Zeitraum zwischen Notarvertrag und Kaufpreiszahlung?

Diskutiere Zeitraum zwischen Notarvertrag und Kaufpreiszahlung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Altbau Reihenhauses und versuchen derzeit, die Finanzierung zu klären, hier gibt es eine kleine...

  1. #1 Preacher, 01.08.2011
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    Moin,

    wir stehen kurz vor dem Erwerb eines Altbau Reihenhauses und versuchen derzeit, die Finanzierung zu klären, hier gibt es eine kleine Schwierigkeit, da ich selbständig bin und das noch nicht so lange.

    Wie viel Zeit bleibt üblicherweise von der Zusage beim Makler bis zum Notartermin bzw. zwischen dem Notartermin und der Zahlung des Kaufpreises?

    vG
    Oliver
     
  2. #2 Manfred Abt, 01.08.2011
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    vor der notariellen Unterschrift sollte die Finanzierung geklärt sein
     
  3. #3 Baufuchs, 01.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Verkauf einer Grundstücksgesellschaft an Privat muss der Vertragsentwurf dem Erwerber 14 Tage zur Ansicht/Prüfung vorliegen.

    Die Notare setzen der Einfachheit halber diese frist meist bei allen Verträgen, also auch bei Privat an Privat an.

    Der Verkäufer will natürlich so schnell wie möglich den Notartermin anberaumen.

    Die Frist zwischen Notartermin und Zahlung hängt davon ab, wie schnell die zur Abwicklung des Vertrages nötigen Genehmigungen z.B. Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde etc. vorliegen.

    Die Finanzierung sollte aber auf jeden Fall schon vor Abschluss des Notarvertrages "in trockenen Tüchern" sein.
     
  4. R.B.

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    Auf jeden Fall ! Alles andere ist russ. Roulette mit 6 Patronen in der Trommel.

    Also nichts überstürzen, und erst dann Nägel mit Köpfen machen wenn alles geklärt ist.

    Gruß
    Ralf
     
  5. kehd

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    Zwischen Notarvertrag und dem Tausch Haus gegen Geld können zumindes tMonate liegen (Jahre weiß ich nicht)
    Ich hatte schon mal einen Notartermin im Februar, das Haus haben wir dann erst im August übernommen und bezahlt.
    Rudolf die Ratte hat sein Geld aber schon im Februar bekommen.
     
  6. #6 mastehr, 01.08.2011
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    Der Zahlungstermin kann doch einfach in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Dann ist alles klar.

    Bei meinem Grundstückskauf hatte ich auch einfach die Ratenzahlung in den Vertrag aufnehmen lassen. Das war kein Problem.
     
  7. #7 coroner, 01.08.2011
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    So klar ist das nicht, wenn dann die Finanzierung entgegen der eigenen Erwartung
    nicht von der Bank genehmigt wird. Deshalb unbedingt siehe Ralf.
     
  8. #8 mastehr, 01.08.2011
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    Natürlich sollte vor der Unterschrift geklärt sein, woher das Geld kommt. Aber das ist doch ein allgemeine Lebensweisheit.
     
  9. R.B.

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    Jepp. Aber nicht bei allen.

    Vor diesem Hintergrund betrachtet...;)

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Preacher, 01.08.2011
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    Dem stimme ich zu, war auch nicht Bestandteil meiner Frage.

    Vielen Dank für die Kommentare soweit. Mir ging es wirklich nur darum, wie viel Zeit ( deren Angabe bitte gerne in Wochen oder Monaten ) ich "üblicherweise" habe, um die Finanzierung auf die Beine zu stellen.

    Aus den Rückmeldungen entnehme ich nun, dass es kein "üblicherweise" gibt. Verhandllungssache.

    Bedankt!
     
  11. #11 ecobauer, 01.08.2011
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    Ihr könnt euch mit dem Verkäufer auf einen Zahlungstermin einigen - und der kann so lange in die Zukunft sein, wie ihr wollt. Das Datum wird dann in den Notarvertrag mit aufgenommen.
     
  12. R.B.

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    Du hast so viel Zeit wie Du willst, aber Du darfst vorab keine Verpflichtung eingehen. Gerade als Selbständiger "Unternehmer" sollten Dir Begriffe wie Eingehungsbetrug bekannt sein. Sollte die Finanzierung scheitern, dann könnte Dir der Verkäufer vorwerfen, dass Dir von vornherein klar war, dass Du Deinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nachkommen kannst. Du schreibst ja selbst,

    Ich kann Dir nur empfehlen, frage vorher Deinen Anwalt bevor Du irgendwas unterschreibst. In einem ähnlichen Fall hat mir mein Anwalt geraten, mit dem Verkäufer eine Art "Absichtserklärung" zu vereinbaren. Darin war geregelt, unter welchen Bedingungen (Finanzierung, Fördermittel, Genehmigung des Gewerbes am Standort) daraus ein Kaufvertrag wird. Im Gegenzug musste ich mich dazu verpflichten, bei Nicht-Zustandekommen eine Art Entschädigung zu zahlen. Diese betrug damals irgendwas zwischen 10% und 20% des Kaufpreises, das müsste ich jetzt nachschauen, ist schon 15 Jahre her.

    Die Details haben die Juristen unter sich ausgetüftelt. Damals gab´s dann nur noch Stress wegen der Fördermittel, weil die Förderbank der Meinung war, dass ich vor Bewilligung dieser Mittel eine Verbindlichkeit eingegangen wäre. Das konnte dann aber auch noch geklärt werden.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Zeitraum zwischen Notarvertrag und Kaufpreiszahlung?
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