Fenstereinbau

Diskutiere Fenstereinbau im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und Guten Morgen! Kaum bin ich registriert - da muss ich mich schon an das Forum wenden. In unserer Wohnung sind seit Montag die...

  1. #1 tom2de, 04.08.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.08.2011
    tom2de

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    Hallo und Guten Morgen!

    Kaum bin ich registriert - da muss ich mich schon an das Forum wenden. In unserer Wohnung sind seit Montag die Monteure. Es gibt neue Fenster. Die Rahmen sind von isdochegal (6 Kammern?) und es handelt sich um 0,5er Dreifachverglasung. So weit so gut.

    Was uns allerdings als Laien Bauchweh verursacht, ist die Art und Weise des Anschlusses der Fenster an das Mauerwerk. Zum einem sind die Zwischenräume zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk ziemlich schmal, zu anderen werden zu über die Hälfte die Zwischenräume überhaupt nicht ausgeschäumt, sondern nur mit Silikon Außen und Innen geschlossen. Zumal, wie auf den Fotos zu sehen ist, der Abschluss von außen und innen nicht wirklich dicht zu sein scheint.

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.

    Viele Grüße - tom2de
     
  2. fumo

    fumo Gast

    Hallo,

    du liegst mit deiner Vermutung richtig. Das ist absoluter Murks...

    Ist das eine Eigentumswohnung oder ein Mietobjekt. Selbst beauftragt?

    Gruß
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Absoluter Murks ist relativ!

    1) War es Silikon oder eine für die Fugenabdichtung zugelassene Spritzmasse
    Lesestoff zu dem Thema:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=51278

    2) Fehlen die Unterklotzungen unten am Rahmenstück = :Baumurks

    3) Absolutes No-Go ist das Abdichten auf der Tapete. Beim nächsten renovieren war die ganze Matscherei selbst dann für die Katz, wenn es sich um geeignetes Material gehandelt haben sollte.

    4) Was war denn der Firma beauftragt? Ich ahne es: Mach ma neue Fensta! :wow
     
  4. R.J.

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    Elastische Dichtstoffe sind zugelassen, wenn die Randbedingungen eingehalten werden.
    Nimm dir den richtigen SV und lass das klären, alleine wirst du nicht weit kommen.
    http://www.handwerk-nrw.de/sachverstand/hwk-rhein-main/start.htm
    Das Handwerk für die Suchefunktion ist Glaser, da gibt es in diesem Bezirk nur einen.
     
  5. tom2de

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    Fenstereinbau, weitere Fakten

    Vielen Dank für die prompten Antworten!

    Zur Frage von fumo: Die Wohnung ist ein Mietobjekt. Interessant wäre ja, wie der Pfusch unsere Position bezüglich einer Mieterhöhung wg. Modernisierung beeinflusst. Zum anderen, ob wir gegenüber dem Vermieter als Bauherren in dieser Beziehung Verpflichtungen haben.

    Zu den Fragen von Ralf Dühlmeyer:

    (1) Habe die Kartusche der Silikonmasse einmal abgelichtet...

    (2) Unterklotzungen? Nichts gesehen. Auch die "großen" Fenster (Lichtes Mass je nach Fenster: 1,70 bis 2,40 m) sind nur an den Seiten mit Dübeln befestigt. Keine Unterlage oder Befestigung an den oberen und unteren Rahmenteilen.

    (3) Absolutes NoGo: Danke für den Hinweis. Dann dürfte das Abdichten auf lose verlegten Fussbodenbelag noch schlimmer sein...

    In der Hoffnung auf weiteres Echo - Vielen Dank!
     
  6. R.J.

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    Das gezeigte Produkt ist prinzipiell schon geeignet! Die Verarbeitung steht auf einem anderen Blatt.
     
  7. tom2de

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    Was aber am meisten Bauschmerzen macht ist, dass die Befestigung der Fenster. Wie schon gesagt, nach oben und unten keine Befestigung, oft noch nicht einmal Schaum. Und das bei den schon recht 3-fach verglasten Fenstern.
     
  8. #8 ecobauer, 04.08.2011
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    Wer hat den Boden eingebaut?
    Wenn ihr das als Mieter ward und die Wohnung nach Auszug wieder im ursprünglichen Zustand zurückzugeben ist, d.h. der Boden wieder entfernt werden muss, würde ich den Vermieter ausdrücklich - schriftlich mit Zugangsvermerk! - darauf hinweisen, dass da Murks gemacht wurde.
     
  9. #9 BodoBagger, 04.08.2011
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    Werter Bundeslandgenosse, das habe ich ja noch nie gehoert, dass man Bodenbelaege nach dem Auszug wieder entfernen muss!
    Wo gibt's denn sowas?
     
  10. tom2de

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    Nein, nein, der Fußbodenbelag kam unmittelbar vor unserem Einzug in die Küche. Aber seit heute Mittag gibt es noch eine Variation: Mit Acryl befestigte Leiste auf Teppich (siehe Foto...). Dabei hat man die Teppichleiste auch gleich mit Acryl festgeklebt.
    Auf dem letzte Foto seht Ihr noch ein großes schwarzes Loch (Rolladenkastenabdeckung)...
     
  11. Julius

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    Man sollte den Vermieter schriftlich auf den ganzen Murks hinweisen (vielleicht weiß er ja noch gar nichts von seinem Glück?)!
    Verbunden mit der Anmerkung, daß man (mit den neuen Fenstern begründete) vereinbarte bzw. zulässigerweise verlangte Mieterhöhungen selbstverständlich NUR dann bezahlen wird, wenn der Einbau fachgerecht erfolgt (denn nur dann tritt auch der in Aussicht gestellte Spareffekt ein - wenn es an den tollen neuen Fenstern vorbeipfeift, sind sie weitgehend nutzlos!).
     
  12. tom2de

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    Das hat uns auch schon der Mieterbund geraten und wird auch so passieren. Zumal sich der Streit seit längerer Zeit auch darum dreht, ob hier eine Modernisierung oder nur eine Instandsetzung vorliegt. Die "alten" Fenster hatten 38 Jahre auf dem Buckel und beispielsweise waren Beschläge ausgebrochen.
     
  13. #13 ecobauer, 05.08.2011
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    Mal im Mietrecht nachlesen. Da steht z.B., dass alle vom Mieter vorgenommenen Veränderungen bei Auszug wieder rückgängig zu machen sind.D.h., die Wohnung ist im ursprünglichen Zustand wieder zurückzugeben.
    Ausnahme ist einzig, wenn der Vermieter der Veränderung zugestimmt hat.
    Hier mal was zum Lesen:http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-der-Vermieter-wissen-sollte-article15776.html
     
  14. Julius

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    Gut.
    Dann dürfte eine Mischung vorliegen. Mit der Folge, daß nur der Mehraufwand der eingebauten Fenster, soweit diese über neue, aber den alten gleichwertige hinausgehen, zur Berechnung der zulässigen Mieterhöhung wegen Modernisierung angesetzt werden darf.
    Darauf genau achten (lassen)!
    Das ist ein Punkt, in dem vermieterseitig sehr gerne getrickst wird...
     
  15. tom2de

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    Das mag stimmen. Der springende Punkt ist aber ein ganz anderer. Die Beweislast dafür, dass die Fenster schadhaft waren, liegt beim Mieter! (Rechtsstaatsprinzip: Es ist die Schuld zu beweisen...). Wenn man also im Vorfeld die Schäden nicht eindeutig dokumentiert hat, hat man ganz schlechte Karten.
     
  16. #16 bauvorhaben, 17.08.2011
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    modernisierende Instandsetzung

    Alter der Fenster ist solange sie funktionieren unwichtig; Ihr habt die Wohnung ja mit diesen gemietet und sicher keine Vereinbarung über einen Mangel oder Aufrüstung getroffen...
    Ein Modernisierungsanspruch - mit Ausnahme von EnEV-Anforderungen - hat der Mieter nicht
    Mieterhöhungen wegen unsachgemäßer AUsführung abzuwehren dürfte aufwendig sein, da gutachterlich festgestellt werden müsste, dass der Einbau nichts verbessert.

    Hier wäre interessant von den fachkundigen Forenteilnehmern zu erfahren ob denn ein Fenstereinbau eigentlich nur dann fachgerecht durchgeführt wurde wenn RAL-konform o. gleichwertig gearbeitet wurde?
    Ist nur dies Stand der Technik und deswegen vom Fensterbauer als fachgerechte Auftragsausführung zu betrachten.
     
  17. #17 bauvorhaben, 18.08.2011
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    Ihr habt ggü. dem Vermieter lediglich die allg. Sorgfaltspflichten, was die Mietsache angeht, d.h. ob die Handwerker etwas beschädigen o.ä.

    Die Bauausführung, Mängel etc. gehen Euch gar nichts an, da Vertagspartner lediglich Vermieter und Fensterbauer sind; der Mieter hat die Maßnahme zu dulden.
    Eigentlich sollte es aber im Interesse des Vermieters ein, dass der Einbau fachgerecht erfolgt und er kostenlose Bauaufsicht und "Bauleitung" vor Ort erhält, damit der Einbau dann dauerhaft etwas taugt.
    Leider denken nicht alle Vermieter mit ihrem Eigentum so weitsichtig...:motz
     
  18. tom2de

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    Frei nach Galilei: Und sie bewegen sich doch...

    So sieht der obere Anschluß zwischen Fenster und Mauerwerk noch 3 Wochen aus...
     
  19. #19 ThomasMD, 24.08.2011
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    Die Bilder deuten für mich als unbefangenem Betrachter erstmal daraufhin, dass der Mieter seiner regelmäßig vorauszusetzenden Instandhaltungspflicht seit Längerem nicht nachgekommen zu sein scheint und dass die Bruchstellen der Beschläge recht frisch erscheinen und weniger auf altersbedingte Abnutzung denn auf mutwillige Beschädigung schließen lassen.

    Ich an Ihrer Stelle, Herr tom2de würde diese Fotos bei meiner "Beweisführung" jedenfalls nicht verwenden.
     
  20. #20 bauvorhaben, 29.08.2011
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    Mieterpflichten bei Baumaßnahmen des Vermieters

    Eine Instandhaltungspflicht hat der Mieter i.d.R. schon einmal gar nicht - allenfalls eine Pflicht zu Schönheitsreparaturen, je nach Ausgestaltung des Mietvertrages !!:winken

    Bitte nicht immer frei juristisch 'rummutmaßen...:e_smiley_brille02:

    So wie die Baufachleute Ihre Kernkompetenz beanspruchen, haben Juristen nämlich auch Kenntnisse von derv Rechtsprechung und Vermutungen ersetzen nicht den Blick in das Gesetzbuch.:hammer:
     
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