Umfang Bauleistungsbeschreibung

Diskutiere Umfang Bauleistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachdem ich in diesem Forum schon gute Tipps zum Theme Kaufvertrag erhalten habe (vielen Dank an alle Beteiligten !) bin ich inzwischen in einer...

  1. #1 Stinger44, 10.08.2011
    Stinger44

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    Nachdem ich in diesem Forum schon gute Tipps zum Theme Kaufvertrag erhalten habe (vielen Dank an alle Beteiligten !) bin ich inzwischen in einer Zwickmühle mit meinem potentiellen späteren Bauträger (momentane Entscheidung pro Bauträger, da dieser mein Wunschgründstück besitzt...). Der Bauträger hat einen guten Ruf in der Region und arbeitet mit einem freien Architekten zusammen. Dieser Architekt macht die Ausschreibungen für ortsnahe Firmen und ist auch Bauleiter. In Gesprächen vermittelt der Architekt einen subjektiv guten Eindruck. Mein Problem ist allerdings die vorhandene Bauleistungsbeschreibung für ein schlüsselfertiges Haus, die sich auf 3 (nicht gerade eng bedruckte) DIN A4 Seiten beschränkt. Meine Bitte nach einer ausführlicheren Baubeschreibung ist bisher immer abgelehnt worden, mit Argumentation "bauen nach den anerkannten Regeln" und KFW70 und "weiße Wanne" sind doch selbsterklärend. Danach habe ich die Musterbauleistungsbeschreibung der Verbraucherzentralen ins Spiel gebracht, mit der Bitte um Ausfüllung. Auch dies wurde dann nach Prüfung abgelehnt, mit der Begründung, dass der Architekt dort z.b. einen Kleberhersteller angeben müsste und dieses heute noch gar nicht könnte bzw. sich in der Bauphase einige Dinge ändern könnten. Der "Verkäufer" in den Gesprächen versucht dann immer wieder die Kurve zu kriegen und fragt uns dann, was wir denn konkret haben wollen, dies könnte man natürlich im Vertrag ergänzen. Ein weiteres Beispiel auf meine Frage nach der Heizung war "deutsches Fabrikat", Qualitätsklasse ähnlich "Viessmann".
    Weiterhin wurde mein Wunsch nach einer ausführlichen Baubeschreibung mit dem Hinweis kommentiert, dass dies, auch bei Konkurrenten, unüblich wäre.
    Da ich aber nicht lockergelassen habe, war unser letzter Verhandlungsstand, dass wir uns auf eine "Zwischenlösung" zwischen 3 Seiten und dem 50 Seiten Exemplar der Verbraucherzentralen einigen könnten.
    Meine Fragen an das Forum sind jetzt:

    1) Wie ist die generelle Verhaltensweise des Bauträgers zu werten ?
    2) Wo kann ich eine Checkliste mit den wichtigesten zu dokumentierenden Dingen bekommen ?
    3) Inwiefern regelt der KFW70-Standard schon Themen der Bauleistungsbeschreibung ?

    Vielen Dank vorab.
     
  2. #2 Thomas B, 10.08.2011
    Thomas B

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    Moin!

    "Das machen wir immer so!" Zur Zeit drängen viele Menschen wieder in Immobilien, weg von Börsenramschpapieren. da kann man natürlich trefflich bestimmen was man machen will. Irgendein Dummer wird schon mitmachen.

    3 Seiten sind mehr als dürftig. Selbst GUs vom Land, die nicht bekannt für "Schreibkram" sind würden Schwierigkeiten haben ein haus auch nur in Ansätzen auf drei Seiten beschreiben zu können. Vielleicht hat es der BT nicht nötig und er kann machen was er will? Als vertragsgrundlage sind solche wachsweichen Beschreibungen natürlich gänzlich ungeeignet. Wer nicht bescheißen will, kanndoch auch konkret reinschreiben, was reinkommt. Wer dies nicht will...

    Die perfekte Baubeschreibung gibt es nicht. Aber viele GUs haben soclhe BB sogar auf ihren HPs. Einfach mal googeln.

    Gar nicht

    grüße

    Thomas
     
  3. #3 bauvorhaben, 17.08.2011
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    was nicht geregelt ist wird auch nciht Vertragsbestandteil

    das Verhalten ds Bautrügers empfinde ich als unseriös, da er sich nicht festlegen will - Folge sind schwammige Vereinbarungen auf die sich der AG nicht berufen kann und die extrem auslegungsbedürftig und -fähig sind, natürlich im Sinne des BT

    der Architekt will sich einfach keine Arbeit machen und alles offen lassen (auch jedes Hintertürchen):D

    da muss das Grundstück schon sehr schön sein, um mit den beiden ein Geschäft zu machen....:yikes

    wer ist eigentlich hier König Kunde, ach ja, ich vergaß, seit der französischen Revolution werden diese ja geköpft...;)
     
  4. #4 bauvorhaben, 17.08.2011
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    noch nicht bekannte Bestandteile der Bauleistungsbeschreibung

    wenn best. Dinge noch nicht bekannt sind, so kann auch ein Qualitätsstandard definiert werden "...oder gleichwertig" bzw. man trägt z.B. bei Klebern "n.n." ein, da dies ja ggf. nicht weltbewegend sein dürfte.

    Allerdings sind Herstellernamen wie bei der Heizungsbeschreibung "deutsches Fabrikat...ähnlich Viessmann" ja empörend oberflächlich:motz, oder sind alle deutschen Heizungen gut und baut Viessmann nur gute Produkte.

    So würde doch kein Mensch ein extrem komplexes erklärungsbedürftiges Produkt kaufen, nach dem Motto: Liefere Auto, deutsches Fabrikat ähnlich VW:winken - ist dies nun für Ihre Zwecke besser als z.B. Opel, Ford oder schlechter geeignet!
     
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