Ausbau Dachgeschoß - Dampfsperre

Diskutiere Ausbau Dachgeschoß - Dampfsperre im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir wollen unser DG ausbauen. Den aktuellen Zustand kann man ganz gut auf den Bildern erkennen. Das alte Dach(Dachziegel, Lattung) von...

  1. Osti

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    Hallo,

    wir wollen unser DG ausbauen. Den aktuellen Zustand kann man ganz gut auf den Bildern erkennen. Das alte Dach(Dachziegel, Lattung) von 1937 wird entfernt. Dann werden die Sparren aufgedoppelt und mit einer diffusionsoffenen Unterspannbahn versehen und dann alles neu gedeckt (alles vom Dachdecker).

    Nun meine Frage zum Innenausbau:
    1. An den Dachschrägen wollen wir eine Zwischensparrendämmung einbringen und darauf dann die Dampfsperre. Ich habe aber noch keine richtige "Anleitung" gefunden, wie ich die Dampfsperre an der Fußpfette und Mittelpfette anbringen kann um alles dicht zu bekommen. Zum Erdgeschoß hin besitzt das Haus eine Holzbalkendecke mit Einschüben welche mit Schlacke verfüllt sind. Von Oben sind dann Dielenbretter aufgenagelt (sollen auch drauf bleiben). Die Unterseite der Holzbalkendecke ist "offen". Da haben wir die alte Sparschalung mit dem Schilf entfernt und die Decke mit Profilen abgehangen (und dann kommen noch Gipskartonplatten dran).
    Das DG soll als Wohnzimmer dienen und ist somit ein beheizter Raum.

    2. Die Giebelseiten wurden Innen nicht komplett ausgemauert. Im Fensterberreich ist die Wand ca. 24cm stark und an den Seiten nur ca. 12cm. Hier wollen wir (auf Empfehlung eines Architekten) die "schwachen Stellen" mit YTONG Steinen ausmauern um erstmal eine einheitliche "Steinwand" zu bekommen (der alte Putz ist schon komplett entfernt) und dann eine "Doppelte Vorsatzschale" 2 x 60mm mit Ständerprofilen, Dämmung und Gipskarton errichten. Wo sollte man bei diesem Aufbau am besten die Dampfsperre verlegen? Direkt auf dem Mauerwerk bevor die Vorsatzschale gestellt wird oder am Ende bevor die letzte Gipskartonschicht dran kommt (die Verbindung zu Dampfsperre an den Dachschrägen wird natürlich dann auch mit durchgeführt).

    Vielen Dank schonmal[​IMG][​IMG][​IMG][​IMG]
     
  2. #2 Jürgen Jung, 11.08.2011
    Jürgen Jung

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    Die Fragen zeigen zumindest, dass ein Teil der möglich auftretenden Probleme schon erkannt wurden. Das ist eine Aufgabe, mit der eine Planer vor Ort schon ein paar Stunden zu tun hat, um praktikable Lösungen vorzuschlagen. Wenn ihr Freude am Umbau haben wollt, dann gönnt euch einen solchen. Und fragt mal einen "Statiker", was der zu den nicht unerheblichen zusätzlichen Lasten sagt!! Das Thema "Fluchtweg" ist auch gern vergessen, also weiter planen und dann erst bauen.
    Gruß aus Hannover
     
  3. Osti

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    Einen Planer wollte ich nun nicht gleich wieder dafür holen, da diese Problematik ja bestimmt bei mir nicht zum ersten Mal auftreten wird - und so hatte ich gehofft, hier ein paar Tipps zu bekommen.

    PS: Ich habe ein Gutachten von einem Prüfingenieur für Statikgutachten und ein Brandschutzgutachten. Das ist das Erste was ich mache wenn ich so etwas vorhabe(ist je auch Pflicht - zumindest lt. Bauordnung in meinem Bundesland).
     
  4. #4 Thomas B, 12.08.2011
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    Solltet Ihr aber.

    Das heißt ja nun nicht, daß der dann die komplette baumaßnahme durchgängig betreut und plant und was weiß ich.

    Aber es gibt bei solchen Umbauten gewisse Punkte, die einer genauen Betrachtung bedürfen. Da geht's los mit dem Zustand des Dachstuhls, wieviel Dämmung darf's denn sein? Die Spargel-sparren" sehen nicht so aus, als wäre da viel Dämmung möglich. Wie sieht es mit den zusätzlichen Lasten aus (Wärmedämmung, Lattung, GK-Platten, Einbauten,...)? Was ist baurechtlich zu beachten (Rettungswege, Brandschutz,...)?

    Für eine erste "grobe Gesamtplanung", die versucht die kritischen Punkte zu beleuchten, solltet Ihr Euch den Luxus eines Architekten/ Bau.Ing. gönnen.

    Grüße

    Thomas
     
  5. #5 Jürgen Jung, 12.08.2011
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    Es gibt unendlich viele Regeldetails, aber die berücksichtigen halt nicht die sicherlich unikaten Gegebenheiten deiner Baumaßnahme, deshalb kann jeder Rat hier nicht diese berücksichtigen und eher eine Fehler in der Ausführung nach sich ziehen. Deshalb tu dir den Gefallen und hole einen Fachmann hinzu, der dir vor Ort die richtigen Tipps gibt.
     
  6. KPS.EF

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    Hallo @osti!

    Neben den Problemen der Standsicherheit und des Brandschutzes sollte sich zumindest noch jemand planerseitig um den Wärme- und Schallschutz sowie die Luftdichtheit der thermischen Hülle kümmern, denn anscheinend verfügst Du als Bauherr (?) weder über die erforderliche Fachkenntnisse, noch die notwendigen Erfahrungen?!

    Die Planung (für die der Bauherr erst einmal generell Verantwortung trägt) gegebenenfalls auf den Bauausführenden zu delegieren, ist mit äußerster Vorsicht zu genießen. Es wäre nicht das erste Mal, dass aus gravierenden Mängeln solche Bauschäden entstehen, die einen insolventen Verarbeiter und eine verzweifelten Bauherrn zurücklassen.

    Sorry, aber auf Grund Deiner Beschreibung der bereits durchgeführten Arbeiten (sowie der noch vorgesehenen) und der spärlichen Gesamtinfos wird sich wohl kaum jemand aus der Ferne ernsthaft trauen, Dir irgendwelche Ausführungstipps zu geben.

    Gruß nach Sachsen
    KPS
     
  7. #7 Alfons Fischer, 12.08.2011
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    ...ich war immer davon ausgegangen, dass solche Nutzungsänderungen baugenehmigungspflichtig sind und damit ohnehin ein Planer mit ins Boot muss...
     
  8. KPS.EF

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    SächsBO,

    § 61 (1), 10. e)
    "Verfahrensfrei sind: ...
    der Dach- und Kellergeschossausbau in vorhandenen Wohngebäuden zu
    Wohnungen, ausgenommen bei Hochhäusern, sofern ein Prüfingenieur oder
    ein Prüfamt nach § 88 Abs. 2 bestätigt hat, dass Bedenken wegen der
    Standsicherheit sowie brandschutztechnischer Belange nicht bestehen, ..."


    § 52
    Grundpflichten
    Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

    § 53
    Bauherr
    (1) Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte nach Maßgabe der §§ 54 bis 56 zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist. Dem Bauherrn obliegen außerdem die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise...


    Quelle:http://www.bauordnungen.de/Sachsen.pdf
     
  9. Osti

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    Also auf einige meiner Fragen habe ich mittlerweile auch Antworten bekommen. Danke.

    Und nochmal für alle: Ich habe ein Statik- und Brandschutz-Gutachten welches mir den DG-Ausbau erlaubt. In Sachsen bedarf dies KEINER extra Baugenehmigung, d.h. es ist auch kein Planer zwingend erforderlich. Wir haben aber trozdem einen "Genehmigungs" Planer. Diesem habe ich auch das DG so gezeigt - aber auf eine spezielle Frage, welche jetzt noch offen ist hatte er keine Antwort.

    Nun zu meiner "neuen" Frage: Die Fußpfette liegt bei uns nicht auf der Aussenwand auf sondern ca. 25cm weiter innen auf den Deckenbalken. Die Sparren Stehen alle auf dieser Fußpfette und auf den Sparren verlaufen Aufschüblinge, welche bis an die Aussenkante vom Mauerwerk reichen.

    Nun habe ich zwischen den Deckenbalken "Einschübe" mit Schlacke welche bis zur Aussenwand reichen. Von oben gesehen ist aber hinter der Fußpfette bis zur Aussenwand nichts mehr (also keine Dielung sonder nur die Schlacke auf den Einschüben.
    Nun gehört dieser Teil ja rein theoretisch zum "Außenbereich" des Daches (liegt quasi direkt unter der Unterspannbahn).

    Unter den Deckenbalken befindet sich das EG mit einer abgehängten Gipskarton Decke.

    Nun stellt sich für mich die Frage: Was mache ich mit diesem Bereich? Der Planer selbst war "planlos". Er habe so eine Situation noch nicht gehabt. Ich habe dann den Vorschlag gemacht den "offenen Bereich(ca. 80cm x 25cm x 15cm hoch)" zwischen den Deckenbalken - bis zur Aussenwandoberkante (welches gleichzeitig auch Oberkante Fußpfette ist) - mit erdfeuchtem Lehm zu verfüllen/verdichten und dann darüber eine diffusionsoffene Dampfsperre (von der Fußpfette bis zur Aussenwand) zu verlegen (verkleben).

    Jemand anders wollte den Bereich nur mit Dämmung ausfüllen ohne Dampfbremse. Ein anderer wieder mit Holzweichfasern.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
     
  10. #10 Jürgen Jung, 20.08.2011
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    Dann hast du den falschen Planer, sorry.

    Bringst du den auf den FB zum darunter liegenden EG auch eine Dampfsperre auf? Sprich, packst du Schrägen, Kniestock und Decke ein?

    Was sagt dein "Planer" denn dazu?

    Ich hoffe, du zahlst dem nicht zuviel.
     
  11. Osti

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    Der Witz ist: Es gibt sogar zwei Planer und beide haben keine Ahnung...
    Ich habe noch eine andere Chance und will nochmal einen befreundeten Bauingenieur fragen, welcher ziemlich viel Erfahrung hat.
    (die Baufirmen welche schon vor Ort waren, hatten auch alle meist keine Ahnung oder die Meinungen gehen weit auseinander).

    Der FB im DG bzw. die Decken vom Erdgeschoß besitzen keine Dampfsperre, da mein DG komplett als Wohnraum genutzt wird und beheizt wird.

    Die Idee war nun: Den Teil(Hohlraum) hinter der Fußpfette bis zur Aussenwand so gut es geht mit "erdfeuchtem Lehm" vollzustopfen und zu verdichten (auch um die Balkenauflager) und dann darüber von der Fußpfette zur Aussenwand eine Dampfsperre (Isover Vario KM Klimamembran)zu verlegen (verkleben).

    Oder würde es reichen den Teil(Hohlraum) nur mit einer Dämmung oder Hanf o.ä. auszufüllen und dann die Dampfsperre drüber zu machen, da ich gehört habe, dass der erdfeuchte Lehm ewig zum durchtrocknen braucht und ich somit meinen DG-Ausbau nicht weiter führen kann(wie lange ist eigentlich ewig - 4 Wochen oder ein paar Monate?).
     
  12. KPS.EF

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Ausbau Dachgeschoß - Dampfsperre

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