Neubau eines EFH von GU

Diskutiere Neubau eines EFH von GU im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, wir haben uns entschlossen ein EFH von einem GU (schlüsselfertig) bauen zu lassen. Der Vertrag ist unterschrieben und die...

  1. #1 Trampeltier123, 27.07.2011
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    Hallo Bauexperten,

    wir haben uns entschlossen ein EFH von einem GU (schlüsselfertig) bauen zu lassen. Der Vertrag ist unterschrieben und die Finanzierung steht. Seit 5 Wochen warten wir jetzt auf Baugenehmigung. Das Grundstück befand sich bereits vorher schon in unserem Besitz.

    Mittlerweile obwohl noch kein Spatenstich erfolgte macht sich in mir ein ungutes Gefühl breit aus folgenden Gründen:

    - Ich wollte vom GU Detail bzw. Ausführungsplanungsunterlagen haben aber er meinte das sei unüblich und es wäre nicht vorgesehen.

    Ich habe NUR folgende Unterlagen zu meinem Haus:

    x Werkvertrag
    x Standardbeschreibung (Ausstattung) Haus
    x Feinbemusterungsliste (Extras & Sonderwünsche)
    x Bauanlaufsberatungsprotokoll (Anpassungen/Änderungen weitere Details)
    x Grundriß EG mit Maßen
    x Grundriß OG mit Maßen
    x Hausquerschnitt mit Maßen
    x Außenhausansicht alle Seiten
    x Bodengutachten

    Wie soll ich anhand dieser wenigen Unterlagen den Bauablauf überwachen können? Woher weiß ich was der Statiker bezüglich des Bodengutachtens dem GU vorgibt und ob dieser wirklich danach baut? Habe ich Antrecht auf weitere Unterlagen oder ist das normal blind zu vertrauen?

    - Bei der ersten Besichtigung der Baustelle vor Ort erkannte der GU das mein Baugrundstück 0,90m tiefer liegt als Straßenniveau und wir viel RC aufschütten müssen. Ich wieß auf diesen Umstand bereits damals beim ersten Gespräch mit dem GU hin daher wundere ich mich sehr über seine Überraschtheit. Nun will der GU zusätzlich die Beton Frostschürze (oberirdische Schalung sei wohl teuer) aus KS Stein mauern. Ich habe hier wirklich bedenken bezüglich Minderwertigkeit und Langlebigkeit eines KS Stein gegenüber Beton da ja der Stein immer Erdfeucht/Naß unter der Erde liegt. Gibt es hier Probleme?

    Danke vorab für Eure Meinungen.
     
  2. #2 Baufuchs, 27.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hättest Du mehr Unterlagen, würde das auch nicht wirklich helfen, da dir das Fachwissen für eine Bauüberwachung fehlt.

    Welche Unterlagen sind gem. Vertrag/Baubeschreibung geschuldet? Wenn das was von Ausführungsplanung steht, dann sind das andere Zeichnungen als die, welche zum Bauantrag erstellt wurden.

    Zur Klarstellung.

    Da die Planung wohl mit im Preis enthalten war, ist es kein GU, sondern ein GÜ.

    Wieso merkt der GÜ erst jetzt, dass das Grundstück tiefer liegt als die Strasse? Das vorhandene/geplante Gelände und auch die Höhenlage der Strasse musste doch schon beim Bauantrag berücksichtigt werden.

    Sei es drum, läuft nach dem Motto "wer am meisten vergisst, kriegt den Auftrag".

    Garantiert findet sich in der Baubeschreibung zum Vertrag ein Passus (so oder ähnlich) "es wird ein ebenes, etwa straßengleiches Grundstücksniveau vorausgesetzt."
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob es ein Anrecht auf weitere Unterlagen gibt, kann sich nur aus dem Vertrag ergeben.
    Ein grundsätzliches Anrecht auf eine Ausführungsplanung gibt es nur bei Architekten, die mit der LP 5 beauftragt wurden!

    Bei einem GÜ der billigeren Art (und um so einen scheints sich zu handeln) würde es mich nicht wundern, wenn die Ausführungsplanung aus einer hochskalierten 1-100 mit ein paar zusätzlichen Eintragungen besteht.

    Wenn der GÜ aber jetzt erst feststellt, dass die OK gewachsener Boden fast einen Meter unter Strasse liegt, würde ich mal superfix die Angaben im Bauantrag gegenprüfen.
    Denn zu einem Bauantrag gehört wg. der Grenzabstände/Abstandsflächen nun mal der Bezug auf OK gewachsenes Gelände. Wenn das alles jetzt 1 m zu tief angesetzt ist, dann :yikes.
    Evtl. stimmen dann nämlich Eure Abstände nicht mehr.

    Für Fehler bei den Abstandsflächen/Grenzabständen aber haftet IHR. Erstmal. Ihr könnt dann versuchen, den Antragsersteller in Regress zu nehmen - wenn da noch was zu holen ist.

    Sofort eigene Fachkontrolle suchen und engagieren!!!
     
  4. #4 Thomas B, 27.07.2011
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    Wenn ich das so lese, gestatte ich mir die Vermutung, daß sich dieses Gefühl noch weiter breit machen wird, in alle Gliedmaßen wird es wohl kriechen bis es den ganzen Körper ausfüllt.....

    Bitte mal die Suchfunktion hier bemühen und sich etwas aufschlauen was das bauen mit GU/ GÜ bedeutet bzw. auf was es zu achten gilt und was noch so alles passieren kann.

    Thomas
     
  5. #5 Trampeltier123, 27.07.2011
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    Danke für die Antworten bisher.

    Die Höhenangaben im Bauantrag beziehen sich auf die richtige Endhöhe. Im Lageplan steht die Straßenhöhe vor meinem zukünftigen Haus/Grundstück mit rechts 57,38 mittig 57,22 und links 57,08 und im Bauantrag steht 57,20 +0,20. Die Höhenangabe mittig auf meinem Grundstück weißt 56,41m aus. Da der leider beim Amt liegt kann ich das jetzt nicht im Detail wiedergeben. Ich weiß aber das wir darüber gesprochen haben als ich ihn unterschrieb. Das Tiefbauunternehmen erzeugte diese Aussage oh ist das tief müssen wir auffüllen...

    Zusatz: Ja im Werkvertrag wird von 0,40m Erdarbeiten ausgegangen. Mir wurde gesagt das mich diesbezüglich ein Nachtrag erwartet. Gewundert hat mich nur das die Tiefbauer eben so erstaunt waren obwohl wir schon so weit in den Bauvorbereitungen sind.

    Was ist mit den KS Steinen als Frostschürze. Ist das einfache Faulheit eine oberirdische Schalung aufzustellen? Oder ist das einfach wirklich schwierig weil der Beton nach außen drückt beim in die Schalung füllen? Soll KS Stein Schürze mauern wirklich billiger sein?
     
  6. #6 Livestrong, 27.07.2011
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    Lass dich nicht verrückt machen auch wenn die Archis berechtigte Einwände haben. Der baut ja nicht sein erstes Haus? Bespreche das in Ruhe der wird das Haus ja nicht in die Grube stellen. Zu der andere. Sache kann ich dir leider nicht helfen.
     
  7. #7 Trampeltier123, 27.07.2011
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    Eigentlich gibt auch nicht wirklich viel Grund mißtrauisch zu werden. Aber es ist eben viel Geld und ich möchte gerne das später auch noch meine Kinder was von meiner Investition (Haus) haben.

    Habe mir ja bereits sehr viel Mühe gegeben bei der Auswahl des GÜ. Bei dem ich jetzt bin der ist bereits über 20 Jahre am Markt legt fast alle Häuser offen die er baut und ich habe mit verschiedenen Familien die bereits in von Ihm gebauten Häusern wohnen gesprochen alle haben ihn wärmstens empfohlen.

    Anmerkung: Ja ich weiß viele Kritiker haben mir gesagt die Familien werden vom GÜ gut bezahlt damit sie so etwas sagen. Aber mal im ernst ich mache doch meinen eigenen Job auch nicht so schlecht das ich angst haben muß morgen will mich mein Arbeitgeber nicht mehr haben... *grübel*

    Viel mehr kann ich als Leihe nicht tun.

    Ich habe mir auch schon Angebote bezüglich einer unabhängigen Bauüberwachung die mich unterstützt eingeholt aber irgendwie gab es kein Angebot unter 5000 Euro das ist mir ehrlich gesagt zu viel.
     
  8. #8 rainerS.punkt, 27.07.2011
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    Wir sind damals ähnlich an die Sache herangegangen und es lief im Großen und ganzen auch alles prima, auch ohne eigene Bauüberwachung.

    Ich rede auch sehr gut über unseren; vergütet wurde mir das bisher nicht! ;)
     
  9. #9 derghandy, 27.07.2011
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    na ja wenn man bedenkt was ein Anwalt später je nach Schadenshöhe bekommt, sind 5.000 € doch ein Schnäppschen...
     
  10. #10 Thomas B, 27.07.2011
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    ein freudscher Verschreiber... :)
     
  11. #11 derghandy, 27.07.2011
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    nicht ohne Hintergedanken!
    das Schnäppschen wird man dann desöfteren benötigen :bierchen:
     
  12. Bautz

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    Nachdem ich die Ausführungspläne für unser Haus gesehen habe, ist es für mich zunehmend schleierhafter, wie man überhaupt lediglich nach den Bauantragsplänen qualifiziert ein Haus errichten kann. Alleine der ganze Statikkram, das steht doch in den Bauantragsplänen überhaupt nicht drin. Oder die Entwässerungspläne: entscheidet das dann der Polier spontan auf der Baustelle. Uswusw.

    Ich würde in jedem Fall auf einer Ausführungsplanung bestehen. Wenn diese nicht Vertragsbestandteil war, dann musst Du halt noch ein paar ungeplante €ros nachschießen. :D Aber ohne Ausführungsplanung: für mich (mittlerweile) unvorstellbar.
     
  13. #13 rainerS.punkt, 27.07.2011
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    Was helfen mir die Ausführungspläne, wenn ich fachlich gar nicht in der Lage bin, das zu beurteilen?

    Ich wundere mich immer wieder, wieviel Ahnung fachfremde Bauherren anscheinend immer vom Hausbauen haben ... Da war ich ein ganz schön dämlicher Bauherr gegen. Aber ist ja gerade nochmal gut gegangen.
     
  14. #14 fmw6502, 27.07.2011
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    Vielleicht jetzt dem BH selber nicht, aber Ausführungsläne in BH-Händen hilft
    a) zu wissen, die Firmen haben es durchgeplant (bekommen)
    b) daß der eigene Bauleiter damit leichter überwachen kann
    c) daß, im Streitfall der SV das "Soll" kennt
    d) bei späteren Problemen genauere Infos über die Lage von verborgenen Bauteilen hat
    e) beim ggfs. irgendwann gewünschten Umbau

    Gruß
    Frank Martin
     
  15. Bautz

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    Darum geht es doch gar nicht.
    Vielmehr geht es darum, ob die Jungs auf der Baustelle die Dinge vor sich hin bauen, wie sie gerade lustig sind. Oder ob jemand mit Ahnung ihnen exakt vorgibt, wie sie zu bauen haben.

    Euer Haus ist doch vorher erst 3245x gebaut worden. Was soll da schief gehen? Das zieht die Kolonne mit verbundenen Augen hoch. :biggthumpup:
    Abgesehen davon gibt es für Euer Haus mit Sicherheit auch eine Ausführungsplanung. Die hast Du nur nie zu Gesicht bekommen.;)
     
  16. #16 Trampeltier123, 28.07.2011
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    Habe mich gestern mal von einem unabhängigen Bauplanungsbüro beraten lassen (Überlege ob ich doch lieber eine Bauüberwachung dazwischen schalte) und die sagen ich hätte ein Anrecht auf alle Unterlagen, da ich ja bei meinem Werkvertrag ein Haus schlüsselfertig kaufe und somit auch die Planungsleistungen enthalten sind. Außerdem meinten Sie ohne Unterlagen vom Statiker etc. könnte ich später bei einer Hauserweiterung echte Probleme bekommen.

    Bei der Abnahme der Bodenplatte könnte ich zum Beispiel auch ohne Unterlagen schlecht prüfen ob alles korrekt ist (Stärke, menge Eisen,...) wenn ich nicht weiß was vorgegeben war das klingt logisch, oder?

    Kann das jemand bestätigen habe ich Anrecht auf alle Unterlagen?
     
  17. #17 Baufuchs, 28.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Fast richtig, aber

    wenn der GÜ gem. Baubeschreibung/Vertrag keine Ausführungsplanung erstellt, gehört diese auch nicht zu den geschuldeten Planungsleistungen/Unterlagen.

    Anders sieht es mit der Statik aus. Die ist sicherlich unter Pkt. "Planungsleistungen" aufgeführt und damit auch geschuldet.

    Statik wird dir aber ohne Fachwissen/Sachverstand auch nicht helfen, weil dann ein Buch mit sieben Siegeln.

    Also: Externen Sachverstand dazu holen.
     
  18. #18 Trampeltier123, 28.07.2011
    Trampeltier123

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    Kann mir noch jemand meine 2. Frage beantworten? Danke.

    -> Bedenken bezüglich Minderwertigkeit und Langlebigkeit eines KS Stein als Frostschürze gegenüber Beton da immer Erdfeucht/Naß unter der Erde. Gibt es hier Probleme?
     
  19. #19 Baufuchs, 28.07.2011
    Baufuchs

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    Hilft es, wenn ich dir sage, dass aus KS ganze Keller gebaut werden?:konfusius
     
  20. #20 Trampeltier123, 28.07.2011
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    Selbe Aussage kam auch vom GÜ ergänzt um den Zusatz sie hat nix zu tragen soll nur den Frost fern halten und man könnte sogar statt Beton oder Stein auch einfach nur Styroporplatten nehmen wäre wohl der gleiche Effekt?
     
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