Zulässige Mauersperrbahn?

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  1. lurx

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    Hallo liebe Forumgemeinde und Bauexperten,

    bei uns entsteht gerade der Rohbau.

    Unsere Mauersperrbahnen zwischen Bodenplatte und Wänden wurden kürzlich heiß mit Flämmgerät verlegt. Ist das eine zulässige Mauersperrbahn? Ich habe bis jetzt nur was von Mauersperrbahnen gelesen, die man kleben muss.

    Danke für euren Rat.

    lUrX
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn aufgeflämmt, liegt die Verwendung einer Schweißbahn nahe. Das wäre nicht zulässig.

    Bitte die genaue Bezeichnung der verwendeten Bahn (z.B. G 200 S 4 oder G 200 DD) herausfinden und mitteilen.
     
  3. lurx

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Ich war gerade auf der Baustelle und es unmittelbar ist nichts mehr zu finden (Reste, Verpackung...).

    Mein Plan: Bauleiter nach Hersteller und Typ fragen > falls angegebener Typ zulässig, Probe nehmen (Stück ausschneiden) > Probe an Hersteller schicken und bestätigen lassen.

    Klingt das vernünftig oder habt ihr andere Ideen?

    lUrX
     
  4. lurx

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    Heute habe ich endlich die Antwort der Baufirma erhalten.

    Verwendet wurde eine Bitumenbahn V 60 S4 mit Glasvlieseinlage. Überlappung ca. 10 cm.

    Zulässig oder nicht zulässig? Habt ihr eine Fundstelle (DIN etc.) für die Zulässigkeit?

    Danke!!

    lUrX
     
  5. #5 RMartin, 15.08.2011
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    Nicht zulässig. DIN muss ich gucken...weiß ich gerade nicht.

    Aber anderer Weg: Was steht denn im Ausführungsplan?
     
  6. lurx

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    Also wenn Sie noch die Fundstelle hätten, wäre super.

    Ausführungsplanung:
    "Horizontale Sperrschicht nach DIN 18195 (u.a. T.4 und T.2) z.B. aus 2LG Bitumendachbahn 500 nach DIN 52128, Stöße 200mm überlappt und verklebt"
     
  7. Eric

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    DIN 18 195-4, Abschnitt 7.2:

    7.2 Waagerechte Abdichtungen in oder unter Wänden

    Für die waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden sind

    – Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128,
    – Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130,
    – Kunststoff-Dichtungsbahnen nach Tabelle 5 von DIN 18195-2 : 2000-08

    zu verwenden.

    Sind = Mußvorschrift
     
  8. #8 Carden. Mark, 16.08.2011
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  9. sobdog

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    Ich gehe davon aus, dass diese Abdichtungen generell in oder unter allen Wänden vorhanden sein müssen?

    Bei uns habe ich die Abdichtungen (schwarze Folie) gesehen bei den Kelleraußenwänden (Porenbeton) und auch bei den Innenwänden (KS). Allerdings kann ich sie nicht bei den EG-Außenwänden (Poroton) sehen. Wird hier möglicherweise (z.B. aufgrund der Hochlöcher etwas "unsichtbares" verwendet), sodass man das im gemauerten Zustand nicht mehr erkennen kann?

    Gruß
     
  10. lurx

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  11. sobdog

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    lurx.. das hilft mir leider gar nicht weiter..
     
  12. lurx

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    Welche Folgen hat aus eurer Sicht die Verwendung der nicht zulässigen Mauersperrbahn? Es wurde ja auch schon weitergebaut (Bautenstand = Fertigstellung Kellerdecke).

    Welche praktischen Probleme kann es mit der nicht zulässigen Mauersperrbahn geben?

    Welche Ansprüche können sich für uns daraus ergeben? Rückbau & Neuherstellung? Minderung?

    Danke,
    lUrX
     
  13. lumo

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    Soweit ich die DIN verstehe, benötigt man eine hohe Reibung der Mauersperrbahn, damit Horizontalkräfte (Erdreich, Wind) übertragen werden können. Die ist bei V 60 S4 nicht gegeben. Deshalb sind z.B. mineralische Dichtungsschlämme zwar in der DIN nicht erwähnt, aber wohl Stand der Technik.

    Bitte doch mal Deinen Statiker sich bzgl. der Horizontalkräfte zu äußern (mögliche Rißbildung etc.).
     
  14. Maxvis

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    Bitumenbahn G 200 S4 als Mauersehrbahn

    Bei uns wurde eine G 200 S4 als Mauersperrbahn verarbeitet. In den Zulassungen (Wir bauen nach VOB) habe ich lediglich eine Zulassung für die G 200 DD gefunden. Welche Probleme könnten wir mit dieser Sperrbahn bekommen? Ist das ein Mangel?

    Vielen Dank für eure Mühe!
     
  15. #15 Carden. Mark, 10.10.2011
    Carden. Mark

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