Bauleiter rausgeworfen

Diskutiere Bauleiter rausgeworfen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich baue ein Einfamilienhaus mit einem GÜ (Werkvertrag nach BGB). In dem Vertrag steht auch, dass die Firma jederzeit Zugang zum...

  1. #1 EinerVonVielen, 01.08.2011
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    Hallo zusammen,
    ich baue ein Einfamilienhaus mit einem GÜ (Werkvertrag nach BGB). In dem Vertrag steht auch, dass die Firma jederzeit Zugang zum Baukörper hat. Letzte Woche kam es bei uns zu einem heftigen Wortgefecht zwischen mir und dem Bauleiter meiner Baufirma. Nachdem er immer lauter wurde und sich nicht beruhigte, habe ich ihn rausgeworfen und gesagt er soll sich hier nicht wieder blicken lassen. Dann habe ich seinen Chef angerufen und gesagt, dass ich einen neuen Bauleiter brauche. Hat er mir auch zugesagt. Jetzt habe ich aber von diesem Bauleiter einen Brief bekommen, in dem er sein kommen ankündigt. Darf ich von meinem Hausrecht gebrauch machen und ihn des Grundstücks verweisen (nur dem Bauleiter nicht der ganzen Firma)? Und welche Konsequenzen könnte das haben?

    Vielen Dank im Voraus

    Markus
     
  2. Zinken

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    So nen Bauleiter hatte ich auch, erst hat er mit seinen Äußerungen meine Frau beleidigt, dann mit mir auf der Baustelle gestritten anschließend seinem Chef vor meinen Augen ins Gesicht gelogen. Ich wollte nen anderen Bauleiter aber der Chef hat Ihn auch noch in Schutz genommen.
    Wenn er kommen sollte achte drauf, dass ein Zeuge vor Ort ist, sonst kann er alles behaupten.
     
  3. #3 Thomas B, 01.08.2011
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    ...ich vermute mal, daß das nicht ganz so einfach ist! Schließlich habt Ihr einen Vertrag mit dem GÜ, nicht aber mit dem Bauleiter. Letztendlich ist der BL ein Angestellter des GÜ, der dessen Interessen vertritt, dessen Anweisungen umsetzt usw.

    Natürlich muß man sich nicht jede verbale Entgleisung gefallen lassen. Ob man dem BL jedoch die Fortführung seiner Arbeit verwehren kann, wage ich zu bezweifeln. Da müßtet Ihr wahrscheinlich dem GÜ den Vertrag kündigen....vielleicht können die Rechtsexperten hier Näheres sagen?

    Thomas
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Lass das von einem Juristen machen.

    Du musst dem Typ förmlich und nachweisbar Hausverbot erteilen. Wer da Empfänger des Schreibens sein muss (GÜ/BL/Beide) = ????
    Ob es überhaupt möglich ist - dazu auch den Vertrag befragen. Manchmal wird in solchen Verträgen das Hausrecht des AG eingeschränkt (ob zulässig = ???)

    ******

    Aber - Du solltest Dich fragen, warum es eskaliert ist. Im Prinzip gibts drei Möglichkeiten:
    1) Mißverständnis am falschen (=schlechten) Tag.
    2) 2 HB-Männchen treffen sich
    3) DU hast den BL bei irgendwas erwischt

    1) wäre harmlos - da könnte man (wenn der BL auch über seinen Schatten hüpft) sogar über eine weitere Zusammenarbeit nachdenken
    2) Da solltest DU Dich hinterfragen und dem GÜ mitteilen, er möge Dir einen Prinz Valium schicken
    3) Da sollte man dann mal die Firmenpolitik hinterfragen, wenn der BL nicht recht neu ist.
    Denn dann wissen die Chefs meist genau, was los ist und decken solche Typen.
     
  5. #5 EinerVonVielen, 01.08.2011
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    ich will ihn ja nicht wiedersehen. Wenn er doch kommen sollte, würde ich ihm sagen, dass er mein Grundstück verlassen soll. Wenn nicht hole ich die Polizei und erstatte Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Das kann man ja als Grundstückseigentümer machen.
    Nur in diesem besonderen Fall, wo ich der Firma vertraglich zugestanden habe mein Grundstück zu betreten und das Haus zu bauen, wollte ich wissen, ob und welche Konsequenzen dass für mich oder den Baufortschritt haben könnte.

    Im Übrigen ist mir mittlerweilen auch egal was er sagt. Der erzählt jedesmal eine neue Geschichte. Auf den passt der alte Witz: Woran erkennt man das mein Bauleiter lügt? Daran dass er den Mund aufmacht.
     
  6. #6 Thomas B, 01.08.2011
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    Das mag verständlich sein, ist aber rechtlich erstmal egal.

    Nun...ein BL überwacht, koordniert, überprüft, checkt...macht sonst noch diverse Dinge. Wie soll der BL die Firme richtig eintakten, wenn er nicht mehr auf die Baustelle darf. Wie soll er Mängel erkennen, deren Behebung veranlassen, wie Arbeiter einweisen, rügen, Mannschaften ggf. verstärken lassen,...was weiß ich noch.

    Ich denke schon, daß Du den GÜ an der Fortführung des Baus hinderst bzw. behinderst. Hier mal drüber nachdenken wie lange man noch zusammenarbeiten (sich gegenseitig ertragen) muß.

    Thomas
     
  7. #7 Baufuchs, 01.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso rufst Du nicht den Chef des Bauleiters an, der dir ja zugesagt hat, dir einen anderen BL zuzuteilen und fragst, was das Schreiben mit dem der alte BL einen Baustellenbesuch ankündigt, überhaupt soll?

    Womöglich läuft das was am GÜ-Chef vorbei?
     
  8. #8 Gast036816, 01.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zuerst einmal die frage, wer hat denn hausrecht? auf einer baustelle hat der bauleiter nach lbo das hausrecht! der bauherr hat im sinne der lbo kein hausrecht, es sei denn dass dies vertraglich anders vereinbart ist.

    also - wer hat hausrecht im sinne der lbo? ist es der bauleiter, den rausgeworfen haben wollt, dann wird es eine ganz haarige nummer.
     
  9. #9 Baufuchs, 01.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hallo??

    Wenn der Bauherr dem Bauleiter den Auftrag entzieht, wars das.
    Natürlich muss der Bauherr dann dem Bauamt einen neuen Bauleiter benennen.

    Hausrecht im Sinne der LBO? Schreib mal, wo das stehen soll.
     
  10. #10 Thomas B, 01.08.2011
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    Seit wann ist der BL eines GU sachkundig (kommt schon vor...ich weiß; ist leider nicht als gegeben vorauszusetzen)?

    Seit wann vertritt der BL eines GU den Bauherrn? Eher vertritt er wohl die Interessen seines Brötchengebers.....

    Thomas

    PS: ich will hier keine GU-Diskussion vom Zaune brechen. War nur mal so ein kleiner Einwurf.....
     
  11. #11 Baufuchs, 01.08.2011
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    Gegenüber dem Bauamt vertritt er. Sagt die Bauordnung.:konfusius
     
  12. #12 ecobauer, 01.08.2011
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    Der baut ja auch mit einem GÜ :konfusius
     
  13. #13 Gast036816, 01.08.2011
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    Gast036816 Gast

    sicher hat der bauherr das recht einen bauleiter zu kündigen, es lässt sich aber nicht mit dem hausrecht begründen. allenfalls wegen vertraglicher verfehlungen nach abmahnung mit frist und nachfrist. der bauherr kann auch frei kündigen ohne besonderen grund, dann kostet es eine kleinigkeit.

    das hausrecht hat der- oder diejenige, der/die für ordnung und einhaltung der vorschriften im sinne der lbo zu sorgen hat. ich weiss, das dies den wenigsten bauherren schmeckt. als sachwalter des bauherren hat der bauleiter das hausrecht, dem muss sich auch der bauherr unterordnen, wenn es zur einhaltung der ordnung dient. der bauherr kann hier den rauswurf mit vertraglicher verfehlung begründen, hausrecht wird als grund schwer durchsetzbar sein.

    noch ist aber nicht klar, ob der bauleiter nach lbo bestellt war. ist er bauleiter ohne verpflichtung im sinne der lbo, sehe ich keine probleme.
     
  14. #14 trekkie, 01.08.2011
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    Mal etwas offtopic, nur weitergesponnen:

    Angenommen es bliebe nicht beim lautstarken Streit/Beleidigung sondern käme zu Handgreiflichkeiten?

    Nur grade mal so gedacht und ohne Hintergrund ...

    Grüße Nancy
     
  15. Lukas

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    Dann sagt deutscher Bulle, daß er erst etwas tut, wenn die Rübe runter ist. Es sei denn, Du kannst es vorher beweisen. Das ist eher unmöglich, es sei denn, Du bist Politiker und hast Angst vor anderen Glaubensrichtungen. Dann kannste schon mal global nen präventiven Krieg führen.:(

    Gruß Lukas
     
  16. #16 trekkie, 02.08.2011
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    Ups danke - Lukas, hatte fast vergessen dass das Kind erst in den Brunnen fallen muss, bevor ...

    Grüße Nancy
     
  17. #17 planfix, 02.08.2011
    planfix

    planfix Gast

    als in meiner gegend, ...in guten alten zeiten so anfang der 90-er, als die GÜs wie die schwammerl wuchsen, gabe es auch gelernte bäcker als bauleider. von elektrikern und bau-nicht-unfremden sparten will ich ja mal gar nicht unken. ich weiß ja nicht, wie das in HH gehandhabt wird.
    auf jeden fall war gewerkübergreifende dummheit zur genüge gegeben.

    was passiert nun aber, wenn der GÜ nur den einen BL hat?
    soll er selbst kommen? ... und was wenn dessen qualifikation "kaufmann" ist ;) ?
     
  18. #18 EinerVonVielen, 02.08.2011
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    danke für die aufschlussreichen Antworten. Was mich wundert ist Erstens, dass diese Frage so kontrovers dikutiert wurde, woraus ich schließe, dass diese Frage in dieser Form wohl noch nicht gestellt wurde. Dabei habe ich schon des Öfteren von Bauherren gehört, die Ihrem Bauleiter "rausgeworfen" haben. Und Zweitens, dass ich als Besitzer des Grundstücks auf dem das Haus gebaut wird, nicht das Recht habe Mitarbeitern der Baufirma den Zutritt zu verweigern.
    Was hab´ ich daraus gemacht? Einen bösen Brief an die Baufirma geschrieben, weil der Bau nicht weiterging und mit hohen Verzugskosten gedroht. Von der Baufirma einen genauso bösen Brief wiederbekommen mit wüsten Drohungen. Dann habe ich den Chef angerufen und gefragt wie´s weitergehen soll. Er gesagt, dass wir doch alle Erwachsene Menschen sind und uns wieder einkriegen sollen. Er mit seinem Bauleiter (gleichzeitig seinem Sohn, Familienbetrieb, Mutti macht das Büro) gesprochen, der mich angerufen und entschuldigt und ich auch größe gezeigt. Hättet ihr gesagt, ich hätte das absolute Recht ihn des Grundstücks zu verweisen, währe es wohl weiter eskaliert, aber so... Danke noch ´mal für die Antworten.
     
  19. #19 Gast036816, 02.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so ist es auch besser. es hat kräftig rauch im karton gegeben und wenn jetzt das Bauvorhaben glatt abläuft, dann hat sich die beratung gelohnt.

    mich interessiert noch eins, war der sohn auch als bauleiter beim amt gemeldet.
     
  20. Flo007

    Flo007

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    Bauleiter beim Bauamt melden???

    Wenn mich nicht alles täuscht war bei uns überhaupt kein Bauleiter beim Amt gemeldet. Auf jeden Fall haben wir nie einen mitgeteilt und das tolle Baustellenschild war ohne Aufdruck für den Bauleiter.
    Architekt klar, aber Bauleiter? Was hat's fürn Vorteil, das ich ihn nicht rausschmeißen darf? :wow
     
Thema: Bauleiter rausgeworfen
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