Definition "Feste Bebauung"

Diskutiere Definition "Feste Bebauung" im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin, wir kaufen uns als Ergänzung eine Eigenlandparzelle. Nach Bundeskleingartengesetz ist dort nur "(2) Im Kleingarten ist eine Laube in...

  1. caoz

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    Moin,

    wir kaufen uns als Ergänzung eine Eigenlandparzelle. Nach Bundeskleingartengesetz ist dort nur "(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig" erlaubt.
    Dürfte ich einen Metalcontainer auf das Gelände stellen? Ich finde keine Definition dazu, ob so ein Container als feste Bebauung gilt.

    Gruß
    Daniel
     
  2. Julius

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    Willst Du den ergänzend zur Laube oder anstatt dieser haben?
     
  3. caoz

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    Moin,

    ergänzend.

    Gruß
    Daniel
     
  4. #4 ThomasMD, 04.08.2011
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    Vergiß es. Mit diesem und ählichen Tricks sind schon ganz andere gescheitert.

    Was ist eigentlich eine "Eigenlandparzelle"?
     
  5. caoz

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    also um einen Trick geht es mir nicht. Eigenlandparzellen sind Kleingärten (Gartenland), wo man Eigentümer des Landes wird. Im Gegensatz zu regulären Kleingarten, wo Mensch "nur" Pächter ist.
    Der Vorteil ist, dass man nicht den Regeln und dem Vorstand eines Kleingartenvereins unterliegt, wo der Blockwart die Rasenhöhe kontrolliert.
    In diesem Gebiet gibt es einen Haufen von Wildbauten und ehemaligen Kaisenhäusern.
    Gibt es denn irgendwo eine offizielle Definition von "fester Bebauung"?

    Gruß
    Daniel
     
  6. #6 Baufuchs, 04.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiß nicht, was du mit der "festen Bebauung" willst.

    Unterliegt die Parzelle dem Kleingartengesetz, dann darfst du eine dort beschriebene Laube mit 24m² Grundfläche errichten. Sonst nix.

    Im übrigen verweist das Kleingartengesetz auf das Baugesetzbuch.

    Dein Container ist nach baurechtlicher Definition eine "bauliche Anlage, die aus eigener Schwere auf dem Baugrund ruht".

    Sie ist in Kleingärten nicht zulässig.
     
  7. svjm

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    Das wird auch seine Gründe haben, weil sonst jede zweite Kleingartenanlage aussehen würde wie Hamburgs Containerhafen.

    Oder?
    svjm
     
  8. #8 JamesTKirk, 05.08.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Dann käme doch da mal etwas internationaler Charme rein ... :biggthumpup:
     
  9. caoz

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    also die Gärten sehen in dem Gebiet sehr "international" aus ;). Es gibt sehr viele unterschiedliche Ausbauten in allen Variationen. Ich würde nur gerne etwas Legales errichten. Aber dann werde ich halt nur ein Carport zusätzlich aufstellen können. Dieses ist im Falle einer Beschwerde wenigstens schnell wieder demontiert.

    Vielen Dank!

    P.S. Wer sich mal das Gebiet anschauen möchte, klickt hier.
     
  10. caoz

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    Moin,

    also ich stehe zwar noch nicht im Grundbuch, aber das Bauamt hat mich schon angeschrieben :respekt .
    Habe eine "Anhörung" erhalten. Das Problem ist, dass neben der Hütte auch ein, laut Baumamt 2,5m2 großer, Stahlschuppen auf dem Gelände steht.
    Dieser soll rückgebaut werden. Allerdings wurde auch folgender Hinweis gegeben:
    Die Forderung ist auch erfüllt, wenn der unzulässige Schuppen bis auf die Höhe einer Gerätekiste/Nebenanlage (maximal 1,3m) reduziert wird.

    Heißt das, das wenn ich das Dach "tiefer" lege, ich die 2,5m2 überdacht lassen darf?
    Wie sieht es eigentlich mit so einem Pavillon aus? Wenn ich sowas dauerhaft stehen lasse, und mein Auto da drunter parke, kann es da auch mecker für geben?

    Gruß
     
  11. Dingo

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    Warum versucht ein Jeder die Vorschriften und Gesetze soweit ins Kleinste Detail zu interpretieren, dass der eigene Wille zum Recht wird?

    Wenn ihr euch den Vorschriften nicht unterwerfen wollt, dann sucht euch etwas anderes! Was geht und welche eurer Spinnereien die Verantwortlichen durchgehen lassen würden, klärt sich am Besten bei nem Bierchen und ner Wurst in betreffender Umgebung.
     
  12. caoz

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    Moin,

    ich werde morgen das erste mal mit dem Herren telefonieren, daher dauert das noch ein bisschen mit der Wurst. Ich frage nur, was möglich und rechtlich einwandfrei ist. Sehe nix verwerfliches daran, sich auf das Spiel des Bauamtes einzulassen :bierchen: .

    Gruß
     
  13. caoz

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    Nur zur Ergänzung. Das "Tieferlegen" des Schuppens auf die Höhe von 1,3m hat ihn legalisiert. Nun ist es eine Gerätekiste.
     
  14. #14 Gast036816, 24.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine ´tiefergelegte kiste´
     
  15. #15 Der Bauberater, 24.05.2013
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