Voraussetzungen für Wasserzähleranschluss

Diskutiere Voraussetzungen für Wasserzähleranschluss im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forengemeinde, ich habe vor kurzem den Wasserzähler in meinem Haus ausbauen lassen, da ich wegen Renovierungsarbeiten diesen nicht...

  1. #1 Rafka87, 24.07.2011
    Rafka87

    Rafka87

    Dabei seit:
    24.07.2011
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (E-Technik)
    Ort:
    NRW
    Hallo Forengemeinde,

    ich habe vor kurzem den Wasserzähler in meinem Haus ausbauen lassen, da ich wegen Renovierungsarbeiten diesen nicht benötige und monatliche Kosten für den Zähler einsparen wollte. Vor kurzem bekam ich jedoch ein Schreiben, dass ich monatlich Wasser verbrauchen muss, damit die Leitungen sich nicht zusetzen, sonst wird der Anschluss gekappt. Nun wollte ich wieder den Zähler einsetzen lassen, dies geht aber nicht da die Hausinstallation auf dem neusten Stand sein muss. Nun würde ich gerne wissen, was dazu gehört? Ich weiss es muss ein Druckminderer und ein Filter vorhanden sein. Ich dachte daran im Keller nur einen Wasserhahn anzubringen und danach erst die komplette Installation der Rohrleitungen durchzuführen.

    Danke im voraus für die Hilfe
    Rafka
     
  2. OldBo

    OldBo

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    3.521
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    SHK-Meister
    Ort:
    Garding auf Eiderstedt an der Westküste Schleswig-
    Benutzertitelzusatz:
    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Endlich einmal ein Wasserversorger, der sich an die Regeln hält. :bef1021:

    Alles weitere wird der eingetragene Installationsbetrieb sagen können :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...aber natürlich nicht kostenlos...wolltest du wohl noch dazu sagen:biggthumpup:
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Tja - und wieder einmal wurde gespart, koste es, was es wolle...
    Das war ein sattes Draufzahlgeschäft.
    Nächstes Mal erkundigt man sich vorher über die Folgen solcher Krämpfe.
     
  5. OldBo

    OldBo

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    3.521
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    SHK-Meister
    Ort:
    Garding auf Eiderstedt an der Westküste Schleswig-
    Benutzertitelzusatz:
    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Naja, ich meinte ja die Firma, die die Anlage einbaut. Oder meinst Du, dass ich ich hier ein wenig blauäugig denke :>))

    Gruß

    Bruno
     
  6. stevie

    stevie

    Dabei seit:
    07.04.2009
    Beiträge:
    890
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing. (FH)
    Ort:
    nähe Bremen
    Was die Experten dir mitteilen wollten war: "...wesentliche Veränderungen (an der
    Trinkwasserinstalation) dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in
    ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes
    Installationsunternehmen erfolgen..." somit muss eh ein Installateur beauftragt werden
    und mit ihm kann dann auch der Umfang der Arbeiten besprochen werden.
     
  7. #7 Livestrong, 25.07.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Wieviel kostet so ein Zähler im monat:hammer:

    Waerecer dran geblieben müsste die hausinstallation nicht ersetzt werden?
     
  8. #8 Achim Kaiser, 25.07.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Dann hätte wohl niemand danach geschaut ...

    Ob Änderungen notwenig gewesen wären lässt sich mit den vorhandnen Informationen nicht beurteilen.

    Nur ein Zapfventil für übergangsweisen Betrieb wird auch keinen entzücken.

    Es wird sich auch kaum jemand finden der eine Fertigstellungsbescheinigung unterschreibt wenn die Anlage noch nicht fertig gestellt ist.

    Ggf. kann übergangsweise ein Bauwasseranschluß bis zur Fertigstellung der Anlage eine Möglichkeit sein.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Jetzt fehlt nur noch ein Betrieb der sich an die Regeln hält.

    Also, Fachbetrieb holen, TW Installation besprechen, Arbeiten ausführen lassen, Fertigstellungsbescheinigung unterschreiben lassen, und ein neuer Zähler wird eingebaut.

    Und nicht wundern wenn sich jetzt kein Dummer findet der die Bescheinigung blanko unterschreibt.

    Nein. Der Betreiber einer TW Anlage hat auch Pflichten, und dazu gehört, dass er den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage sicherstellen muss. Die Erfahrung ist jedoch so, dass die meisten Leute zwar ihre Rechte kennen (oder meinen zu kennen) aber von ihren Pflichten wollen sie nichts wissen. Die Versorger ihrerseits können nicht jeden Tag jede Anlage in ihrem Versorgungsgebiet kontrollieren.

    Das ist wie mit der Roten Ampel. Man kann auch bei Rot drüberfahren, und oftmals passiert auch nichts, aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.

    Der Fragesteller hat hier ein klassisches Eigentor geschossen.

    Ach ja, zur Frage was er gespart hat, bei uns kostet der Zähler um die 2,- €/Monat.

    Gruß
    Ralf
     
  10. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...günstig....was zahlt ihr pro cbm Wasser netto?
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hab´ gerade auf den aktuellen Bescheid geschaut.

    Wir zahlen (NETTO):

    Grundgebühr 1,40 €/Monat
    Wassergebühr 1,90 €/m3
    Abwasser 3,65 €/m3

    Den Bescheid von zuhause habe ich jetzt nicht vorliegen. Liegt aber in etwa in der gleichen Größenordnung. Nur die Wassergebühr ist mit 2,60/m3 höher.

    Gruß
    Ralf
     
  12. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ca 5 Grundgebühr
    1,22 pro cbm
    1,14 pro cbm Abwasser
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist ja erstaunlich, wie stark unterschiedlich die Preisstrukturen sind.


    Hier (in Westmittelfranken) kostet es (auch netto) dieses Jahr:

    Grundpreis € 5,35 / Monat
    Frischwasser € 2,79 €/ m³ (sehr gutes Tiefengrundwasser)
    Abwasser € 1,76 € / m³ (merkelsteuerfrei, also identisch mit dem Bruttopreis)

    Bei uns also das Frischwasser mehr als doppelt so teuer wie das Abwasser (wobei die Niederschlagseinleitung separat erhoben wird), bei Ralf genau umgekehrt.
    Und bernix wohnt im glückseligen Tal der billigen Preise...
     
  14. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Die Sache mit dem Niederschlagswasser steht in den Startlöchern, aber außer Versprechungen und Sitzungen gab´s bisher noch nichts handfestes.

    Gruß
    Ralf
     
  15. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    **** na ja...teilweise vielleicht. An den Wasserpreisen wird sich nichts wesentliches ändern (die cbm Preise haben wir schon ewig...und den Grundpreis haben sie vor kurzem leicht erhöht)
    Müll: 210 pro Jahr für zwei Personen...meine Mieterin zahlt allerdings alleine fast genausoviel...
    Grundsteuer für ein EFH: 326 p.a.

    Die Abwasserpreise könnten sich allerdings mehr als verdoppeln...Wir haben zur Zeit noch langfristige Verträge mit der Kläranlage der Nachbarstadt.
    Wenn die Pläne mit der Verbandsgemeinde vorankommen, müssten wir uns allerdings an deren Kläranlage beteiligen...
    Unsere Kleinstadt hat leider nicht mehr die Grösse um alleine werkeln zu dürfen...obwohl die Kostenstruktur in Ordnung ist.
    Das heißt: Wir sollen Kosten sparen (Verwaltung) und zahlen dann mehr !:irre
     
  16. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
Thema: Voraussetzungen für Wasserzähleranschluss
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Wasserzähleranschluss

Die Seite wird geladen...

Voraussetzungen für Wasserzähleranschluss - Ähnliche Themen

  1. Bin ich zu ängstlich? Baufinazierung bei den Voraussetzungen machbar?

    Bin ich zu ängstlich? Baufinazierung bei den Voraussetzungen machbar?: Hallo zusammen. Gleich zu Beginn: Was Finanzgeschichten angehen, verstehe ich nur "Bahnhof". Ich begreife solche Themen einfach nicht. Ich bin in...
  2. Klingelanlage erneuern / welche Voraussetzungen

    Klingelanlage erneuern / welche Voraussetzungen: Hallo liebe Gemeinde, ich habe am Haus aktuell eine Gegensprechanlage verbaut. - Außenteil - Innenteil - Netzteil im Sicherungskasten Das...
  3. Bodengutachten - aber andere Voraussetzungen

    Bodengutachten - aber andere Voraussetzungen: Hallo, bei mir soll es ein Nebengebäude mit Fertigkeller werden mit ca. 80qm Grundfläche innen. Im Keller ist eine Garage für zwei Autos. Dann...
  4. Haus bauen wagen - welche Voraussetzungen nötig?

    Haus bauen wagen - welche Voraussetzungen nötig?: Hallo zusammen, ich bin ja, wie man an meiner Beitragszahl sieht ganz neu und möchte mich deshalb kurz vorstellen. Mein Name ist Jörg, ich...
  5. Voraussetzungen für Bauabnahme

    Voraussetzungen für Bauabnahme: Hallo, bitte um schnelle Antwort. Unser Generalübernehmer möchte uns zur Bauabnahme "drängen". Die letzte Rate soll bis dahin eingegangen sein,...