Frage zu Gerwährleistung

Diskutiere Frage zu Gerwährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben hier ein kleines, vielleicht auch größeres Problem, dass sich quasi seit Einzug natlos durch zieht. Unsere Solaranlage (nur...

  1. Birdie

    Birdie

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    Hallo,
    wir haben hier ein kleines, vielleicht auch größeres Problem, dass sich quasi seit Einzug natlos durch zieht.
    Unsere Solaranlage (nur Warmwasser) hat eigentlich seit Einzug ohne Unterlass Probleme gemacht, vor allem ein andauernder Druckverlust, ohne dass jemand finden kann (bisher) woran das liegt.
    Unser Bauträger hat das immer schnell an einen Heizungsbauer gegeben, inzwischen haben wir den dritten hier, aber auch der scheint es nciht hin zu bekommen.
    Da sich der Bauträger bislang immer schnell gekümmert hat, haben wir das bislang immer telefonisch gemacht, war ja kein Problem. (ok, rückwirkend ist man immer schlauer)
    Unser Problem ist nun, dass wir inzwischen 4,5 Jahre hier seit Baufertigstellung wohnen und uns so langsam die Gewährleistung abläuft.

    Was müssen wir bei einer jetzt schriftlichen Reklamation beachten, damit wir uns hier keine Ansprüche verbauen?

    Wenn ich das richtig vermute, haben wir ja wenn der Mangel nicht behoben wird, weiterhin den Anspruch, dass das Problem auch nach Ablauf der eigentlichen Gewährleistung behoben wird.

    Dazu auch eine andere Frage:
    Angenommen, das Problem scheint gelöst und erst nach zB 2 Monaten tritt es wieder auf. Gibt es Bestimmungen/Regeln, die sagen, ab wann das ein "neues" Problem ist und dann nicht mehr in die Gewährleistung fallen würde?

    Tschau
    Stefan
     
  2. sepp

    sepp

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    die frage ist,
    ist die gewährleistung durch das handeln des BT gehemmt?
    erwirken die gescheiterten versuche schon das recht zur ablehnung
    beginnt die gewährleistungsfrist für das getauschte bauteil von vorne?
    die fragen kann dir nur ein RA beantworten.
     
  3. Birdie

    Birdie

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    Wieso sollte der BT die Gewährleistung hemmen? Er hat ja alles in Auftrag gegeben und wir haben ja Gewährleistungsanspruch gegen ihn.
    Mit dem/den Heizungsbauer(n) haben wir selber keinen Vertrag, das läuft alles über den BT.

    Eine andere Frage wäre, ob, und falls ja ab wann, wir einen von uns bestimmten Handwerker beauftragen können und ihm das in Rechnung stellen können.

    Es gibt hier ja auch zumindest einen großen Betrieb, der einen guten Ruf hat (bzw. zu haben scheint, ich bin da inzwischen vorsichtig).
    Jedenfalls im Gegensatz zu den diversen Ein-Mann-Betrieben, die der BT beauftragt.
    Diese sind zwar sicher billiger aber auch offensichtlich hilflos (und nebenbei schlecht zu erreichen und bei fast jedem Termin extrem unzuverlässig)

    Tschau
    Stefan
     
  4. #4 Baufuchs, 02.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit der "Hemmung" hast Du was falsch verstanden.

    Es geht nicht darum, dass der BT etwas "hemmt", sondern um die Frage, ob die Verjährung der Gewährleistung gehemmt ist/wird.

    Frag einen Anwalt.
     
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