Fachbauleiterbescheinigung gefordert

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  1. lupus

    lupus Gast

    guten morgen!

    wir möchten dieses jahr in hessen ein 1 1/2 gesch. 1-familienhaus in fertigbauweise bauen, mit keller. wohnfläche sind ca. 120 qm.
    eine firma für den kellerrohbau haben wir bereits - aus unserem bekanntenkreis.

    hausbau inkl. keller ist von seiten der behörden bereits genehmigt.
    jetzt wird jedoch eine "fachbauleiterbescheinigung" gefordert.
    welche aufgaben übernimmt dieser genau, auch hinsichtlich der haftungsfrage?

    wie arbeitsaufwendig ist sein job und mit welchen kosten müssen wir in etwa rechnen?
    worauf sollten wir bei der auswahl achten? (versicherungsnachweis, bauvorlagenberechtigung,...)

    danke,
    gruß manfred und christel
     
  2. #2 Laus Kopp, 04.02.2005
    Laus Kopp

    Laus Kopp Gast

    Fachbauleiter

    ei gude erst mal.

    fachbauleiter ist ihr architekt (falls sie selber einen beauftragt haben).
    da sie wie ich lesen kann ein fertighaus bauen, dürfte dieses im regelfall der bauleitende (!) architekt ihres hausherstellers sein.
    dieser bescheinigt zur fertigstellung rohbau und gesamtfertigstellung, dass alle anforderungen und vorschriften (brandschutz etc.) eingehalten sind. (wichtig: brandschutznachweis vor baubeginn bei der bauaufsicht vorlegen!!!)

    ein weiterer fachbauleiter den sie benötigen ist der nachweisberechtigte für: Statik, Wärmeschutz (ggf. schallschutz).
    dieses kann entweder der aufsteller ihrer statik sein (dann ist bei der ingenieurkammer hessen in eine der entsprechende listen eingetragen http://www.ingkh.de ) oder, für den fall dass nicht, der prüfstatiker, welcher auch die statik samt wärmeschutz und bewehrungsplänen einer prüfung unterzieht.
    dieser wird (nach entsprechender beauftragung) regelmäßig auf der baustelle erscheinen und z.b. bewehrung der bodenplatte und die einhaltung der konstruktion, verankerungen, aussteifungen etc. gemäß standsicherheitsnachweis örtlich abnehmen, ggf. nachbesserungen fordern, danach bescheinigen und zur fertigstellung rohbau noch eine gesamtbescheinigung bei der bauaufsicht vorlegen.

    alles ganz harmlos (normalerweise); aber das sollten ihre partner (profis!) beim hausbau ebenfalls ganz genau wissen.

    L.K.
     
  3. lupus

    lupus Gast

    vielen dank erstmal für die schnelle und ausführliche antwort !!

    gruß
    manfred
     
  4. #4 MLiebler, 04.02.2005
    MLiebler

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    Laaaagsam

    Servus,

    anscheinend herrscht hier ein kleiner "Begriffswirwar".
    Das ganz findet in Hessen statt, §50 HBO sagt das ein Bauleiter den Bau überwachen muß.
    Mindestqulifikation siehe §49 Abs. 6 Bauvorlageberechtigung
    Verfügt der Bauleiter in Teilgebieten nicht über dei erforderl. Sachkunde, sind geeignete Personen zur "Fachbauleitung" heranzuziehen.


    Normaler Vorgang daher:

    Mit der Baubeginnsanzeige ist der Bauleiter zu benennen, dieser haftet auch für die öffentlich rechtliche Seite des BV.
    Sicherheitshalber wird dieser die Fachbauleitererklärungen der beauftragten Gewerke einfordern, zB.
    Rohbau, Zimmerei, Dachdecker, HLS, Elektro
    Die haustechnischen Gewerke müssen zur Fertigstellungsanzeige auch noch eine "rrichterbescheinigung" liefern.

    In der Fertigstellungsanzeige unterschreibt der Bauleiter, das das Gebäude gemäß Planung, Baugenehmigung, öffentl. Recht, annerkannten Regeln der Technik erstellt wurde.

    Um das bescheinigen zu können muß man auch eine vernünftige Bauüberwachung durchführen.

    Mit dieser Unterschrift ist er quasi lebenslänglich privat und strafrechtlich haftbar.

    Nix also mit halb so wild.

    Gefälligkeitsunterschriften können teuer werden, wenn das Bauamt kontrolliert und der BL nichts macht. Dann kann er vom Bauamt auch abgelehnt werden. Alles schon erlebt.
     
  5. #5 Baufuchs, 04.02.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Haken an der Sache

    wird wohl sein, dass es von Seiten des Fertighausherstellers (i.d.R. ab OK Keller) wohl einen Bauleiter für das Haus ab OK gibt. Was den Kellerbau angeht enden die Leistungen der Fertighausfirmen meist mit Bauantrag/Statik für den Keller. Der Rest ist Bauherrensache. Dieser muss sich dann den Fachbauleiter für Kellerbau selbst suchen/bezahlen.
     
  6. #6 Laus Kopp, 04.02.2005
    Laus Kopp

    Laus Kopp Gast

    muss hier...

    ... hinter jede ansatzweise ironische aussage ("alles ganz harmlos (normalerweise)") ein smilie?
     
  7. #7 MLiebler, 04.02.2005
    MLiebler

    MLiebler

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    Logisch :shades
     
  8. #8 Unregistriert, 04.02.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    ojeh

    nichts für ungut, aber viele fertighaus-bauherren rechnen doch zuerst einmal nicht damit, dass hier auch noch andere leistungen fällig werden. und wenn dann der verkäufer sagt: "fachbauleitererklärung ist von nöten - kostet bei uns soundsoviel" wird schnell nach einer anderen, günstig(st)en möglichkeit gesucht, diese vermeindliche notwendige übel irgendwie vorzuweisen / abzuarbeiten.
    man kann nur davor warnen eine "gefälligkeitsunterschrift" zu geben.

    ich hatte mal einen fall, wo ebenfalls ein "befreundeter bautrupp" des bauherren den kellerrohbau erstellen sollte. ohne gescheite pläne, kaum durchdacht, weil halt alles billig-billig sein sollte. habe schließlich abgelehnt.

    das ist am falschen ende gespaart. außerdem liegt der bauleiter in der haftung. mal vom ärger abgesehen, den man hat. und das in diesem fall ohne professionelle grundlagen. wo soll man da ansetzen??? man stelle sich nur mal vor, das fertighaus passt nachher nicht auf den keller, weil man amateure auf der baustelle hat und unterschreibt in festem vertrauen mit geschlossenen augen...NEVER!

    schönes wochenende

    gruß rolf-d.
     
Thema: Fachbauleiterbescheinigung gefordert
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