Brandriegel in brennbarer Aussenhaut

Diskutiere Brandriegel in brennbarer Aussenhaut im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Planer und Sachkundige! Habe aktuell folgenden interessanten Fall: Es handelt sich um ein Doppelhaus (KG, EG, OG und...

  1. ikarus

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    Sehr geehrte Planer und Sachkundige!

    Habe aktuell folgenden interessanten Fall: Es handelt sich um ein Doppelhaus (KG, EG, OG und zurückgesetztes Staffelgeschoss). 17,5 cm Hintermauerstein und 18 cm WDVS. Ausgeschrieben habe ich horizontalen und vertikalen Brandriegel. Letzterer im Bereich der Kommunwand wie vom Verband WDVS empfohlen. So heisst es: Im Bereich von Brandwänden (in diesem fall zweischalig) ist die Brandbarriere (pragmatisch ausgedrückt) bis in die Aussenhaut zu führen, in breite der Kommunwand, bzw. mindestens 10cm.
    WDVS´ler hat besagte weggelassen, mit der Begründung: Braucht es nicht.

    :mauer

    Fragen diesbezüglich:

    1. ist es a. a. R. d. T. vertikale Brandschürze im Bereich der Kommunwand, auch bei einem Bauwerk der Gebäudeklasse 2, zu verbauen?

    2. bin ich als Architekt aus dem Schneider, wenn wir unsere Hinweispflicht bezüglich o. g. Empfehlung des Fachverbandes, gegenüber dem Bauherren und dem Handwerker erfüllen. Hier würde ich dem Handwerker die Wahl lassen: Kratze es runter oder belasse es beim EPS. Du hast die Verantwortung...

    3. Oder würde der Richter bei einem Brandfall (Nicht einmal Personenschaden: nur Sachschaden) mich mit in die Verantwortung ziehen und sagen: wieviel teurer war denn dieser Brandriegel. -> 3€/m. Warum wurde er nicht Ausgeführt, trotz a. a. R. d. T.

    Hier schließt sich der Kreis zu Frage 1.

    Was sagen Sie dazu?

    Ich würde mich sehr über Ihre Erfahrungen freuen.
    Mit besten Grüssen aus Augsburg...
     
  2. #2 Hundertwasser, 25.07.2011
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2011
    Hundertwasser

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    Schau mal in die Landesbauordnung, dort sind die Anforderungen an den Brandschutz geregelt. Gebäudeklasse 2 hat keine besondere Anforderungen an den Brandschutz deswegen kann der horizontale Brandriegel entfallen. Das WDVS ist ohne Brandriegel bei einer Dämmstoffstärke über 10 cm in der Brandschutzklasse B2 , normal entflammbar eingestuft.

    Anderst sieht es mit der Brandwand aus. Auch hier gibt die LBO Auskunft. Danach darf eine Brandwand nicht mit brennbarem Material überdämmt werden. D.h. es muss ein vertikaler Streifen über der Brandwand liegen der mindestens Mauerstärke besitzt, gleichzeitig aber breiter 20 cm sein muss. Dazwischen wirst du bei einer zweischaligen Mauer auch noch eine Fuge ausbilden müssen. Hier wird normalerweise eine Dehnfugenprofil eingesetzt. Hinter dem Profil muss der Hohlraum auch mit MiWo ausgestopft werden.

    Das du als Architekt aus dem Schneider bist wenn du nur darauf hinweist glaube ich in diesem Fall nicht da bei einem Versagen des Brandschutzes auch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen können.

    Gruß nach Datschiburg
     
  3. #3 ManfredH, 25.07.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nach Bayerischer Bauordnung muss der vertikale Streifen nur so breit sein wie die BW selbst (Art. 28 Abs. 7: "Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden."), von einem zusätzlichen seitlichen Überstand steht da nix.

    Könnte aber sein, dass ein solcher aufgrund von WDVS-Herstellerrichtlinien gefordert wird.
     
  4. #4 Hundertwasser, 25.07.2011
    Hundertwasser

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    Stimmt, die LBO gibt das nicht her. Aber ich zitiere mal die "Technische Systeminfo 6 - WDVS" zum Thema Brandschutz (herausgegeben vom Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.):

    In originalmaßstäblichen Brandversuchen
    wurden verschiedene Möglichkeiten der
    Ausführung von schwerentflammbaren
    WDVS im Bereich von Brandwänden untersucht.

    - Der schwerentflammbare EPS-Hartschaum
    ist in der Dicke der Brandwand
    durch nichtbrennbare Mineralwollestreifen
    (DIN 4102-A) zu ersetzen (Abb.
    12). Die Breite des Mineralwollestreifens
    muss mindestens 200 mm betragen.
    - Die Verklebung des Mineralwollestreifens
    muss vollflächig erfolgen.


    Die Untersuchungen wurden wohl in der MFPA Leipzig durch Herrn Kotthoff durchgeführt.
     
  5. Mark

    Mark

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    Der Art. 28 (7) ist schon richtig. Es ist aber nicht der Satz "1 Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden", weil ein WDVS kein Bauteil ist und auch kein Bauteil mit WDVS die BW überbrückt.

    Maßgeblich ist der Satz "2 Außenwandkonstruktionen, die eine seitliche
    Brandausbreitung begünstigen können, wie Doppelfassaden,
    hinterlüftete Außenwandbekleidungen oder Außenwandbekleidungen mit brennbaren Baustoffen, dürfen ohne besondere Vorkehrungen
    über Brandwände nicht hinweggeführt werden."

    Ein brennbares (B1, B2) WDVS ist ein Außenwandkonstruktion, die eine seitliche Brandausbreitung begünstigen kann.

    Die besondere Vorkehrung ist aber wie o.g. der vertikale Streifen MW in mindestens 20 cm bzw. BW-Dicke.
     
  6. ikarus

    ikarus

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    danke hundertwasser. horizontaler brandriegel wird in diesem fall nicht benötigt! sehr wohl der vertikale...

    grüsse an die harburg...
     
  7. #7 Hundertwasser, 03.04.2012
    Hundertwasser

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    Hui, ein spätes Feedback. Klasse!

    Bin am kommenden Dienstag in Augsburg: FCA gegen VfB Stuttgart.
     
  8. ikarus

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    lieber spät als nie :)
    ich wünsche ein tolles spiel!
    nur so am rande, wie wird es denn ausgehen?
     
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