliches baurecht verstossen darf.

    daher - NBauO fordert standsicherheitsnachweis, ergo muss der da sein!!!

    weigert sich da jemand, die unterlagen rauszugeben, würde ich das werk "bauantrag" als mangelhaft ansehen und geld einbehalten.
     
  6. #6 diltigug, 22.07.2011
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    Da muss ich mal interessehalber fragen:
    Eine Statik für eine Garage, kann und vor allem darf die nicht auch ein Maurermeister (hier: der aus der Familie) machen?
    Das scheint mir die pragmatischte Lösung zu sein. Der Architektin sagen: "Danke für den Hinweis, hier ist die Statik, bitte legen Sie diesen dem BA bei."
     
  7. Mathie

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    Immer sachte mit den jungen Pferden! Wer sagt denn, dass der Antrag schon eingereicht wurde und wahrheitswidrig behauptet wurde, dass die Statik vorliegt?

    Der TS hat lediglich davon gesprochen, dass der Bauantrag Vertragsleistung ist und die Architektin jetzt eine Statik verlangt. Ob der Bauantrag bereits gestellt wurde ist offen.

    Ohne den Vertrag im Detail zu kennen, könnte es durchaus sein, dass die Statik der Garage vom Bauherren zu liefern ist und die Architektin diese nun einfordert, um den Bauantrag zu stellen.

    Um da weiter zu helfen, müsste man schon noch etwas mehr wissen.

    Gruß Mathie
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2011
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    Mathie, es ist unwichtig, ob der Antrag schon eingereicht wurde oder noch nicht mal gedruckt ist.
    In dem Moment, da er abgegeben wird, muss die Sachverständigenerklärung beiliegen und die ist falsch, wenn der Sachverständige den Standsicherheitsnachweis nicht erstellt hat.
    Pasta.
    Mag sein, dass man die OWI noch nicht lostreten kann, weil noch ein Antrag eingereicht ist. Aber irgendwann muss der eingereicht werden - und dann ..... s.o.

    Eine Stellung des Standsicherheitsnachweis durch die Bauherren als Bestandteil des Vertrags schliesse ich jetzt mal aus, weil der TS schreibt:
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Jo auch mal ganz ruhig.

    Die statischen Nachweise werden im vereinfachten Verfahren nicht eingereicht.

    Die Unterlagen müssen zur Ausführung vorliegen.
    Mit dem Bauantrag nur einzureichen bei bautechnischer Prüfung derselben - siehe Text NBO.

    Mit dem Bauantrag ist eine Erklärung zum Standsicherheitsnachweis abzugeben -> beauftragt, wird erstellt, ist erstellt.
    Je nach verwendetem Bauantragsformular bzw. Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ist die Formulierung mal so und mal so.
    Sinnvoll: Vom Bauherrn wurde xxxx mit der Erstellung der bautechniche Nachweise / Standsicherheitsnachweis beauftragt.
    Bei manchen Bundesländern / Bauaufsichtsbehörden zwingend deren Formulare zu verwenden sind.
    -> nicht notwendigerweise alles falsch und Owi
     
  10. #10 Baufuchs, 22.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Wenn Du nach HOAI den Auftrag "Bauantragsplanung" hast, lieferst Du die Statik mit?
     
  11. Mathie

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    So weit bin ich mit Dir einer Meinung

    Die Äußerung des TS interpretiere ich anders. Ihm wurde jetzt mitgeteilt, dass die Statik fehlt. Alles weitere ist reine Mutmaßung

    Vermutlich steht also nicht explizit im Vertrag, dass die Statik vom BH kommen muss. Allerdings kann sich so etwas auch aus dem Kontext des Vertrags ergeben. Wenn schon Zweifel bestehen, ob der TS tatsächlich wie von ihm angegeben mit einem Bauträger baut, frage ich mich ob der TS eine implizite Verpflichtung zur Zulieferung der Statik erkennen würde.

    Deshalb kann man in meinen Augen ohne weitere Infos zum Vertrag guten Gewissens keine Aussage machen, ob die Statik im Vertrag enthalten ist oder nicht.

    Gruß Mathie
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - aber ich kläre den Bauherren darüber auf, dass er eine Statik haben muss, dass ich die Statik brauche, dass ich auch die Sachverständigenerklärung (bei EFH) brauche, dass die Statik nicht zu meinem Leistungsumfang gehört (weil ich es nicht kann und darf) und biete an, dem Bauherren Kontakt "meinem" Statiker zu vermitteln.

    Somit weiß der Bauherr, dass er die Statik beizustellen hat.

    Im Architektenvertrag steht dann auch drin:
    Ausserdem beuaftragt der Bauherr folgende Sonderfachleute
    ....
    Standsicherheitsnachweis: Herr JDB :winken
    ....

    Somit ist bei mir die Rechtslage eindeutig.

    Hier gehts um einen GÜ (Wahrscheinlich), der die Gesamtleistung Baugenehmigung im Vertrag hat.
    Ohne Statik keine Genehmigung.
     
  13. Mathie

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    Ich spendiere Dir ein möglicherweise:

    Mit dieser kleinen Änderung würde ich Dir zustimmen.

    Bevor wir hier wild weiter spekulieren, sollten wir auf Info des TS zum Vertrag warten, sonst führen wir ihn evtl. in eine Sackgasse.

    Gruß Mathie
     
  14. Baumal

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    gefühlte 50% der neuanmeldungen sind mittlerweile ingenieure,
    die aber im studium nicht gelernt haben, einen sachverhalt zu
    erläutern.

    was heißt selbst mauern? das mauerwerk wird in eigenleistung
    erstellt. zu einer garage, oder carport gehört aber eine menge
    mehr um eine statik zu erstellen.

    gründung ,bopla, dach... usw
    übernimmt der BT? ihr seit sozusagen nur dafür verantwortlich,
    dass die wände in eigenleistung erstellt, nicht umfallen?

    danach wird die statik zusammengestrickt?
     
  15. #15 icebair, 22.07.2011
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    Sorry ich bin gerade neu in dem Forum und als Elektrotechniker nicht wirklich mit dem Bauwesen vertraut.

    Was ist der Unterschied zwischen Bauträger und GU? Also ich habe von meinem "X" einen Vertrag für ein Haus, dass er mit Hilfe von Subunternehmen (hoffentlich) errichten wird.

    Was heißt Selbst Mauern: Wir werden wohl alles in Eigenregie machen. Vom Gießen des Fundaments bis zum Dach. Bzw. dies wenn dann selbst beauftragen (z.B. Fundament).

    Zum Vertrag: In dem gesamten Vertrag steht nichts von der Garage. Es wurde beim Planen abgesprochen, dass die Garage durch das Unternehmen geplant und Beantragt wird. In den Grundrissplänen vom Unternehmer ist sie auch bereits enthalten. Im Vertrag steht als Punkt für Vertragszusätze:
    "Bauantrag für eine Garage oder ein Carport".

    Niedersachsen ist Korrekt. Daher bin ich auch der Meinung, dass die Statik indirekt enthalten sein müsste.

    Das Wort Statik ist vor der Unterzeichnung nie gefallen, weder, dass das nötig ist, noch ob ich oder die das Übernehmen. Allerdings wird es aus meiner Sicht meinem Gegenüber von Anfang an klar gewesen sein ohne es mir zu sagen. Und das ärgert mich sehr :motz
     
  16. #16 ThomasMD, 22.07.2011
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    Mit dem Bauwesen vertrat, sind hier eine Menge Leute. Was aber von studierten Fragestellern erwartet werden kann, ist die Fähigkeit, einen Sachverhalt so zu schildern, dass ein Außenstehender, damit etwas anfangen kann. Auch das googlen nach angefragten Begriffen, wie GU und BT sollte unabhängig von der Fachrichtung möglich sein.
    Steht nun was drin oder nicht?
    Was ist denn eine indirekte Statik?
     
  17. Baumal

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    dein AN muß bei einreichung des baugesuchs,
    natürlich einen stellplatz für das wohnhaus nachweisen.

    vertragszusatz:
    bauantrag für garage oder carport, verstehe ich nicht.
    wer verpflichtet sich einen bauantrag garage oder carport
    einzureichen? der AN oder ihr?
     
  18. mls

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    deinem gegenüber wird klar gewesen sein, dass du die statik beauftragst ;)

    dir war klar, dass alles, wie von selbst, "passt".

    überhaupt .. statik? wofür das denn? :mega_lol:
     
  19. Baumal

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    was soll der AN machen?

    sich eine statik aus den fingern saugen, über
    das was ihr da alles gießt, mauert und zimmert ?
     
  20. #20 Baufuchs, 22.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @icebair

    Hättest Du den Link aus #2 gelesen, wüsstest Du das.
     
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