Fehlende Positionen in Baukostenschätzung

Diskutiere Fehlende Positionen in Baukostenschätzung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, haben von unserem Architekten ein Auflistung aller anfallenden Kosten (Baukostenschätzung) erhalten, damit wir wissen was...

  1. Maxtor

    Maxtor

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    Hallo zusammen,

    haben von unserem Architekten ein Auflistung aller anfallenden Kosten (Baukostenschätzung) erhalten, damit wir wissen was finanziell auf uns zukommt.
    Auf Grundlage dieser Kosten haben wir unsere Finanzierung aufgebaut.
    Nun haben wir festgestellt, dass die Erdarbeiten und Entwässerungsarbeiten sowie die Hausanschlusskosten von Gas, Wasser, Strom, etc. nicht in dieser Auflistung enthalten sind. Soll heißen, unser Architekt hat diese Positionen vergessen.
    Für die Erdarbeiten incl. Entwässerungsarbeiten liegt uns ein erstes Angebot von 19500€ vor.:yikes:yikes:yikes
    Hausanschlusskosten liegen bei ca. 6000-8000€...

    Diese Kosten haben wir somit nicht in unsere Finanzierung eingeplant bzw. hätten wir diese Kosten gekannt hätten wir evtl. geschaut wo wir sparen können oder ein kleineres Haus geplant.

    Baugenehmigung ist erteilt.

    Wie sollte ich mich meinem Architekten gegenüber verhalten?
    Kann ich von Ihm Schadenersatz o.ä. verlangen, oder ist das einfach nur mein Pech?

    Viele Grüße
    Max
     
  2. #2 Gast036816, 10.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst deinem architekten das mitteilen. er wird sich dazu äußern. er wird dir mitteilen, dass es sowieso-kosten sind. die wären immer angefallen.

    wenn du meinst schadensersatz geltend machen zu müssen, dann wird dir dein anwalt antworten auf deine fragen geben.
     
  3. #3 coroner, 10.08.2011
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    Leider hilft es dir nichts, wenn du die Erkentnis mitnimmst, dass du nicht
    der erste bist dem so mancher Archi
    Positionen vergisst
    Preislich voll daneben greift
    dir bei der Bepreisung ne "Super Austattung" verspricht und nachher reichts nichtmal
    für B-Ware
    dir Netto als Bruttopreise verkauft.

    Traurig. Traurig.

    Was den Schadenersatz angeht, würde das voraussetzen, dass du jetzt
    das gesamte Geschirr bereits zerschlagen willst.
    Der tatsächliche Schaden,wäre jedoch höchstens einer, wenn unterdessen die
    Zinsen gestiegen sind. Rest siehe Vorschreiber.
    Desweiteren muss vertraglich eine verbindliche
    Kostenobergrenze definiert sein bzw. die Baukosten fixiert worden sein.

    Daran denkt der arglose Bauherr zu selten bei Vertragsabschluß.
     
  4. #4 Skeptiker, 10.08.2011
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    ... Dir nachweisbar ein Schaden entstanden ist.
     
  5. #5 BodoBagger, 11.08.2011
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    Du hast einen wichtigen Posten bei deiner Finanzierung vergessen:
    Architektenalzheimer (AA): 20 % der Finanzierungssumme

    :mega_lol: :winken :mega_lol: :e_smiley_brille02:

    Im Ernst: Ist das deiner Bank nicht aufgefallen, als du denen eine Baukostenaufstellung geliefert hast?
     
  6. #6 Baufuchs, 11.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So einfach mit Bezug auf "Sowieso-Kosten" oder "nicht vereinbarte Kostenobergrenze" ist das nicht.

    Guckst Du hier Seite 3

    Meine Meinung:

    Leistungsphase 2 mangelhaft, die darauf aufbauende Planung ist für den Bauherren unbrauchbar.

    Anwalt fragen.
     
  7. #7 Livestrong, 11.08.2011
    Livestrong

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    Wenn man sich vorher informiert und das sollte man wenn man baut passiert sowas nicht. Hier sieht man wieder das auch ein Archiv nicht für perfekt Planung steht. Mein GU samt planungsbuero ist mit mir jeden Cent durchgegangen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2011
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    :bef1006: :bef1018: :bef1006:

    Vor allem bei den Nachträgen, ne wahr :D
     
  9. #9 Livestrong, 11.08.2011
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    iPad Korrektur mag keine Archis :D. Es gab keine Nachträge mein bu hat einen einwandfreien Ruf. War mir ab klar das gleich ein Archiv kommt und schreit... Sind ja nicht alle gleich aber das ist hier wieder ein Beispiel das architekten auch nur Menschen sind wie GU s auch.
     
  10. #10 Thomas B, 11.08.2011
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    Ihr schweift schon wieder ab... :)

    Was kann man tun um die Kuh vom Eis zu bringen? Erstmal ist es sicher so, daß -wenn diese Positionen fehlen- hier ein Mangel vorliegt. Der Architekt sollte nun aber die Möglichkeit erhalten diesen Mangel zu beheben. Wegrechnen kann er die Zahlen ja nun nicht. Also muß es gelten Einsparpotentiale zu identifizieren oder/und mit dem bauherren durchsprechen wie er die Entwurfsaufgabe mit gerigerem finanziellen Aufwand realisieren kann. Dies wird in der Regel bedeuten, daß das Haus kleiner werden wird und daß man sich evtl. von einigen Features wird trennen müssen (Gastherme statt Holz-Pellet-Heizung, KS-Fenster statt Holz-Alu,....).

    Gruß

    Thomas
     
  11. #11 BodoBagger, 11.08.2011
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    Leider laesst sich der Mangel nicht beheben, ohne dass der Bauherr einen Nachteil erleidet...

    Und das scheint - ich kenne auch einige Geschaedigte - nicht die Ausnahme zu sein, dass beim Bau mit Architekt die Istkosten die Sollkosten um einen zweistelligen Prozentbetrag uebersteigen.

    Wie kann denn jemand bitte die Erdarbeiten/Anschlusskosten vergessen?
    Das ist ja schon fahrlaessig, wenn das einem Bauherren passiert!

    Aber bei uns waere das wahrscheinlich auch dem Mitarbeiter unserer Bank aufgefallen, der uns im Vorfeld beraten hat.
    Im Zuge der Geiz-Ist-Geil Bewegung werden die Bauherren im Internet wohl nicht mehr so umfassend beraten.
    Hauptsache der Zins stimmt ;)
     
  12. #12 Thomas B, 11.08.2011
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    Wie kommst Du da drauf?????

    Klar, die Planung wird sich ändern müssen. das aber ist kein nachteil, denn diese wäre ja -wäre es gleich korrekt gemacht worden- dann auch anders geworden.

    Besteht der BH jedoch auf exakt diese planung, weil die ihm so gut gefällt, dann muß er eben auch die Kosten schlucken. Geht das nicht/ will er das nicht, muß eben umgeplant werden.

    Den "Schaden" hat erstmal der Planer, der ja nun nochmal neu planen muß und dafür nicht extra entlohnt wird. Ist aber sein Problem, war ja auch sein fehler.

    Keine Ahnung! Muß der Planer beantworten.

    Nein, ein fehler ist passiert. Ärgerllich, aber nicht unabänderbar.

    Thomas
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2011
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    Unfehlbar ist nur der Pabst (und das auch erst seit 1870). ALLE anderen Menschen sind fehlbar. Architekten wie GÜ.

    Noch ist der entstandene Schaden ja z.Glück nicht all zu groß, wenn ich das richtig verstehe, da "nur" die Baugenehmigung vorliegt, aber noch nicht begonnen wurde.
    In so fern beträgt der materielle Schaden nur die Genehmigungsgebühren. Zzgl. evtl. Kosten für die Dauer der Umplanung + 2. Baugenehmigung. (Miete, Bereitstellungszinsen)
    Der Schaden dürfte also überschaubar sein.

    Von daher gilt es jetzt:
    1) den Kollegen informieren
    2) überlegen, welches Einsparpotential in dem aktuellen Entwurf drinsteckt
    3) wenn 2) nicht reicht, überlegen wie wichtig der aktuelle Entwurf ist. Sprich - wäre ein um X % kleineres ( = günstigeres) Haus akzeptabel oder ist es der Entwurf? Danach
    4a) mit der Bank über eine Nachfinanzierung reden
    4b) ein kleineres Haus planen und beantragen

    Parallel mal prüfen, ob es die Erdarbeiten nicht günstiger gibt. HA-Kosten sind (leider) fix!
     
  14. #14 BodoBagger, 11.08.2011
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    Das stimmt schon.
    Aber der Bauherr hat ja evtl. auch schon Arbeit eingebracht und kann jetzt nochmal von vorne anfangen.
    Und 20k EUR spart man ja nicht mal ebenso ein.

    Dass man da frustriert ist, kann ich schon verstehen.

    Also wenn hier ein Bauherr posten wuerde ("Hilfe habe die Erdarbeiten/Anschlusskostenvergessen, ich muss nachfinanzieren"), dann wuerden diesem erstmal die Ohren langgezogen, bevor sich dann Spott und Hohn ueber ihm ausbreiten wuerde. :e_smiley_brille02:
    Wenn ich Architekt waere, haette ich doch ein Excel-Sheet mit allen erdenklichen Baukosten, das ich bei jedem Bauvorhaben neu ausfuellen wuerde.
    Dann kann man auch solch elementare Posten kaum vergessen!

    Einem solchen Architekten wuerde ich jedenfalls keine Bauleitung in Auftrag geben!
     
  15. #15 ManfredH, 11.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Tja, ein Excel-Sheet... welche eine geniale Idee! Kein Wunder, dass da noch keine Architekten-Torfnase draufgekommen ist. Die machen ihre Kostenberechnungen nämlich alle mit Bleistift, Papier und Taschenrechner, musst du wissen.

    Und wärst du KfZ-Monteur-würdest du nie vergessen, alle Radmuttern festzuziehen.
    Wärst du Chrirurg, würdest du nie irgendwelches Werkzeug in anderer Leute aufgeschnittenen Körpern liegen lassen.

    Du bist echt ein Held.

    Freu dich doch einfach, dass du selbst nie Fehler machst, und jetzt auch noch eine Gelegenheit gefunden hast, gegen Architekten zu polemisieren.
    :winken
     
  16. sepp

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    hier werden wieder tiraden dahergebabbelt ohne verstand.
    ich lese "kostenschätzung" , gleichzeitig baugnehmigung.
    dann lese ich "liste" mit der ich nun garnix anfangen kann.
    a. vor der genehmigungsplanung kommt eine "kostenberechnung"
    und die ist nach den kostengruppen der DIN 276 abzuarbeiten.
    b. wissen wir nicht wie sich seine kosten aufstellen
    richtig ist, der architekt muss über die gesamten kosten informieren. (alle Kostengruppen)
    was wir nicht wissen ist, welche kostengruppen vereinbart waren.
    (Hausanschluss = KG 200 bzw. 500) i.d.r wird die Ermittlung KG 300+ 400 vereinbart.
    Hier mangelt es oft an der hinweispflicht des Architekten und der unkenntnis der bauherren.
    wer weiss schon welche kosten der Planer tatsächlich in seinen
    nach nutzfläche oder BRI gerechneten einheiten drin hat?
    deshalb sollte erstmal die Kostenberechnung vorgelegt werden, bevor hier noch weiter solch ein unsinn geschrieben wird.
     
  17. #17 Skeptiker, 11.08.2011
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    Ach was!? Da ist vor Dir noch keiner drauf gekommen, unser ganzer Breugsstand rechnet bekanntermaßen noch auf der Schiefertafel. :mauer

    Ja, ist klar, wer beim Kostenschätzen einen Fehler macht, ist auch völlig ungeeignet zu sehen, ob der Fundamenterder der weissen Wanne richtig ausgeführt wird und enteckt auch nicht die falsch abgerechneten Massen beim Putzer.

    Natürlich ist ein Fehler des Planers in der Größenordnung ein gefühlter Weltuntergang, und belastet das Verhältnis zum Planer gewaltig. Aber weitgehend reparabel, denn der bisher entstandene Schaden (Tektur zum Bauantrag, ggf. Verzögerungskosten) ist noch überschaubar und nach der bisherigen Schilderung vom Planer zu tragen. Nicht Realität werdende Träume sind aber kein Schaden und folglich gibt's auch keinen Schadensersatz dafür. Die naheliegenden Lösungsansätze (Reduzierung von Bauvolumen oder Austattung) wurden bereits aufgezählt.

    Jetzt den Planer zu wechseln kann sinnvoll sein, würde aber in jedem Falle extra Geld kosten.
     
  18. #18 Manfred Abt, 11.08.2011
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    schon 14 Antworten aber die Ausgangslage bleibt ein Geheimnis.

    • du hast einen Architekten
    • du wirst geregelt haben, welche Leistungen er zu erbringen hat
    • du bezahlst ihm auch sicher ein Honorar nach HOAI
    So sollte es dann sein:
    • Schritt 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung; wesentlicher Bestandteil: Kostenschätzung (also grobe Kostenermittlung)
    • Schritt 2: Entwurfsplanung; wesentlicher Bestandteil: Kostenberechnung, weiterer wesentlicher Bestandteil: Kostenkontrolle, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

    auch wichtig, HOAI, § 3, Ziffer (8): "das Ergebnis jeder Leistungsphase ist mit dem Auftraggeber zu erörtern"
     
  19. #19 Manfred Abt, 11.08.2011
    Manfred Abt

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    da war ich wohl zu langsam, siehe Sepp
     
  20. Maxtor

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    Erstmal allen ein Dank für die rege Beteiligung an meinem Anliegen.
    Hatte nicht mit einer so hitzigen Diskussion gerechnet.
    Habe dazu meine eigene Meinung, die ich aber für mich behalten werde, um diese Diskussion nicht weiter aufzuheizen.

    Natürlich versuche ich mich so gut wie es geht über alle zu erwartende Kosten zu informieren, erwarte aber von einem guten Architekten auch, dass er solch wesentliche Faktoren nicht einfach vergisst.
    Eine Art Checkliste wäre da ja wohl hilfreich und ist nicht mit einer nicht festgezogenen Radmutter zu vergleichen. (Meine Meinung)
    In der Regel wird ein Einfamilienhaus doch nach Schema F gebaut.
    Nicht wie es aussieht, sondern nach Ablauf.
    1. Erd- und Entwässerungsarbeiten
    2. Rohbau
    3. Zimmermann / Dachdecker
    4. ...

    Man kann auch nicht alles hinterfragen und wissen wo man fragen soll.
    Bin leider davon ausgegangen, dass die Erdarbeiten zum Rohbau gehören, da ich es nicht besser wusste.
    Darum haben wir bei der Kostenaufstellung diesen Punkt auch nicht nachgefragt.

    Mal eben alles wieder über den Haufen werfen, neu planen, neue Baugenehmigung, Bereitstellungszinsen, etc. wer trägt die Kosten dafür?
    Wir? Kann ja wohl nicht sein.:bounce::motz


    Wäre ja das Gleiche, wenn ich einen Schrank mit Schiebetüren bauen würde und die Führungsschiene nicht mitliefere, da ich diese in meiner Kalkulation vergessen habe.
    " Ja wenn Sie den Schrank aber so haben möchte, müssen Sie den Mehrpreis zahlen, oder wir müssen den Schrank kleiner bauen"...
    Der Auftraggeber hätte sich ja vorab informieren können, was alles zu so einem Schrank gehört und nachfragen müssen, warum die Führung nicht in meinem Angebot /Auftragsbestätigung auftaucht.


    Gruß Max
     
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