Handwerker schreibt keine Abschlußrechnung

Diskutiere Handwerker schreibt keine Abschlußrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, habe ein seltsames Anliegen. Habe vor etwa 4 Jahren meinen Bau abgeschloßen. Alle Handwerker haben ihre Abschlußechnungen an...

  1. deny

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    Hallo Leute,

    habe ein seltsames Anliegen.
    Habe vor etwa 4 Jahren meinen Bau abgeschloßen.
    Alle Handwerker haben ihre Abschlußechnungen an mich weitergereicht und ich habe,
    so wie es auch sein sollte, für gute Arbeit auch gute Euros gerne gezahlt.

    Ein Handwerker jedoch, mein Heizungsbauer, kommt nun laut seiner Aussage nicht dazu aus Zeitgründen mir die Abschlußrechnung zu präsentieren.
    Da die Summe fast 5 stellig ist wundere ich mich langsam aber sicher über den guten Mann.

    Jetzt meine Fragen an euch:
    1. Wie verhält es sich den mit einer Verjährung/Anspruchsdauer?
    2. Ab wann beginnt die Garantie ? Nach erhalt der Abschlußrechnung?

    Binn mal gespannt welche Antworten kommen, hatte bisher auch noch nicht das vergnügen einem Handwerker hinterzutelefonieren fdamit ich ihm sein Geld geben darf! :D:irre
     
  2. #2 Wieland, 07.08.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Für die Vejährungsfrist der Forderung gilt, das Datum der Rechnungsstellung.
    Rechnungen die nicht gestellt sind unterliegen keiner Verjährungsfrist.
    Bei der Garantie bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich vermute da gilt Abnahme
    durch in Betriebnahme / Übernahme.

    Laienmeinung.
     
  3. bernix

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    ...Abschlussrechnung = endgültige Rechnung unter Berücksichtigung von Teilzahlungen?
    Oder hat er überhaupt noch kein Geld bekommen?
     
  4. Eric

    Eric

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    Was für ein Werkvertrag: Nach BGB oder nach VOB/B?
     
  5. lawyer

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    Bei einem Vertrag ohne (wirksame) Einbeziehung der VOB/B gilt: Die Vergütung wird fällig bei Abnahme der Leistung (Billigung der Arbeit als vertragsgemäß). Die Abnahme kann ausdrücklich, konkludent oder fiktiv erfolgen. Hier möglicherweise 2007 erklärt. Folge: Fälligkeit und Beginn der Verjährung am 31.12.2007. Verjährung am 31.12.2010. Der Anspruch besteht dann zwar noch, kann aber - wenn sich der BH auf Verjährung beruft - nicht mehr durchgesetzt werden.

    Die VOB/B sieht vor, daß die Vergütung erst bei Abnahme und Übergabe einer prüfbaren Schlußrechnung fällig wird. Soweit keine Verwirkung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen eintritt, hat es der BU also in der Hand, die Fälligkeit fast beliebig hinauszuzögern. Verjährung kann dann nicht eintreten. Deswegen gibt die VOB/B dem BH die Möglichkeit, den BU unter Fristsetzung zur Hergabe der SR aufzufordern.

    Die Gewährleistung (Garantie ist was anderes) beginnt ebenfalls mit der Abnahme und nicht mit Erhalt der Rechnung.
     
  6. deny

    deny

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    Teilzahlungen hat er schon zwei Stück erhalten. Vertrag müßte nach VOB sein (müßte ich aber meinen ehemaligen Architekten fragen der die Ausschreibungen gemacht hat).
     
  7. #7 Gast036816, 07.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der vertrag nach vob ist, dann kannst du ihm eine frist setzen, die schlussrechnung zu stellen - als einschreiben/rückschein - ausreichend zeit bei der frist, ich denke 3 - 4 wochen sind ausreichend. sollte er die frist nicht einhalten, sofort nachfrist setzen mit 2 wochen und ankündigen, die rechnung durch einen fachkundigen dritten erstellen zu lassen. die dabei entstehenden aufwendungen werden vom rechnungsbetrag abgezogen. das schreiben auch wieder als einschreiben/rückschein.

    du kannst auch pokern, bis verjährung eintritt.
     
  8. #8 Pascal82, 09.08.2011
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    hallo deny,

    ist doch klar,
    wenn er 4 jahre braucht um ne rechnung zu stellen- brauchst du 4 jahre um zu bezahlen:-) (natürlich quatsch)

    vielleicht hat er dich ja vergessen- jetzt nur keine schlafenden hunde wecken..

    abwarten und tee trinken.... kann ja eigentlich nicht zu deinem nachteil werden-- wenn ne rechnung kommt zahlen- wenn keine kommt behalten dein geld
     
  9. deny

    deny

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    Na dann mal vielen Dank für eure Tipps.
    Werde reinschreiben wenn sich was getan hat.
     
  10. #10 Gast943916, 10.08.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bin ich froh keine Oberpfälzer Kunden zu haben.....
     
  11. sarkas

    sarkas

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    Das gips nich.... Du bist doch nur ein paar km von der Opf. weg

    oder wollen die keine Franken? :p

    (Da fahr ja ich sogar hin) :D
     
  12. #12 Gast943916, 10.08.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das Schild ist wie eine Mauer.....
     
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