Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze

Diskutiere Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Forengemeinde, zu folgender Situation bräuchte ich die ein oder andere Einschätzung bzw. Meinung von euch. Unser Nachbar hat die...

  1. regge

    regge

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Forengemeinde,

    zu folgender Situation bräuchte ich die ein oder andere Einschätzung bzw. Meinung von euch. Unser Nachbar hat die Randsteine seiner Garagenzufahrt genau an die Grundstücksgrenze gesetzt. Die Betonpolster, die die Randsteine stützen, sind in vollem Umfang auf unserem Grundstück. Müssen wir das so akzeptieren?, der Meinung ist unser Nachbar zumindest. Er hatte nie Kontakt zu uns gesucht bzw. Rücksprache mit uns gehalten, wie er sich oder wir uns die Bebauung an der Grenze vorstellen - er hat einfach machen lassen. Wir hatten beide ungefähr zur gleichen Zeit mit dem Bau begonnen und entlang der Grenze lag noch Erdaushub, Baumaterial und da stand noch ein Bauzaun. Die Situation war also nicht direkt für uns ersichtlich. Die Betonpolster werden mit großer Wahrscheinlichkeit stören, wenn wir einen Zaun an die Grenze stellen wollen. Mit einer Bepflanzung ist das dann bestimmt auch nicht so einfach.
    Zum Abschluss stelle ich die Frage in die Runde: Müssen wir das wirklich akzeptieren? Oder haben wir es "stillschweigend" akzeptiert, wenn wir uns innerhalb einer zeitlichen Frist nicht dagegen geäußert haben?

    Ich sage vorab Danke für eure Einschätzung.

    Grüße
    P. Regge

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  2. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Insbesondere bei Bauvorhaben auf der Grundstücksgrenze sind Lösungen zu wählen, die das andere Grundstück nicht beeinträchtigen.
    Für die hier gesetzten Betonsteine gäbe es die Alternative der L-Elemente,
    bei denen der Lastfuß zum Nachbarn zeigt.
    Bei vorheriger gemeinsamer Absprache bestimmt so wie jetzt akzeptabel aber auf diese Art und Weise für mich ein no-go!

    Was planst du an dieser Stelle und ist das Bauwerk des Nachbarn im Weg?
     
  3. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Der Nachbar hätte schon vorher mit Euch sprechen sollen, gehört sich einfach so.
    Alternativ natürlich auch anders bauen können.
    Aber glaubst Du ernsthaft, dass Deine Zaunpfähle später im luftleeren Raum fixiert werden können???
    Auch Du wirst wohl mit dem einen oder anderen Betonklecks auf Nachbars Grundstück landen.
    Von daher - wenn einer guten Nachbarschaft sonst nichts im Wege ist - irgendwas grünes dahin gepflanzt und Du siehst es nicht mehr.

    Gruß Stoni
     
  4. #4 passivbauer, 28.07.2011
    passivbauer

    passivbauer

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Freiburg
    Kommunikation ist das wichtigste im Leben - verstehe ich auch nicht wenn ihr gleichzeitig baut wieso ihr nicht miteinander redet...
     
  5. #5 wasweissich, 28.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    welcher pfuscher hat denn das gebastelt ??
     
  6. #6 ReihenhausMax, 28.07.2011
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Ich würde mal vermuten, daß der Handwerker das einfach gemacht hat,
    ohne Rücksprache mit dem Bauherrn oder ihn vorher drauf anzusprechen, daß das mit dem Nachbarn geklärt werden muß ...
     
  7. #7 wasweissich, 28.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde vermuten , dass deine vermutung ziemlich daneben liegt .

    das hat kein pflasterer/galabauer/wwiwn gemacht , der einigermassen bei sinnen ist .
     
  8. #8 ecobauer, 28.07.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Mal ins Nachbarschaftsrecht reinschauen.
    I.d.R. sind bauliche Anlagen, die auf Nachbars Grundstück übergreifen, nicht zulässig. Selbst für die Grenzbebauung gibt es Regeln, an die sich erstmal jeder zu halten hat.

    Und zu der Ausführung der Arbeit: Selbst als Laie würde ich solches nicht basteln. Da fehlt schon mal das Betonbett unter den Randplatten und dann gehören die über die gesamte Länge in einen Betonkeil eingebettet.
    Aber da hat wohl schon jemand bei der Ausführung ein schlechtes Gewissen gehabt.

    Sprecht den Nachbarn darauf an und fragt ihn mal, wie er sich das weiter vorstellt!
     
  9. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Und dann frag ihn noch wo Du ihm die Keile hinlegen solltst wenn Du dein Grundstück bis zum tragfähigen Boden abgräbst und mit,für die Pflasterung entsprechenden tragfägigen Material,wieder auffüllst.

    Ich glaub in dem Fall hier hilft nur ein Kasten Bier,ein vollgepackter Grillrost und nächtliche Gesänge.
    Wenn das nicht fruchtet: Leider nur Paragraphen um die Ohren hauen.

    Gruß,
    Rene'
     
  10. svjm

    svjm

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    899
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur, Sachverständiger
    Ort:
    Rheinland, Rhein-Main, Baden-Württemberg
    So wie es aussieht, ist es eh nur ein Provisorium. Wahrscheinlich wartet er darauf, dass der Nachbar auch "in die Pötte" kommt.

    Also, bei schönem Wetter zusammen grillen und die Gestaltung der Einfahrt samt angrenzendem Grundstück besprechen.

    svjm
     
  11. #11 keinSchlaubauer, 29.07.2011
    keinSchlaubauer

    keinSchlaubauer

    Dabei seit:
    19.05.2011
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Landau
    Mach' dich locker!

    Wegen sowas würde ich mir nicht die Nachbarschaft versauen!

    Und an Hand von Fotos kannst du ja schauen, dass deine Zaunpfosten versetzt von seinem Beton liegen.
     
  12. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Warum müssen eigentlich immer und überall Zäune zwischen Grundstücken aufgestellt werden? Erde beigekarrt und lockere Bepflanzung in wechselnden finalen Wuchshöhen die Grundstücksgrenze lang macht richtig Laune.
     
  13. Martl

    Martl

    Dabei seit:
    21.09.2009
    Beiträge:
    182
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauer
    Ort:
    Gelting
    Man(n) kanns auch mal von der praktischen Seite sehen:
    Du hast gerade eben eine kostenlose Einfassung deines Grundstückes erhalten.:biggthumpup:
    Normalerweise darfst du bei solchen Bauwerken nämlich mit bezahlen.....

    Wie unser Gala-Bauer aber schon sagte ist`s noch nicht das gelbe vom Ei mit den Betonklecksen.
    Alos bald möglichst deine Zaunpfähle setzen, den rest noch (gemeinsam) richtig befestigen, und dann den Zaun ran.

    P.S.: Wer zuerst kommt bestimmt die Richtung der Latten :bau_1:
     
  14. lio123

    lio123

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Bruchsal
    überprüfe sein Gefälle zu Eurer Grenze hin, nicht, dass seine Soße bei Euch landet.
    Grüße, Lio
     
  15. #15 keinSchlaubauer, 29.07.2011
    keinSchlaubauer

    keinSchlaubauer

    Dabei seit:
    19.05.2011
    Beiträge:
    148
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Jurist
    Ort:
    Landau
    Natürlich wird ein Gefälle zu seinem Grundstueck bestehen, immerhin grenzt die Einfahrt direkt ans Haus.
    Aber ein Verordnung, dass das nicht erlaubt sein soll, existiert garantiert nicht.
    Zudem wird sich die "Soße" in Grenzen halten.
     
  16. #16 Bautine, 29.07.2011
    Bautine

    Bautine

    Dabei seit:
    27.11.2009
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürotätigkeit
    Ort:
    Hessen
    Da mögen sich noch die Fachleute über die gesetzlichen Grundlagen äußern, aber ich habe eines hier im Forum gelernt: Ableitung auf Nachbargrundstück ist generell nicht erlaubt!
    Der Hinweis, dies zu kontrollieren, ist insofern sinnvoll - außerdem kann bei Starkregen eine ziemliche Menge Wasser über der Pflasterfläche stehen und wenn dies alles dann zum Nachbarn läuft...
     
  17. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Der Fall löst sich über das Nachbarrechtsgesetz Rh-Pfalz ( dort nachlesen! ).

    Erstellung einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung unter hälftiger Kostenbeteiligung beider Nachbarn fordern.

    Ohne Zustimmung des Nachbarn kannst Du ohnehin keinen Zaun nach eigenem Gusto aufstellen.

    Im Zuge der Erstellung der gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung mittig auf der Grenze wird sich zeigen, dass der vorhandene Murks hierfür nicht brauchbar und wieder abgebaut werden muß.

    Natürlich sollte man zunächst versuchern, das Problem gütlich mit dem Nachbarn zu klären. Aber er hat bislang ja auch nicht Gegenteiliges erklärt.
     
  18. #18 Baufuchs, 29.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Schlaubauer

    Natürlich gibts da gesetzliche Regelungen:

    (Gilt für Rheinland-Pfalz/Wohnort Fragesteller)

    Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz:

     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Lernerfahrung freut uns! Die zunehmende Anzahl von Dampfplauderern, die hier im Forum nach Anmeldung im luftleeren Raum drauflos schwätzen und ihr Unwissen/Baugefühl verbreiten, nervt tatsächlich. Das werden wir durch gnadenloses Löschen von unbrauchbaren Beiträgen ändern.

    Dass Oberflächenwasser nicht durch neu angelegte Bauteile/Baumaßnahmen auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden darf, steht ebenfalls im Nachbarrechtsgesetz, jedenfalls bei Dir in Hessen und hier in NRW. Das Nachbarrechtsgestz Rh-Pfalz gibt´s im Internet.
     
  20. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    @keinSchlaubauer: Berufsangabe JURIST stimmt?? :shades
    Dann hätte ich mehr erwartet! :yikes
     
Thema: Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. randstein grenzbebauung

    ,
  2. randsteine grundstücksgrenze

    ,
  3. betonpolster auf nachbargrundstück

    ,
  4. randsteine auf grundstücksgrenze,
  5. randsteine setzen grundstücksgrenze,
  6. randstein grundstücksgrenze,
  7. betonschürze auf nachbargrundstück,
  8. betonpolster,
  9. grenzbebauung zaun fundament,
  10. randsteine über grenze gesetzt,
  11. nrw Betonrückenstütze auf Nachbargrundstück,
  12. fundament über grenze,
  13. randsteine auf grenze setzen,
  14. grundstücksgrenze randsteine,
  15. bordstein grenze,
  16. bordstein grundstücksgrenze,
  17. randsteine setzen zum nachbarn,
  18. Betonpolster ragen über Grundstückgrenze,
  19. fundament auf nachbargrundstück,
  20. randstein beton über grenze?,
  21. Nachbarrecht Tiefbordsteine,
  22. rabatten auf grundstücksgrenze,
  23. zaunpfosten setzen bei betonkeil,
  24. sind Randsteine eine einfriedung,
  25. recht Grundstücks kantstein
Die Seite wird geladen...

Betonpolster ragen über die Grundstücksgrenze - Ähnliche Themen

  1. Leerrohre/Leitungen von Verteiler ragen zu weit aus der Wand

    Leerrohre/Leitungen von Verteiler ragen zu weit aus der Wand: Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe. Und zwar ist das eigentliche Problem schon beim Auflegen der Decke bzw. bei der Produktion der...
  2. Wie folgende Betonpolster in "L"-Form herstellen?

    Wie folgende Betonpolster in "L"-Form herstellen?: Hallo zusammen. Wie stelle ich in der Praxis die Betonpolster her, die auf der Zeichnung gefordert werden? Würde mich über Lösungsvorschläge...
  3. Baumäste ragen auf Grundstück

    Baumäste ragen auf Grundstück: Hallo zusammen, ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist, ich wusste nicht wo es sonst passen könnte :lock Wir planen den Bau eines...
  4. Streifenfundamente ragen über Bodenplatte hinaus

    Streifenfundamente ragen über Bodenplatte hinaus: Hallo zusammen, für unser EFH werden aktuell Streifenfundamente bis zum tragfähigen Boden gezogen. Der Unternehmer hebt mit dem Bagger aus und...
  5. Ziegel & Betonpolster

    Ziegel & Betonpolster: Hallo zusammen, kurze Frage, und ich denke für den erfahrenen Rohbauer kein Problem. Soll man(n) unter ein Betonpolster bei Auflage auf 30er...