Sondernutzung öffentlicher Wege

Diskutiere Sondernutzung öffentlicher Wege im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Vorerst entschuldige ich mich, es geht nicht genau um BGB, aber ich wusste nicht so Recht wohin mit meiner Frage. Folgender Sachverhalt:...

  1. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Vorerst entschuldige ich mich, es geht nicht genau um BGB, aber ich wusste nicht so Recht wohin mit meiner Frage.

    Folgender Sachverhalt: Hamburg: letztes Jahr habe ich eine Sondernutzung öffentlichen Weges beantragt mit Angaben Oktober 2010 bis April 2011. In 2011 Mai-Juni ließ unser Nachbar den gesamten Gehweg entlang seines Grundstückes tiefer legen. Wir kommen über sein Grundstück auf unseres und nutzen die zweite Zufahrtsmöglichkeit an seinem Grundstück. Um diese Zufahrt geht es. Nach der Tieferlegung musste also auch der Bereich "unserer" Zufahrt verändert werden für den ich im besagten Zeitraum Sondernutzung beantragt habe. Jetzt kriegen wir die Rechnung für die Instandsetzung des Stückes über den die Sondernutzung beantragt war. Auf meine Nachfrage, dass ich die Sondernutzung nur bis April beantragt hatte und nichts mit der Tieferlegung und der Aufgrabung der gesamten Grundstücksfront zu tun habe, hat man mir gesagt ich hätte a) alles vorher fotografieren sollen b) die Sondernutzung sollte ich auch extra ablösen müssen dann wäre das jetzt ein andere Sache. So muss ich halt die erforderliche Maßnahme bezahlen!
    Wer kennt sich damit aus? Sollte ich die Sondernutzung auch wieder ablösen, obwohl ich als Zeitraum 10.2010-04.2011 angegeben hatte?

    Bin mit den Nerven wieder am Ende. Bitte sagt mir wie es jetzt am besten zu verfahren ist? Vielen vielen Dank!
     
  2. #2 fmjuchi, 05.08.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Hi,

    kann es sein, dass du etwas durcheinander wirfst?

    Sondernutzung ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus.

    Der Gemeingebrauch ist kostenlos jedermann gestattet. Du darfst auf dem Gewehweg laufen :biggthumpup:

    Wenn du nun auf dem Gehweg Baumaterial lagern, einen Kran oder ein Gerüst stellen willst, dann ist das Sondernutzung die üblicher Weise nach Satzung abgerechnet wird. Du zahlst für den beantragten Zeitraum oder evtl. auch länger, wenn die Sache tatsächlich länger dauert.

    Wie legt man einen Gehweg tiefer? Geht es um die Bordsteinabsenkung?
    Die legt die Gemeinde in der Regel auf den Antragsteller um.
    Ich habe da Preise von 1.500 bis 2.000 € in Erinnerung.

    Was wurde dir denn aus welchem Grund berechnet?

    lg fm
     
  3. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Danke erstmal! Also:

    1) Ich habe eine Sondernutzung zur Überfahrt damals benötigt, weil ein 40 tonner nicht über den öffentlichen Gehweg bzw. abgesenkte Zufahrt auf öffentlichem Weg rüber durfte und es war tatsächlich jemand von der Behörde da und hat mich darauf hingewiesen. Also habe ich die Sondernutzung/Überfahrt beantragt.
    2) Der Nachbar wollte eine Tiefgarage, hat dafür den gesamten Gehweg tiefer legen müssen, auf der gegenüberliegen Seite auf einen Meter tiefer legen lassen. Somit entstand ein anderes Gefälle und auch unsere Zufahrt passte nun nicht mehr so gut. Außerdem wurde da unendlich oft aufgegraben, weil ja Gas, Strom etc. alles tiefer gelegt werden musste. Danach sah die Zufahrt natürlich nicht mehr so gut aus. Das alles geschah aber ab 05.2011, also eigentlich mit dem Ende des von mir angegebenen Zeitraumes. Trotzdem muss ich nun für die "Anpassung"/Instandsetzung der Zufahrt (etwa 3m breit) aufkommen. Bordsteikante war bereits abgesetzt, es musste in dem Sinne nicht neue Zufahrt gemacht werden.

    ( Z -----------ZZ-------- xxxx, Z=alte und "unsere" Zufahrt, xxx um 1m tiefer gelegt, ZZ neue Zufahrt in die Garage für den Nachbar, damit habe ich aber nichts zu tun)
     
  4. #4 fmjuchi, 05.08.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Ich verstehe es immer noch nicht.

    Wie viel sollst du nun für was zahlen?

    Aus welchem Grund sah die Zufahrt nicht mehr gut aus? Wegen den Aktivitäten des Nachbarn oder waren es deine Leitungen und der LKW, den du bestellt hast?
     
  5. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Also es geht um etwa 700 Euronen, nicht die Welt, aber trotzdem!

    Nochmal: ich habe die Sondernutzung nur bis Ende April beantragt! Die Zufahrt sah nicht mehr gut aus aus meiner Sicht, weil die mehrmals aufgemacht werden musste, wegen der Tieferlegung durch den Nachbar. Möglicherweise waren vorher 1-2 Steine/Gehwegplatten auch durch unsere LKW's kaputt gefahren worden. Aber danach wurde trotzdem alles mehrmals aufgemacht, zugemacht und wieder aufgemacht ...bis nun endlich alle Zulieferer Ihre Leitungen endlich tiefer gelegt haben. Es geht nicht um Zuleitungen für unser Haus, sondern Leitungen auf dem öffentlichen Grund, die unter dem öffentlichen Gehweg entlang des Nachbargrundstückes und unserer Zufahrt verlaufen.
    Der Gehweg war etwa 1 Monat aufgegraben. Wir konnten zeitweise nur über eine kleine "Brücke" auf unser Grundstück gelangen. Dadurch wurde die Zufahrt total verändert und musste nun nachgebessert werden.
    Niemand hat mir gesagt, dass ich die Sondernutzung extra kündigen muss. JEtzt sieht es so aus, als hätte ich die etwa 3 m Breite Zufahrt soweit verändert/kaputt gemacht, dass sie erneuert werden musste. Aber das ist zu min. 99% durch die Baumaßnahmen des Nachbars entstanden.

    Nochmal:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Grundstückfront)
    Z------------------ZZ------------------Y

    Z - unsere Zufahrt
    ZZ neue Zufahrt des Nachbarn zu seiner Tiefgarage
    Y liegt jetzt 1m tiefer als früher -> der Gehweg hat andere Neigung erhalten, also auch unsere Zufahrt "passte" nicht mehr zu mit der Neigung.
     
  6. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Ich versuche nochmal alles kurz und knapp darzustellen:

    Ich: Sondernutzung zur Überfahrt öffentlichen Weges durch "40-tonner" auf etwa 3m breiten 1,5 tiefen Zufahrt , beantragt bis 04.2011. Bis April war auch alles durch, seit dem fuhren keine Schwerlaster in unserem Auftrag.

    Nachbar: lässt durch zugelassene Firmen die gesamte Grundstücksfront sowie den Gehweg vor der Grundstücksfront tiefer legen, Angefangen von unserer Zufahrt bis zur anderen Seite der Front. Der Gehweg erhält andere Neigung, die etwa ab unserer Zufahrt beginnt. (Früher war fast keine Neigung bis zum ende der Grundstücksfront vorhanden und erst ab da gings nach unten, jetzt halt beginnt die Neigung ab unserer Einfahrt.)
    Es mussten aber auch die Versorger ihre Leitung tiefer legen. Dafür wurde auch unsere Zufahrt mehrmals aufgemacht. Außerdem befuhren in der Zeit auch die Landschaftsbauer unseres Nachbarns die Zufahrt mit Schwertransportern auch nachdem meine Sondernutzungsgenehmigung (meiner Meinung nach) zu Ende war. Alles ab 05.2011 geschehen.

    Heute ruft mich plötzlich eine Dame vom Tiefbauamt (meine Dienstnummer wohl im Internet gefunden) und sagt wir hätten da mal eine Rechnung für Sie. Ich sehr überrascht - muss man denn mich dafür auf der Arbeit anrufen??? Egal.

    Warum muss ich die Instandsetzung komplett bezahlen. Warum musste der Nachbar ab 05.2011 keine Sondernutzungsgenehmigung beantragen und warum zahlt er nicht für die Instandsetzung?

    Ich muss erwähnen, der Nachbar ist schon sehr einflussreich.

    Vielleicht geht es hierbei auch nicht mit rechten Dingen zu?
    (Warum ich so denke, kann ich auch erklären, dann wird es aber etwas länger :-) )
     
  7. #7 ThomasMD, 05.08.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ist dem Informatiker vielleicht der Gebrauch einer Digitalkamera geläufig oder kann er eine Skizze in Draufsicht und Schnitte einstellen, die aus mehr als XYZ besteht?
    Sprachlich kann er sein Problem jedenfalls nicht beschreiben.

    Ich entnehme dem Ganzen, dass er gegenüber der Stadt der Verursacher ist, weil er eine Sondernutzung beantragt hatte. Er hat weder vor Beginn noch nach Beendigung der Sondernutzung eine wie auch immer gelagerte Beweissicherung durchgeführt oder durchführen lassen und hat es auch versäumt, die Beendigung der Sondernutzung anzuzeigen.
    Da es sich bei den eingeforderten Gebühren nur um 700 € handelt, wird wohl jeder Rechtsstreit teurer.

    Ich würde mal zum Nachbarn gehen und ihn unter Hinweis auf seine Tiefgaragenzufahrt um eine Beteiligung bitten.

    Ach übrigens: Wie darf ich mir einen um 1 Meter tiefergelegten Gehweg vorstellen?
    Gibts da jetzt auf jeder Seite eine Treppe oder ist das mit einer langen Rampe gelöst?
     
  8. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Gut versuche ich mit Bildern :biggthumpup:

    und jetzt wo die kleinen und die großen Plättchen sind (öffetnlciher Weg) wurde mehrmals gegraben, weil Versorger ihre Leitungen auch tiefer legen mussten. Dabei wurde unsere alte Zufahrt auch in Mitleidenschaft gezogen.

    Frage: musste ich die Sondernutzung abmelden, wenn ich bereits bei Anmeldung die Nutzungsdauer mit Start-/Enddatum eindeutig festgelegt habe?
    P.S. Sonderntzung wurde von mir nur für Überfahrt über "unsere Zufahrt" (links unten) beantragt
     
  9. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    @ThomasMD P.S. die Fahrbahn war und blieb bereits etwas tiefer, so dass nur der Gehweg tiefer gelegt wurde.
     
  10. #10 ThomasMD, 05.08.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Na ja, so langsam dämmerts, was da abging.;)

    Ich kann kann mir aber jetzt noch weniger vorstellen, dass die 700 Euro für die Instandsetzung des gesamten Gehweges dienen sollen.
    Das können nur die 3 m Deiner Einfahrt sein.
    Bist Du Hinterlieger von dem Tiefgaragenbauer?

    Wie ich bereits sagte, hast Du halt versäumt, die Sondernutzung beweisbar abzumelden. Wirst Du wohl zahlen müssen.

    Frag doch den Tieferleger mal, wie hoch seine Rechnung ausgefallen ist...

    Nach dem einen Meter tiefergelegten Gehweg und der notwendigen Treppe hatte ich ja auch gefragt.
     
  11. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    @ThomasMD

    Bist du da sicher, oder vermutest du nur? Es nervt mich einfach!!! Wenn ich den Bogen ausfülle und dort angebe es geht nur bis 04.2011 dann sollte man doch davon ausgehen, dass es dann auch endet und wenn ich länger brauche, dann muss ich halt nochmal zum Amt. Aus welchem Grund/Recht gehen sollen die auf einer extra Ablösung bestehen?

    Außerdem warum braucht man/frau mich auf der Arbeit anzurufen, um mir zu sagen die hätten da eine Rechnung für mich. Alles sehr merkwürdig?
     
  12. #12 ThomasMD, 05.08.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Natürlich bin ich nicht sicher. Habe ich den Schrieb oder Du?
    Was steht denn da genau drin?
    Und warum Dich die schwatzhafte Tante von der Gemeinde angerufen hat, wissen wir natürlich auch nicht. Frag sie halt...
    Bei Deinen dürftigen Erklärungen können wir doch nur raten.
     
  13. #13 Pruefhammer, 06.08.2011
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    ich lese das hier nun schon zum dritten mal und wirklich verstehen kann ich es immer noch nicht. Da sollte evtl. wirklich mal ein Bild her, aber so wie es vor Ort aussieht, nicht selbstgezeichnet.
    Lag der Gehweg vorher 1m über Strassenniveau? Wie war der abgefangen? Mit Mauerscheiben?
    Wenn der doch soviel höher lag als die Strasse, wie war dann die Einfahrt zu deiner Zuwegung?
    Ich kapier es einfach nicht.:o:o
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    tröste dich, ich kapier auch nichst.

    trotz ellenlangen versuchen von alex80, die
    sachlage schriftlich zu erläutern
    und den skizzen...
     
  15. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Also laut dem schreiben sollte ich die Sondernutzung schriftlich abmelden. Allerdings vermute ich, dass ich sie überhaupt nicht beantragen müsste. Außerdem versuchen die mir jetzt die Wiederherstellung von 2,5m auch auf der linken Seite in Schuhe zu schieben, obwohl ich für den Bereich überhaupt keine Sondernutzung beantragt hatte.

    Wie sieht es bei euch aus: soll man für die bereits vorhandene Einfahrt mit abgesenktem Bordstein usw. wie halt so eine Standardeinfahrt auf privaten Grund so ist, eine Sondernutzung beantragen, weil dies öffentlicher Weg ist und weil darüber Baufahrzeuge drüber fahren müssen?

    Aus dem Hamburgischen Wegegesetzt (§18-§19) lese ich das irgendwie nicht raus? Geht die Benutzung der Einfahrt über die Gemeinnutzung hinuas?
     
  16. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Der Weg war nur auf der rechten Seite ca. 1m höher als die Straße und erst viel weiter schloss der Gehweg an die Straße durch einen etwas steileren Abstieg an. Jetzt ist der Abstieg nicht so steil, aber halt über längere Strecke.

    Unsere Seite wurde nicht tiefer gelegt! Abgesenkten Bordstein und Einfahrt war bereits vorhanden!
     
  17. #17 ThomasMD, 11.08.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ich hatte, glaube ich, schon mal gefragt: Gabs da eine Treppe oder eine Leiter oder wie ist man von der Straße auf den Gehweg gekommen?
     
  18. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Zw. Gehweg und Strasse wuchs Rasen auf etwa 1-1.5 m breitem Streifen. So wurde die "Abfangung" bewerstelligt.

    Was spielt das für eine Rolle?

    Einfache Frage: wird fürs Überqueren von Baufahrzeuge der Einfahrt auf öffentlichem Grund zum eigenen Grundstück eine Sondergenehmigung benötigt?

    P.S.
    Bitte schaut euch die Zeichnungen doch mal an. Vorher war rechts der Gehweg höher als die Strasse und erst nach etwa noch 20 m gab es eine Angleichung. Jetzt verläuft der Gehweg in etwa auf Strassenhöhe. Zwischen Gehweg und Strasse wuchs und wächst immer noch der Rasen auf einem ca.1-1,5 m breiten Streifen. Somit wurde dort auch ein Anschluss zur Strasse hin geschaffen. Fallen auf die Strasse vom Gehweg aus war somit auch nicht so richtig möglich ;-)
     
  19. Alex80

    Alex80

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Neu Wulmstorf bei Hamburg
    Auf den Gehweg konnte und kann man über unsere Einfahrt oder die der anderen Nachbarn rauf kommen, ansonsten musste man schon auf dem Gehweg bleiben oder halt über den Rasen wieder zurück auf die Strasse laufen.
     
  20. #20 Pruefhammer, 11.08.2011
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    du hättest wirklich mal ein paar Fotos einstellen sollen, dass hätte hier viel Schreiberei erspart und womöglich hast du durch die teilweise nicht nachvollziehbaren Erklärungen manch einem die Lust genommen hier noch zu antworten.
    Auch wenn ich immer noch nicht 100% nachvollziehen kann wie da nun die Topographie aussieht (vorher / nachher) frage ich mich wie denn ein LKW über den Gehsteig auf dein Grundstück gekommen sein soll, wenn da 1m Höhendifferenz besteht oder wurde da erst abgeflacht und dann von dir als Baustellenzufahrt genutzt? Warum hast du überhaupt eine Sondernutzung beantragt, wenn du nur über den Gehsteig fahren wolltest?
    Einfach "so" über den Gehsteig zu fahren ist sicher nicht die feine englische Art, aber dafür wird doch i.A. keine Sondernutzung beantragt, das macht man doch nur, wenn der Gehsteig längere Zeit durch z.B. Material oder Kran blockiert wird.
     
Thema: Sondernutzung öffentlicher Wege
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. abgesenkter bordstein sondernutzung

    ,
  2. Gehweg Überfahrgenemigung

    ,
  3. sondernutung und gemeinnutzung

    ,
  4. öffentlicher gehweg wurde kaputt gefahren
Die Seite wird geladen...

Sondernutzung öffentlicher Wege - Ähnliche Themen

  1. Öffentlicher Bau - Ausschreibungsplficht

    Öffentlicher Bau - Ausschreibungsplficht: Hallo, ich habe eine Frage bezüglich öffentlicher Bauprojekte. Ich habe gelesen das ab ca. 5.000.000 € ein Projekt europaweit ausgeschrieben...
  2. Abstand zur nicht öffentlichen Strasse

    Abstand zur nicht öffentlichen Strasse: Weiss jemand wie weit ich mit meiner gabionenmauer von einer nicht öffentlichen Strasse weg bleiben muss. Finde beim googeln nichts
  3. Auslauf von Garageneinfahrten auf öffentlichem Grund

    Auslauf von Garageneinfahrten auf öffentlichem Grund: Hallo zusammen, ich hoffe jemand kann mir bei einer kniffligen Angelegenheit helfen... Wir Anfang des Jahres neu in einem neu erschlossenen...
  4. Herausforderungen bei der Umsetzung nachhaltiger Gebäude und die Rolle öffentlicher Fördermittel

    Herausforderungen bei der Umsetzung nachhaltiger Gebäude und die Rolle öffentlicher Fördermittel: Hallo zusammen, im Zuge meiner Masterarbeit untersuche ich die Möglichkeiten des Gebäudesektors, zu den Zielen der Deutschen...
  5. Sondernutzung vs Hammerschlagsrecht

    Sondernutzung vs Hammerschlagsrecht: gruezi metenand! habe mal folgende anfrage zu folgendem "problem": sachverhalt: fassadensanierung in fussgängerzone (kiel, s-h), es sind 3...