Kosten Vermesser

Diskutiere Kosten Vermesser im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, bislang dachte ich das die Kosten für den Vermesser bei einem Neubau "fest" wären ähnlich dem Honorar des Architekten. Nun habe...

  1. juliar

    juliar

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    110
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mutter
    Ort:
    NRW
    Hallo zusammen,

    bislang dachte ich das die Kosten für den Vermesser bei einem Neubau "fest" wären ähnlich dem Honorar des Architekten.

    Nun habe ich zwei Angebote vorliegen bei dem die Kosten doch erheblich abweichen (alle Preise netto):

    Amtlicher Lageplan:
    - A1: 800,00 EUR
    - A2: 1500,00 EUR

    Grob- und Feinabsteckung:
    - A1: 270,00 EUR
    - A2: 1000,00 EUR

    Gebäudeeinmessung:
    - A1: 830,00 EUR
    - A2: 830,00 EUR

    Irgendwie kann ich mir diese teilweise große Abweichnung nicht erklären. Die Arbeiten sollten doch mehr oder weniger gleich sein, da "genormt"?

    Könnt ihr mir da etwas Licht ins dunkle bringen? :-)

    Danke und Gruß
    Julia

    PS: Das teure Angebot ist übrigens jemand direkt vor Ort und der Billigere muss noch ca. 40min Fahrt pro Strecke in Kauf nehmen was aber schon im Preis mit drin ist.
     
  2. juliar

    juliar

    Dabei seit:
    27.06.2011
    Beiträge:
    110
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mutter
    Ort:
    NRW
    Kann hier keiner was zu sagen? Dachte das die anwesenden Architekten doch sicherlich auch schon mit verschiedensten Vermessern zu tun hatten.

    Danke und Gruß
    Julia
     
  3. #3 Bulla2000, 11.08.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Sehr teuer. Bei mir waren Grob- und Feinabsteckung für 540,- brutto zu zahlen.
     
  4. Bautz

    Bautz

    Dabei seit:
    16.05.2009
    Beiträge:
    600
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Hessen
    Die Kosten für den Amtlichen Lageplan kann ich nicht nachvollziehen.
    Den habe ich als PDF-Datei für 15 € von meinem Katasteramt bekommen.
     
  5. #5 Thomas B, 11.08.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Glückliches Hessen (und Bayern!). Wir holen uns den Lageplan mit nachbaranschriften...in der Regel 30 EUR. Und dann pinselt der Architekt den Lageplan für umme (bzw. ist beim Bauantrag einfach dabei).

    Bei knappen Geschichten (Grenzabstände usw.) ist es aber auch in diesen glücklichen Bundesländern nicht eben dumm einen Vermesser hinzuziehen...oder bei größeren Projekten...

    Thomas
     
  6. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hallöchen!

    Seit dem 05.07.10 gibt es in NRW die VermWertGebO und -T.
    Leider habe ich es noch nicht geschafft, mich mit ihnen zu befassen.

    Sobald ich Zeit habe, werde ich sie in meine Auftragsverwaltung für die interne Verrechung integrieren.

    Nun - meine Aussagen beziehen sich also auf die alten Vorschriften.

    Der "Amtliche Lageplan" muss nach der Gebührenordnung abgerechnet werden - der normale "Lageplan" kann danach abgerechnet werden.
    Hier kann alternativ auch die HOAI herangezogen werden.

    Beide Lagepläne unterscheiden sich grundsätzlich nur durch ein Siegel.
    Der Amtliche wird z.B. benötigt, wenn eine Baulast eingetragen werden muss und wenn die Grenzen noch nicht festgestellt sind.

    OK - der Preis laut Gebührenordnung setzt sich aus mehreren Faktoren fest.
    Da wäre z.B. die Länge der Umringsgrenzen.
    Bei überdimensionierten Grundstücken reicht es oftmals, wenn nur Grundstücksteile dargestellt werden.
    Der eine ÖBVermIng reduziert also den Umring - der andere nicht.
    In dem einen Preis kann zudem z.B. die Projekteintragung eingerechnet sein - in dem anderen noch nicht.
    Das Gleiche gilt für Baulasteintragungen, der Abstandflächenberechnung und und und ...
    Ein Teil des Betrages kann zudem halbiert werden, wenn der Landmesser einen alten Plan wiederverwendet - sprich der Nachbar hat z.B. kürzlich gebaut und bei ihm den Lageplan beauftragt.

    Die Grob- und die Feinabsteckung wird normalerweise nach HOAI abgerechnet - also nach Zeitaufwand.
    Dabei sind 270 € für beide Vermessungen ein Schnäppchen - 1000 € einfach einmal pauschal gesagt zu viel.
    Natürlich kann der eine Vermesser wissen - da ist Koordinatenkataster - ist ratz fatz erledigt! - der Andere weiss dagegen - hier muss erst eine Grenzfeststellung gemacht werden - der Aufwand ist also enorm - die 1000 € berechtigt.
     
  7. #7 Thomas B, 11.08.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ... und weil's so schön ist: Einmessplan fürs Schnurgerüst usw. macht in BY auch der Architekt. Das hört sich für den Bauherren natürlich erstmal schmckhaft an, da er die Kosten, die in anderen Bundesländern anfallen schlichtweg nicht hat.

    Aber: Natürlich haftet der Architekt auch für sein Tun. Bei unkritischen (gar gigantischen) Grenzabständen mag es vernachlässigbar sein, wenn das Ganze nachher um ein paar cm nicht stimmt...wird es aber eng...au weh.

    ich hatte also durchaus Fälle wo fürs schnurgerüst dennoch ein vermesser hinzugeordert werden mußte. Da war dann immer ein großes Wehklagen warum ich einen vermesser bräuchte Freund/ Kollege usw. brauchten das nie....hat immer der A. mitgemacht. Wie gesagt. Keine gesonderte Vergütung, bei gleichzeitig voller Haftung.

    Thomas
     
  8. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Ich toppe noch den obigen, höheren Betrag locker ... verflixt, warum ist das so teuer:
    Amtlicher Lageplan nach §3 Abs. 3 BauPrüfVO: 1.921 €:eek::eek::eek:

    Kann das sein? Es ist alles %-weise bezogen auf einen Grundaufwand von 540€ (Flächen über 350 bis 750 m²) berechnet.

    Also Grundaufwand +
    30% für Ermittlung Höhenlage Baugrundstück +
    30% für Eintragung bauordungsrechtlichen in Lageplan +
    40% für Erfassung von Anlagen zur Entwässerung +
    30% für Erfassung zusätzlicher planungsrelevanter Topographie

    Dann nochmal 30% von den NHK

    Klingt erst mal nach nichts ungewöhnlichem, bis auf den Endpreis.
    Beauftragt war die Erstellung eines amtlichen Lageplans für die Erstellung des Bauantrags.

    Was mich irritiert ist, dass die ganzen Zuschläge wirklich extra berechnet werden. Höhenlage etc. ist doch immer notwendig, ist das nicht im Grundbetrag enthalten? Gibt es da Interpretationsspielraum?

    2. Frage in diesem Zusammenhang: Ich brauche eine Grob- und Feinabsteckung. Logischerweise würde ich den gleichen Vermesser beauftragen oder lohnen sich hier Vergleichsangebote?
     
  9. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
  10. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi Einmal!

    Schaue mal bitte in die VermWertGebT.
    Dort sind die Arbeitsschritte aufgeführt, die optional durchgeführt werden können.
    Ist doch klar - wenn Dein Grundstück im Geltungsbereich eines BPlanes liegt, dann müssen die Festsetzungen in Deinen LP. Dies ist ein Aufwand, der abzurechnen ist.
    Liegt Dein Grundstück dagegen in einem 34-er Gebiet - dann existiert kein BPlan - es sind keine Eintragungen nötig - also wird dieser Punkt in der Rechnung vernachlässigt.

    Sei also froh, dass nicht noch mehr Punkte aus dem Gebührentarif mit aufgeführt worden sind ;-)
     
  11. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    @Thomas B
    Sorry, aber ich kanns nimmer hören: „die armen Architekten haften für ihr Tun…und das alles ohne gesonderte Vergütung“. Mir kommen die Tränen.
    Hallo?
    Glaubst du denn, Architekten sind die einzige Spezies, die für ihre Arbeit Verantwortung tragen? Als ob das nicht tagtäglich von jedem arbeitenden Menschen erwartet wird!
    Und was ist schon dabei, ein Schnurgerüst einzumessen? Aus deinem Beitrag könnte ein Laie fälschlicherweise entnehmen, dass das ein hochkomplizierter Akt wäre, der nur von speziell ausgebildeten Diplomvermessern mit Zusatzstudium erledigt werden kann...

    Also bitte nicht immer so dick auftragen.

    mfg Ortwin
     
  12. #12 Thomas B, 24.07.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Mußt meine Beiträge nicht lesen....kein Problem!

    Ganz recht!

    Problem: in vielen anderen Bundesländern machen dies ausgebildete Vermessungingenieure. Die können das qua Ausbildung. Und vor allem besser als ich.

    In BY machen das aber vielfach die Architekten. Sie erbringen also eine Leistung, die eigentlich ein anderer besser kann und für die er auch vergütet wird. Der A. hingegen idR nicht. Obendrein steigt das Haftungsrisiko weil es eben eine zusätzliche Tätigkeit ist, die eben nicht jeder so ohne Weiteres kann. Oder warum mag es extra Verm.-Ing. geben, wenn das doch alles pillepalle ist?
     
  13. #13 der.schmiddl, 24.07.2013
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2013
    der.schmiddl

    der.schmiddl

    Dabei seit:
    23.02.2006
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bautechniker
    Ort:
    Middelfrangn
    Hallo zusammen!
    Also ich habe auch schon viele Baustellen gesehen, bei denen das die Baufirma selber macht. Die können das meistens auch besser als der Architekt.
    Wir sind ein Ing.-Büro, das Tiefbaumaßnahmen plant und abwickelt. Da wir selbst mit Tachymeter und GSP vermessen, haben wir auch schon Schnurgerüstabsteckungen für diverse Kunden ausgeführt.
    @Ortwin: Wir hatten mal ein verschachteltes Flachdach-Einfamilienwohnhaus mit verschiedenen Ebenen. Dort waren ca. 12 Achsen in Nord-Süd-Richtung und 15 Achsen in Ost-West-Richtung einzumessen. Das machst Du nicht eben nebenbei. Das kostet schon mal mindestens nen halben Tag Vorbereitung.
    Deshalb kann man auch nicht pauschal sagen, was eine Schnurgerüstabsteckung kostet.
    Je nach Aufwand eben.
     
  14. #14 Thomas B, 24.07.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    es reicht doch schon wenn bei einem absoult rechteckigen DH ohne Versprünge usw. die Lage der Grenze zw. den beiden Gebäuden nicht zu 100% klar ist. Da sieht man einen Grenzstein (über den tags zuvor ein Bagger drübergepanzert ist), der augenscheinlich da sitzt, wo er sitzen sollte...tut er aber evtl. dann doch nicht. Dumm wenn da die Grenzziehung nachher nicht paßt.

    Wenn dann der allwissende Architekt einherschreitet und bedeutungsschwanger und mit Kennerblick auf den Grenzstein deutet und diesen als korrekt klassifiziert,...na dann gute Nacht Marie.

    Ein Vermesser kann dies anhand seiner Unterlagen kontrollieren und feststellen und ggf. korrigieren.
     
  15. #15 andreas2906, 24.07.2013
    andreas2906

    andreas2906

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    602
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-Systemelektroniker
    Ort:
    Dresden
    Um nochmal kurz auf die Frage zurück zu kommen - nur die Gebäudeeinmessung für das Katasteramt ist per Gebührenordnung festgelegt. Alles andere darf nach Marktlage und gut dünken frei verhandelt werden...
     
  16. #16 Thomas Traut, 24.07.2013
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Auch wenn mancher das als übertrieben ansieht: In Brandenburg ist ein öffentlich bestellter Vermesser sowohl für amtl. Lageplan, Projekteintrag und Feinabsteckung gefordert. Sogar die müssen sich oft aufwendig die Grundstücksgrenzen aus den Katasterunterlagen ermitteln. Die Grenzen werden gelegentlich von weit entfernten definierten Punkten ermittelt, Geländehöhen genauso. Oft genug hat ein Zaun oder eine Grenzbebauung so gar nichts mit der tatsächlichen Grenze zu tun.

    Wenn die Abstandsflächen auf der Grundstücksgrenze landen, können schon wenige cm tödlich sein. Wie das ein Architekt (rechtssicher) machen soll, ist mir schleierhaft.
     
  17. #17 Thomas B, 24.07.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ortwin fragen....der kann das ;)
     
  18. #18 DerBjoern, 24.07.2013
    DerBjoern

    DerBjoern

    Dabei seit:
    29.02.2012
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    NS
    Bei uns hat der Amtliche Lageplan sogar nur 250€ gekostet.
     
  19. #19 saarplaner, 24.07.2013
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Sind wir jetzt bei "Wer bietet weniger"? :mauer
     
  20. #20 Geodesy, 24.07.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Dazu sag ich jetzt mal nichts....

    Liebe Laien, überlest diesen Satz einfach.
     
Thema: Kosten Vermesser
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kosten vermesser

    ,
  2. feinabsteckung kosten

    ,
  3. schnurgerüst kosten

    ,
  4. kosten schnurgerüst,
  5. kosten feinabsteckung,
  6. kosten lageplan,
  7. amtlicher lageplan kosten,
  8. lageplan kosten,
  9. vermesser angebot holen,
  10. grob- und feinabsteckung kosten,
  11. kosten amtlicher lageplan,
  12. kosten vermesser lageplan,
  13. kosten vermessung feinabsteckung,
  14. vermessungskosten schnurgerüst,
  15. feinabsteckung Bodenplatte kosten,
  16. kosten vermessung lageplan,
  17. grob- und feinabsteckung einmessung kosten,
  18. preis feinabsteckung,
  19. grenzstein bei feinabsteckubg,
  20. lageplan zum baugesuch kosten,
  21. vermesser kosten,
  22. kosten schnurgerüstabsteckung,
  23. kosten einfacher lageplan zum Bauantrag,
  24. preis schnurgerüst,
  25. schnurgerüst vom vermesser kosten
Die Seite wird geladen...

Kosten Vermesser - Ähnliche Themen

  1. Grundstückstausch Kosten für Vermessung

    Grundstückstausch Kosten für Vermessung: Hallo, ich bin hier vielleicht nicht ganz richtig, aber ein besseres Forum habe ich nicht gefunden. Folgender Fall: Mein Nachbar und ich...
  2. Architektenhonorar fällig vor Baugenehmigung? Kosten für Vermesser?

    Architektenhonorar fällig vor Baugenehmigung? Kosten für Vermesser?: Unser Architekt verlangt sein (mündlich) vereinbartes Honorar für Leistungsphase 1-4 bereits kurz nach Einreichung des Bauantrages, obwohl noch...
  3. Richtiger Ablauf der Planung

    Richtiger Ablauf der Planung: Guten Morgen liebe Experten :) Ich habe eine Frage bezüglich des genauen Ablaufs während der ersten Planung. Die Großeltern meiner Frau...
  4. Kosten für Vermessung

    Kosten für Vermessung: Hallo zusammen, wir möchten ein Grundstück erwerben, dass momentan unserer Hausbank gehört. Sprich unsere Hausbank ist derzeitiger Eigentümer....
  5. abschließende Vermessung

    abschließende Vermessung: Hallo, ich möchte an einem bestehenden Bungalow anbauen und diesen ein wenig innen umstricken. Jetzt muss das ganze doch nach Fertigstellung...