Haftung?!?

Diskutiere Haftung?!? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Forumsteilnehmer, in wie weit kann denn eine fachkundige Person haftbar gemacht werden, wenn sie Pfusch am Bau einer anderen...

  1. #1 Christian Wolz, 08.08.2011
    Christian Wolz

    Christian Wolz

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    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    in wie weit kann denn eine fachkundige Person haftbar gemacht werden, wenn sie Pfusch am Bau einer anderen Baustelle erkennt? Ja, ich weiß, blöde Fragestellung.

    Konkret: Ich betreue derzeit eine Baumaßnahme an einem Schulzentrum. An einem anderen Gebäude der Schule wird momentan eine Photovoltaikanlage installiert. Das Gerüst ist - so weit überhaupt vorhanden - z.T. gar nicht, z. T. mit Kabelbindern und Seilen befestigt und gesichert.

    Wenn jetzt da einer vom Dach fällt, bin ich dann mit haftbar, wenn ich nichts unternehme?

    Ich erwarte keine Rechtsberatung, aber Google war nicht wirklich hilfreich. Habt ihr eventuell einen Tipp, wo ich etwas dazu finden kann?

    Grüße aus badisch Sibirien

    Christian
     
  2. #2 wasweissich, 08.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja.

    es sei denn , du kannst nachweisen , dass deine sonnenbrille immer so beschlagen war , dass du es nicht sehen konntest . :D
     
  3. #3 Gast036816, 08.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch ja - wenn jemand nachweisen kann und nach dem unfall sagt, ja der architekt Wolz hat das gesehen und hat auch noch mit dem kopf geschüttelt, als er das wackelige gerüst gesehen hat, zumindest mit einer teilschuld kannst du dabei sein.

    informiere den auftraggeber, wenn der nicht reagiert, die bauaufsicht oder bei uns heisst es lagetsi - landesamt für gesundheitsschutz und technische sicherheit - toller name, aber gut dass es den berliner aküfi gibt.
     
  4. #4 Thermograf, 08.08.2011
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    Zieh doch die Innung, oder zuständige Kammer zu rate.
    Ich würde mir das nicht anschauen.

    Wer nicht ordentlich arbeitet der muss auch mit den Konsequenzen rechnen.
     
  5. #5 Wachtlerhof, 08.08.2011
    Wachtlerhof

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    Ein Anruf (selbst wenn er anonym erfolgt) bei der BauBG reicht völlig aus. Die rücken nach einer Info sofort aus zw. Inaugenscheinnahme und dann ist Sekunden später der Baustopp da.

    LG - Gisela
     
  6. #6 Thomas B, 09.08.2011
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    ...wenn's nur so wäre. Ich hatte aus genau den selben haftungsrechtlichen Grünen einmal eine Baustelle angeschwärzt, wennglcih es hier nicht am Grüst, sondern unter die Erde ging: Baugrubenböschung ca. 90°, oben drauf stand eine Fertiggargae...

    Habe die BG Bau informiert, nicht anonym, schließlich wollte ich ja nachweisen können, daß ich etwas gemacht habe. Die haben sich nie sehen lassen oder auch nur auf meine "Anzeige" hin reagiert....nichts...absolut gar nichts......
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2011
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    Genau - BauBG und reagieren - zwei Welten prallen auf einander.
    Gleiche Nummer mit einem Gerüst. Auch die BG informiert (Sorry - anschwärzen ist DAS nicht), nix passiert, in Bärlin in der Zentrale Druck gemacht, nach einer Woche kam einer - da war das Gerüst längst weg :mauer

    @ Christian. Machs trotzdem. Informier die BG und den AG schriftlich (per Fax). Besser is.
     
  8. #8 Thomas B, 09.08.2011
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    Auf jeden Fall!

    Spätestens wenn doch was passieren sollte, wird man sich deiner erinnern.

    Thomas
     
  9. #9 Wachtlerhof, 09.08.2011
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    Hier in der Nachbarschaft ist das so gewesen.

    Ein Nachbar, ca. 300 m weg von uns, baut eine Scheune um. Ein anderer Nachbar rief bei der BauBG an und schwärzte ihn wg. seines Gerüstes an und hatte der BauBG als "Tatortwegebeschreibung" gesagt: "In die Ortschaft rein und da wo rechts der Kran steht".

    Besagter Nachbar hatte einen Autokran im Hof stehen und als der BauBG-Mensch kam, war der Autokran grade eingefahren. Somit ist der dann zum einzigen sichtbaren richtigen Kran gefahren - und der stand bei mir im Hof. Während 'ner halben Std. plauschen und Feststellung daß bei mir auf der Baustelle alles gut ist, haben die den Autokran wieder ausgefahren gehabt und waren somit ebenfalls wieder auffindbar. Abends hat mir dann der bauende Nachbar erzählt, daß der BauBGler bei ihm war und die gesamte Baustelle sofort stillgelegt hat.

    LG- Gisela
     
  10. #10 Gast23627, 09.08.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Haftungsbeispiel/Hinweispflicht

    In den 80ern wird ein Tischlermeister von einem Kunden um ein Angebot über Fenster gebeten, da der Kunde beabsichtigt das Haus zu kaufen.

    Der Tischlermeister besichtigt das Gebäude und erstellt ein Angebot.

    Der Kunde kauf das Haus und lässt auch die Fenster montieren.

    Nach einiger Zeit werden schwere Schäden durch Holzschädlinge an der Dachkonstruktion festgestellt.

    Der liebe Kunde verklagt den Tischler auf Schadenersatz, da dieser auf Grund seiner Kenntnisse über Holzschädlinge, diese bei der Hausbesichtigung für das Fensterangebot habe erkennen können, es aber versäumt habe den Kunden vor dem Hauskauf zu warnen...

    Ein Gericht hat den Tischlermeister zu einem Schadenersatz verurteilt.

    (Quelle habe ich nicht mehr)
     
  11. #11 Thomas B, 09.08.2011
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    @JSch: Hat er das Haus "besichtigt" um die Lage/ Größe des einzubauenden Fensters zu begutachten oder hat er das Haus als Ganzes "besichtigt" und gemeinsam mit dem Käufer Inaugenschein genommen?
     
  12. #12 Gast360547, 09.08.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    dumme situation

    Moin,

    die gleichen Probleme gibt es, wenn ich als gerichtsbestellter SV bei einem OT feststelle, dass es bei anderen Gewerken Probleme mit der Standfestigkeit gibt. Wenn ich das ohne Auftrag in das Gutachten schreibe, werde ich u. U. der Parteilichkeit "angeklagt". Schreibe ich es nicht hinein und es passiert etwas, heißt es: das hätten Sie als Fachmann sehen müssen.
    Inzwischen verweise ich dann auf meine Sorgfaltspflicht und schreibe es hinein auch auf die Gefahr hin, dass mir die Parteilichkeit vorgeworfen wird.

    Grüße

    stefan ibold
     
  13. #13 Gast23627, 09.08.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @ Thomas,

    soweit mir bekannt geworden ist, wurde das Haus einschließlich des Dachstuhles besichtigt in den auch Fenster eingebaut werden sollten und sind.

    Die Fragestellung des Gerichtes an einen SV war, ob ein Tischlermeister auf Grund seines Berufsbildes in der Lage sein kann/muss den Befall des Dachstuhles durch Holzschädlinge zu erkennen.

    Das ist dann, mit den bekannten Folgen, so bestätigt worden.

    @Stefan

    vor dem Problem habe ich bei selbstständigen Beweisverfahren auch schon einige Male gestanden, da gehört dann zur Problemlösung außer Selbstsicherheit (nicht -herrlichkeit !!) auch Fingerspitzengefühl.

    Freundliche Grüße
     
  14. gonso

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    Ich bin alles andere als vom Fach aber warum nicht die Personen auf der Baustelle einfach ansprechen und ggf. auf die Gefahr hinweisen.

    In der Schule hat man ja normal einen Rektor, bzw. Träger (Stadt, Gemeinde).

    Wenn man von einer Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht 112 Europaweit.
    Stell dir mal vor ein Kind wird von dem umfallenden Gerüst erschlagen, ok aktuell sind Ferien ... aber ...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2011
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    Lehrkräfte, zu denen auch der Schulleiter zählt, sind Landesbedienstete. Die Schulgebäude gehören den Städten/Gemeinden.

    Die beiden haben also schon mal kein dienstrechtliches Verhältnis - dementsprechend kann die Schulleitung auch nur böse meckern!

    Die Handwerker ansprechen :mega_lol:. Entweder sinds arme Schweine, die aus Angst um ihren Job da hoch gehen oder es sind Helden der Fraktion "Hier wird wie ein Mann gestorben" :mauer.

    Hätten die selber Bedenken und keine Not, würden die auf dem Gerüst nicht rumturnen - ganz sicher!
     
  16. #16 saarplaner, 09.08.2011
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    Hallo,

    ich habe gerade ganz frisch ne SiGeKo-Schulung hinter mir.

    Da wurde uns gesagt, dass wenn Gefahr in Verzug ist, sofort eingeschritten werden muss, EGAL ob das deine Baustelle ist oder nicht! Da wird von Fachleuten (in dem Fall Architekt) erwartet dass sie sich darum kümmern.

    Wenn irgendwie nachweisbar ist, dass man sowas hat kommen sehen und man hat nix unternommen, hat man den Frack an!
    (O-Ton Lehrgangsleiter von der BG)

    Von daher, ich würde den SiGeKo unterrichten, ggf. Durchschlag an den BH schicken, den der ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich.
     
  17. gonso

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    Wie werden auf dem Bau die Beiträge bei der Versicherung berechnet?
    Bei uns ist das Maßgeblich von eingetretenen Schadensfällen und von der Betriebsbewertung abhängig. Bei Betriebsbewertung wird kontrolliert und ggf. nach Stellungnahme auch Anzeigen von Dritten berücksichtigt.

    Wird auf Sicherheit keine Rücksicht genommen kannst den Laden dann auch gleich zusperren, die Beiträge fressen deinen Gewinn.
     
  18. svjm

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    Wenn mal nicht der TO sogar diese Funktion gleich mit übernommen hat.

    svjm
     
  19. #19 saarplaner, 09.08.2011
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    wir sind regelmäßig auf unseren Baustellen Bauleiter und SiGeKo.

    grins, da stehst du dann immer mit einem Bein im Knast...
     
  20. #20 dquadrat, 09.08.2011
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    nun ja, in solchen fällen ist für die BG auch i.d.R. noch was zu holen.
    versicherungsbeiträge von helfern. da kann man sich auch mal bemühen...
     
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