Hang im Garten abfangen. Kostenfrage...

Diskutiere Hang im Garten abfangen. Kostenfrage... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir müssen uns nun Gedanken machen wie wir unseren Höhenunterschied von unserem Garten von ca. 80 cm Höhe abfangen können (ca. 12...

  1. #1 Linda2010, 22.07.2011
    Linda2010

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    Hallo zusammen,

    wir müssen uns nun Gedanken machen wie wir unseren Höhenunterschied von unserem Garten von ca. 80 cm Höhe abfangen können (ca. 12 m Länge), sodass unser Sand/Erde nicht zu unserem Nachbarn runter rutscht.
    Wie ihr ja wisst, ziehen wir in eine Dackelhütte :mega_lol: sorry musste sein... nein ich meinte Reihenmittelhaus. Wir sind als einzige, von den 6, auf original Erdniveau geblieben. Die unteren Nachbarn haben sich eingegraben und möchten nun auch bis zum Grundstücksende die Erde abtragen, sodass eine ebene Fläche entsteht. Die oberen Nachbar sind höher, haben sich zum Teil auch noch höher gesetzt als Originalgelände und fangen ihre Erde selbst ab.

    Wir haben Anfangs in der Planung nicht berücksichtigt, dass wir unsere Erde abfangen müssen. Höchstens die Terasse (3 Meter länge), aber nicht die komplette Gartenlänge, da wir ja auf Originalgeländehöhe geblieben sind.

    Jetzt hat es uns gestern fast hingesetzt, als wir die Kosten aufgelistet bekommen haben. Der "Erdbauer" schlägt bewährte L-Steine mit einer Höhe von 105 cm vor, gesetzt in ein kleines Fundament. 60 Euro das Stück, 27 benötigen wir... und das ist nur der Materialpreis.

    Ehrlich gesagt bin ich geschockt über die Kosten, denn die sind so gar nicht in unserem Budget drin.

    Ich wollte euch fragen, ob ich überhaupt für die Kosten aufkommen muss, da sich ja unsere Nachbarin freiwillig eingräbt. Wenn ja, welche kostengünstige Lösung es hier geben könnte. Der Boden ist stark lehmhaltig und das Wasser versickert so gut wie nicht.

    LG
    Linda
     
  2. lumo

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    Wenn der Nachbar das natürliche Gelände ändert, muss er abfangen. Oder gibt es ein festgelegtes Gelände?
     
  3. Dingo

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    Wer sein Gelände verändert, hat dafür zu Sorgen, dass die Nachbarn durch diese Aktion nicht beeinflußt werden.

    Das Originalgeländeniveau, mit welchem du arbeitest ist wahrscheinlich die im Bauplan fixierte Bezugsgröße.

    der Nachbar welcher aufgeschüttet hat, hat diese Ausfschüttung bereits selbst gesichert.

    Die Nachbarn, welche sich in die Erde graben (warum auch immer), verändern das Geländeniveau in bezug auf das Original und haben somit ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die Grundstücksgrenze zu euch abgesichert wird.

    Ihr habt betreffend Sicherung zunächst einmal gar nichts in die Wege zu leiten, somit auch keine Kosten zu tragen!
     
  4. #4 Linda2010, 22.07.2011
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    Puh, danke für Eure Antworten :winken
    Ich bin total erleichtert!!

    Das Originalniveau ist die Höhe, die im Bauplan schriftlich festgelegt wurde. Natürlich für jedes Haus anders, wegen der Hanglage. Aber sie gräbt sich trotzdem unter ihre Originalhöhe ein.... hinten zum Feld hin erstellt sie dann eine Mauer...
    Habe auch soeben mit userem Architekten gesprochen. Wir wollten damals unser Haus auch etwas höher planen als er es vorgehabt hat. Er hatte uns damlas aber gleich gesagt, dass wir die Konsequenzen nicht unterschätzen sollen und das richtig teuer werden wird... daraufhin haben wir eben für die Originalhöhe entschieden.

    Das Einzige was wir jetzt machen ist, die Erde von unserer Terasse abfangen, da wir die tatsächlich etwas aufschütten müssen, damit wir auf der Sitzbank gerade sitzen und nicht nach unten rutschen :mega_lol: Aber das sind ja "nur" 3 Meter im Gegensatz zu 12!
     
  5. lio123

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    Hallo,

    ist es generell so, dass das natürliche Gelände, soweit nicht festgelegt und im Flachland, das Strassenniveau ist?

    Danke und Grüße,
    Lio
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    ich sag mal: nein
     
  7. #7 gunther1948, 22.07.2011
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    hallo
    helge nein sagen kann jeder und meine tochter würde jetzt sagen, unn papa waruuum?

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 wasweissich, 22.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde meiner tochter sagen : [D]frag nicht so dämlich[/D] :D

    nein , ich würde sagen : onkel helge hat recht , weil generel gibbet bei sowat nich....
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    Tja Gunther, hättest deine Tochter nicht immer Sesamstraße gucken lassen sollen :p

    außerdem

    kurze, klare Frage - kurze, klare Antwort - was willste mehr ?


    oder dass ich es dir erkläre :mega_lol:






    duckundwech
     
  10. #10 gunther1948, 22.07.2011
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    hallo
    josef was sind denn das für erziehungsmethoden - vorsintflutlich -
    meine tochter hat immer eine antwort bekommen und wenn ich die ganze nach den brockhaus gequält hab.

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 gunther1948, 22.07.2011
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    hallo
    waruuum??? bitte erklären.

    gruss aus de pfalz
     
  12. #12 Linda2010, 23.07.2011
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    Komme gerade vom Häusle zurück. Habe seit 7 Uhr dort geschuftet, doch nu ist Ruhe für heute.

    Um genau 11 Uhr bin ich vom Glaube echt abgefallen. Unsere Zurückhaltung bei der Beteiligung bzgl. Auffangen von unserem Hang, schlägt größere Wellen als vermutet. Selbst einige Häuserzeilen weiter wird noch wie wild debatiert... und wir stehen natürlich als die knausirgen Nachbarn da oder wie ich mit einem Ohr mitbekommen habe... die haben wohl keine Kohle mehr :motz
    Kam dann auch noch ein Jemand von der Gemeinde und wollte mich aufklären. Natürlich hörte ich mir das erst mal ganz ruhig an, danach fehlten mir die Worte.
    Herr X meinte, da ich nun unsere Erde zu unserem unteren Nachbarn nicht auffangen möchte bzw. mich weigere, greift das normale Vorgehen von unserem Ort, dass seit je her so gehandhabt wurde. Und zwar muss jeder Reihenhausbesitzer den Hang oberhalb seines Grundstücks abfangen. Ich blieb freundlich, zeigte ihm verbal den Vogel und beendete ganz Kühl das Gespräch. Im Neubaugebiet, dass vor 5 Jahren erstellt wurde, war es wohl genauso.

    Nehmen wir mal an, es kommt auf uns zu: Müssten wir einen Hang von mind. 150 cm Höhe abfangen, da unser Nachbar sein Haus extrem hoch gesetzt hat. An meinen Augen sind die Dollarzeichen vorbei geschwommen und ich konnte mich bis jetzt nicht abregen.

    Ich kann mir vorstellen, dass es hier in unserem Ort schon immer so gehandhabt wurde, dass jeder zum oberen Nachbar hin die Erde abfängt. Klar, wenn ein Bauunternehmen 6-8 Häuser hoch zieht, alle die selbe Gesamthöhe haben (sagen wir mal 11 Meter bis zum First), dann ist es auch gerecht, wenn jeder seinen Teil zur Auffangung dazu beiträgt. Aber hier bei uns ist es eben nicht so. Hier hat jeder wie wild verschieden hoch gebaut.

    In mir brodelt es und ich habe so das Gefühl, dass es nicht ohne rechtlichen Beistand ausgehen wird. Blos bis der bezahlt ist, können wir gleich die Kosten für eine Seite übernehmen :mauer
     
  13. gast3

    gast3 Gast

    hört sich sehr unerfreulich an -

    Recht haben und dieses auch bekommen, ist nicht immer das Selbe und/oder kann verdammt langwierig und teuer werden.

    Mit dem Resultat, selbst wenn ihr euer Recht dann - irgendwann - bekommen habt, ihr dann die Freunde der Nachbarschaft und aller anderen seid - vielleicht.

    Versucht mit eurem entsprechenden Nachbarn ein Kompromiss - versucht ihm deutlich zu machen, dass ihr im Recht seid und eigentlich gar nichts machen müsstet (sofern es denn so ist, zählt eine "Gemeindeordnung" ???), aber bereit wärt (wegen Nachbarschaft blablabla ...) euch an den Kosten zu beteiligen.
     
  14. Julius

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    Bitte doch den gemeindlichen "Jemand", er möge Euch seine Aussage betreffs Eurer angeblichen Verpflichtung schriftlich zukommen lassen! Möglichst sogar von einer Stelle, die auch tatsächlich zuständig ist...
     
  15. #15 Linda2010, 23.07.2011
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    Ja, wenn ich diesen Jemand (weiß den Namen auch nicht) nochmal sehe, werde ich ihn um ein schriftliches Statement bitten :shades

    Natürlich sind wir auf eine nette Nachbarschaft aus. Gerade ich lege eigentlich sehr viel Wert darauf. Ich möchte nach Hause kommen und mich wohl fühlen... und nicht mit Gesicht nach unten in Richtung Haustüre stürmen.

    Ich habe mich mit der Nachbarin nochmals unterhalten. Das Gespräch war doch sehr nett. Wir suchen nun ein Kompromiss. Ein Vorschlag ihres Familienangehörigen waren Pflanzsteine... gibts ja auch rechteckig und in anthrazit. Diese sind kostengünstig und wir wären auch bereit uns daran zu beteiligen. Unsere Terrasse werden wir dann, sobald das Gerüst weg ist, mit L-Steinen befestigen. Ich glaube nämlich nicht, dass Pflanzsteine für sowas geeignet sind. Ob die den Druck von einem Rüttler aushalten, wagen ich zu bezweifeln.
     
  16. gast3

    gast3 Gast

    hört sich doch erst einmal gut an ..

    Viel Glück :winken


    ach so: Pflanzsteine, Terrasse, Rüttler etc. - sehe ich auch so.
     
  17. #17 Linda2010, 24.07.2011
    Linda2010

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    Hallöchen zusammen,

    also ist doch echt unglaublich, was das Thema für Wellen schlägt. Ein Tsunami ist ein sch...ß dagegen.

    Musste mir heute sogar anhören, dass die örtlichen Vorschriften über dem BGB stehen. Für was gibt es denn dann das Nachbarschaftsgesetzt??? Als Lektüre zum Schlafen gehen??!! :mauer

    Oder gibts für Reihenhäuser tatsächlich ein anderes Recht?

    Ich haben mein Haus so planen lassen, dass keine hohen Folgekosten für Geländeabfangung entstehen. Dann kommen 2 Nachbarn... der eine gräbt sich ein, der andere setzt sein Haus über 1 Meter über Originalhöhe höher und ich muss dafür aufkommen? Egal ob rechte oder linke Seite... so langsam krieg ich ein Hals.
    Denn der jetzige Stand ist, dass wir die komplette Abfangung für die untere Seite zahlen sollen. Glücklicherweise ist das noch die günstigere Seite. Die Seite oberhalb kostet bestimmt um die 5-6000,- Euro inkl. Fundament ect. wenns reicht....
     
  18. H.PF

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    Für 5000 - 6000 Euro kann man schon was an Nachbarstreit riskieren, wieso sollst du ihren Bau mitbezahlen? Das würde ich auch nicht mitmachen...

    Wer die Musik bestellt muß sie bezahlen...
     
  19. #19 kai1976, 24.07.2011
    kai1976

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    Ich würde mich hier wirklich mal anwaltlich beraten lassen, dann weiß man was wirklich was man machen kann und was nicht.

    Was micht nicht wundert ist das sich die Kommune/Gemeide mal wieder über alles stellt. BGB und Nachbarrechtsgesetz ist geltendes Recht, denn eine Verordnung der Gemeinde darf geltendes/übergeordnetes Recht nicht verletzen oder gar brechen.

    Und wie schon jemand vor mir schrieb, wenn die Gemeinde das meint soll sie einen rechtsfähigen Bescheid erlassen...

    http://www.landesrecht-bw.de/jporta...bG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

    vg
    Kai
     
  20. bernix

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    Was spricht gegen eine aufgeständerte Holzkonstruktion?

    Notwendige Anzahl von Fundamenten mit ausreichend Abstand zum Nachbarn in die Erde, Holzkonstruktion drauf und Geländeverlauf so lassen wie er ist...wenn es dann im Randbereich nachrutscht.. kann es der Nachbar wegschippen....
     
Thema: Hang im Garten abfangen. Kostenfrage...
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