Weiße Wanne in Stahlfaserbeton (Vertrags-abweichend)

Diskutiere Weiße Wanne in Stahlfaserbeton (Vertrags-abweichend) im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Wir bauen gerade eine DHH (Rohbau ist fertig) und stehen vor folgendem Sachverhalt: Gemäß Bauvertrag haben wir „ ... Kellerwände Beton = D...

  1. #1 Merlinus, 24.01.2005
    Merlinus

    Merlinus

    Dabei seit:
    24.01.2005
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rüsselsheim
    Wir bauen gerade eine DHH (Rohbau ist fertig) und stehen vor folgendem Sachverhalt:

    Gemäß Bauvertrag haben wir „ ... Kellerwände Beton = D 25cm+5cm Dämmung ... entsprechend statischen Nachweisen in WU-Beton als wasserdichte weiße Wanne nach DIN ...“ vereinbart.
    Gem. den statischen Berechnungen sollte die
    „Ausführung der Kelleraußenwände
    1. in Stahlbeton B25 b=24cm + 6 cm W.-Isolierung ...
    2. mit Betonstahl Bst 500 M ....
    3. innen und außen je eine # Mattenbewehrung Q 188 ....
    4. zulässige Rissbreite wk, cal = 0,15 mm“
    erfolgen.

    TATSÄCHLICH wurden dann aber verwendet:
    1. „Kelleraußenwände in Stahlfaserbeton d=25cm [der eine Zentimeter sei hier mal egal] der Marke Readymix-Stahlfaserbeton C 25/30 F 1,0/0,6.
    2. als Anschluss Bodenplatte-Außenwand außen und innen je: Übergreifungslänge Stabstahl Ø 10, ls = 40cm“; die hier zusätzlich vorgesehenen „horizontalen Zulagen 2Ø10 (beide jeweils an der äußeren Anschlußbewehrung Bodenplatte-Außenwand anzubringen) wurden –entgegen der Statikvorlage von Readymix nicht angebracht.
    3. Für die Fenster- / Aussparungen sollten jeweils Zulagenbewehrungen von „Ø12 innen + außen“ angebracht werden; dies ikst nicht erfolgt.
    4. Daneben hat Readymix in der statischen Berechnung vermerkt: „Laut Angaben [Anmerkung von mir: diese Angabe stammt nicht von mir] ist kein drückendes Wasser vorhanden und es wurde keine Rißbreitenbeschränkung verlangt.“
    5. Im Übergangsbereich Bodenplatte / aufgehend Wand ist ein Fugenblech anzubringen; tatsächlich wurde an der Bodenplatte ringsum ein „Intec-Verpreßschlauch“ der Firma „Max Frank GmbH & Co. KG, 94339 Leiblfing“ angebracht, der auch in der Arbeitsfuge gut fixiert wurde.


    Zu meinen Fragen:

    a) Der Bauunternehmer schuldet uns nach Vertrag eine weiße Wanne (siehe oben). Haben wir nach der beschriebenen Ausführung nun eine weiße Wanne oder nicht?
    b) Verlangt eine weiße Wanne nach DIN 1045 nicht automatisch eine Rissbreitenbeschränkung in Höhe der ursprünglichen Vorgabe von 0,15mm?
    c) Reicht für die Qualifizierung einer „weißen Wanne“ evtl. Eine Rissbreitenbeschränkung auch in Höhe von 0,4 mm aus?
    d) Was ist nun am Besten zu tun (Haus steht im Rohbau, Kellerwände stehen ca. 70cm aus Boden heraus, inkl. der Fensteröffnungen); macht.


    Ich freue mich über Eure sachkundigen Beiträge und sage schon mal DANKE!

    Merlinus
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "des"

    rahm ich mir ein ... "und" Sie glauben wirklich daß Ihre Baubeschreibung eine Weisse Wanne beinhaltet ??? ... siehe auch "Hier"
     
  3. #3 Merlinus, 25.01.2005
    Merlinus

    Merlinus

    Dabei seit:
    24.01.2005
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rüsselsheim
    Danke .... und Sorry ....

    DANKE für die schnelle Reaktion.

    SORRY dafür, daß ich das so nicht checke: weißte Wanne nach DIN aist beschrieben (was auch imemr noch dabeisteht) - jedenfalls bezgl der Wanne:

    WAS ist denn der Knackpunkt in der BAUBESCHREIBUNG bzgl. weiße Wanne?
    WAS ist der Knackpunkt in der tatsächlichen Ausführung (Stichwort: Stahlfaserbeton)

    DANKE
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    danke für deinen beitrag - eine bessere werbung für die trennung von planung und ausführung kann es garnicht geben.

    ich spiel jetzt den advocatus diaboli:
    ich bau dir dir eine WW - so wie ich es will!
    und du kannst mir garnix!
    ich finde nämlich immer einen "sachverständigen", der die richtigkeit bestätigt.
    ausserdem: es funktioniert ja (vielleicht; und wenn, dann mit 1,01-facher sicherheit, das reicht; und wenn nicht, dann wird halt a bisserl rumgepfuscht oder die firma geschlossen)
    also ist meine bauweise richtig.
    dein pech, wenn du was anderes erwartest.
    ich hab eine WW geliefert - und dafür will ich kohle :p

    so - und jetzt meine persönliche meinung:
    die beschriebene ausführung steht in allen details genau entgegengesetzt zu allem, was ich für richtig halte.
    das hilft dir aber auch vermutlich nicht weiter.
    vielleicht gibt´s irgendeine juristische feinheit - keine ahnung.
    an der "rissbreitenbeschränkenden bewehrung" könnte man - vielleicht - hebeln .. aber dazu muss man die verträge kennen.
    und das ist was für einen juristen mit technischem durchblick.
     
  5. #5 Carden. Mark, 25.01.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    z.B. diese. Ist nichts weiter vereinbart (für den Laien nachvollziehbar) ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu bauen.

    VOB/B
    § 4Ausführung; Abs.2 (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
    § 13Mängelansprüche

    1. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,

    Im BGB wird der Begriff „anerkannten Regeln der Technik“ nicht extra erwähnt. Nach den Materialien gilt er aber als so logisch, dass dieser wiederum als vorausgesetzt angesehen wird.

    Ist eine Wann anerkannten Regeln der Technik = NEIN, da nutzt auch kein einzelner Sachverständige der dieses erklärt. Er hätte zu viele Gegen sich. Auch spricht hier die Literatur eine andere Sprache. Von der DIN und den Merkblätter (z.B. DBV) ganz zu schweigen.

    Der AG müsste vom AN schon über das Für und wieder der Ausführung insbesondere hinsichtlich der Gefahren aufgeklärt werden. Einfach eine Auflistung der Vorgehensweise, welche dann wiederum Vertragsgrundlage wird, dürfte hierbei nicht Ausreichen.

    Keine Rechtsfrage – nur MEINE Meinung.
     
  6. #6 Carden. Mark, 25.01.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Korektur
    Ist eine weiße Wanne aus Stahlfaserbeton anerkannten Regeln der Technik = NEIN, da nutzt auch kein einzelner Sachverständige der dieses erklärt. Er hätte zu viele Gegen sich. Auch spricht hier die Literatur eine andere Sprache. Von der DIN und den Merkblätter (z.B. DBV) ganz zu schweigen.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    :frust WW aus Stahlfaserbeton geht.
    Allerdings nicht wie ausgefüht. Stahlfaserbeton ist auch nach WHG 19 l (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) zulässig.
    Readymix ist einer der grössten Verkäufer auf dem Gebiet. Leider zählt nur der Preis, dies zeigt ja auch die Bemerkung:
    So, mal meine Meinung, der Reihe nach:
    „Ausführung der Kelleraußenwände
    1. in Stahlbeton B25 b=24cm + 6 cm W.-Isolierung ...
    2. mit Betonstahl Bst 500 M ....
    3. innen und außen je eine # Mattenbewehrung Q 188 ....
    4. zulässige Rissbreite wk, cal = 0,15 mm“
    :respekt Die Beschreibung ist ein Witz, weil technisch nicht nachweisbar.

    1. „Kelleraußenwände in Stahlfaserbeton d=25cm [der eine Zentimeter sei hier mal egal] der Marke Readymix-Stahlfaserbeton C 25/30 F 1,0/0,6.
    :confused: Das ist keine WW, das ist ein Keller aus Beton. Selbst, ob es Statisch reicht, ist nicht ersichtlich.
    2. als Anschluss Bodenplatte-Außenwand außen und innen je: Übergreifungslänge Stabstahl Ø 10, ls = 40cm“; die hier zusätzlich vorgesehenen „horizontalen Zulagen 2Ø10 (beide jeweils an der äußeren Anschlußbewehrung Bodenplatte-Außenwand anzubringen) wurden –entgegen der Statikvorlage von Readymix nicht angebracht.
    Das lässt sich ohne Statik nicht prüfen. Der Bauch sagt aber, ist zu wenig.
    3. Für die Fenster- / Aussparungen sollten jeweils Zulagenbewehrungen von „Ø12 innen + außen“ angebracht werden; dies ist nicht erfolgt.
    Das ist Blöd, weil Stahlfasern können nur die Bewehrungsmatten ersetzen, Zulageeeisen sind weiter notwendig.
    4. Daneben hat Readymix in der statischen Berechnung vermerkt: „Laut Angaben [Anmerkung von mir: diese Angabe stammt nicht von mir] ist kein drückendes Wasser vorhanden und es wurde keine Rißbreitenbeschränkung verlangt.“ :deal Wurde wohl nicht mehr angefragt....
    5. Im Übergangsbereich Bodenplatte / aufgehend Wand ist ein Fugenblech anzubringen; tatsächlich wurde an der Bodenplatte ringsum ein „Intec-Verpreßschlauch“ der Firma „Max Frank GmbH & Co. KG, 94339 Leiblfing“ angebracht, der auch in der Arbeitsfuge gut fixiert wurde.
    Das ist nicht Grundsätzlich falsch. Mit den Fehlern bei 2. zusammen allerdings doof...

    a) Der Bauunternehmer schuldet uns nach Vertrag eine weiße Wanne (siehe oben). Haben wir nach der beschriebenen Ausführung nun eine weiße Wanne oder nicht?
    :confused: Das ist eine Frage für einen RA. Ich stimme aber für eher nicht.
    b) Verlangt eine weiße Wanne nach DIN 1045 nicht automatisch eine Rissbreitenbeschränkung in Höhe der ursprünglichen Vorgabe von 0,15mm?
    :lock So genau steht das nirgens. Teilweise 0,15 mm, teils bis 0,3 mm ... wobei meist von einem Erfolg von 90 % ausgegangen wird, d.h. 10 % überschreiten die Rissbreite, bzw. dürften es. Ein Mangel wäre das trotzdem. Schmale Risse sollen sich durch Schmutz zusetzen, es kommt also auf die Belastung durch Wasserdruck an...
    c) Reicht für die Qualifizierung einer „weißen Wanne“ evtl. Eine Rissbreitenbeschränkung auch in Höhe von 0,4 mm aus? :irre NEIN.
    d) Was ist nun am Besten zu tun (Haus steht im Rohbau, Kellerwände stehen ca. 70cm aus Boden heraus, inkl. der Fensteröffnungen); macht.
    :shades Am Besten? Rückbau.... wird nur kaum durchsetzbar sein... :cry Alternativ: Schwarze Abdichtung der Wände, Bopla eventuell mit Schleierinjektion, Keller nur als Nutzkeller und Wertminderung... :yikes Also nix, ohne Hilfe, und die Kostet Geld.
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "jetzt" mal mein Senf (!)

    Soweit so gut (!)

    ein Weisse Wanne gehört eben nach der oben erwähnten DIN hinsichtlich Rissebewehrung, Abdichtung etc. statisch geplant ... "ich" unterstelle daß die Q188 "NICHT" statisch geplant wurden (!) ... "wenn" doch dann müssten Sie die statischen Berechnungen samt Abdichtungskonzept Bewehrungsplänen etc. haben (!) ... "vorhanden" [ ] JA oder [ ] Nein ???

    Masterfrage im Anschlussbereich haben Sie einen Verpreßschlauch mit welcher Körnung wurde der Anschluss erstellt ? ... deweitern ist XC4 C25/30 ein BII sprich ein Überwachungsbeton ... Frage "wer" hat überwacht ???

    Bodenplatte in Normalbeton oder auch Stahlfaser ??? ... wie stark ???

    "die" wichtigste Bewehrung bei einer Weisse Wanne ist die Auswechselung der Fenster wie Sie "hier" gefordert wurde ... "die" Folge des nicht einbauen´s wird ein Abriss im Büstungsbereich nach sich ziehn (!)

    Wissen Sie denn was das im Klartext heisst ??? = Keine Rißbreitenbeschränkung = "KEINE WEISSE WANNE" ... "ja" hier ist der Zug bereits abgefahren für Ready Mix ... "jetzt" können Sie sich an den Unternehmer halten (!)

    "ALSO" hier seh ich "kein" Problem oftmals ist es nötig wegen durchlaufender Bewehrung Pentaflex oder Verpresschläuche einzusetzen (!) ... "ABER" dieser Verpreßschlauch ist dann auch noch zu verpressen "gelle"

    Bevor man "hier" in das rechtlich geht ... "eine" Weisse Wanne gehört auch statisch geplant ... "also" nochmal die Frage wer hat´s geplant ???
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    @ Michael

    des:
    versteh ich nicht ... "weil" 2 ist die fehlende umlaufende Bodenplattenbewehrung ... und der Einsatz von Verpreßschlauch stellt dadurch sicher "keine" weitere Verschlechterung dar ... als das gefoderte Fugenband (!)
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Das wird peinlich in Zusammenhang mit einer Sanierung:

    Grad der Bereich unter den Wänden lässt sich kaum noch Abdichten. Und wie oft kann man einen Verpressschlauch benutzen? :confused: Das Fugenblech könnte auch ein wenig statische Funktion (Bewehrungsersatzt) übernehmen, wenn eins da wäre. Bleibt abzuwarten, wie dicht dieser Bereich jemals wird.
     
  11. #11 Unregistriert, 26.01.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Eine Verständnisfrage, was bedeutet das "auswechseln" der Fenster in der WW - wg. den potentiellen Brüstungsrissen? Bedeutet dies, das die Fensteraussparungen sauber und gründlich (Formulierung?) in der WW durch Moniereinlagen abgebildet und damit stabilisiert sind: Gibt es irgendwo evtl. ein Bild einer solchen Monierungsart vor Verguss?

    Danke
     
  12. #12 Unregistriert, 26.01.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    ist c25/30 xc4 nun überwachungsklasse 1 oder 2

    zitat:
    " deweitern ist XC4 C25/30 ein BII sprich ein Überwachungsbeton ... Frage "wer" hat überwacht ??? "

    nach neuer din 1045 ist dieser beton (c25/30 xc4) nur überwachungsklasse 1
    weiße wanne generell überwachungsklasse2 !achtung außnahme!
    bei nur zeitweilig angestautem sickerwasser darf weisse wanne auch
    überwachungsklasse 1 sein

    quelle neues merkblatt von bauberatung zement
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "welch"

    ein Widerspruch in sich ... Weisse Wanne und zeitweilig angestautem sickerwasser ... "was" werde ich meinen Bauherrn wohl künftig empfehlen "wenn" sie nebem unseren Fluss baun der jährlich einmal nen Pegelstand von mindestens plus 3m bis X aufweist ???
     
  14. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Abpumpen, Weiterschwimmen ...

    Scherz beiseite, denn wie schon in einem anderen Thread bemerkt: Man hat hier in der neuen Norm dem "üblichen Treiben:" WU-Beton B25 hinein und schon ist's dicht - einen Riegel vorgeschoben.

    Bei den "kleinen" Bauvorhaben werden damit nun die gestraft, die es ordentlich gemacht haben - der Aufwand wird deutlich höher und teuer.

    Mein Senf für den Fragesteller:
    Bestellt und anders geliefert. Nicht abgesprochen. -> Eine Schwarze Wanne verlangen. Gibt es Wasserdruck - noch statischen Nachweis über Readymix nachfordern.
     
  15. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "Nachschlag" (!)

    hab ich doch gleich gewusst daß das:

    eine Falschaussage ist (!) ... XC4 C25/30 = BII Baustelle (!) ... "alles" was mit WU-Beton zu tut hab ist B II (!) ... so steht´s in der neuen Norm und so steht´s auch auf den Betonsortennummern und "weil" ich mich selber von der Aussage verleiten ließ hab ich ganz droben nachgefragt (!)

    "es" gibt nur eine Ausnahme XF1 C 25/30 für Aussenbauteile ... den dürft Ihre in BI verarbeiten ... meinertwegen auch im Kellerbereich "aber" das ist "kein" WU-Beton (!) ... sprich mit diesem Beton unterwerft Ihr euch dann der DIN 18195 (!)
     
  16. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    zum Verständnis (!)

    Warum Weshalb Weswegen (!)

    nach der alten Norm hatte WU-Beton stets 350kg und war B1 ... "je" mehr Zement intus desto grösser die Rissegefahr (!) ... in der alten DIN 1045 gab´s auch den WU-Beton mit 320kg war "aber" immer schon BII Überwachungsbeton ... im Laufe der Jahre kam die Erkenntnis das die BII Ausführung eben wegen dem abgeminderten Zement die bessere war.

    In der "neuen" DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ... gibt es daher "keinen" WU-Beton mit 350kg Zement ... "nur" noch WU-Beton mit 320kg ... und so sind wir jetzt automatisch in BII übergegangen (!) ... die neue DIN ist bis Ende letztes Jahres noch etwas auf wackeligen Beinen gestanden ... "der" die Norm mit dem BII war bereits geschrieben ... "ABER" man überlegt ob man an dieser Norm noch hinsichtlich der BII Ausführung noch etwas feilen sollte ... soweit ich weiß kam da "aber" nix mehr an Änderungen nach ... "als" ich die Aussage oben gelesen hatte dachte ich: "haben sie´s doch geändert" konte ich zwar ned recht glauben ... "aber" zur Sicherheit hab ich für mich selber "hier" nochmal nachgefragt und es bleibt dabei XC4 C25/30 = BII (!) ... ich möchte nicht wissen was da draussen die nächsten Jahre los ist bis des der letzte Bauunternehmer & Bauträger auch kapiert hat :deal
     
  17. #17 Carden. Mark, 29.01.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nichts wird passieren.
    Auch bisher wurden BII Baustellen ohne Fremdüberwachung und ohne gesondert geschultes und erfahrenes Eigenpersonal im Kleinbaustellenbereich eingebracht. Was sollte auch passieren. Vertragbruch weil gegen die DIN verstoßen – OK. Aber dieses alleine ist kein Mangel. Bemängelt werden kann dann höchstens eine falsche Ausführung, Bzw. das versagen der Konstruktion. Dieses allerdings so oder so.

    Eine Feststellung - nicht eine Gutheißung.
     
  18. #18 Unregistriert, 02.02.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    xc4 c25/30

    also irgendwie lässt die norm hier doch spielraum zu.
    soweit ich die norm lesen kann ist alles gleich kleiner c25/30 und die xc klassen
    überwachungsklasse 1.
    beton für wasserundurchlässige bauwerke sind ü2
    nur mit dieser klausel vom wasserlastfall "zeitweilig angestautes sickerwasser" könnts dann wieder ü1 sein.
    din1045-3:2001-07, tabelle 3
     
  19. #19 Unregistriert, 02.02.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    die din 1045-2 besagt für betone mit hohem wassereindrinwiderstand
    für bauteile mit einer dicke bis 40 cm muss der wasser/zementwert kleiner 0,6 sein und mindestens 280 kg/m³ zement haben (bei verwendung von zusatzstoffen könnte es auch mit 270 kg/m³ gehen). mindestdruckfestigkeitsklasse ist c25/30
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "mmmh"

    .
    moment mal ... "die" Flugachse dabei vergessen ??? ... der Mindestgehalt von 280kg ist richtig ... "ABER" in den Betonsorten tauchen da noch 50kg Flugachse zur Rezeptur von XC4 25/30 (!)
     
Thema: Weiße Wanne in Stahlfaserbeton (Vertrags-abweichend)
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. verpressschlauch weiße wanne

    ,
  2. stahlfaserbeton als wu beton

    ,
  3. stahlfaserbeton als wu-beton

    ,
  4. weiße wanne stahlfaserbeton
Die Seite wird geladen...

Weiße Wanne in Stahlfaserbeton (Vertrags-abweichend) - Ähnliche Themen

  1. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  2. Weiße Wanne undicht

    Weiße Wanne undicht: Wir haben eine Doppelhaushälfte aus 1997 mit weißer Wanne vor 4 Jahren gekauft..jetzt ist beim Hochwasser vor 2,5 Jahren und jetzt bei den starken...
  3. WU Betonkeller (weiße Wanne) Schalungsanker Abdichtung

    WU Betonkeller (weiße Wanne) Schalungsanker Abdichtung: Hallo zusammen, wir haben in unserem Neubau eine weiße Wanne einplanen müssen, da drückendes Wasser attestiert wurde. nun wurde der Keller...
  4. Weiße Wanne Stockflecken

    Weiße Wanne Stockflecken: Guten Abend, wir haben eine weiße Wanne seit 2009 und bislang keine Probleme. Jetzt zeigt sich oberhalb des Bodenfliesensockels und der Ecken der...
  5. Geringe Betonüberdeckung beim Keller „weiße Wanne“

    Geringe Betonüberdeckung beim Keller „weiße Wanne“: Hallo zusammen, mit der Rohbaufirma war der Bau eines Kellers im Ortbeton vereinbart. Gemäß dem Bewehrungsplan vom Statiker geht es um „weiße...