Grenzbebauung - Nachbarn

Diskutiere Grenzbebauung - Nachbarn im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hoffe es ist ok hier mal sein Herz auszuschütten. Wir haben uns lange überlegt ein Häuschen zu kaufen und haben jetzt vor kurzem ein...

  1. #1 Elke512, 06.08.2011
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    Hallo,

    ich hoffe es ist ok hier mal sein Herz auszuschütten. Wir haben uns lange überlegt ein Häuschen zu kaufen und haben jetzt vor kurzem ein kleines altes renovierungsbedürftiges Reihenhaus mit kleinem Garten gekauft.

    Ein Traum ging in Erfüllung. Ein Garten für unsere Kinder. Die Nachbarn links haben wir vor dem Kauf kennen gelernt und waren uns auf Anhieb symphatisch. Das Haus rechts neben uns wurde auch verkauft und die neuen Besitzer haben wir erst nach dem Kauf kennen gelernt.

    Bisher waren wir immer in Mietwohnungen und hatten immer ein sehr gutes Verhältnis zu den Nachbarn.

    Bei den neuen Nachbarn mache ich mir nun echt Sorgen wie das werden soll.
    Sie haben jetzt gleich Mal einen Anbau in den Garten gesetzt (praktisch das Wohnzimmer ziemlich vergrößert) so dass ich statt ins Grüne erst mal auf den Betonglotz schaue. Obendrauf soll noch ein großer Balkon von dem aus sie dann zuzusagen direkt auf unsere Terrasse schauen. Super oder? Da träumt man vom eigenen kleinen Häuschen kauft was und dann so etwas. Unsere Architektin hat als erstes Mal den Grenzabstand gemessen und meinte, das sie gegen Bauvorschriften verstoßen haben. Das Dach soll ausgebaut werden, wogegen wir ja eigentlich nichts haben, aber gegen Lügen habe ich schon was. Unser Verkäufer soll schriftlich zugestimmt haben, was er nicht hat.
    Ehrlich gesagt bereuen wir den Kauf. Wäre der Anbau gestanden bei der Besichtigung hätten wir nicht gekauft.

    Wie verhält man sich da? Wir wollen ja die nächsten Jahre in Frieden mit den Nachbarn leben. Ich habe jetzt schon ein schlechtes Gefühl und wir ziehen frühestens in einem halben Jahr nach der Renovierung ein....

    Grüße Elke
     
  2. #2 Gast036816, 06.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ihr könnt das amt einschalten, die prüfen dann den anbau und schauen ob gegen geltendes recht verstoßen wurde. das amt kann das machen, ohne denjenigen zu benennen, der die beschwerde eingereicht hat. erfolgt dann aber die verfügung zum rückbau und korrektur, kann schon mal eine info rausrutschen und nachbars-frieden ist gestört, meistens auf dauer.

    ihr könnt auch den frieden wollen und nichts sagen, dann bleibt nachbars bau wie er ist. das kann aber auch passieren, wenn der nachbar nicht gegen geltendes recht verstoßen hat. in dem fall kann der frieden auch gestört sein, wenn dann irgendwelche informationen durchsickern, weil ihr das amt um prüfung gebeten habt.

    man kann auch mal einen freundlichen plausch überm halten und ein wenig über dies und das erzählen und dann im passenden moment zu fragen, was hat eigentlich die baugenehmigung an gebühr gekostet, wir überlegen ja auch gerade usw.
     
  3. #3 Linda2010, 06.08.2011
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    hm, bei uns müssen bei Änderungen auch die Nachbarn unterschreiben und hier sozusagen zustimmen. Mich wundert es gerade, dass das bei euch nicht gemacht worden ist. Normalerweise schreibt euch das Bauamt nach Einreichung der Baugenehmigung an und bittet euch um eine Unterschrift. Erst recht bei Grenzbebauung.

    Wir haben später auch vor ein Wintergarten anzubauen. Hier müssen wir auch eine Baugenehmigung einreichen und die Nachbarn fragen....
     
  4. #4 Baufuchs, 06.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachbarzustimmungen sind nicht in allen Bundesländern erforderlich.

    Im übrigen bedeutet die Verweigerung einer Zustimmung nicht, dass keine Baugenehmigung erteilt wird.

    Für den Fall der Fragestellerin:

    Wenn die Architektin bereits einen Verstoss gegen die Bauvorschriften festgestellt hat, kann dieser ja dem Bauamt gegenüber klar benannt werden.

    Gestörter Nachbarfrieden?
    Störer ist sicher zunächst mal der, der sich nicht an Bauvorschriften hält und damit seinen Nachbarn unzulässig beeinträchtigt.
     
  5. #5 Wieland, 06.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ich würde meine Architektin mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen,
    zumindest sollte geklärt werden was da, wie, genehmigt wurde u. warum.


    :hammer:
     
  6. Julius

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  7. #7 gunther1948, 06.08.2011
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    hallo
    wirklich grenzbebauung oder nur unterschreitung des grenzabstandes?
    was misst man bei einer grenzbebauung noch und wie nach?

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 Baufuchs, 06.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grenzbebauung hat Linda2010 sich ausgedacht. Davon war/ist im Beitrag der Fragestellerin keine Rede.

    Guckst Du:

    Wenn das Grenzbebauung gewesen wäre, gäbs da nichts zu messen.
     
  9. #9 Linda2010, 07.08.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.08.2011
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    Nei, Nei, Nei, Nei! Das Wort hab ich mir nicht ausgedacht. Guckst du oben im "Thema" nach :deal
     
  10. #10 jscheller, 07.08.2011
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    Ja, aber Du meinst keine "Grenzbebauung" im engeren Sinne, nur "Bebauuung in der Naehe vom Zaun". Da gibts offenbar einen Unterschied.:bierchen:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2011
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    Elke, zeig doch mal Fotos - dann hat das Gerate ein Ende!
     
  12. #12 gunther1948, 07.08.2011
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    hallo fuchs
    #1 ganz oben 1.zeile dick geschrieben.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 Der Bauberater, 08.08.2011
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    Ich gehe mal davon aus.
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    Reihenhaus - geschlossene Bebauung - kein Grenzabstand - keine Abstandsflächen erforderlich

    Elke! gibt es einen Plan? (Lageplan)
     
  14. #14 Elke512, 08.08.2011
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    Danke schön

    Hallo,

    danke für die schnellen Antworten. Die Nachbarn haben nicht auf die Grenze gebaut, es soll noch ein Fenster rein. Sie haben ziemlich nah an die Grenze gebaut und das Wohnzimmer damit ziemlich vergrößert.

    Ich denke daran könnte ich mich sogar noch gewöhnen und unsere Terasse einfach schön begrünen. Was mich wirklich stört ist, dass oben noch ein Balkon über die ganze Fläche kommen soll und das Ganze damit noch höher und mit direkter Sicht auf unsere Terasse kommen soll. Sie wollten wohl noch mehr ausbauen und unser Verkäufer hat schriftlich abgelehnt. Nun sind sie wohl an die Gernze der rechtlichen Möglichkeiten und auch darüber hinaus hinaus gegangen.

    Wir haben jetzt erst einmal höflich gefragt, ob sie den Balkon nicht etwas kleiner bauen können und schauen mal was passiert.

    Sind sie nicht kooperativ werde ich wohl das Bauamt einschalten.

    Grüße Elke
     
  15. #15 Baufuchs, 08.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gehts auch ein bisschen genauer?

    Wieviel Abstand zur Grenze ist "ziemlich nah"?

    Müsstest Du doch wissen, denn deine Architektin hat doch schon mal nachgemessen.
     
  16. #16 Thomas B, 08.08.2011
    Thomas B

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    ..für manche sind bereits 10 m ziemlich nah. Andere kratzt es auch nicht, wenn es nur 3 m sind.

    Wenn Du uns nicht mit "harten Fakten" aufschlaust, können wir Dir auch nicht helfen.

    Also: wie nah? wie hoch ist das teil? Wie breit?

    Danke Anke...äh...Elke.

    Thomas
     
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