wer kontrolliert die EInhaltung der ENEV?

Diskutiere wer kontrolliert die EInhaltung der ENEV? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Vielleicht hilft es, zu prüfen, ob die von Dir angesprochene EnEV und auch die DIN 4108 Teil 7 zum Bauzeitpunkt baurechtlich verbindlich waren....

  1. #21 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Wie prüft man sowas? ;)
    In welchem Fall wäre die EnEV denn nicht verbindlich bei Bauzeitpunkt 2003/2004 in Baden-Württemberg?

    Gruß
    B.
     
  2. #22 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Das geht natürlich in die richtige Richtung ;)
    Es ist eben schwierig zu glauben, dass ein eingetragener Bauleiter, Maurermeister mit eigener Baufirma nicht wusste, dass z.B. 18mm Fichte, 20cm Mineralwolle und 21 mm Fichte zwischen den Sparren (Übergang Mauerwerk/Dach) nicht der EnEV entspricht und er auch in 5 Jahren der Selbstnutzung die Zugerscheinungen im Winter (und Luftschall immer) nicht bemerkte.

    Beweisen kann man natürlich soetwas nicht.
    Im Gegensatz dazu bedeutet es aber auch, die EnEV muss nicht eingehalten werden, da es eh niemanden interessiert.
     
  3. Roth

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    Seh ich auch so.
    Ein Gesetz ist nur etwas wert, wenn man damit rechnen muss, dass ein Verstoß dagegen geahndet wird. Verstöße gegen die EnEV werden aber anscheinend nicht sanktioniert.

    Energieberater gibt es sotte und sotte. Ich könnte mir vorstellen, das manch einer mit zugedrückten Augen unterschreibt, denn ein Verweigern brächte ihm eh nur Scherereien.
    Warum sollte er sich diese nicht mit einer Unterschrift ersparen?
     
  4. #24 Baufuchs, 31.07.2011
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    Einen Bauherren, der dafür bezahlt, dass er ein Haus gebaut nach EnEv bekommt, interessiert es sehr wohl, ob das auch zutriffft.

    Und da sind wir wieder da, wo wir schon mal waren.

    Da er es nicht selbst prüfen kann, ob der das, was bestellt ist auch bekommt, muss er Sachverstand zukaufen, der diese Prüfung für ihn übernimmt.

    @Roth
    Ein Prüfer, der wider besseren Wissens die Einhaltung der EnEv unterschreibt, haftet, wenn sich später herausstellt, dass seine Angaben nicht zutreffen. Dann hat der richtig Scherereien.
     
  5. #25 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Also wurde die EnEV erfunden, dass Bauherren etwas zum kontrollieren (lassen) haben :biggthumpup:

    Das würde ja dann bedeuten, wenn es einem Bauherren egal ist, kann er die EnEV auch einfach ignorieren (lassen)!
     
  6. #26 Alfons Fischer, 31.07.2011
    Alfons Fischer

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    ich mache keine Rechtsberatung. Zu den Baubestimmungen ist vermutlich hier was zu finden: http://www.dibt.de/de/aktuelles_technische_baubestimmungen.html

    Inwieweit die EnEV gilt, ist dort selbst nachzulesen...
     
  7. #27 coroner, 31.07.2011
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  8. Roth

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    Hallo Baufuchs,
    wie könnten denn die Scherereien aussehen?
     
  9. #29 Baufuchs, 31.07.2011
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    Beispiel:

    Bsitzer verkauft im Vertrauen auf die Bestätigung des Sachverständigen an Käufer unter der Zusicherung "Haus entspricht EnEv".

    Stellt sich dann heraus, das die Bestätigung nicht den Tatsachen entspricht, nimmt Verkäufer den Sachverständigen in Regress.
     
  10. moumou

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    naive Frage, die wohl eher juristischer Natur ist:
    Es wäre einfach ein verschwiegener Mangel und der Käufer könnte eben auch nach 2,3,.. bis zu 5 Jahren klagen, wenn du vorher behauptet hättest, dass es irgendwelche Verodnungen erfüllt. Kafrückabwicklung, ersetzen der kreditkosten, der kaufnebenenkosten, Entschädigungszahlungen, alles mögliche ist dann hier denkbar.. Das kann sehr teuer werden im Ernstfall für den Verkäufer. :yikes
     
  11. msssmm

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    Dieselbe Frage interessiert mich auch. Bevor ich denselben Titel nochmal erstelle, hänge ich mich hier an.
    Ich habe auch gelesen, dass die Einhaltung der Enev kontrolliert werden kann, bisher sei dies aber kaum durchgeführt worden. Betriebe allerdings sichern sich ihrerseits ab, indem Sie die Einhaltung der Enev bestätigen.
    Was mich nur ärgert: Da ich derzeit vieles selbst durchführe, wie die Dachdämmung von innen, und mich dabei natürlich an die Vorgaben der Enev halte, habe ich hierzu vieles recherchiert. Nun sehe ich aber einen Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Nähe, mit Eigentumswohnungen. Dort wurde nach Hochlochziegel von vielleicht 24 oder 30cm ein Putz angebracht und das wars. Kein WDVS. Meiner Rechnung nach kann das niemals der Enev genügen, egal, welches Mauerwerk da verbaut worden ist, selbst wenn die Ziegel innengeschäumt sind. Kann es sein, dass der eine sich viel Aufwände macht, um die Standards zu erfüllen und nebenan einfach günstig gebaut wird?
     
  12. #32 Alfons Fischer, 01.08.2013
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    ich fahre mit dem Auto in der Stadt 50 km/h, so wie erlaubt. Und dann kommt einer, der mich überholt. Das darf der doch nicht, oder?
    Antwort: solange er nicht erwischt wird, wird ihm auch keine Strafe ereilen. Aber wenn's eine Streife sieht oder dort ein Blitzer steht...

    auf diesen Fall übertragen: sobald einer der Käufer nachbohrt, wird's unangehm...
     
  13. #33 Baldbauherr, 01.08.2013
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    Kann sein ;) Ursache könnten manchmal aber zweifelhafte Vorgaben (Standards) sein.
    Ich glaube auch nicht, dass man das rechnen kann wenn man nichtmal die Mauerdicke genau kennt und nur rote Steine sieht.

    Z.B 30cm T7 sogar ohne Putz genügt doch (locker!) dieser ENEV...

    Gruß
    B.
     
  14. #34 sk8goat, 01.08.2013
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    Kennt jemand einen Fall wo die Einhaltung der ENeV tatsächlich von einer Behörde überprüft wurde?
     
  15. #35 Alfons Fischer, 02.08.2013
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    ich kenne einen Fall, wo ein Bezirks-Kaminkehrermeister eine Heizung außer Betrieb setzen wollte und sogar ein Bußgeld verhängt wurde, weil der Hauseigentümer die geforderte Außentemperaturregelung auch nach mehreren Aufforderungen nicht nachrüsten wollte...
    Ich kenne einige Fälle, wo eine Behörde die Nachweise nach EWärmeG (Baden-Württemberg) nach Heizungstausch angefordert hat und den fehlenden regerativen Anteil (wie gesagt, Ba-Wü) angemahnt hat, was teure Nachrüstungen zur Folge hatte.
    Ich kenne etliche Fälle, wo nach Baufertigstellung eine Bestätigung nach EnEV-DVO (auch Ba-Wü) des Sachverständigen über die stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung und/oder der Energieausweis der Behörde vorgelegt werden musste und/oder fehlende Nachweise noch nachgeliefert werden mussten.
     
  16. Popeye

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    Bei uns wurden für die Sanierung diverse Maßnahmen (basierend auf Erreichen eines gewissen EnEV-Standards) festgelegt, um den KfW-Kredit zu bekommen. Nach Durchführung der Maßnahme hat die KfW einen Nachweis zur Einhaltung dieser Maßnahmen und EnEV gefordert. Die Energieberaterin hat sich alle Rechnungen und Nachweise geben lassen und ist nochmal zu einer Besichtigung gekommen. Erst danach hat sie den Nachweis für die KfW unterzeichnet.

    Hätten wir den Nachweis innerhalb der von der KfW gegebenen Frist nicht vorlegen können, hätten wir nicht nur den Tilgungszuschuss nicht bekommen, sondern auch das Darlehen zurückzahlen müssen.
     
  17. #37 F Gleiwitz, 03.08.2013
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    Ja, fast täglich. Es prüft aber nicht die behörde sondern ein Sachverständiger, dieser Stellt dann den/die Prüfbescheide aus.

    Berlin ist eines der Bundesländer die eine relativ strenge Regelung haben.

    Wenn wir Nachweise aufstellen, weisen wir auf die Notwendigkeit eines Prüfsachverständigen hin, weiterhin prüfen wir auch Fremdnachweise. Ohne "positiven" Prüfbescheid gibts Ärger von der zuständigen Baubehörde.

    Hir mal eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen der Länder

    http://www.bbsr-energieeinsparung.de/nn_1024218/EnEVPortal/DE/EnEV/Vollzug/vollzug__node.html?__nnn=true

    gruss frank
     
  18. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ja, es gab reihenweise Überprüfungen. Es gibt stichprobenartige Kontrollen. Es gibt Reihenkontrollen.
    Daher kommen immer wieder Themen hoch, wie man die Qualität steigert.
     
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