apropos SiGeKo

Diskutiere apropos SiGeKo im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Alter Beitrag aus dem Ultraboard (J.T.) - ....mich würden mal Meinungen zur Baustellenverordnung interessieren und Erfahrungen.

  1. #1 Elias Brunn, 03.07.2002
    Elias Brunn

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    Alter Beitrag aus dem Ultraboard (J.T.)
    -
    ....mich würden mal Meinungen zur Baustellenverordnung interessieren und Erfahrungen.
     
  2. MB

    MB Gast

    Wie man sie unterläuft? Schreibe ich liebe nicht im Forum :p
    Ansonsten halte ich das für eine Farce.
     
  3. #3 Elias Brunn, 03.07.2002
    Elias Brunn

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    wie man sie unterläuft - das sehe ich am Beitrag, wo "Herbert nur als SiGeKo nicht überflüssig wäre" .
    Aber "eine Farce" das ist mir jetzt etwas zu einfach. Wie es momentan läuft, naja, die Bestellung ist so spät, dass ohnehin alles zu spät ist. Und dann - da ist ja noch viel Spielraum. Da wir alles machen, machen wir auch SiGeKo, aber ich habe in der Ausführungsphase wenig Lust rumzulaufen und zu sagen "Das ist hoch, da kann man runterfallen" oder "Sie müssen immer einen Helm tragen." und NATÜRLICH ist das auch nicht im Sinne der BaustellV. Aber wie kommt man da hin, das man aus der SiGeKo was nützliches macht? (Übrigens Herr Beisse, wie man sie unterläuft kann, würde mich bei unsren Bauprojekten wirklich interessieren :) )
     
  4. Tu

    Tu Gast

    Ich habe momentan 2 Baustellen mit SiGeKo-Pflicht und für beide einen externen Fachmann eingesetzt. Den SiGe-Plan hat er wirklich mustergültig gemacht, ebenso die Anlagen (gelbe Ordner, Auszüge) dazu. Beides baustellenfest und klar gegliedert. Die 2wöchentlichen 'Besichtigungs'-Besuche sind allerdings wirklich eine Farce. Absturzsicherungen sind anscheinen sein Hobby und durchgängig die einzigen Mängelpunkte.
    Soviel zur Ausführung der Leistung.
    Leider war das Gesetz zum Zeitpunkt der Planung noch nicht verabschiedet, so dass der Ko quasi 'ins Blaue hinein' koordiniert. Ich habe allerdings auch das Gefühl, dass ihm das prinzipiell lieber so ist :mad:
    Wenn ich die Vorgehensweise mit der von 'früher' (ächz) vergleiche, war die Überwachung da lückenloser, permanenter und einfach sicherer. Die Firmen haben sich nicht auf einen externen SiGeKo verlassen, sondern selbst für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen gesorgt. Ok, sie haben auch heute die Verpflichtung dazu. Nach meiner Feststellung aber verlassen sie sich immer mehr auf die vom Bauherrn zu erledigenden Überwachungen.
    Unterm Strich? Kostet viel Geld und die Notwendigkeit leuchtet auf der Grundlage dessen, was ich erhalte, eigentlich nicht ein.
     
  5. MB

    MB Gast

    Unausgegoren

    Da wurde mal wieder schnell was aus dem Hut gezogen. Ähnlich wie die Fertigstellungsbscheinigung und die Freistellungsbescheinigung. Manchmal habe ich den Eindruck, daß es sich um Beamtenbeschäftigungsmaßnahmen handelt. Wenn man mal genauer hinsieht, ist die Aufgabe des SiGeKo mit der eines Bauleiters nahezu identisch. Aber glaubt, daß Bauleiter den Bau leiten, glaubt auch daß Sattelschlepper Sattel schleppen :)
    Im Grunde wird nur ein Verantwortlicher gesucht, wenn mal was passiert. Meist mit wenig Erfolg. Siehe auch Schürmann-Bau.
     
  6. #6 Elias Brunn, 03.07.2002
    Elias Brunn

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    Ja, tu, was Sie ansprechen entspricht meinen Erfahrungen. Ich habe ein Projekt, bei dem ich (wie eigentlich immer üblich) nach der Ausschreibung bestellt wurde und das Dauerargument ist: "War so nicht in der Ausschreibung, wir können nicht überall Seitenschutz anbringen - das ist Aufgabe des Bauherren." Und das Problem dabei ist, es ist ja tatsächlich so, dass ich von einem Maschinenlieferanten im Grunde nicht erwarten kann, dass er sämtliche Bühnen mit Seitenschutz bestückt. (Man bedenke den Zeitaufwand). PSA ist nicht ausreichend und wird auch ungern benutzt. Der Bauherr wills auch nicht so richtig zahlen, der Rohbauer hat Tränen in den Augen ob der Kosten und die Zeit sitzt auch schön im Nacken. Also koordiniert man nicht wirklich, sondern ist so eine Art Dr. Freud auf der Baustelle. Und der SiGe-Plan: Das ist nun wirklich eine Farce.
     
  7. Jupp

    Jupp

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    Beim Schürmann Bau ,den dort hatte auch keiner den Mut

    zu sagen" Wasser Marsch" hinein in den Keller.Wäre das kleinere Übel gewesen. Was meint Ihr was Sigeko bewirkt. Wenn was passiert , wirds von Einem auf den Anderen geschoben wie MB es sagt. Stimme den Beiträgen von TU u. MB voll zu.
     
  8. #8 Elias Brunn, 03.07.2002
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    mb - ne EU-Kompromiss

    schnell ist sicherlich übertrieben, wenn man bedenkt dass die Umsetzungsfrist für die EWG bereits 1993 ausgelaufen ist und wir es erst 1998 geschaft haben eine Baustellenverordnung herauszubringen. Ich finde allerdings der BaustellV liegt auch so eine gewisse Grundnaivität zu Grunde, als ob man TATSÄCHLICH den vollständigen Bauablauf exakt vorausplanen kann.
     
  9. #9 Elias Brunn, 03.07.2002
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    Schürmannbau

    Der SiGeKo als Schuldige beim Schürrmannbau - das bietet ein ganz neues Betätigungsfeld für SiGeKos: Prügelknaben :) . . Ne, das hat jetzt aber mit Arbeitssicherheit gar nichts zu tun. Der SiGeKo hätte vielleicht die Ausgabe der Schwimmwesten koordinieren können.....
     
  10. #10 Elias Brunn, 03.07.2002
    Elias Brunn

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    ja die Kosten

    Das wollte ich nochmal unterstreichen. Der Bauherr hat Mitverantwortung, alles schön und gut, aber die Kosten sind wirklich immens. Und der Nutzen ist in der Ausführungsphase gering. Die eigentliche Überwachung ist doch Sache der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Und dann soll der SiGeKo für teueres Geld anreisen, damit sich die "zwei" Bauleiter auf der Baustelle vor dem Container nicht verfehlen ("Organisation der Sicherheitsgespräche"). Einen Sinn sehe ich dann, wenn der SiGeKo tatsächlich dafür sorgen kann, dass Sicherheitsmassnahmen schon ins LV aufgenommen werden. Und ich sehe auch einen klaren Nutzen in der Beratung des Bauherren. Denn wenn ich höre, welche Sicherheitsregeln täglich auf der Baustelle extra für den ahnungslosen Bauherrn neu entworfen werden... . Aber eine Art Schulbegehung - das kann doch nicht Aufgabe des SiGeKos sein!
     
  11. Tu

    Tu Gast

    Vor allem ist es aus meiner Sicht ja wirklich so, dass originäre Überwachungsaufgaben der Bauleitung, Berufsgenossenschaften, der Unternehmer und auch der Bauaufsichtsbehörden per Dekret (da krieg ich Sekret sonstwohin!) auf den Bauherrn abgewälzt werden und er somit allein verantwortlich ist.
    Bauen ist schwer teuer geworden!
    Übrigens: erzählen Sie mal dem Eisenknüpfer, der grade zugange ist, er soll einen Helm tragen... Er siehts nicht ein; auch dann nicht, wenn sie ihm Kinngurte kostenlos stellen...
     
  12. Tu

    Tu Gast

    Herr Brunn, nicht nur die Sicherungsmaßnahmen im LV! Das dolle ist ja, der dass SiGeKo auf die spätere Nutzung des Gebäudes bereits während der Planung Einfluss nehmen soll. Das da kein Aufschrei der Interessenverbände kam, kann ich nicht nachvollziehen.
     
  13. #13 Elias Brunn, 03.07.2002
    Elias Brunn

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    der Bauherr und die Unterlage

    ne, der Bauherr ist nicht allein verantwortlich, die Unternehmen sinds. Nur der Bauherr hat eine Mitverantwortung. (Ist ja auch nicht so unsinnig, wenn man an die Erwartungen einiger Bauherren denkt).
    Und im 2. Beitrag, haben sie mein persönliches Lieblingsthema angesprochen: Die Unterlage für spätere Arbeiten. Nein, nein, tu, nicht allgemein muss der SiGeKo daran denken, sondern nur wenn das Gebäude von mehr als zwei Unternehmern errichtet wird!!! :) - wie sich das wohl aufs Birnenauswechseln auswirkt. Auf jeden Fall biete ich 10 Euro für denjenigen, der mir dies erklären kann. (Um Missverständnissen vorzubeugen, ich verdamme die BaustellV nicht vollständig, ich suche nach Wegen ihr einen Sinn zu geben).
     
Thema: apropos SiGeKo
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