Bitte um Meinung zum Kaufvertrag

Diskutiere Bitte um Meinung zum Kaufvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leidgenossen und Fachkundige, ich plane in den nächsten Monaten ein Bauträgerhaus zu kaufen (inkl. Grundstück) und habe einen...

  1. #1 Stinger44, 04.08.2011
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    Hallo Leidgenossen und Fachkundige,

    ich plane in den nächsten Monaten ein Bauträgerhaus zu kaufen (inkl. Grundstück) und habe einen Vertragsentwurf angefordert. Mich würde eure Meinung dazu interessieren.

    Ich bin gespannt...

    Danke vorab.
     
  2. #2 coroner, 04.08.2011
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    Mal komplett aus Laiensicht:

    Bedeutet für mich, dass - sofern euer Bauträger sich irgendwo verkalkuliert hat - erstmal woanders gespart wird. Dann ists eben nicht mehr die 25€ Fliese,
    sondern maximal die 10€ Variante ;)

    Ich würde das "wirtschaftlich notwendig" versuchen herauszunehmen.

    Also, wenn alle Stricke reißen, gibts keine Bemusterung mehr und der Chef
    sucht selber aus... ? Fein.


    Viele Formulierungen gründen bereits das bald folgende "Friß-oder-stirb" Prinzip.

    Unter IV Pkt. 4 fehlt mir die Vertragsstrafe.

    25% Abschlag wenn der Bagger das erste mal die Schaufel hochhebt ist
    krass. Ich habe da keine Erfahrung, finde das aber erheblich und zeugt mMn
    von einer nicht allzugroßen Kapitaldecke des Verkäufers.


    In welchem rechtlichen Verhältnis steht ihr zu dem weiter unten genannten Architekten? (Zahlungsfreigabe)

    Den Restbetrag von 5% würd ich nur gegen eine Gewährleistungsbürgschaft zahlen.

    X. 1 : Ist das üblich? Irgendwie hab ich mal aufgeschnappt nach VOB zu
    gewährleisten sei "besser". Es kommt - wie so oft "wohl drauf an".
    X. 2 : heisst für mich, dass du dich in Zukunft direkt mit den Handwerkern
    herumschlagen darfst wenn du später einen Mangel hast - er muss nur lange genug sich nicht darum kümmern...
    Man kann das aber auch zu deinem Schutze auslegen, wenn es den Bauträger mal nicht mehr geben sollte.


    ab XV hab ich nicht mehr gelesen :o
     
  3. sepp

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    ich bin auch gespannt............
    vielleicht wäre es angebracht bei 2-4 hunderttausend € (finanziert 5-8 hunderttausend), ein paar euro für die vertragsprüfung aus rechtlicher und technischer sicht zu investieren?
    hier kann es keine rechtsberatung geben!
    vielleicht reichen dir ja auch die meinungen von mitlesern hier und die eigenen "alleswirdgut" - hormone um dich ins (vielleicht) größte finanzielle risiko deines lebens zu stürzen.
    Beruf: Betriebswirt.....
    lässt du andere finanzinvestitionen und entscheidungen ebenso prüfen?
     
  4. #4 Stinger44, 04.08.2011
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    Hallo sepp,

    auch wenn dein Ton etwas über das Ziel hinausgeht hast du natürlich grundsätzlich recht - Ich plane durchaus eine rechtliche Überprüfung ein, möchte aber trotzdem auch zu diesem Gespräch möglichst viele eigene Fragen mitbringen und nicht nur auf den Sachverstand des Fachanwaltes vertrauen :e_smiley_brille02:
    Auch Anwälte sind nur (gutbezahlte) Menschen...
     
  5. sepp

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    ich würde auch nicht nur auf den anwalt setzen sondern auch einen architekten drüberschauen lassen, der die technische seite begutachtet.
     
  6. #6 coroner, 04.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 04.08.2011
    coroner

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  7. #7 Safrael, 04.08.2011
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    Die Fälligkeiten der Raten sind mir ein großer Dorn im Auge.

    Ich würde das so machen:
    x% NACH Fertigstellung der Erdarbeiten UND Beseitigung eventueller Mängel.
    x% NACH Fertigstellung der Bodenplatte UND Beseitigung eventueller Mängel.
    x% NACH Fertigstellung des Rohbaus UND Beseitigung eventueller Mängel.
    x% NACH Fertigstellung der Zimmermannsarbeiten UND Beseitigung eventueller Mängel.

    usw.

    und ganz zum Schluss
    10% nach der Endabnahme
     
  8. #8 ecobauer, 04.08.2011
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    Allein der Zahlungsplan würde mir schon reichen, mit dem BT keinen Hausbauvertrag zu schließen
    Schau mal in die Makler- und Bauträgerverordnung. Dort ist beispielhaft ein Zahlungsplan nach Baufortschritt vorgegeben. Eigentlich sollte ein BT den kennen und auch in seinem Vertrag verwenden!
     
  9. #9 Baufuchs, 04.08.2011
    Baufuchs

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    @Stinger44

    Dann lies mal ein wenig in der Makler-/Bauträgerverordnung.

    Hinsichtlich des Zahlungsplans sieh dir den § 3 an.

    Merkwürdig die Regelungen zur Umsatz(Mehrwertsteuer) im Vertrag. Bauträgerverträge unterliegen nicht der MWSt, daher ist unter "Kaufpreis" auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

    Was soll da die Anpasssungsklausel?

    Im übrigen wie Sepp: Ab zum Anwalt.
     
  10. #10 Wieland, 05.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ab zum Anwalt, so ist das !

    Vertragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Großbank.

    Detailliertes Leistungsverzeichniss ( vertraglich geschuldete Leistung ).

    Verbindlicher Fertigstellungstermin, Fix u. Fertig zum Festpreis.



    :e_smiley_brille02:
     
  11. #11 Safrael, 05.08.2011
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    Ich habe gerade noch mal nachgelesen.
    25% bei Beginn der Erdarbeiten ist korrekt, weil es sich hierbei um das Geld für das Grundstück handelt. Hier können 20-30% angesetzt werden je nach Wert des Grundstückes.

    ich würde das aber so umformulieren, dass erst ausgezahlt wird nachdem der Käufer als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist und die Erdarbeiten beginnen, so dass beides erfüllt sein muss.

    bei den anderen Posten würde ich aber dennoch umformulieren.
    Statt x% für Estricharbeiten
    sollte es x% nach Fertigstellung Estricharbeiten heißen
    und überall hinten dran und Beseitigung eventueller Mängel.
    Es wird erst bezahlt wenn sich alles im perfektem Zustand befindet.

    Und ganz zum Schluss 10% nach der Endabnahme.
     
  12. #12 Baufuchs, 05.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Safarael

    Eigentumsumschreibung erfolgt bei BT Verträgen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller Kaufpreisraten. Ist auch bei keinem BT verhandelbar.

    Die Beschreibung "X % für ..........." entspricht ebenfalss der Makler-/Bauträgerverordnung und ist i.d.R. ebenfalls nicht verhandelbar.

    Hinsichtlich Mängelfreiheit gibts es ebenfalls die gesetzliche Regelung, dass bei garvierenden Mängeln die Zahlung verweigert werden kann und bei geringfügigen Mängeln das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden kann.

    Die Höhe der Schlussrate ist ebenfalls in der Makler-/Bauträgerverordnung geregelt.

    Man kann versuchen, bessere Zahlungsbedingungen als gem. Makler-/Bauträgerverordnung auszuhandeln, i.d.R. lässt sich aber kein BT darauf ein.

    Tipp: Wem das alles nicht gefällt, Hände weg vom Kauf über BT.
     
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