Erfüllungssicherheit

Diskutiere Erfüllungssicherheit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, in einem aktuellen Vertrag ist vereinbart, von den Abschlägen eine 10%ige Erfüllungssicherheit abzuziehen. Nun, nach ca. 50%iger...

  1. MaxP

    MaxP

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    Moin,

    in einem aktuellen Vertrag ist vereinbart, von den Abschlägen eine 10%ige Erfüllungssicherheit abzuziehen. Nun, nach ca. 50%iger Fertigstellung, will der AN von seinem Recht gebrauch machen und eine Erfüllungsbürgschaft liefern. So weit so gut. Der AN will aber nur einen Teil der Gesamtsumme durch die Bürgschaft absichern und sagt: "...jetzt wollen wir die bisher einbehaltenen 10% zurück und wenn die Bürgschaft ausgeschöpft ist, könnt ihr ja wieder abziehen..." ist das so richtig, oder muss der AN eine Bürgschaft über dei vollen 10% der Auftragssumme liefern auch wenn ein gewisser Teil der Leistung bereits fertig ist?

    Besten Dank für eine Antwort
     
  2. #2 Gast036816, 04.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es ist immer schwierig, im laufenden prozess die sicherheit zu wechseln. aus meiner sicht kann das nur ein anwalt prüfen und entscheiden.
     
  3. #3 Baufuchs, 04.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Als Laie würde ich sagen, wenn Ersatz muss gleichwertig sein, wenn 10% auf Anfangsbetrag vereinbart war, sollte sich das auch bei Austausch Einbehalt gegen Bürgschaft nicht ändern.

    So wie vom BU vorgeschlagen, würde sich die Sicherheit plötzlich halbieren.

    Anwalt fragen.
     
  4. #4 DerSuchende, 04.08.2011
    DerSuchende

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    @MaxP
    wat für ein vertrag ist es denn?

    und meinst du das?
    aber auf die formulierung im vertrag kommt es an

    mfg
     
  5. MaxP

    MaxP

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    Genau das ist der Kern der Sache, nur kann halt alternativ auch eine entsprechende Bürgschaft beigebracht werden.

    Jetzt geht es halt um den Zeitpunkt der Bürgschaftsstellung.

    Laut Vertrag ist es halt theoretisch nicht vorgesehen, die Bürgschaft mitten in der Bauzeit zu bringen, daher ist dieses Vorgehen auch nicht geregelt.

    Als Beispiel:
    Auftragssumme 100k 10% Erfüllungssicherheit bis zur Schlussrechnung
    50% Fertigstellung
    Bisheriger Einbehalt von Abschlagsrechnungen: 5k

    Jetzt wird eine Bürgschaft gestellt aber nicht über 10k sondern nur über 7k
    nun will der AN die ersten 5k ausgezahlt haben und meint ich könne ja wieder einen Einbehalt machen sobald die Bürgschaft "aufgebraucht" ist
     
  6. #6 DerSuchende, 05.08.2011
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    also entweder,
    - höre ich das letzte pusten
    oder
    -der kennt die "neue" steuerentscheidung (d.h. berechnung der mwst) nicht.

    mfg
     
  7. #7 DerSuchende, 05.08.2011
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    (shit, man soll nicht alles gleichzeitig machen)

    nachtrag:
    oder
    -verwaltet der bauherr die bürgschaft nicht.

    mfg
     
  8. MaxP

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    @DerSuchende

    ???
     
  9. #9 DerSuchende, 06.08.2011
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    genau, sicherheit bei bauverträgen sieht anders aus und ist vorher teuer und hinterher unbezahlbar.

    deshalb frage ich immer nach dem: warum, willst das so?
    (und-zwar für und "auf" beiden seiten, dann ist es für mich fair-und-verständlich u....ist billiger)
    verstanden? ja/nein : bei "nein" anwalt fragen ..............

    mfg
     
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