Fristsetzung für Nachbesserung und Anhydritestrich im Nassraum

Diskutiere Fristsetzung für Nachbesserung und Anhydritestrich im Nassraum im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, leider läuft auf unserer Baustelle nicht alles so rund wie erhofft. Besondere Problem bereitet mir zur Zeit mein Maurer/Putzer, der...

  1. zilla

    zilla

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    Hallo,
    leider läuft auf unserer Baustelle nicht alles so rund wie erhofft.

    Besondere Problem bereitet mir zur Zeit mein Maurer/Putzer, der ständig Termine platzen lässt und uns noch nicht einmal telefonisch darüber informiert.

    Wir haben jetzt wiederholt mündlich, per SMS und E-Mail zu Nachbesserung aufgefordert. Dies ist allerdings mehr oder weniger formlos erfolgt.

    Wie sehen die weiteren Schritte jetzt am besten aus?
    Ihm eine letzte schriftliche formelle Aufforderung zur Nachbesserung schicken und falls diese Frist nicht gehalten wird eine andere Firma mit der Nachbesserung beauftragen und ihm die Rechnung weiter zuleiten?
    Einen Gang zum Anwalt würde ich nach Möglichkeit gerne vermeiden, da dies mit weiteren Zusatzkosten für mich verbunden ist.

    Das zweite Problem, auch mit dem Maurer, ist der falschverlegt Anhyditestrich im Badezimmer mit bodengleicher Dusche. Fussbodenheizung ist auch eine verlegt. Durch die bodengleiche Dusche wird der Feuchtraum ja zum Nassraum und der Anhydritestrich damit unzulässig.

    Alle Fliesenleger die ich bislang da hatte, haben die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen und sich geweigert Gewährleistung auf den Raum zu geben oder die Fliesenarbeiten lieber gleich ganz ausgeschlagen haben.

    Wie sieht hier das weitere vorgehen aus? Ich habe den Maurer bereits aufgefordert mir entweder schriftlich von dem Estrichlieferanten belegen zu lassen, das dieser Anhydritestrich so wie er behauptet auch im Nassraum verwendet werden kann oder den Anhydritestrich im Badezimmer komplett entfernen lassen und durch Zementestrich zu ersetzen. Fraglich ist natürlich auch in wieweit die Fussbodenheizung diesen Prozess übersteht und ob die dann nicht auch gleich wieder neu verlegt werden muss.

    Sollte der Maurer nicht reagieren wie sieht das weitere Vorgehen aus? Gutachter, Anwalt? Was wird sowas kosten?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Was war beauftragt?
    Seit wann verlegen Maurer den Estrich?
    Rechnungen schon alle bezahlt?
    Abnahme? Sicherheitseinbehalt?

    Fragen über Fragen. Das mit den SMS und eMails kannst Du natürlich knicken. Ist zwar ein netter Zeitvertreib, aber wenn´s um handfeste Probleme geht muss man auch entsprechende Geschütze auffahren.

    Gruß
    Ralf
     
  3. zilla

    zilla

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    Beauftragt war von unserer Seite der Maurer, der hat den Estrich zusammen mit dem Estrichlieferanten eingebracht.

    Rechnungen sind bis auf 1000€ bezahlt.

    Abnahme wurde bislang keine gemacht.
     
  4. zilla

    zilla

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    Was sind denn die entsprechenden Geschütze?
     
  5. svjm

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    Naja, schon der Wink mit dem Anwalt.

    Aber mir ist das Vertragsverhältnis überhaupt nicht klar. Ist der "Maurer" GU, welche "vertragliche" Funktion hat der denn?

    Haben Sie denn keinen eigenen Sachverstand, der Sie bei Ihrem Bau begleitet/unterstützt?

    Aus der Ferne, kopfkratzend
    svjm
     
  6. zilla

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    GU gibt's es keinen. Der Maurer hat angeboten den kompletten Bodenaufbau, auch Estrich mitzuübernehmen.

    Vielleicht war es damals etwas naiv darauf zu vertrauen, die Handwerker wüssten schon was Sie tun wenn Sie entsprechende Jobs annehmen. Mittlerweile würde ich das auch anders handeln.

    Jetzt gilt es das Beste aus der Situation zu machen.
     
  7. #7 wasweissich, 02.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also ich habe da eine frage .

    sind hände-überdem-kopf-zusammenschlagenden-weglaufenden fliesenleger gerichtsverwertbarer beweis für einen mangel ??

    ich denke nicht .....
     
  8. zilla

    zilla

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    Verstehe die Frage zwar nicht ganz. Aber das der Anhydritestrich im Nassraum unzulässig ist, habe ich jetzt wiederholt in diesem Forum gelesen – falls du darauf hinaus willst.
     
  9. Jonny

    Jonny

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    aber ist das häusliche Bad auch zweifelsfrei ein Nassraum?

    Grüsse
    Jonny
     
  10. zilla

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    Um zu zitieren:
    "Bodengleiche Dusche besagt das es sich nunmehr nicht um einen häusliches Bad mit Spritzwasserbelastung handelt (Beanspruchungsklasse 0), sondern um die Beanspruchungsklasse A01. Ein Calziumsulfatestrich ist in dieser Beanspruchungsklasse NICHT vorgesehen."

    "Danach ist ein Calciumsulfat-Estrich im Nassbereich nicht geeignet. Der Bodenablauf macht das häusliche Bad zum Nassraum. Also Zement."
     
  11. sepp

    sepp

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    wenn schon, dann A02
    ich finde keinen ausschluß des CAF bei mäßiger beanspruchung wenn er abgedichtet wird.
    http://www.google.de/url?sa=t&sourc...sg=AFQjCNG65JWqL0FFetamm1Tf5vKLeNzquQ&cad=rja

    die klassifizierung "nassraum" gibt es nicht mehr!
    woher stammt diese zitat?
     
  12. zilla

    zilla

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    Die Zitate stammen aus dem Bauexperten Forum.

    Vielen Dank für den Link, das ist doch endlich mal was aufschlussreiches.
     
Thema: Fristsetzung für Nachbesserung und Anhydritestrich im Nassraum
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  1. anhyditestrich

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