Drainage Gartengrundstück Grundstückswertminderung

Diskutiere Drainage Gartengrundstück Grundstückswertminderung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Folgender SV: Wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft. Übergabe deses Haus ist bereits vor geraumer Zeit erfolgt. Bezüglich der...

  1. #1 UweSeeler, 26.07.2011
    UweSeeler

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    Folgender SV:
    Wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft.


    Übergabe deses Haus ist bereits vor geraumer Zeit erfolgt. Bezüglich der Aussenanlagen erfolgte noch keine Abnahme (Pflasterarbeiten, Garten etc.).
    Nunmehr hat sich in den letzten Wochen herausgestellt, dass der Bauträger (trotz vorliegenden Bodengutachten) eine Lehmschicht in ca. 100 cm Tiefe nicht beseitigt hat. Bei den Nachbarn (sowie auch bei uns) stand das Regenwasser mehrere Tage (bei Starkregen bis zu 8 Tage), bis es völlig abgelaufen ist.


    Der Bauträger hat sofort (ohne murren) eine Firma beauftragt Drainagen zu verlegen. Ergänzend hierzu Rollrasen für die aufgerissene Fläche.:bau_1:
    Die Drainagen verlaufen nunmehr von ganz links (in der Mitte des Garten) bis ganz rechts. Ergänzend hierzu vertikal nochmals zwei Drainagerohre (bis zur Terrasse).


    Warum der Bauträger ohne jegliche Murren sofort zugegeben hat, dass eine Drainage erforderlich ist..... wer weiß was noch dahintersteckt. :sleeping


    U. E. liegt hier eine eingeschränkte Nutzung des Gartengrundstücks vor.
    Wir können weder einen Baum noch ähnliche Ziergewächse pflanzen, ohne die Drainage zu beschädigen.


    Wie wird ein solcher Wert bemessen (Qm-Grundstückswert lt. Gutachterachterausschuß ca. 600,00 € bis 850,00 €, Ort in Südbayern)?

    Ist ein Abschlag der entsprechenden Quadratmeter (wo die Drainage verlegt wurde) von ca. 30 % möglich, z. B. 30 qm x 1/3 vom Gründstückswert 200,00 € = 6.000,00 €)?

    Oder wie sollte ein solcher Wert (ohne Gutachter) bemessen werden? :deal
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2011
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    Es stellt sich in mehrfacher Hinsicht die Frage, ob es überhaupt einen Anspruch auf Wertminderung gibt.
    1) Haben Sie (anscheinend widerspruchslos) statt des geforderten Bodenaustauschs eine Ersatzmaßnahme zur Mangelbehebung hingenommen statt den Bodenaustausch zu verlangen.
    Das könnte als eine akzeptierte Mangelbehebung anzusehen sein
    2) Wäre zu klären, ob überhaupt ein Rechtsanspruch auf einen Bodenaustausch bestand/besteht
    3) Wäre zu klären, ob durch die Drainung überhaupt eine tatsächliche Nutzungseinschränkung gegeben ist.

    Erst wenn das alles geklärt ist, kann man über eine Minderung nachdenken. Aber 6.000 € werden es sicher nicht. Ich denke, wenn 600 € dabei rauskommen, war es schon nicht schlecht.
     
  3. Eric

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    Verstehe ich nicht! Hätte der BT auf dem gesamten Grundstück den Lehm in ca. 100 cm Tiefe bis x Tiefe wegbaggern sollen.

    Was ist mit dem Haus? Welche Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser?
    Kellerfenster druckwasserdicht ohne/mit Lichtschächten?

    Sofern die Drainage denn überhaupt funktionieren sollte, bekommst Du Null. Denn die Drainage war, wenn der Versickerungswert bei Starkregen tatsächlich so schlecht sein sollte, von Anfang an sinnvoll und wurde jetzt nachgeholt. Warum darüber, mit Abstand von rund 1 m zur Drainage nichts gepflanzt werden kann, ist nicht nachvollziehbar.
     
  4. #4 UweSeeler, 29.07.2011
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    Die Drainage liegt nicht in 100 cm Tiefe, lediglich 20 cm unter der obersten Muttererde. Die Lehmschicht befindet sich in ca. 100 cm Tiefe und wurde durchstossen und die entsprechenden Drainageleitung (mit Gefälle) dorthin verlegt (bezüglich Ablauf).
     
  5. ISYBAU

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    Das hier ist die Kardinalfrage. Insofern wundere ich mich über die Aktion des Unternehmers schon sehr. Eine Information scheint noch zu fehlen.
     
Thema: Drainage Gartengrundstück Grundstückswertminderung
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