Bitumenvoranstrich als Haftgrund bei Kellerabdichtung nötig?

Diskutiere Bitumenvoranstrich als Haftgrund bei Kellerabdichtung nötig? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ein freundliches Hallo an Alle da draußen, ich habe mal wieder eine Frage: Sollte beim Aufbringen einer Schweißbahn als Kellerabdichtung die...

  1. #1 OM, 27.01.2005
    Zuletzt bearbeitet: 27.01.2005
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    Ein freundliches Hallo an Alle da draußen,

    ich habe mal wieder eine Frage:

    Sollte beim Aufbringen einer Schweißbahn als Kellerabdichtung die Bodenplatte (ich spreche nicht von Wänden) vorher mit einem Bitumenvoranstrich als Haftgrund versehen werden oder kann/darf man auf diesen verzichten.
    Hintergrund: 4 Dachdecker gefragt, es steht 2 : 2.

    Über Antworten würde ich mich wie immer sehr freuen.

    mfg
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  2. #2 Thomas 2, 27.01.2005
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    Wie soll den der heiße Bitumen auf der Verstaubeten Oberfläche halten? Schwerkraft?
    Bitumenvoranstrich muß. 3:2
     
  3. OM

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    Z.B. Abwaschen, fegen, trockenbrennen, dann verlegen. Da ich in deinem Profil lese, dass Du kein DD bist, steht es wieder 2:2. :D

    mfg
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  4. sepp

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    DIN 18195-4
    bei lastfall: abdichtung gegen bodenfeuchte und nichtstauendes sickerwasser

    7.4 Abdichtungen der Bodenplatte

    7.4.1 Allgemeines


    Für die Herstellung der Abdichtung von Bodenplatten dürfen Bitumenbahnen, kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen, Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen oder Asphaltmastix verwendet werden. Als Untergrund für die Abdichtungen ist eine Betonschicht oder ein gleichwertiger standfester Untergrund erforderlich. Kanten und Kehlen sind, falls erforderlich, zu fasen bzw. zu runden. Die fertig gestellten Abdichtungen sind vor mechanischen Beschädigungen zu schützen, z. B. durch Schutzschichten nach DIN 18195-10.

    7.4.2 Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)


    Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung ist nach DIN 18195-2:2000-08, Tabelle 9, in zwei Arbeitsgängen aufzubringen. Die Aufträge können frisch in frisch erfolgen. Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung muss eine zusammenhängende Schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet. Die Mindesttrockenschichtdicke muss betragen. Das Aufbringen der Schutzschicht darf erst nach ausreichender Trocknung der Abdichtung erfolgen.

    7.4.3 Abdichtungen mit Bitumenbahnen


    Zur Abdichtung mit Bitumenbahnen dürfen alle in DIN 18195-2:2000-08, Tabelle 4, genannten Bitumenbahnen verwendet werden. Die Abdichtungen sind aus mindestens einer Lage herzustellen. Die Bitumenbahnen sind lose oder punktweise oder vollflächig verklebt auf den Untergrund aufzubringen. Werden jedoch nackte Bitumenbahnen nach DIN 52129 oder Bitumenbahnen R 500 nach DIN 52128 verwendet, müssen diese auf ihrer Unterseite eine voll deckende, heiß aufzubringende Bitumenklebemasseschicht erhalten und mit einem gleichartigen Bitumendeckaufstrich versehen werden. Die Überdeckungen müssen vollflächig verklebt bzw. bei Schweißbahnen verschweißt werden.

    7.4.4 Abdichtungen mit kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK)


    Der Untergrund ist mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen. Die Abdichtung ist aus mindestens einer Lage herzustellen. Die Bitumen-KSK-Bahnen sind punktweise oder vollflächig verklebt aufzubringen. Die Überdeckungen müssen vollflächig verklebt werden.

    7.4.5 Abdichtungen mit Kunststoff- und Elastomer-Dichtungsbahnen


    Für die Abdichtung können alle in DIN 18195-2:2000-08, Tabelle 5, genannten Bahnen verwendet werden.

    Die Abdichtungen sind aus mindestens einer Lage Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen herzustellen. Die Bahnen sind lose zu verlegen oder auf dem Untergrund aufzukleben. Die Längs- und Quernähte sind nach einem der in DIN 18195-3:2000-08, 7.4, beschriebenen Verfahren herzustellen. Die Abdichtung ist mit einer Trenn- oder Schutzlage aus geeigneten Stoffen nach DIN 18195-2:2000-08 abzudecken.

    7.4.6 Abdichtungen mit Elastomer-Dichtungsbahnen mit Selbstklebeschicht


    Der Untergrund ist mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen. Die Abdichtung ist aus einer Lage Elastomer-Dichtungsbahnen mit Selbstklebeschicht nach DIN 18195-2:2000-08, Tabelle 6, herzustellen und auf den Untergrund aufzukleben. Die Überlappungen sind je nach Werkstoffart mit Quellschweißmittel oder Warmgas zu verschweißen.

    7.4.7 Abdichtungen mit Asphaltmastix


    Abdichtungen mit Asphaltmastix sind in einer mittleren Schichtdicke von herzustellen, wobei die Schichtdicke mindestens betragen muss und maximal nicht übersteigen darf.

    Asphaltmastix kann auf einer Trennschicht, z. B. aus Rohglasvlies, aufgebracht werden, in Innenräumen oder auf Stahlflächen kann auch ein Bitumenvoranstrich angeordnet sein.
     
  5. #5 Gast360547, 28.01.2005
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @ sepp

    Moin,

    hast mit copy / paste gemacht oder mühsam abgetippt??

    Ich meine, es ist die Frage mit was abgedichtet werden soll.
    Bei einer losen Verlegung kann man m. E. auf den Voranstrich verzichten, da das aufschweißen ja entfällt. Für die Überdeckungen wird kein Anstrich benötigt.

    Bei DD Ware muß verklebt werden, also auc hein Voranstrich drunter.

    Bei Kunststoffbahnen wiedere lose Verlegung, also kein Voranstrich.

    Meine persönliche Meinung: vollflächig aufschweißen, dann natürlich MIT Voranstrich.

    Grüße
    stefan ibold
     
  6. #6 Thomas 2, 28.01.2005
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    Dann hab ich bei den etlichen tausend Quadratmeter wohl was falsch gemacht.
     
  7. sepp

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    soviel zeit zum schreiben hab ich nu auch wieder nicht
     
  8. #8 Carden. Mark, 28.01.2005
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    Seppe, Sepp

    was wird beuth da wohl zu sagen :deal Die haben nämlich so viele von den Normen, die müssen diese aus Platzmangel verkaufen.
     
  9. sepp

    sepp

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    ich bin für eine freie normenverkündung
    da die normen mittlerweile schon fast gesetzes-charakter haben, sollten diese auch jederman zugänglich sein. dieses mafiöse verhalten geht mir ziemlich auf die nerven. (abzocke)
     
Thema: Bitumenvoranstrich als Haftgrund bei Kellerabdichtung nötig?
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