Rechnungsstellung der BG nach 4 Jahren Bauzeit

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  1. Marli

    Marli

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    Durch privates Pech hat sich die Bauzeit 4 Jahre hingezogen.
    Zum größten Teil haben wir alles selber gemacht. Nachdem 1 Bauherr sich verabschiedet hatte, war ich froh, dass mein Vater und mein Bruder mir
    geholfen haben. Dann ist auch mein Vater schwer erkrant und gestorben.
    Jetzt habe ich die Mitteilung der BG erhalten, dass ich 4.200,-- Euro zu
    zahlen habe.( Es kamen 4 Briefe/Rechnungen auf einmal) Die Stunden haben sie geschätzt. Bis auf einen Antwortbogen
    habe ich keine Angaben zu den Stunden gemacht. Ich war wahrscheinlich zu naiv, denn außer dem Bogen ist von der BG nie einer Erklärung gekommen, warum ich diese Angaben machen sollte. Die Helfer habe ich die ersten beiden
    Jahre privat unfallversichert. Und die geschätzten Stunden kommen weger der
    genannten Umstände nicht hin.
    Mir wurde ebenfalls von jemand anderem mitgeteit, dass er eine regelm. Abschlagszahlung leisten musste und somit schon auf diese Sache vorbereitet
    war.
    Ist das alles normal?
    marli
     
  2. #2 Wieland, 02.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Grundsätlich ist jeder Bauschaffende / Tätige bei der Bauberufgenossenschfaft
    versichert ( Pflichtversichert ). Die Kosten die für Unfälle am Bau für die BG
    enstehen müssen gedeckt werden.

    Sofern Sie ein Bautagebuch / Stundenraport geführt haben könnten Sie diese
    ja abgleichen u. berichtigen.
    Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen mit der BG zu reden, vielleicht gibt es dann
    eine heruntergesetzte Pauschale.

    :hammer:
     
  3. sobdog

    sobdog

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    Also du hast bei Baubeginn der BG mit dem Fragebogen deinen Bau "angemeldet"?
    Meines Wissens kommt dann vierteljährlich ein Bogen, wo du die geleisteten Helferstunden der BG melden musst (sagte zumindest ein Bekannter - bei uns ist es noch nicht so weit).
     
  4. bernix

    bernix

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    ...der Reihe nach:

    Du bist nicht naiv, sondern unerfahren ...wie alle Bauherren.

    Wieviele Stunden wurden geschätzt?

    Wieviele Stunden wurden geleistet (deiner Schätzung nach)?

    Was wurde fremdvergeben?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Das interessiert nicht.

    Dann liegt es an Dir dies zu widerlegen.

    Dann kommen sicherlich einige Helferstunden zusammen, denn man wird Dir nicht abnehmen, dass Du alles alleine "geschafft" hast, zumal Du auch Bau-Laie bist. Da sind 2.000h für Helfer gar nicht so viel (Vater und Bruder zählen auch zu den Helfern).

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Wachtlerhof, 02.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.08.2011
    Wachtlerhof

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    Nur Du selbst und Dein Ehepartner zählen seitens der BG NICHT als Bauhelfer. Ihr dürft bis zum Umfallen mitarbeiten.

    LG - Gisela
     
  7. bernix

    bernix

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    ...das wären dann insgesamt mehr als 4000 h für das BV, wenn man annimmt, dass der TE auch Zeiten auf der Baustelle verbracht hat und keine Helfer anwesend waren.
    Wir sollten hier die Details abwarten.....
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Jepp. Klingt zwar viel, aber wenn ich bedenke, wieviel Zeit jedes Gewerk in Anspruch nimmt wenn es von Fachleuten erledigt wird, dann relativiert sich die Zahl ganz schnell. Man muss jetzt schlüssige Zahlen vorlegen, sonst wird das nichts.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Dingo

    Dingo

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    4000h in 4 Jahren Bauzeit!
     
  10. R.B.

    R.B.

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    und verteilt auf x Personen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Baufuchs, 02.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    U.u. aber nur so lange, bis im Schadensfall die BGBau feststellt, dass es sich bei der Mithilfe von Vater + Bruderwegen der engen familiären Verbindung um sog. "Gefälligkeitsleistungen" handelt, die nicht versichert sind.:o
     
  12. Julius

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    Widersprich dem Bescheid form- und fristgerecht. Zustellung mit Nachweis!
    Teile den Brüdern darin mit, daß außer dem(/den versicherungsfreien Bauherren nur Vater und Bruder mitgeholfen haben. Außerdem die Baudauer.
    Da dies jedoch im Rahmen einer familiär begründeten Gefälligkeitsleistung erfolgte, ist es ebenfalls beitragsfrei (und auch nicht durch die Bau-BG versichert, genau deswegen hast Du das ja durch gewerbliche Versicherung gedeckt).
     
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